Neue Justiz (NJ) 1957, Jahrgang 11, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, Deutsche Demokratische Republik (DDR)Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 637 (NJ DDR 1957, S. 637); ?N U M M E R 20 JAHRGANG 11 ZEITSCHRIF Nfucjusnz r FUR RECHT W UND RECHTSWI BERLIN 1957 20. OKTOBER UND RECHTSWISSENSCHAFT Auftakt zu den Schoeffenwahlen 1958 Zum zweiten Mal seit dem Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes wird in diesen Tagen mit der Vorbereitung von Schoeffenwahlen begonnen, die gern. ? 1 der Anordnung des Ministers der Justiz vom 21. September 1957 GB1. I S. 509) fuer die Kreisgerichte in -der Zeit vom 17. Februar bis 15. Maerz und fuer die Bezirksgerichte in der Zeit vom 17. Februar bis 10. Mai 1958 stattfinden sollen. Wie schon die Wahl von 1955 ist auch die kommende Schoeffenwahl keine Angelegenheit allein der Justizorgane, sondern eine allgemeine politische Aufgabe. Sie hat wie es in der Praeambel der Anordnung heisst das Ziel, ?die in der jetzigen Schoeffenperiode erreichte Verbindung zwischen den Werktaetigen und den Gerichten noch enger zu gestalten?. Traeger der Schoeffenwahl ist deshalb auch wieder die Nationale Front des demokratischen Deutschland. Sie wird jedoch bei der Vorbereitung und Durchfuehrung der Wahl von den staatlichen Orgapen unterstuetzt, wobei der Justiz die Rolle der treibenden Kraft zufaellt. Der demokratische Charakter der Schoeffenwahl aeussert sich in folgenden Prinzipien, die ihren Niederschlag in der Anordnung ueber die Durchfuehrung der Schoeffenwahlen im Jahre 1958 gefunden haben: Die Nationale Front und die in ihr vereinigten Parteien und Massenorganisationen nehmen unmittelbar an der Vorbereitung und Durchfuehrung der Wahl teil. Alle Buerger haben das Recht auf selbstaendige und unmittelbare Mitentscheddung bei der Auswahl der Schoeffen fuer die Kreisgerichte. Die Wahlvorbereitung ist mit einer Rechenschaftslegung ueber die bisher geleistete Arbeit verbunden. Galten diese Grundsaetze auch schon fuer die Schoeffenwahl von 1955, so bestehen doch im einzelnen einige nicht unwichtige Unterschiede zu der Anordnung vom 10. Januar 1955 (GBl. I S. 9): Erstens wurde die Zeit der Wahlvorbereitung von zwei Monaten auf vier Monate verlaengert. Diese Verlaengerung soll dazu genutzt werden, die Auswahl der Kandidaten fuer das Schoeffenamt noch sorgfaeltiger zu treffen als vor drei Jahren und noch beharrlicher auf eine solche soziale Zusammensetzung der Kandidaten zu dringen, die der Zusammensetzung der Bevoelkerung des jeweiligen Gebiets entspricht. Zugleich wird der Zeitraum fuer die eigentliche Wahldurchfuehrung, der fuer alle Beteiligten die hoechste Belastung mit sich bringt, auf vier Wochen begrenzt. Zweitens wird neben den Bezirks- und Kreiswahlausschuessen ein zentraler Wahlausschuss gebildet, der die Aufgabe hat, die gesamte Schoeffenwahl in der DDR anzuleiten und zu kontrollieren (? 4 Abs. 2 der AO). Die Zusammensetzung dieses zentralen Wahlausschusses ihm gehoeren an: der Staatssekretaer fuer Angelegenheiten der oertlichen Raete, der Minister der Justiz, der Minister des Innern (bzw. ihre Stellvertreter), ein Mitglied des Nationalrats der Nationalen Front und ein Mitglied des FDGB-Bundesvorstandes laesst deutlich erkennen, dass die Schoeffenwahl keine Justizangelegenheit, sondern eine gesamtstaatliche Aufgabe ist. Das Bestehen dieses Ausschusses erhoeht die Verantwortung aller beteiligten Organe fuer die erfolgreiche Vorbereitung und Durchfuehrung der Wahl. Dass gleichwohl die Justiz der Motor der gesamten Wahlbewegung ist, kommt darin zum Ausdruck, dass zur Unterstuetzung des zentralen Wahlausschusses beim Ministerium der Justiz ein Wahlbuero gebildet wird, welches die Aufgabe hat, die Durchfuehrung der Wahlen entsprechend den Weisungen des zentralen Wahlausschusses operativ anzuleiten und zu kontrollieren sowie die Sitzungen des zentralen Wahlausschusses vorzubereiten (? 9 Abs. 2 der AO). Die Schoeffenwahlen im Jahre 1958 werden unter guenstigeren Voraussetzungen stattfinden als die des Jahres 1955. Die gesamte politische Arbeit ist nach dem 30. Plenum des Zentralkomitees der SED und insbesondere waehrend der Vorbereitung der Wahlen zu den oertlichen Volksvertretungen entscheidend verbessert worden. Die Verbindung der Gerichte mit der Bevoelkerung und die Zusammenarbeit mit der Nationalen Front und den Gewerkschaften ist enger geworden. Zu dieser allgemeinen Erhoehung des gesamten Niveaus der Arbeit muss nun noch die Auswertung der speziellen Erfahrungen der Schoeffenwahl von 1955 kommen, die zum Teil schon ihren Niederschlag in der neuen Anordnung vom 21. September 1957 gefunden hat. Die Verallgemeinerung dieser Erfahrungen im Hinblick auf die operative Arbeit der Justiz ist auch deshalb erforderlich, weil in den vergangenen 2V2 Jahren viele neue Richter ihr Amt angetreten haben. Die Schoeffenwahl wird diesmal auch dadurch leichter sein, dass sich die Gerichte auf die aktivsten der 1955 gewaehlten Schoeffen stuetzen koennen. Nach vorlaeufigen Schaetzungen kommen etwa 60% bis 70% der bereits taetigen Schoeffen fuer eine Wiederwahl in Betracht. Das bedeutet, dass mit denjenigen, die zum ersten Mal fuer das Schoeffenamt kandidieren, von vornherein gruendliche Aussprachen durchgefuehrt werden koennen. Die bereits taetigen Schoeffen werden aber auch die Wahlausschuesse und die Gerichte bei der Wahlvorbereitung unterstuetzen. Sie werden bei der Einschaetzung der bisherigen Arbeit der einzelnen Schoeffen helfen sowie Aussprachen in ihren Betrieben und Wohnbezirken durchfuehren und damit die Agitationsarbeit der Justiz, der Nationalen Front und der Gewerkschaft unterstuetzen. Die gesamte Arbeit zur Vorbereitung der Schoeffenwahl beginnt also von Anfang an mit einer groesseren Breite; sie ist gestuetzt auf die Erfahrungen der letzten Jahre, und es steht fuer sie doppelt soviel Zeit zur Verfuegung wie 1955. Dies berechtigt zu der Hoffnung, dass die Wahlbewegung waehrend der Schoeffenwahlen 1957/58 umfassender sein wird als 1955. t Im gegenwaertigen Zeitpunkt stehen wir noch ganz am Anfang der Arbeit. In diesen Tagen, vom 15. Oktober bis zum 1. November, werden die Wahlausschuesse gebildet, deren Aufgabe die Vorbereitung und Durchfuehrung der Schoeffenwahlen ist. Die Wahlausschuesse werden in ihrer ersten Sitzung einen kurzen Bericht der Direktoren der Gerichte ueber die Taetigkeit der Schoeffen in der vergangenen Wahlperiode entgegennehmen. Sie werden in dieser Sitzung ferner die genaue. Zahl der fuer jedes Gericht benoetigten Schoeffen festlegen und die Kreis- bzw. Bezirksausschuesse der Nationalen Front schriftlich auffordern, bis zum 25. Januar 1958 Kandidatenvorschlaege einzureichen. Auch nach Erledigung dieser Aufgaben muessen die Wahlausschuesse in regelmaessigen Abstaenden zusammentreten, um die weitere Vorbereitung der Schoeffenwahl anzuleiten und zu kontrollieren. Vier . Monate bis zum Beginn der Wahlversammlungen sind eine lange Zeit, aber diese Zeit muss zur gruendlichen ideologischen und organisatorischen Vor-, bereitung der Schoeffenwahlen ausgenutzt werden. Mit welchen Methoden hierbei in den verschiedenen Bezirken gearbeitet wird und welche Ergebnisse erzielt werden darueber wird in dieser Zeitschrift noch oft berichtet werden. 637;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung in jedem Verantwortungsbereich der Linie zunehmende Bedeutung, Das Anliegen des vorliegenden Schulungsmaterials besteht darin, die wesentlichsten theoretischen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Transitabkommen mit der den Vereinbarungen mit dem Westberliner Senat ergebenden neuen Bedingungen und die daraus abzuleitenden politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen und - andere, aus der Entwicklung der politisch-operativen Lage an der Staatsgrenze der und den daraus resultierenden politisch-operativen Konsequenzen und Aufgaben. Es handelt sich dabei vor allem um neue Aspekte der politischoperativen Lage an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den operativen Diensteinheiten lösen. Nur dadurch kann die in der Regel er forderliche Kombination offizie strafprozessualer Maßnahmen mit vorrangig inoffiziellen politisch-operativen Maßnahmen gewährleistet werden. Geht der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens in den für die Ent Scheidung erforderlichen Umfang die Wahrheit festgestellt zu haben. Spätestens beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens muß diese.

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