Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 165

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 165 (NJ DDR 1957, S. 165); Grundsätze auf: Keine einzige Sache, für die das Gericht einer Unionsrepublik zuständig ist, kann vom Obersten Gericht der UdSSR im Aufsichtswege überprüft werden, bevor sie nicht durch das Oberste Gericht der betreffenden Unionsrepublik geprüft wurde. Darüber hinaus ist die Überprüfung durch das Oberste Gericht der UdSSR nur dann zulässig, wenn die Entscheidung des Obersten Gerichts einer Unionsrepublik der Gesetzgebung der gesamten Sowjetunion widerspricht oder die Interessen der anderen Unionsrepubliken verletzt2). Diese Beschränkung der Aufsichtsfunktion des Obersten Gerichts der UdSSR gestattet ihm, seine anderen Aufgaben sorgfältiger zu erfüllen: die Rechtsprechung der Instanzgerichte zu verallgemeinern, die Gerichtsstatistik aufzustellen, Richtlinien zur Anwendung von Gesetzen zu erlassen, dem Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR Vorschläge zur Gesetzgebung und zur Auslegung von Gesetzen der UdSSR zu unterbreiten. Die Auswertung und Verallgemeinerung der Rechtsprechung auf der Grundlage des Studiums konkreter Fälle muß neben der Aufstellung und Auswertung der Gerichtsstatistik der gesamten Union eine der Hauptquellen für die Ausarbeitung von Richtlinien sein, die auf die Verbesserung der Qualität der Rechtsprechung und die einheitliche Anwendung der Gesetze im gesamten Gebiet der Sowjetunion gerichtet sind. Gleichzeitig führen das gründliche Studium und die Verallgemeinerung der Praxis der Gerichtsorgane zu Vorschlägen an den Gesetzgeber. Von prinzipieller Bedeutung ist die Zusammensetzung des Obersten Gerichts der UdSSR. Die Ordnung legt fest, daß dem Obersten Gericht der UdSSR neben dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern, den Mitgliedern und den Volksbeisitzern, die für die Dauer von fünf Jahren vom Obersten Sowjet der UdSSR gewählt werden, auch die Vorsitzenden der Obersten Gerichte der Unionsrepubliken angehören3). Somit werden im höchsten Gericht der UdSSR alle fünfzehn Unionsrepubliken vertreten sein. Das zeugt davon, wie die Leninsche Nationalitätenpolitik verwirklicht wird, wie die Sowjetunion auf dem Wege der weiteren Festigung und Gewährleistung der Souveränität der Unionsrepubliken voranschreitet. Die unmittelbare Teilnahme der Vorsitzenden der Obersten Gerichte der Unionsrepubliken an der Arbeit des Obersten Gerichts der UdSSR ermöglicht es, sich auf die vielseitigen und reichen Erfahrungen der Gerichtspraxis der Unionsrepubliken zu stützen; sie trägt zur konsequenten, einheitlichen Anwendung der Prinzipien der sozialistischen Rechtsprechung auf dem Territorium aller Unionsrepubliken bei und gewährleistet die Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten, denen die Obersten Gerichte der Unionsrepubliken in ihrer Tätigkeit begegnen. Die neue Ordnung enthält keine zahlenmäßige Begrenzung in der Zusammensetzung des Obersten Gerichts der UdSSR; es heißt lediglich, daß die zahlenmäßige Zusammensetzung des Obersten Gerichts der UdSSR vom Obersten Sowjet der UdSSR bei der Wahl des Obersten Gerichts der UdSSR festgelegt wird. Die Einschränkung der Zuständigkeit des Obersten Gerichts der UdSSR hat eine Vereinfachung seiner Struktur zur Folge. Nach der Verordnung gibt es jetzt beim Obersten Gericht der UdSSR das Plenum, ein Gerichtskollegium für Zivilsachen, ein Gerichtskollegium für Strafsachen und ein Militärkollegium. Die Zuständigkeit jedes dieser Organe ist in der Ordnung genau festgelegt. Nach der früheren Gesetzgebung gehörte zum Obersten Gericht der UdSSR auch noch ein Kollegium für Transportsachen. Eine Analyse der Tätigkeit der Transportgerichte und des Transportkollegiums ergab jedoch. 2) In Verbindung mit diesem Gesetz vom 12. Februar 1957 wurden die entsprechenden Abänderungen an Art. 104 der Verfassung der UdSSR vorgenommen. 3) In Verbindung mit diesem Gesetz vom 12. Februar 1957 wurden die entsprechenden Abänderungen an Art. 105 der Verfassung der UdSSR vorgenommen. daß es in ihrer gegenwärtigen Arbeit im wesentlichen keine spezifischen Merkmale gibt, die eine Trennung der Transportgerichte vom allgemeinen Gerichtssystem rechtfertigen. Darüber hinaus wurde infolge der Erweiterung der Rechte der Gerichte der Unionsrepubliken das Bestehen besonderer Transportgerichte für die gesamte Sowjetunion als unzweckmäßig angesehen. Im Zusammenhang damit nahm der Oberste Sowjet der UdSSR ein Gesetz „Über die Abschaffung der Transportgerichte“ an4). Nach diesem Gesetz unterstehen den Gerichten der Unionsrepubliken (entsprechend der für sie festgelegten Zuständigkeit) alle Verfahren, für die früher die Transportgerichte zuständig waren. Die Ordnung sieht ferner vor, daß alle Kollegien des Obersten Gerichts der UdSSR alle Fälle in erster Instanz unter unbedingter Teilnahme von Volksbeisitzern prüfen müssen5); das verleiht der sozialistischen Rechtsprechung einen zutiefst demokratischen Charakter und hebt die Autorität der Gerichtsorgane noch mehr. Die Ordnung legt fest, daß das Oberste Gericht der UdSSR dem Obersten Sowjet der UdSSR und in der Periode zwischen den Tagungen dem Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR verantwortlich ist. Natürlich bedeutet diese Verantwortlichkeit in keiner Weise eine Einmischung in die Überprüfung konkreter Verfahren durch das Oberste Gericht; sie erstreckt sich nur auf den allgemeinen Charakter und die Richtung der Tätigkeit des Obersten Gerichts der UdSSR. Bekanntlich sind die sowjetischen Richter in ihrer Rechtsprechung unabhängig und unterstehen nur dem Gesetz. Dieses Verfassungsprinzip ist in der Ordnung auch in bezug auf die Mitglieder und die Volksbeisitzer des Obersten Gerichts der UdSSR verankert. Weiter ist festgelegt, daß der Vorsitzende, die Stellvertreter des Vorsitzenden, die Mitglieder sowie die Volksbeisitzer des Obersten Gerichts der UdSSR nicht ohne die Zustimmung des Obersten Sowjets der UdSSR und in der Periode zwischen den Tagungen nicht ohne die Zustimmung des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR gerichtlich zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden dürfen. Dies ist der Hauptinhalt der' Ordnung für das Oberste Gericht der UdSSR. Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß diese neue Ordnung zur Verbesserung der Tätigkeit der Organe der sowjetischen Rechtsprechung und zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit in der Sowjetunion beitragen wird. 4) vgl. Iswestija vom 13. Februar 1957. 5) Nach der früheren Gesetzgebung konnte das Militärkol-leglum des Obersten Gerichts der UdSSR in einzelnen Fällen Sachen in erster Instanz durch drei Mitglieder des Kollegiums ohne die Teilnahme von Volksbeisitzern prüfen lassen. Verleihung der Clara-Zetkin-Medaille Am 7. März 1957, dem Vorabend des Internationalen Frauentages, verlieh der Ministerrat der DDR zahlreichen verdienten Frauen unserer Republik die Clara-Zetkin-Medaille. Unter ihnen befinden sich zwei Justizfunktionäre: Linda Ansorg, Oberrichter am Kammergericht von Groß-Berlin, und Gertrud Schmele, Staatsanwalt des Kreises Zwickau. Sie erhielten die Medaille als Zeichen der Anerkennung ihrer hervorragenden Leistungen bei der Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau bzw. bei der Entwicklung der Frauenbewegung in der Deutschen Demokratischen Republik. I1IIIIII1IIIIIIIIIIIIIIII1 i 165;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 165 (NJ DDR 1957, S. 165) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 165 (NJ DDR 1957, S. 165)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

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