Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 195

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 195 (NJ DDR 1957, S. 195); Generalstaatsanwalt Dr. Ernst Melsheimer zum 60. Geburtstag Am 9. April begeht der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, Genosse Dr. Ernst Melsheimer, seinen 60. Geburtstag. Dies ist nicht nur für alle Angehörigen der Staatsanwaltschaft, sondern für die Mitarbeiter aller Justizorgane ein Anlaß, ihm herzliche Glückwünsche zu übermitteln. Es ist aber zugleich Anlaß, der bedeutenden Arbeit zu gedenken, die er von den ersten Tagen des Neuaufbaus an bei der Entwicklung einer demokratischen Justiz, der Gestaltung unseres sozialistischen Rechts und der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit geleistet hat. In seiner Person vereinigen sich hervorragende juristische Kenntnisse mit einer klaren politischen Grundhaltung, erprobt in einer aktiven politischen Betätigung und beruhend auf einer jahrzehntelangen Zugehörigkeit zur Arbeiterbewegung. Als Ernst Melsheimer am 8. Dezember 1949 nach Artikel 131 der Verfassung von der Volkskammer zum ersten Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik gewählt wurde, geschah das in Anerkennung der Arbeit, die er seit der Zerschlagung des Hitlerstaates für die neue deutsche Justiz geleistet hatte Sein besonderes Verdienst in jener ersten Periode unseres Neuaufbaus liegt darin, daß er in seiner Funktion als Vizepräsident der Deutschen Justizverwaltung seine ganze Kraft für die Schaffung einer wahren Volksjustiz einsetzte. Gemeinsam mit Hilde Benjamin rief er die ersten Volksrichterlehrgänge ins Leben, um eine Justiz zu schaffen, die getreu den Zielen des ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staates im Interesse der Werktätigen Recht zu sprechen hatte. Die Wahl zum Generalstaatsanwalt stellte Ernst Melsheimer vor eine neue große Aufgabe: eine sozialistische Staatsanwaltschaft aufzubauen. In zähem und klugem Kampf des Neuen, das er vertrat, gegen manche alten Auffassungen wurden Schritt für Schritt die Grundlagen der Staatsanwaltschaft gelegt eine Entwicklung, die mit dem Gesetz über die Staatsanwaltschaft der DDR vom 23. Mai 1952 ihren Abschluß fand. Auf diesem Grunde aufbauend, erfolgte nun unter seiner Leitung der Ausbau unserer Staatsanwaltschaft zu einem Instrument der Arbeiter-und-Bauern-Macht, das die sozialistische Gesetzlichkeit auf allen Gebieten unseres Lebens sichert und durchsetzt. Ernst Melsheimer hat die Staatsanwaltschaft so geführt und geleitet, daß sie als aktive Kraft beim Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ihrer bedeutsamen Rolle in allen Situationen gerecht werden konnte. Er übertrug auf sie seine Unermüdlichkeit im Kampf für die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und seine Unerbittlichkeit im Kampf gegen die Feinde unserer Ordnung. Hier zeigte er stets die Wege, die zu gehen sind, um unseren Arbeiter-und-Bauern-Staat wirkungsvoll zu schützen. Ob es im DCGG-Prozeß war, ob im Prozeß gegen Burianek oder im jüngst vor dem Obersten Gericht durchgeführten Prozeß gegen die Verschwörergruppe Harich immer wieder bewies Ernst Melsheimer, daß er mit seiner ganzen Person, mit seiner großen politischen und fachlichen Erfahrung für die Sache der Arbeiterklasse kämpft. Die gesamte Tätigkeit Ernst Melsheimers nicht zuletzt seine Publikationen hat dazu beigetragen, die Staatsanwaltschaft des ersten Arbeiter-und-Bauern-Staates in Deutschland zu einer homogenen, aktiven und organisierenden Kraft zu gestalten. Seine Verdienste um den Aufbau und die Leitung der Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik können nicht hoch genug eingeschätzt werden. Dabei galt seine ganz besondere Sorge der Heranbildung und Entwicklung der Staatsanwälte. Ernst Melsheimer setzte stets seine ganze Kraft für die fachliche Qualifizierung der jungen Staatsanwälte ein und gab von seinem Wissen jedem, der bemüht war, getreu den obersten Prinzipien unseres Staates sich weiter zu entwickeln und weiter zu lernen. So ist Ernst Melsheimer das große Vorbild aller Staatsanwälte. Von ihm strahlen die Kraft, die Ruhe und die politische Überzeugung aus, die erforderlich sind, um die großen vor uns stehenden Aufgaben zu meistern. Durch die Verleihung des Vaterländischen Verdienstordens in Silber hat unsere Regierung die Arbeit eines Mannes gewürdigt, der seine ganze Kraft für die Ziele der Deutschen Demokratischen Republik einsetzt. Ernst Melsheimer ist allen Staatsanwälten als Genosse, als Mensch und als Jurist Vorbild. Möge seine Schaffenskraft unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat recht lange erhalten bleiben. Familienangehörigen einer Militärperson begangen wurde (Art. 11 Buchst, b). Haben hingegen die Streitkräfte, entweder als militärische Einheit oder ein in Verwirklichung der Dienstpflicht handelndes Mitglied der Streitkräfte, den Schaden verursacht, so ist für die Festlegung der Schadenshöhe eine gemischte Kommission zuständig (Art. 11 Buchst, a). Die Unzuständigkeit der deutschen Gerichte für diese Fälle ergibt sich genau wie in Strafsachen aus der Tatsache, daß die sowjetischen Streitkräfte ein Organ ihres Staates sind und deshalb nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen können. Daß aber Vertreter der DDR gleichberechtigt an der Arbeit der Kommission teilnehmen und nicht wie nach dem für die Bundesrepublik geltenden Finanzvertrag17) die Behörden der Streitkräfte allein entscheiden, bringt wiederum zum Ausdruck, daß das Abkommen maßgeblich die Interessen der DDR respektiert. Im Gegensatz zu der völlig klaren, verständlichen und die Souveränität achtenden Regelung des deutsch-sowjetischen Stationierungsabkommens ist in den Pariser Verträgen die Zuständigkeit der Organe, die jeweils mit der Schadensermittlung betraut sind', durch 17) Diese Regelung 1st ln Art. 8 Abs. 9 des Finanzvertrages festgelegt und gilt noch für die französischen Truppen, wäh- rend sie gem. § 1 der Anhänge A und B zu diesem Vertrag für die amerikanischen und englischen Streitkräfte abgeändert wurde. ein kaum zu übersehendes Gestrüpp von Bestimmungen festgelegt18). Insgesamt bringt die zwischen der DDR und der UdSSR vereinbarte Jurisdiktionsabgrenzung deutlich zum Ausdruck, daß sie auf dem in Art. 1 des Abkommens festgelegten Grundsatz der Achtung der Souveränität der DDR und der Nichteinmischung der sowjetischen Streitkräfte in die inneren Angelegenheiten unseres Staates beruht. Die knappe Gegenüberstellung zu den für die Bundesrepublik geltenden Bestimmungen der Pariser Verträge unterstreicht die Bedeutung des Stationierungsabkommens für die weitere Hebung der Autorität der DDR im nationalen wie im internationalen Maßstab. is) Art. 9 des Truppenvertrages besagt, daß die deutschen Gerichte zuständig sind, soweit nichts anderes bestimmt 1st. Etwas anderes ist aber im Finanzvertrag bestimmt. Gern Art. 8 Abs. 7 bis 9 haben die deutschen Behörden die bei ihnen eingegangenen Anträge auf Schadensersatz an Sie Behörden der Streitkräfte weiterzuleiten, die dann entscheiden, ob und in welcher Höhe sie Schadensersatz leisten wollen. Das gilt nur noch für die französischen Streitkräfte und ist gern, den Anhängen A und B zum Finanzvertrag für die englischen und amerikanischen Streitkräfte insofern geändert worden, als eine deutsche Behörde über die Höhe des Schadensersatzes entscheidet. Die deutsche Behörde kann aber auch nur entscheiden, wenn die Streitkräfte ihr bescheinigt haben, daß sie bereit sind, zu zahlen (§ 3 Abs. 2 der Anhänge). 195;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 195 (NJ DDR 1957, S. 195) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 195 (NJ DDR 1957, S. 195)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Inforraationsbedarfs-kompiezen mid der richtigen Bewertung der Informationen. Grundanforderungen an den Einsatz aller? - zur Erarbeitung und Verdichtung von Ersthinweisen, Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräfte, Mittel und Methoden bearbeitet. Die Funlction der entspricht in bezug auf die einzelnen Banden der Funlction des für die Bandenbelcämpfung insgesamt. Mit der Bearbeitung der sind vor allem die aufgabenbezogene Bestimmung, Vorgabe Übermittlung des Informationsbedarfs, insbesondere auf der Grundlage analytischer Arbeit bei der Realisierung operativer Prozesse, die Schaffung, Qualifizierung und der konkrete Einsatz operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft die Wahrnehmung ihrer Rechte entsprechend den Bestimmungen dieser Anweisung gesichert. Dem Verhafteten ist zu gewährleisten: die Wahrnehmung seiner strafprozessualen Rechte, insbesondere das Recht auf Verteidigung nur noch formal Man köut auch sagen, Rechtsanwaltschaft stelle eine Art demokratisches Deckmänt eichen für die Rechtsstaatlichkeit im realen Sozialismus der dar.

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