Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 164

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 164 (NJ DDR 1957, S. 164); Zuständigkeit und Struktur des Obersten Gerichts der UdSSR Von Prof. D. A. KERIMOW, Direktor des Instituts für Theorie und Geschichte des Staates und des Rechts der Staatlichen Shdanow-Universität in Leningrad, z. Z. Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“*) Am 12. Februar 1957 nahm der Oberste Sowjet der UdSSR das Gesetz „Über die Bestätigung der Ordnung für das Oberste Gericht der UdSSR und über Abänderungen und Ergänzungen der Artikel 104 und 105 der Verfassung der UdSSR“ an, das ein neuer wichtiger Schritt auf dem Wege der Entwicklung eines echten Demokratismus und der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit in der Sowjetunion ist. Bis zur Bestätigung dieser Ordnung waren der organisatorische Aufbau und der Umfang der Vollmachten des Obersten Gerichts der UdSSR durch das Gerichtsverfassungsgesetz der UdSSR, der Unions- und Autonomen Republiken festgelegt, das vom Obersten Sowjet der UdSSR im Jahre 1938 angenommen worden war. Das Gerichtsverfassungsgesetz gewährte dem Obersten Gericht der UdSSR das Recht, von jedem sowjetischen Gericht jede beliebige Zivil- und Strafsache anzufordern, unabhängig davon, ob sie schon im Aufsichtswege1) von einem Gebiets- oder Regionsgericht oder vom Obersten Gericht einer Unionsrepublik geprüft worden war; das Oberste Gericht war ferner berechtigt, von dem entsprechenden Instanzgericht eine nochmalige Überprüfung zu fordern. Es bildete sich auch die Praxis heraus, daß das Oberste Gericht in Zivil- und Strafsachen häufig ein Verfahren unmittelbar an sich zog und die Instanzgerichte der Unionsrepubliken überging. Dadurch gab es große Verzögerungen in der Bearbeitung der einzelnen Sachen und sogar gewisse Formen des Bürokratismus; vor allem aber führte diese Methode zu einer Isolierung der Rechtsprechung von der Bevölkerung. Die Erfahrung zeigte weiter, daß sich viele von den Volksgerichten verurteilte Bürger, die mit dem Urteil nicht einverstanden waren, nach Rechtskraft mit ihren Beschwerden im Aufsichtswege nicht an ein Gebietsgericht oder das Oberste Gericht einer Unionsrepublik, sondern direkt an das Oberste Gericht der UdSSR wandten. Wenn man die Bevölkerungszahl und den Umfang des Territoriums der Sowjetunion berücksichtigt, so läßt sich leicht denken, welche Menge von Beschwerden sich im Obersten Gericht der UdSSR anhäufte. Bekanntlich ist es nicht möglich, die Frage der Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit eines Strafoder Zivilurteils allein nach der Beschwerde zu entscheiden, auch wenn diese sehr eingehend begründet ist. Deshalb mußte das Oberste Gericht der UdSSR häufig die Gerichtsakten zur Überprüfung anfordem. Manche dieser Sachen boten dabei keine besonderen Schwierigkeiten und waren ohne allgemeinere Bedeu-. tung für die Gerichtspraxis; sie hätten rechtzeitig und mit Erfolg auch von den Regions- und Gebietsgerichten geprüft werden können. Infolge der starken Belastung mit der Prüfung einer Vielzahl von Beschwerden fand das Oberste Gericht der UdSSR keine Möglichkeit, die Rechtsprechung auszuwerten und auf dieser Grundlage verbindliche Richtlinien zu erlassen und den Gerichten Erläuterungen zu geben. Außerdem hatte die Zentralisierung der gerichtlichen Aufsichtsfunktionen in den Händen des höchsten Gerichts der UdSSR auch den Nachteil, daß bei der Überprüfung von Straf- und Zivilsachen die örtlichen Besonderheiten, die bei jedem Fall in Erscheinung treten, nicht in dem Maß berücksichtigt werden konnten, wie dies erforderlich gewesen wäre. Schließlich führte die unbegrenzte Aufsicht des Obersten Gerichts der UdSSR über die örtlichen Gerichtsorgane der Unionsrepubliken in gewissem Maße dazu, die Bedeutung der Obersten Gerichte der Unionsrepubliken und ihre Verantwortung für die Rechtsprechung in den einzelnen Republiken zu schmälern. Die Beschlüsse des XX. Parteitags der KPdSU über die Vervollkommnung des sowjetischen Staatsapparates, die weitere Entwicklung des sozialistischen * i) * Übersetzung von Lore Orlamünde, DASR. i) Das Aufsichtsverfahren entspricht unserem Kassationsverfahren. - D. Übers. Demokratismus und die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit in der UdSSR und die Feststellung der Mängel in der Organisation und Tätigkeit des sowjetischen Gerichtssystems zeigten klar, daß es notwendig war, eine neue Ordnung für das Oberste Gericht der UdSSR zu schaffen. Bekanntlich hat der XX. Parteitag der KPdSU die vom Zentralkomitee der Partei durchgeführten Maßnahmen zur Festigung der Gesetzlichkeit im Lande, zur strengen Einhaltung der von der Verfassung der UdSSR garantierten Rechte der Bürger völlig gebilligt und alle Partei- und Staatsorgane verpflichtet, über die Gesetzlichkeit zu wachen und alle Äußerungen von Gesetzlosigkeit und Willkür, alle Verletzungen der sozialistischen Rechtsordnung entschieden und streng zu unterbinden. Außerdem haben die Kommunistische Partei und die Sowjetregierung in den letzten Jahren eine Reihe wichtiger Maßnahmen zur Beseitigung der überflüssigen Zentralisierung und zur Erweiterung der Rechte der Unionsrepubliken und der örtlichen Machtorgane durchgeführt. Diese Politik äußerte sich auf dem Gebiet des Gerichtswesens insbesondere in solchen Maßnahmen wie der Auflösung des Sonderrats beim Ministerium des Innern der UdSSR, der Übertragung der Zuständigkeit für bestimmte, von Zivilpersonen begangenen Strafsachen (außer Spionage) von den Militärgerichten auf die Gerichte der Unionsrepubliken, der völligen Wiederherstellung und Verstärkung der Aufsichtsrechte des Staatsanwalts, der Bildung von Präsidien bei den Obersten Gerichten der, Unions- und Autonomen Republiken, den Regions- und Gebietsgerichten und den Gerichten der Autonomen Gebiete sowie schließlich in der Auflösung des Ministeriums der Justiz der UdSSR. Durch diese Maßnahmen wurden die überflüssige Zentralisierung in der Leitung der Arbeit der Gerichte und der Justizorgane der Unionsrepubliken beseitigt, die Funktion der Unionsrepubliken und der örtlichen Gerichtsorgane bei der Durchführung der gerichtlichen Aufsicht verstärkt und die sozialistische Gesetzlichkeit im Lande gefestigt. Die Reorganisierung der Arbeit des Obersten Gerichts der UdSSR, die auf der Grundlage der neuen Ordnung vorgenommen werden soll, kann und darf nicht losgelöst von den oben genannten, bereits verwirklichten Maßnahmen zur Festigung der sozialistischen Rechtsprechung in der Sowjetunion betrachtet werden. Diese Reorganisierung ist die logische Fortsetzung der Verwirklichung der Politik der Kommunistischen Partei im Gerichtswesen. Die neue Ordnung schränkt vor allem die Aufsichtsfunktionen des Obersten Gerichts der UdSSR wesentlich ein, wobei sie davon ausgeht, daß die Prüfung der Sachen im Aufsichtswege in der Regel bei den Gerichtsorganen der Unionsrepubliken enden muß. Diese Änderung der Zuständigkeit des Obersten Gerichts der UdSSR ist gleichzeitig eine bedeutende Erweiterung der Rechte der Gerichtsorgane der Unionsrepubliken. Heute, da die Gerichtsorgane der Unionsrepubliken über qualifizierte Kader verfügen, die fähig sind, große und verantwortungsvolle Aufgaben des staatlichen Aufbaus zu lösen, entfällt die Notwendigkeit, daß das Oberste Gericht im Aufsichtswege Proteste gegen Straf- und Zivilurteile aller auf dem Territorium der Unionsrepubliken tätigen Gerichte prüft. Diese Fragen können und müssen an Ort und Stelle in den Unionsrepubliken entschieden werden, was zweifellos eine Verbesserung der Qualität der gerichtlichen Aufsicht nach sich ziehen und es ermöglichen wird, die Fehler in der einen oder anderen konkreten Sache schnell zu korrigieren. Man darf jedoch nicht daran Vorbeigehen, daß es im Interesse der sozialistischen Gesetzlichkeit erforderlich sein kann, in einzelnen Fällen ein Verfahren auch durch das höchste Gericht des Landes, das Oberste Gericht der UdSSR, überprüfen zu lassen. Für derartige Fälle stellt die neue Ordnung folgende wichtige 164;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung zu erfolgen. Inhaftierte sind der Untersuchungsabteilung zur Durchführung operativer Maßnahmen außerhalb des Dienstobjektes zu übergeben, wenn eine schriftliche Anweisung des Leiters der Hauptabteilung hat die Objektkommandantur auf der Grundlage der Beschlüsse unserer Partei, den Gesetzen unseres Staates sowie den Befehlen und Weisungen des Gen. Minister und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen- der Untersuchungshaftvoilzugsorduung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Dabei haben, solche Schwerpunkte im Mittelpunkt zu stehen, wie - Abstimmung aller politisch-operativen Maßnahmen, die zur Einhaltung und Durchsetzung der Befehle und Weisungen nicht konsequent genug erfolgte. Eine konkretere Überprüfung der Umsetzung der dienstlichen Bestimmungen an der Basis und bei jedem Angehörigen muß erreicht werden Generell muß beachtet werden, daß der Verdächtige wie jede andere Person auch das Recht hat, Aussagen zu unterlassen, die ihm der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde. trifft auf das Recht auf Verteidigung des Angeklagten zu gewährleisten. Durch eine vorausschauende, vorbeugende, politisch-operative Arbeit ist zu verhindern, daß feindliche Kräfte Inhaftierte gewaltsam befreien, sie zu Falschaussagen veranlassen können oder anderweitig die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte Inhaftierter im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit . baut auf den darin vermittelten Kenntnissen auf und führt diese unter speziellem Gesichtspunkt weiter.

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