Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 19

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 19 (NJ DDR 1957, S. 19); elterliche Sorge und Betreuung nicht mehr benötigt, aus diesem Grunde eine Aufhebung der Adoption nicht mehr gerechtfertigt. Da die Adoption hauptsächlich darauf gerichtet ist, die Erziehung des Kindes in der Familie zu sichern, läßt die VO schließlich die dritte Möglichkeit zu, nach Erreichung dieses Zieles, bei Volljährigkeit des Angenommenen, die Adoption nach übereinstimmender Erklärung des Annehmenden und des Angenommene i aufzuheben. Die Aufhebung wird wirksam, sobald die Erklärungen der Beteiligten vom Staatlichen Notariat beurkundet worden sind. Die Gesetzgebung der Deutschen Demokratischen Republik I III. Quartal 1956*) Von Prof. Dr. HANS NATHAN, Dekan der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin Der Versuch, unsere Gesetzgebung im III. Quartal 1956 auf die Schwerpunkte hin zu analysieren, führt uns dazu, als die Haupttendenz auch dieser Periode das Streben nach Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erkennen. Sie kommt sowohl in der Ablösung überalterter und in ihrer Gültigkeit teilweise zweifelhafter Gesetze durch neue Gesetzgebung zum Ausdruck, als auch vor allem darin, daß eine Anzahl der bei der Schaffung neuer Eigentumsverhältnisse ungeregelt gebliebenen oder lückenhaft oder unbefriedigend geregelten Komplexe nunmehr ihre Regelung bzw. eine vollständige oder zweckmäßigere Regelung erfahren hat. Das zeigt sich naturgemäß in erster Linie im Bereich der volkseigenen Wirtschaft. Hier verdient besondere Betonung die Verordnung über die Entschädigung ehemaliger Gesellschafter für Beteiligungen an enteigneten Unternehmen und die Befriedigung langfristiger Verbindlichkeiten aus der Zeit nach dem 8. Mai 1945 vom 23. August 1956 (GBl. I S. 683). Die im Anschluß an den SMAD-Befehl Nr. 64 vollzogene Gesetzgebung der Deutschen Wirtschaftskommission hatte offengelassen, wie in den Fällen zu Verfahren sei, in denen am Unternehmen eines Kriegsverbrechers unbelastete Personen finanziell beteiligt waren. Die Frage des Verhältnisses dieser Personen zu dem in Volkseigentum übergegangenen Betrieb bzw. des Bestandes und Umfanges der jenen gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten hat während der gesamten Zeitspanne seither erhebliche Schwierigkeiten bereitet; sie findet nunmehr eine großzügige Lösung, die geeignet ist, der in diesem Zusammenhang von feindlichen Kreisen in Westdeutschland und im kapitalistischen Ausland gegen unseren Staat veranstalteten Hetze den Boden zu entziehen. Danach erhalten die genannten Personen eine Entschädigung in Höhe des vollen buchmäßigen Wertes, den ihre Beteiligung im Zeitpunkt der Enteignung des Unternehmens besaß, sowie eine dreiprozentige Verzinsung dieses Betrages, die mit dem Übergang des Betriebes in Volkseigentum beginnt. Die Gesamtforderung wird in das Schuldbuch eingetragen, von da ab mit 4 Prozent verzinst und in Jahresraten von 3000 DM, beginnend am 1. April 1957, ausgezahlt. Eine ähnliche Regelung bringt die VO für die übrigen Verbindlichkeiten, die mit der Enteignung nicht erloschen waren, nämlich bei Betrieben für die nach dem 8. Mai 1945 bei den neuen Kreditinstituten aufgenommenen Kredite und für die nach diesem Zeitpunkt im normalen Geschäftsverkehr entstandenen Verbindlichkeiten und bei „sonstigen Vermögen“, vor allem Häusern und Grundstücken, für die nach dem 8. Mai 1945 zur Sicherung oder Erhaltung der Vermögenswerte oder von einem Treuhänder während der Sequestrierung begründeten Verbindlichkeiten. Für einen anderen bei der operativen Verwaltung volkseigener Grundstücke bedeutsamen Komplex gab es bisher nur eine lückenhafte und überdies mit großer Umständlichkeit verknüpfte Regelung. Sowohl bei Betrieben wie auch bei volkseigenen Gütern ergibt sich häufig die Notwendigkeit, im Interesse der Verbesserung von Verwaltung oder Produktion bestimmte Parzellen gegen andere, in Privateigentum stehende Parzellen einzutauschen; zur Beseitigung von Zweifeln, ob es sich in solchen Fällen nicht um eine nach Art. 28 der Verfassung verbotene Veräußerung handele, bedurfte es bisher der Zustimmung des übergeordneten Fachministeriums und der Bestätigung durch das Mini- sterium des Innern. Die Anordnung über den Tausch volkseigener Grundstücke gegen nicht volkseigene Grundstücke vom 1. September 1956 (GBl. I S. 706! regelt nicht nur die Voraussetzungen, unter denen derartige Tauschverträge zulässig sind, ferner den bei Wertdifferenzen vorzunehmenden Ausgleich und die Frage der Beseitigung der etwa auf dem einzutauschenden Grundstück eingetragenen Belastungen, sondern verlagert auch die Zuständigkeit für die Zustimmung zu dem Vertrag auf den Rat des Kreises. Damit wird der im gesamten Bereich unserer Verwaltung wirksamen, auf Vereinfachung der Verwaltungsarbeit und Erhöhung der Verantwortlichkeit der örtlichen Staatsorgane und der Wirtschaftsorgane zielenden Entwicklung Rechnung getragen. Von derselben Tendenz ist die Anordnung über das Verfahren bei Veränderungen in der Rechtsträgerschaft an volkseigenen Grundstücken vom 21. August 1956 (GBl. I S. 702) getragen, die einen ähnlichen Sachverhalt behandelt. Auch der Übergang der operativen Verwaltung volkseigenen Grundeigentums von einem Rechtsträger auf einen anderen war bisher mit viel Umständlichkeit verknüpft, insofern er nur mit Zustimmung des übergeordneten staatlichen Organs sowohl des alten als auch des neuen Rechtsträgers vorgenommen werden konnte, d. h. es wurden mit der Sache in der Regel mindestens zwei Verwaltungen volkseigener Betriebe, im Nichteinigungsfalle darüber hinaus noch die Staatliche Plankommission befaßt. Nach der Neuregelung dagegen vollzieht sich der Rechtsträgerwechsel in eigener Verantwortlichkeit der beiden beteiligten Rechtsträger, falls diese darüber einig sind; sind sie es nicht, und erteilt auch das dem ablehnenden Rechtsträger übergeordnete Organ diesem keine entsprechende Anweisung, so entscheidet endgültig eine je nach Art der beteiligten Rechtsträger auf der Kreisebene, Bezirksebene oder beim Ministerium der Finanzen zu bildende Kommission. Von Interesse ist, daß die AO den Begriff des „nutznießenden Rechtsträgers“ schafft, worunter gesellschaftliche Organisationen und Genossenschaften sozialistischen Charakters verstanden werden, in deren Rechtsträgerschaft, wie schon bisher, volkseigene Grundstücke ebenfalls übertragen werden können. Eine vereinfachende Neuregelung auf diesem Gebiet enthält auch die Achte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft Register der volkseigenen Wirtschaft vom 20. Juni 1956 (GBl. I S. 545), welche die bisher für Anträge auf Eintragungen in das Register erforderliche Bestätigung des dem VEB übergeordneten Verwaltungsorgans für entbehrlich erklärt, auch wenn es sich um die Löschung von Vertretungsbefugnissen handelt. Ging es bei der zuerst genannten VO darum, eine ungewollte, noch aus der Enteignungsperiode überhängende private Beteiligung an staatlichen Betrieben zu liquidieren, so tritt eine umgekehrte Entwicklung, nämlich die Einführung staatlicher Beteiligung an privaten Betrieben mit der Anordnung über die Zuordnung und Anleitung der Betriebe mit staatlicher Beteiligung vom 1. August 1956 (GBl. I S. 657) in Erscheinung. Diese überaus bedeutsame Entwicklung, welche die stärkere Einbeziehung der Privatunternehmungen in den sozialistischen Aufbau zum Ziele hat, wurde bekanntlich auf Grund der Beschlüsse des 25. Plenums des ZK der SED mit dem Beginn des Jahres 1956 eingeleitet; Näheres 19 ) Übersicht über das 1. Halbjahr in NJ 1956 S. 615, 659.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 19 (NJ DDR 1957, S. 19) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 19 (NJ DDR 1957, S. 19)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben und die Überbewertung von Einzelerscheinungen. Die Qualität aller Untersuchungsprozesse ist weiter zu erhöhen. Auf dieser Grundlage ist die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien Und Diensteinheiten weiter auszubsuen und inhaltlich weiter zu entwickeln. Der Minister für Staatssicherheit forderte von der Linie Untersuchung, daß sie die operative Vorgangsbearbeitung vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bei der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit außerhalb des die erforderliche Hilfe und Unterstützung zu geben. Vor cer Been ufjcj der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit hinsichtlich ihrer Eignung zu prüfen und zu entwickeln. Bei der Übernahme von in den aktiven Dienst Staatssicherheit ist zu gewährleisten daß keine Gefährdung der Konspiration und Geheimhaltung sowohl durch die Mitarbeiter als auch durch die neugeworbenen eingehalten? Die in diesem Prozeß gewonnenen Erkenntnisse sind durch die Leiter und mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß der Einsatz der auf die Erarbeitung operativ bedeutsamer Informationen konzentriert wird. - iiir Operativ bedeutsame Informationen sind insbesondere: Informationen über ,-Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den BruderOrganen, das mit der Abteilung abzustimmen ist. Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens unter Mißbrauch des organisierten Tourismus in nichtsozialistische Staaten.

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