Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 113

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 113 (NJ DDR 1957, S. 113); Leider hat das zuständige Ministerium für Volksbildung trotz mehrfacher Hinweise aus den Kreisen bisher nichts unternommen, um die Durchsetzung der Erziehungsmaßnahme der Heimeinweisung in Fällen fortgesetzten Entweichens durch Schaffung geschlossener Jugendwerkhöfe zu gewährleisten. M. E. sollten sich aber auch das Ministerium der Justiz und die Oberste Staatsanwaltschaft Gedanken darüber machen, wie der Zweck der auf Heimeinweisung lautenden richterlichen Entscheidung in solchen schwierigen Fällen durch Schaffung ergänzender gesetzlicher Bestimmungen zum JGG erreicht werden kann. Ein solches Ergänzungsgesetz müßte etwa zum Inhalt haben, daß der Jugendliche, der einer gerichtlich angeordneten Heimeinweisung schuldhaft und böswillig nicht nachkommt, auf Antrag des Staatsanwalts in einer Hauptverhandlung mit Zustimmung des Referats Jugendhilfe/Heimerziehung nach Maßgabe der §§ 17, 18 JGG zu Freiheitsentziehung verurteilt werden kann. Zugleich müßte konkret gesagt werden, was unter „böswilligem und schuldhaftem Nichtbefolgen“ der auf Heimeinweisung lautenden Anordnung zu verstehen ist. Hierbei sollten die bisherigen Erfahrungen mit solchen Jugendlichen, die mehrmals das Versprechen abgaben, sich nicht unerlaubt aus dem Jugendwerkhof zu entfernen, dann aber doch allein oder sogar mit anderen wiederholt ausbrachen, entsprechend ausgewertet werden. Auch der Tatbestand des Umhertreibens und des illegalen Verlassens der DDR sollte dabei beachtet werden. Sei es nun durch Maßnahmen des Volksbildungsministeriums, sei es durch Akt der Gesetzgebung in jedem Falle müssen baldigst Schritte unternommen werden, um Jugendliche, die fortgesetzt aus Jugendwerkhöfen entweichen, einer ordnungsmäßigen Erziehung entsprechend den Prinzipien des JGG zuzu-fuhren. HEINRICH KROUZEK, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Kreises Sonneberg Zur Ordnung über die staatsanwalt§chaftliche Aufsicht * Auf der 3. Parteikonferenz der SED hatte Otto Grotewohl festgestellt, daß die bisher geschaffenen sozialistischen Gesetze, insbesondere das Gesetz über die Staatsanwaltschaft und die Strafprozeßordnung, zwar richtungweisend die Tätigkeit der Staatsanwälte bestimmen, daß sie aber nicht mehr ausreichen, um Pflichten und Rechte des Staatsanwalts als Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit auf allen Gebieten seiner Aufsichtstätigkeit in der Allgemeinen Aufsicht, in der Aufsicht über die Untersuchungsorgane im Ermittlungsverfahren, in der Gerichtsaufsicht und in der Aufsicht über Strafvollstreckung und Strafvollzug so festzulegen, wie dies im Interesse unseres Staates und seiner Bürger erforderlich ist. Deshalb hatte Otto Grotewohl an den Generalstaatsanwalt die Forderung gerichtet, dem Ministerrat den Entwurf einer Ordnung über die Aufsichtstätigkeit der Staatsanwaltschaft vorzulegen. Dieser Entwurf ist in der Obersten Staatsanwaltschaft ausgearbeitet und mit allen Staatsanwälten aus den Bezirken und Kreisen eingehend diskutiert worden. Über Zweck und Inhalt der Ordnung hat Me l s -he im er in NJ 1956 S. 486 berichtet. Die Ordnung über die staatsanwaltschaftliche Aufsicht hat eine große Bedeutung für die breite Entfaltung der Demokratie in unserer Republik. Sie soll allen Bürgern zeigen, wie ernst es uns um die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist. Sie soll allen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, auf die sich die Allgemeine Aufsicht des Staatsanwalts erstreckt, allen Untersuchungsorganen, denen die Untersuchungsaufsicht des Staatsanwalts gilt, allen am Gerichtsverfahren Beteiligten, die mit der gerichtlichen Tätigkeit des Staatsanwalts in Berührung kommen, und schließlich allen Funktionären der Strafvollstreckung und des Strafvollzugs, die der Aufsicht des Staatsanwalts unterstehen, die Bedeutung der Staatsanwalt schaf tlichen Aufsicht vor Augen führen und sie veranlassen, gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Gesetzlichkeit in unserem Staat der Arbeiter und Bauern zu höchstem Ansehen zu bringen. Der Entwurf der Ordnung enthält keine Abänderung des Staatsanwaltschaftsgesetzes und der Strafprozeßordnung, sondern baut auf diesen Gesetzen und den mit ihnen gemachten Erfahrungen auf. Er konkretisiert die Prinzipien der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht, die Rechte und Pflichten der Staatsanwälte und die Methoden ihrer Arbeit. Die nachstehenden Beiträge erläutern einige Fragen des Entwurfs der Ordnung über die staatsanwaltschaftliche Aufsicht in der DDR und enthalten Anregungen zur weiteren Diskussion. Die Redaktion Die Aufsicht über die Tätigkeit der Untersuchungsorgane und über die Gesetzlichkeit der gerichtlichen Entscheidungen im Strafverfahren Der Entwurf der Ordnung über die staatsanwaltschaftliche Aufsicht in der Deutschen Demokratischen Republik behandelt im Kapitel III die Aufsicht des Staatsanwalts über die Tätigkeit der Untersuchungsorgane im Ermittlungsverfahren und im Kapitel IV die Aufsicht über die Gesetzlichkeit der Urteile und Beschlüsse der Gerichtsorgane im Straf-, Zivil- und Arbeitsrechtsverfahren. Die einzelnen Bestimmungen dieser beiden Abschnitte des Entwurfs enthalten keine gesetzgeberischen Neuerungen. Das ist auch nicht Sinn und Zweck der staatsanwaltschaf tlichen Ordnung; vielmehr soll sie auf der Grundlage der bestehenden Gesetze die Rechte und Pflichten des Staatsanwalts konkretisieren sowie die Methoden zur Erfüllung seiner Aufgaben festlegen. Dadurch wird es möglich sein, die in der Vergangenheit oft formale und schematische Anleitung und Kontrolle der Untersuchungsorgane durch den Staatsanwalt zu überwinden und diesen in seinem ganzen Verantwortungsbereich als Herrn des Ermittlungsverfahrens tätig werden zu lassen. Ferner wird es dadurch möglich sein, daß der Staatsanwalt auch im strafgerichtlichen Verfahren als Hüter der demokratischen Gesetzlichkeit in Erscheinung tritt. Diese Grundforderung hätte m. E. bei der Ausarbeitung des Entwurfs der staatsanwalt- schaftlichen Ordnung hinsichtlich der Aufsicht des Staatsanwalts über die Tätigkeit der Untersuchungsorgane im Ermittlungsverfahren in einigen Punkten, noch mehr aber im Hinblick auf die Gerichtsaufsicht des Staatsanwalts im Strafverfahren stärkere Beachtung finden müssen. Es kommt einerseits darauf an, bloße Wiederholungen einzelner Bestimmungen der StPO auch wenn sie in der Praxis der Vergangenheit vielleicht nicht genügend beachtet wurden zu vermeiden; andererseits darf der Entwurf nicht nur eine allgemeine Erläuterung zu den in der StPO enthaltenen Grundsätzen bringen. So enthält z. B. § 26 des Entwurfs1) inhaltlich genau dasselbe, was bereits in den §§ 100, 101 StPO gründlicher und genauer festgelegt ist. Ohne Zweifel ist eine Bestimmung über die Beschwerde gegen Maßnahmen der Untersuchungsorgane von großer Bedeutung, ins- i) i) § 26 lautet: „Der Staatsanwalt hat den an ihn gerichteten Beschwerden der Beschuldigten, Zeugen oder Sachverständigen gegen jede sie betreffende Maßnahme eines Untersuchungsorgans sofort nachzugehen, über sie innerhalb von 5 Tagen zu entscheiden und den Beschwerdeführer zu benachrichtigen. Bei begründeten Beschwerden hat er dem Untersuchungsorgan die nötigen Weisungen zu geben.“ 113;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 113 (NJ DDR 1957, S. 113) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 113 (NJ DDR 1957, S. 113)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, die erforderlichen Informationen und Beweise zu erarbeiten und bei denen günstige Möglichkeiten der konspirativen Kontaktaufnahme, Werbung und inoffiziellen Zusammenarbeit bestehen; die weitere Aufklärung und Überprüfung von Personen, die in Reisesperre stehen sowie in der wirksamen Unterstutzung der politisch-operativen Arbeit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs im grenzüberschreitenden Verkehr.

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