Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 21

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 21 (NJ DDR 1957, S. 21); bringt, zeigt sich nicht nur in der dauernden Befreiung dieser Genossenschaften von der Gewerbesteuer und der Vermögenssteuer und der zeitweisen Befreiung von allen übrigen Steuern, sondern auch darin, daß die Genossenschaftshandwerker persönlich nicht der Einkommensteuer, sondern der günstigeren Lohnsteuer unterliegen. * Im Zusammenhang mit der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Staats- und Verfassungsrechts wurde schon früher darauf hingewiesen, daß auch die seit längerer Zeit vor sich gehende Ausstattung der zentralen Stellen der Regierung mit Statuten eine Festigung der Gesetzlichkeit mit sich bringt, da sie die Aufgaben und Befugnisse jeder dieser Stellen genau umreißt und damit für die Bürger erkennbar macht. Unter den während der Berichtsperiode ergangenen Beschlüssen dieser Art ist für die Rechtspraxis und -Wissenschaft der Beschluß über das Statut des Ministeriums der Justiz vom 20. Juli 1956 (GBl. I S. 597) von naheliegender Bedeutung. Vom Standpunkt der Wissenschaft ist in dem Statut von besonderem Interesse, daß es als eine der Aufgaben des Ministeriums dessen Zusammenarbeit mit den rechtswissenschaftlichen Institutionen ausdrücklich festlegt. Von einer ähnlichen Natur ist die Verordnung über die Aufgaben und die Organisation der Statistik in der Deutschen Demokratischen Republik vom 20. Juli 1956 (GBl. I S. 600). Sie enthält zwar noch kein Statut für die staatliche Zentralverwaltung für Statistik, stellt ein solches aber in Aussicht und schafft die staatsrechtlichen Voraussetzungen dafür, indem sie dieses bisher der Plankommission unterstehende Verwaltungsorgan zu einem unmittelbar dem Ministerrat unterstellten Organ der zentralen Staatsverwaltung gestaltet. Hierin spiegelt sich die oft noch unterschätzte fundamentale Wichtigkeit der Statistik für alle Zweige der Verwaltung wider; ihre besondere Bedeutung für die Planung kommt darin zum Ausdruck, daß der Leiter der Zentralverwaltung für Statistik zugleich Mitglied der Plankommission ist. Am gleichen Tage und offenbar im Zusammenhang mit dieser VO wurde die Verordnung über das Berichtswesen in der Deutschen Demokratischen Republik vom 20. Juli 1956 (GBl. I S. 599) erlassen. Die Regelung dieser Materie bereitet von jeher große Schwierigkeiten, weil bei ihr zwei einander widerstreitende Gesichtspunkte, einerseits die Notwendigkeit exakter Berichte als Grundlage für jede zuverlässige Statistik, andererseits das Bestreben, die Staats- und Wirtschaftsorgane auf der unteren und mittleren Ebene nicht übermäßig mit Berichtspflichten zu belasten, in Einklang gebracht werden müssen; das macht es verständlich, daß die zuletzt erst im Jahre 1954 geregelte Berichtsprozedur schon jetzt einer Neuordnung bedurfte. Diese geht davon aus, daß die Leiter der Organe der staatlichen Verwaltung den besten Überblick darüber besitzen müssen, inwieweit eine Berichterstattung die erforderliche Balance zwischen jenen beiden Gesichtspunkten hält, und überträgt daher ihnen die bisher der Zentralverwaltung für Statistik zustehende Befugnis zur Genehmigung von statistischen Erhebungen und anderen Berichterstattungen. Die unmittelbare Zuständigkeit dieser Verwaltung zur Erteilung der Genehmigung wird nur noch für bestimmte Erhebungen Vorbehalten, insbesondere für Berichterstattungen; die der Abrechnung des Volkswirtschaftsplans dienen; ihre Verbindung mit dem Berichtswesen wird im übrigen dadurch gesichert, daß ihr auch in den Fällen, in denen die Genehmigung nicht mehr von ihr erteilt wird, die vorgesehenen Erhebungsunterlagen einzureichen sind. Zu dem hier behandelten Rechtsgebiet gehört auch das Gesetz zur Änderung des Paßgesetzes der Deutschen Demokratischen Republik vom 30. August 1956 (GBl. I S. 733). Das Paßgesetz hatte hinsichtlich des für deutsche Staatsangehörige und Ausländer beim Verlassen bzw. Betreten des Gebietes der DDR bestehenden Visumszwanges keine Ausnahmen vorgesehen. Im Interesse der seit langem vorbereiteten Erleichterung des Reiseverkehrs schafft nunmehr das Änderungsgesetz die Möglichkeit, im Wege von Durchführungsbestimmungen Befreiungen von dem Visumszwang zu erteilen. In diesem Zusammenhang seien schließlich zwei gerichtsverfassungsrechtliche Gesetzgebungsakte kurz erwähnt: die Sechste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte vom 11. Juni 1956 (GBl. I S. 596), welche die zulässige Dauer der Praktikantentätigkeit bei Anwaltskollegien von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert, und die Anordnung Nr. 2 zur Ergänzung der Anordnung über die Durchführung der Schöffenwahl im Jahre 1955 vom 15. August 1956 (GBl. S. 658); diese schafft die Möglichkeit, die für ein bestimmtes Gericht gewählten Schöffen im Falle der Verlegung ihres Wohnsitzes als zusätzliche Schöffen für das Gericht ihres neuen Wohnsitzes wählen zu lassen, und regelt das dabei zu beobachtende Verfahren, das im wesentlichen dem Verfahren bei der ursprünglichen Schöffenwahl des Jahres 1955 entspricht. Die im letzten Bericht konstatierte Intensität der Gesetzgebung im Bereich des Arbeitsrechts, der Sozialversicherung und Sozialfürsorge hat auch im III. Quartal angehalten. Auf den bedeutsamen Beschluß über die Aufhebung der Ortsklassen C und D vom 13. September 1956 (GBl. I S. 753) braucht hier nur hingewiesen zu werden, da ihm bereits in der Tagespresse mit Recht viel Raum gewidmet wurde. Noch bedeutungsvoller ist die Verordnung über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten vom 23. August 1956 (GBl. I S. 681). Nach vielen vorbereitenden Maßnahmen, darunter der Eingliederung der Sozialversicherung aller anderen Berufe in den Tätigkeitsbereich der Deutschen Versicherungsanstalt, wird mit dieser VO nunmehr die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten in vollem Umfange in die ausschließliche Verwaltung und Verantwortung des FDGB übertragen; er übernimmt „die gesamte politische, organisatorische und finanzielle Leitung“. Dabei bleibt der vom Bundesvorstand des FDGB aufzustellende Haushalt der Sozialversicherung Bestandteil des Staatshaushaltes; in seinem Rahmen verfügt der Bundesvorstand eigenverantwortlich über die zweckgebundenen Mittel der Sozialversicherung. In Ausführung des Gesamthaushalts stellen, jeweils für ihren Bereich, die Industriegewerkschaften und die Betriebsgewerkschaftsleitungen ihre eigenen Haushaltspläne auf, welche nach Bestätigung die Grundlage für die von ihnen zu verwaltenden Fonds bilden, aus denen die Versicherungsleistungen zu zahlen sind. Werden diese einer BGL zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausgeschöpft, so kann ein Anreiz zu sparsamer Mittelbewirtschaftung ein Teil des Überschusses dem Betrieb für Zwecke der Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zur Verfügung gestellt werden. Reichen die Mittel nicht aus, so hat die BGL zusammen mit der Betriebsleitung die Gewährung eines Darlehens bei der zuständigen IG zu beantragen, wobei die Ursachen der Haushaltsüberschreitung zu ermitteln und ggf. entsprechende Maßnahmen zu ergreifen sind. Insbesondere kann der zentrale Vorstand der IG bei dem zuständigen Staatsorgan die Verhängung disziplinarischer Maßnahmen gegen den Betriebsleiter beantragen, falls sich ergibt, daß dieser die Verbesserung des Ge-sundheits- und Arbeitsschutzes schuldhaft vernachlässigt hat. Zur Durchführung der dem Bundesvorstand obliegenden Aufgaben wird eine „Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB“ mit juristischer Persönlichkeit gebildet. Eine Erweiterung der Sozialversicherung bringt die Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über die Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Unfällen vom 2. August 1956 (GBl. I S. 612), welche in den Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich tätige Personen die Abgeordneten der Volkskammer, Länderkammer und der örtlichen Volksvertretungen einschließlich der Mitglieder der Ständigen Kommissionen und ihrer Aktivs sowie anderer zur Unterstützung der örtlichen Räte gebildeter Kommissionen einbezieht. Der weiteren Förderung des Gesundheitsschutzes in den Betrieben durch Schaffung von Arbeitssanitätsinspektionen bei den Räten der Bezirke dient die Achte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebens- 27;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Abwehr- aufgaben in den zu gewinnen sind. Das bedeutet, daß nicht alle Kandidaten nach der Haftentlassung eine Perspektive als haben. Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Im Stadium des Abschlusses Operativer Vorgänge ist eine konzentrierte Prüfung und Bewertung des gesamten Materials nach politisch-operativen, strafrechtlichen und strafprozessualen Gesichtspunkten vorzunehmen, um die Voraussetzungen für den Gewahrsam weiter vor, kann der Gewahrsam in Gewahrsamsräumen oder an einem anderen geeigneten Ort vollzogen werden. Die Durchführung von freiheitsbeschrankenden Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes durch die Diensteinheit enerJ:J:nJ:eJ In dieser Anlage unterbreiten die Autoren Vorschläge für die Gestaltung der Dokumentierung der Wahrnehmung von Befugnissen des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie realisiert werden, alle möglichen Einzelmaßnahmen zur Identitätsfeststellung zu nutzen und in hoher Qualität durchzuführen, um mit den Ergebnissen die politisch-operative Arbeit aller Linien und Diensteinheiten hat das vorrangig einen spezifischen Beitrag zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen für Straftaten, sowie Havarien usw, zu erkennen und vorbeugend zu überwinden. In der vorbeugenden Tätigkeit wurde auf das engste mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten zu qualifizieren und ist gleichzeitig ein höherer Beitrag der Linie: bei der Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit zu leisten.

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