Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 87

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 87 (NJ DDR 1956, S. 87); Preusker eine neue Mietpreissteigerung an, die 7 Pfennig je Quadratmeter Wohnfläche betragen soll. Damit sollen die westdeutschen Mieter das Luftschutzbauprogramm finanzieren28). Gegenüber den staatlichen Maßnahmen verhalten sich die Werktätigen nicht passiv. Ein Beispiel, welche deutliche Sprache die Mieter bereits mit der Adenauer-Regierung sprechen, gibt der Artikel „Der Mieterbund warnt die Bundesregierung“23), der von der Bundestagung des Mieterbundes in Bochum vom 22. bis 25. September 1955 berichtet, an der 500 Delegierte teilnahmen. Auf der Tagung kam zum Ausdruck, daß in Westdeutschland noch immer 3,5 Millionen Wohnungen fehlen, weitere 3,5 Millionen Wohnungen menschenunwürdige Behausungen darstellen, von denen 700 000 über 100 Jahre alt sind. Auf der Kundgebung sprach der Direktor des Mieterbundes, Berthold Gramse. Hierüber heißt es in dem Artikel: „Sehr scharf griff er die Bundesregierung an: .Wer die sozialen Notwendigkeiten der Zeit verkennt, haut auf Morast Es wäre verhängnisvoll, wenn die in dem Bundesmietengesetz vorgesehene Mietzinspolitik weiter fortgeführt -wird. Es ist ein Widerspruch in sich, regierungsseitig schematische Mieterhöhungen, freie Mietforderungen und weitere Mieterhöhungen zu sanktionieren, wie es durch das Bundesmietengesetz erfolgte, im gleichen Zeitpunkt aher von Preissenkungen zu sprechen. Man erwägt heute die Wiedereinführung des Preistreiberparagraphen. Die ersten Opfer dieses Paragraphen würden aber die Herren in Bonn sein, die die Mietpreiserhöhungen veranlaßten.“ Ein stürmisches und zustimmendes Gelächter erhob sich nach diesen Worten im Saal.“ Der Autor des Artikels empfiehlt den Millionen Mietern, zusammen mit den Gewerkschaften und anderen Arbeiterorganisationen Maßnahmen zu beraten, um die reaktionäre Bonner Politik nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten zu beantworten. In vielen Orten seien die Mieter z. B. zu Mieterstreiks übergegangen; sie nähmen die Mietpreiserhöhungen nicht widerspruchslos hin. Betrachtet man die gesetzlichen Maßnahmen auf den Gebieten der Wohnraumbewirtschaftung, des Mieterschutzes und der Mietpreisbindung im Zusammenhang, so zeigen sich zwei wichtige Erscheinungen: Die staatlich geförderte verstärkte Ausbeutung des Mieters durch den Vermieter und die Steigerung des Wohnungselends d'er breiten Massen der Bevölkerung. Durch die Gewährung hoher Profite bei der Wohn-raumvermietung ist es dem Staat gelungen, die Privatinitiative zum Wohnungsbau breit zu entfalten. Dadurch braucht er nur noch geringe Mittel für den Wohnungsbau aufzuwenden und kann in immer größerem Umfange Staatsgelder der Rüstungsindustrie zuführen. Der „VWD Wirtschaftsspiegel“ berichtet über das Jahr 1954: „Die öffentliche Finanzhilfe ist durch die erhöhte Ergiebigkeit des Kapitalmarktes weiter zurückgegangen. Der Anteil der privaten Bautätigkeit konnte sich weiter aus- dehnen/'SÖ) 28) „Neues Deutschland“ vom 12. August 1955, S. 2. 20) „Die Wahrheit“ (Hannover), Nr. 228 v. 30. September 1955. SO) „VWD Wirtschaftsspiegel“ (Frankfurt/Main), Nr. 126 vom 1. Juni 1955. Aber auch von den Profiten der Vermieter wird ein beträchtlicher Teil durch Erhöhung der Steuern* 1 31) und der Preise für die Konsumgüter (Baumaterialien) vom Staate abgeschöpft und der Remilitarisierung zugeleitet. Die Veränderungen auf dem Gebiete des Wohnungsmietrechts bewirken die Bereitstellung bedeutender Mittel für die Militarisierung der Volkswirtschaft, die der Monopolbourgeoisie Maximalprofite sichert. Die unter dem Druck der Arbeiterklasse geschaffene fortschrittliche Wohnungsgesetzgebung wurde abgebaut, da sie dem Wirken des ökonomischen Grundgesetzes des Monopolkapitalismus entgegenstand. Die Mietbestimmungen des BGB wurden nicht ausdrücklich aufgehoben; es wird den Mietern jedoch wesentlich erschwert bzw. unmöglich gemacht, die ihnen durch das BGB gewährleisteten Rechte zu realisieren. Wenn der Bonner Staat mit der Entfaltung der Privatinitiative zum Wohnungsbau die Befriedigung der Wohnbedürfnisse der Massen der Wohnungsuchenden bezweckte, weil er darin ein wesentliches Mittel zur Vermeidung von Aktionen der Arbeiterklasse gegen seine Kriegspolitik sah, so ist ihm dies in keiner Weise gelungen. Trotz reger Bautätigkeit können die Werktätigen die Wohnungen wegen der zu hohen Mieten nicht beziehen. Viele Mieter verlieren darüber hinaus noch ihre Wohnungen, weil sie die Mieten nicht mehr aufbringen können, und verfallen dem Wohnungselend. Das Staatsinteresse scheint überhaupt nur noch in der Beschaffung von Notunterkünften zu bestehen. Wie in England und den USA sollen auch in Deutschland die Großstädte ihre Slums erhalten. Für die Masse der Wohnungsuchenden „nimmt man in Westdeutschland Kurs auf sogenannte Not- und Einfachstwohnungen, die nicht einmal den primitivsten Anforderungen entsprechen. Sogenannte Grobwohnungen werden gebaut. Sie bestehen aus Wohnküche, schlafkojen und Trockenklosett. In Mittelgangshäusern soll je Familie ein Raum von 14 qm mit einer Kochstelle zur Verfügung stehen. Wasseranlagen sind für 16 Räume gemeinsam im Mittelflur.“32) Das Beispiel des westdeutschen Mietrechts zeigt, daß die Bonner Kriegspolitik nicht in der Lage ist, die sich ständig verschärfenden Widersprüche im imperialistischen Staat zu beseitigen. Auch das Wohnungsmietrecht bewirkt eine immer stärkere Differenzierung in Reiche und Arme. Die Großbourgeoisie ist unfähig, der auftretenden Schwierigkeiten Herr zu werden ein Zeichen, daß sie den fortschrittlichen Kräften weichen muß. (Schluß folgt) SUSANNE MÜLLER und HANS PINNER, Institut für Zivilrecht an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ 31) „Die Wirtschaft“, Nr. 38 vom 22. September 1955, S. 8, schreibt: „Es wäre ein Trugschluß, anzunehmen, daß die großen Mehrbelastungen, die der Bevölkerung in Form von Mieterhöhungen aufgebürdet werden, zu einer Bereicherung der kleinen Hausbesitzer führen. Durch die steuerlichen Belastungen des kleinen Hausbesitzers fließt vielmehr der größte Teil in die Kassen des Staates, um das durch die Rüstungspolitik verursachte chronische Haushaltsdefizit zu mindern.“ 32) „Neues Deutschland“ vom 12. August 1955, S. 2. Aus der Praxis für die Praxis Einige Fragen der neuen Ehe-Verordnung I In den zwei Monaten seit dem Inkrafttreten der VO vom 24. November 1955 über Eheschließung und Eheauflösung (GBl. S. 849) konnten die Gerichte bereits wertvolle Erfahrungen bei der Anwendung dieser Verordnung sammeln. In einigen Bezirken wurden Zweifelsfragen, die sich bei der praktischen Arbeit mit dieser Verordnung sowohl in materiell- wie in verfahrensrechtlicher Hinsicht ergaben, in Richterdienstbesprechungen behandelt und geklärt. Leider haben bisher nur die Bezirke Magdeburg, Karl-Marx-Stadt und Dresden über derartige Aussprachen berichtet. Die Berichte zeigen, daß einige Fragen in allen drei Bezirken auf tauchen; man kann deshalb annehmen, daß über diese Fragen auch in den Bezirken diskutiert wurde, die bisher noch nicht berichtet haben. Im Interesse einer schnellen und richtigen Durchsetzung neuer Gesetze, Verordnungen und Anordnungen ist es erforderlich, wichtige Zweifelsfragen schnellstens dem Ministerium der Justiz mitzuteilen, damit von hier aus die notwendige Anleitung für alle Gerichte gegeben werden kann. Im folgenden sollen einige Fragen beantwortet werden, von denen anzunehmen ist, daß sie für alle Gerichte bedeutsam sind. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß verschiedene Fragen verfahrensrechtlicher Art erst in Kürze nach einer gesetzlichen Anpassung der alten Verfahrensvorschriften an das neue materielle Recht geklärt werden können. 87;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 87 (NJ DDR 1956, S. 87) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 87 (NJ DDR 1956, S. 87)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen unter Beachtung der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der DDR. . ,.,. Es besteht ein gutes Ztisammenwirken mit der Bezirksstaatsanwaltschaft, Die ist ein grundlegendes Dokument für die Lösung der strafprozessualen unpolitisch-operativen Aufgaben der Linie Dazu die Herbeiführung und Gewährleistung der Aussagäereitschaft liehe Aufgabe Beschuldigtenvärnehmung. Beschuldigter wesent-. In den BeschurUigtenvernehmungen müssen Informationen zur Erkenntnis aller für die Aufklärung der möglichen Straftat und ihrer politisch-operativ interessanten Zusammenhänge in der Regel von einmaligem Wert. Es sind dadurch Feststellungen möglich, die später unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Beweisrichtlinie -. Orientierung des Leiters der Hauptabteilung zur je, Planung und Organisierung sowie über die Ergebnisse der Tätigkeit der Linie Untersuchung in den Bahren bis ; ausgewählte Ermittlungsverfahren, die von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten Prüfungsverfahren, die nicht mit der Einleitung von Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden, den eingangs dargestellten straf-verf ahrensrechtlichen Regelungen des Prüfungsverfahrens unterliegen.

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