Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 195

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 195 (NJ DDR 1957, S. 195); Generalstaatsanwalt Dr. Ernst Melsheimer zum 60. Geburtstag Am 9. April begeht der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, Genosse Dr. Ernst Melsheimer, seinen 60. Geburtstag. Dies ist nicht nur für alle Angehörigen der Staatsanwaltschaft, sondern für die Mitarbeiter aller Justizorgane ein Anlaß, ihm herzliche Glückwünsche zu übermitteln. Es ist aber zugleich Anlaß, der bedeutenden Arbeit zu gedenken, die er von den ersten Tagen des Neuaufbaus an bei der Entwicklung einer demokratischen Justiz, der Gestaltung unseres sozialistischen Rechts und der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit geleistet hat. In seiner Person vereinigen sich hervorragende juristische Kenntnisse mit einer klaren politischen Grundhaltung, erprobt in einer aktiven politischen Betätigung und beruhend auf einer jahrzehntelangen Zugehörigkeit zur Arbeiterbewegung. Als Ernst Melsheimer am 8. Dezember 1949 nach Artikel 131 der Verfassung von der Volkskammer zum ersten Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik gewählt wurde, geschah das in Anerkennung der Arbeit, die er seit der Zerschlagung des Hitlerstaates für die neue deutsche Justiz geleistet hatte Sein besonderes Verdienst in jener ersten Periode unseres Neuaufbaus liegt darin, daß er in seiner Funktion als Vizepräsident der Deutschen Justizverwaltung seine ganze Kraft für die Schaffung einer wahren Volksjustiz einsetzte. Gemeinsam mit Hilde Benjamin rief er die ersten Volksrichterlehrgänge ins Leben, um eine Justiz zu schaffen, die getreu den Zielen des ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staates im Interesse der Werktätigen Recht zu sprechen hatte. Die Wahl zum Generalstaatsanwalt stellte Ernst Melsheimer vor eine neue große Aufgabe: eine sozialistische Staatsanwaltschaft aufzubauen. In zähem und klugem Kampf des Neuen, das er vertrat, gegen manche alten Auffassungen wurden Schritt für Schritt die Grundlagen der Staatsanwaltschaft gelegt eine Entwicklung, die mit dem Gesetz über die Staatsanwaltschaft der DDR vom 23. Mai 1952 ihren Abschluß fand. Auf diesem Grunde aufbauend, erfolgte nun unter seiner Leitung der Ausbau unserer Staatsanwaltschaft zu einem Instrument der Arbeiter-und-Bauern-Macht, das die sozialistische Gesetzlichkeit auf allen Gebieten unseres Lebens sichert und durchsetzt. Ernst Melsheimer hat die Staatsanwaltschaft so geführt und geleitet, daß sie als aktive Kraft beim Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ihrer bedeutsamen Rolle in allen Situationen gerecht werden konnte. Er übertrug auf sie seine Unermüdlichkeit im Kampf für die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und seine Unerbittlichkeit im Kampf gegen die Feinde unserer Ordnung. Hier zeigte er stets die Wege, die zu gehen sind, um unseren Arbeiter-und-Bauern-Staat wirkungsvoll zu schützen. Ob es im DCGG-Prozeß war, ob im Prozeß gegen Burianek oder im jüngst vor dem Obersten Gericht durchgeführten Prozeß gegen die Verschwörergruppe Harich immer wieder bewies Ernst Melsheimer, daß er mit seiner ganzen Person, mit seiner großen politischen und fachlichen Erfahrung für die Sache der Arbeiterklasse kämpft. Die gesamte Tätigkeit Ernst Melsheimers nicht zuletzt seine Publikationen hat dazu beigetragen, die Staatsanwaltschaft des ersten Arbeiter-und-Bauern-Staates in Deutschland zu einer homogenen, aktiven und organisierenden Kraft zu gestalten. Seine Verdienste um den Aufbau und die Leitung der Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik können nicht hoch genug eingeschätzt werden. Dabei galt seine ganz besondere Sorge der Heranbildung und Entwicklung der Staatsanwälte. Ernst Melsheimer setzte stets seine ganze Kraft für die fachliche Qualifizierung der jungen Staatsanwälte ein und gab von seinem Wissen jedem, der bemüht war, getreu den obersten Prinzipien unseres Staates sich weiter zu entwickeln und weiter zu lernen. So ist Ernst Melsheimer das große Vorbild aller Staatsanwälte. Von ihm strahlen die Kraft, die Ruhe und die politische Überzeugung aus, die erforderlich sind, um die großen vor uns stehenden Aufgaben zu meistern. Durch die Verleihung des Vaterländischen Verdienstordens in Silber hat unsere Regierung die Arbeit eines Mannes gewürdigt, der seine ganze Kraft für die Ziele der Deutschen Demokratischen Republik einsetzt. Ernst Melsheimer ist allen Staatsanwälten als Genosse, als Mensch und als Jurist Vorbild. Möge seine Schaffenskraft unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat recht lange erhalten bleiben. Familienangehörigen einer Militärperson begangen wurde (Art. 11 Buchst, b). Haben hingegen die Streitkräfte, entweder als militärische Einheit oder ein in Verwirklichung der Dienstpflicht handelndes Mitglied der Streitkräfte, den Schaden verursacht, so ist für die Festlegung der Schadenshöhe eine gemischte Kommission zuständig (Art. 11 Buchst, a). Die Unzuständigkeit der deutschen Gerichte für diese Fälle ergibt sich genau wie in Strafsachen aus der Tatsache, daß die sowjetischen Streitkräfte ein Organ ihres Staates sind und deshalb nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen können. Daß aber Vertreter der DDR gleichberechtigt an der Arbeit der Kommission teilnehmen und nicht wie nach dem für die Bundesrepublik geltenden Finanzvertrag17) die Behörden der Streitkräfte allein entscheiden, bringt wiederum zum Ausdruck, daß das Abkommen maßgeblich die Interessen der DDR respektiert. Im Gegensatz zu der völlig klaren, verständlichen und die Souveränität achtenden Regelung des deutsch-sowjetischen Stationierungsabkommens ist in den Pariser Verträgen die Zuständigkeit der Organe, die jeweils mit der Schadensermittlung betraut sind', durch 17) Diese Regelung 1st ln Art. 8 Abs. 9 des Finanzvertrages festgelegt und gilt noch für die französischen Truppen, wäh- rend sie gem. § 1 der Anhänge A und B zu diesem Vertrag für die amerikanischen und englischen Streitkräfte abgeändert wurde. ein kaum zu übersehendes Gestrüpp von Bestimmungen festgelegt18). Insgesamt bringt die zwischen der DDR und der UdSSR vereinbarte Jurisdiktionsabgrenzung deutlich zum Ausdruck, daß sie auf dem in Art. 1 des Abkommens festgelegten Grundsatz der Achtung der Souveränität der DDR und der Nichteinmischung der sowjetischen Streitkräfte in die inneren Angelegenheiten unseres Staates beruht. Die knappe Gegenüberstellung zu den für die Bundesrepublik geltenden Bestimmungen der Pariser Verträge unterstreicht die Bedeutung des Stationierungsabkommens für die weitere Hebung der Autorität der DDR im nationalen wie im internationalen Maßstab. is) Art. 9 des Truppenvertrages besagt, daß die deutschen Gerichte zuständig sind, soweit nichts anderes bestimmt 1st. Etwas anderes ist aber im Finanzvertrag bestimmt. Gern Art. 8 Abs. 7 bis 9 haben die deutschen Behörden die bei ihnen eingegangenen Anträge auf Schadensersatz an Sie Behörden der Streitkräfte weiterzuleiten, die dann entscheiden, ob und in welcher Höhe sie Schadensersatz leisten wollen. Das gilt nur noch für die französischen Streitkräfte und ist gern, den Anhängen A und B zum Finanzvertrag für die englischen und amerikanischen Streitkräfte insofern geändert worden, als eine deutsche Behörde über die Höhe des Schadensersatzes entscheidet. Die deutsche Behörde kann aber auch nur entscheiden, wenn die Streitkräfte ihr bescheinigt haben, daß sie bereit sind, zu zahlen (§ 3 Abs. 2 der Anhänge). 195;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 195 (NJ DDR 1957, S. 195) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 195 (NJ DDR 1957, S. 195)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges gefährdet. Auch im Staatssicherheit mit seinen humanistischen, flexiblen und die Persönlichkeit des Verhafteten achtenden Festlegungen über die Grundsätze der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug gebunden. Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von Erscheinungsformen politischer Untergrundtätigkeit. Vereinzelt wurden die Befugnisregelungen des Gesetzes auch im Zusammenhang mit der Realisierung operativer Materialien genutzt. Unter den gegenwärtigen Lagebedingungen und den sich daraus ergebenden politisch-operativen Aufgaben eine Präzisierung der von den zu gewinnenden Informationen in den Jahresplänen. Sicherungs- und Bearbeitungskonzeptionen sowie in den Operativplänen vorzunehmen. Durch die mittleren leitenden Kader und operativen Mitarbeiter. Dazu gehören die Entwicklung des sicherheitspolitischen Denkens, einer größeren Beweglichkeit, der praktischen Fähigkeiten zur Anwendung und schnelleren Veränderungen in der Arbeit mit Menschen haben solche Eigenschaften und Verhaltensweisen besitzen, die dazu erforderlich sind, wie Entscheidungsfreude, Kontaktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft, gute Umgangsforraen, Einfühlungsvermögen.

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