Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 685

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 685 (NJ DDR 1956, S. 685); sprechung. Es gab vielmehr ernste Fehler sowohl im Strafausspruch wie in den Begründungen, Fehler, die bei einer systematischen Urteilsdurchsicht durch die Betreuer schon längst zur Belehrung der Praktikanten hätten ausgewertet werden können. An den Kreisgerichten Strausberg und Fürstenwalde erhielten die Praktikanten keinerlei Anleitung. Der Bericht der Justizverwaitungsstelle lautet jedoch: „Die Betreuer sind mit der Praktikantenordnung bekannt gemacht worden. Die an den Krejsgerichten durchgeführten Kontrollen haben ergeben, daß die Praktikantenordnung eingehalten wird. Die Praktikanten haben sich hierüber anerkennend geäußert.“ Eine solche Schönfärberei um es gelinde auszudrücken! , die immer noch nicht aus unserem Berichtswesen ausgemerzt ist, zeigt, wie notwendig die Kontrolle ist. Das ergab sich auch im Bezirk Karl-Marx-Stadt. Dorf wurde ausdrücklich berichtet, daß an den Kreisgerichten, bei denen die territoriale Aufteilung besteht, kein Praktikant zum Einsatz gekommen sei. Tatsächlich sind die jungen Kollegen, wie die vom Ministerium der Justiz durchgeführte Überprüfung einiger zufällig herausgegriffener Kreisgerichte dieses Bezirks ergab, jedoch auch hier eingesetzt und mit dem vollen Dezernat belastet worden. Das gleiche fand sich auch in einigen anderen Bezirken. Auch die vom Instrukteur der Justizverwaltungsstelle berichtete Betreuung des Praktikanten am Kreisgericht W. entsprach nicht den Tatsachen. Oder ist etwa die Frage „Na, wie gehts?“, die der Instrukteur F. während seines Aufenthaltes am Kreisgericht an den Praktikanten stellte, die vom Leiter der Justizverwaltungsstelle für erforderlich gehaltene Betreuung? Zweifellos nicht. Eine solche Auffassung zeigt aber, wie wenig selbst einige Mitarbeiter der Kontrollorgane, das trifft auch auf das Ministerium zu, sich mit dem Inhalt der Praktikantenordnung vertraut gemacht haben. In solchem Umfang gegen die Gesetzlichkeit auf dem Gebiete der Kaderarbeit zu verstoßen, war zweifellos nur deshalb möglich, weil die Einhaltung der Praktikantenordnung ungenügend kontrolliert wurde. Bei einer richtigen ständigen Kontrolle der Justizverwaltungsstellen, die immer auch zugleich Anleitung ist, wäre dem Instrukteur F. zweifellos aufgefallen, daß sein Praktikant Schwierigkeiten in der Urteilsfindung und -begründung in Strafsachen hat und daß er weiter, ohne selbst vorher an Justizveranstaltungen anderer Richter teilzunehmen, sofort zwei Aussprachen zu Familienrechtsfragen durchführte. Daß er dabei gegen die leider von der Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse aufgestellte falsche Themenstellung „Darf ein Mann zwei Frauen haben?“ nicht protestierte, zeigt, wie notwendig auch hier die in Art. III Abs. 2 der Praktikantenordnung geforderte Anleitung ist. Aber auch in anderen Bezirken wirkte sich in einzelnen Fällen die fehlende Anleitung in der justizpolitischen Arbeit nicht nur auf den Praktikanten selbst, sondern auf die propagandistische Arbeit allgemein nachteilig aus und trug nicht dazu bei, das Vertrauen der Bevölkerung zum Gericht zu fördern. Die Überprüfung der Einhaltung der Praktikantenordnung ergab aber auch, daß trotz objektiver Schwierigkeiten, wie starker Arbeitsbelastung des Gerichts, längere Abwesenheit der Betreuers und dergl., kameradschaftliche Hilfe und Anleitung des Praktikanten möglich ist. So leitete der Richter H. vom Kreisgericht Haldensleben seinen jungen Kollegen Praktikanten da- durch an, daß er die Akten vor dem Termin mit ihm durcharbeitete, an den Verhandlungen teilnahm und hinterher alles mit ihm auswertete. Gut angeleitet wurden auch alle Praktikanten im Bezirk Neubrandenburg. Die dortige Justizverwaltungsstelle hat es verstanden, stets dafür zu sorgen, daß die Ausbildung der Praktikanten weder durch Urlaub noch durch Krankheit der zunächst bestimmten Betreuer gelitten hat. In Anbetracht der täglich von den Praktikanten zu bewältigenden Probleme der Praxis ist es verständlich, daß sie nicht selbst mit allem Nachdruck gegen die Verletzung ihres auf gesetzlicher Grundlage beruhenden Rechts auf Ausbildung aufgetreten sind. Sie müssen sich aber dessen bewußt werden, daß der Kampf gegen jede Art der Verletzung der Gesetzlichkeit eine der Hauptvoraussetzungen der richterlichen Tätigkeit ist. Begreiflicherweise macht es die jungen Richter stolz und selbstbewußt, daß ihnen das gleiche Pensum an Arbeit übertragen wurde wie einem erfahrenen Richter und daß ihnen die Praktikantenordnung in Art. I volle Verantwortlichkeit bei der Ausübung richterlicher Befugnisse gibt. Das aber darf doch nicht darüber hinwegtäuschen, daß den Praktikanten die in jahrelanger Berufsarbeit erworbenen Fähigkeiten, quantitativ und qualitativ die umfangreiche Arbeit des Richters zu bewältigen, noch nicht voll zur Verfügung stehen. Gewiß haben ihre richterlichen Entscheidungen, wie das in Art. I der Praktikantenordnung nochmals bestätigt wird, die gleiche Kraft wie die der anderen Richter, dennoch dürfen die Praktikanten, auch dann, wenn sie den Kreisgerichtsdirektor vertreten haben, nicht zu einer überheblichen Haltung gegenüber den in der Praxis erfahrenen Richtern kommen. Die Justizverwaltungsstelle K. hat auf Grund der Kontrolle des Ministeriums und des Hinweises, daß das Ministerium nach Abschluß der Praktikantenzeit einen gemeinsamen Erfahrungsaustausch mit den Praktikanten und den Leitern der Justizverwaltungsstellen durchführen wird, schon richtige Schlußfolgerungen gezogen. Sie hat eine Beratung mit den Betreuern und den Praktikanten über die Einhaltung der Praktikantenordnung und ihre weitere Arbeit durchgeführt. Diese schnelle Reaktion auf unsere Überprüfung zur Wiederherstellung der Gesetzlichkeit in bezug auf den Praktikanteneinsatz hat die Justizverwaltungsstelle M. vermissen lassen. Bei einer Nachprüfung durch Mitarbeiter der Kaderabteilung des Ministeriums wurden dort immer noch Verletzungen der Praktikantenordnung festgestellt. Es wird notwendig sein, dort, wo sich durch die Verletzung der Praktikantenordnung die Ausbildung verzögert hat und der Praktikant nach Ablauf der 4 Monate noch Schwierigkeiten überwinden muß, die Praktikantentätigkeit um eine entsprechende Zeitspanne zu verlängern. Die Tatsache, daß heute erstmalig die Planstellen der juristischen Kader besetzt sind, gilt es dafür auszunutzen, solche Kader zu erziehen, die ein hohes Maß an politischer Reife, ein unerschütterliches Staats- und Rechtsbewußtsein besitzen und die Einheit von richterlicher Unabhängigkeit und Parteilichkeit klar erkennen, Kader, die durch die praktische Anwendung umfassender Rechtskenntnisse im Straf- und Zivilrecht zur Festigung der Gesetzlichkeit, zur Förderung der ökonomischen Entwicklung und Wahrung der Rechte der Bürger beitragen. Zum Erscheinen des Sachenrechtslehrbuchs Von Rechtsanwalt Dr. RUDOLPH GÄHLER, Görlitz, Mitglied des Kollegiums der Rechtsanwälte im Bezirk Dresden Von den gleichen Verfassern, die im Jahre 1955 der juristisch interessierten Öffentlichkeit die erste Gesamtdarstellung des „Allgemeinen Teils des Zivilrechts der Deutschen Demokratischen Republik“ vorgelegt haben1), ist 1956 der Band „Sachenrecht“ erschienen1 2). 1) vgl. die Besprechung in NJ 1956 S. 83. 2) Dornberger / Kleine / Klinger / Posch : Das Zivilrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Sachenrecht. Herausgegeben vom Deutschen Institut für Rechtswissenschaft. VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. 340 S. Preis: 9,35 DM. Es hat verhältnismäßig viele Jahre gedauert, ehe es in der Deutschen Demokratischen Republik zur Herausgabe von Gesamtdarstellungen der einzelnen Zweige unseres Rechts auf marxistisch-leninistischer Grundlage gekommen ist. Warum dieses „Nachhinken“ und „Zurückbleiben der Rechtswissenschaft“ eine gesetzmäßige Erscheinung sein mußte, hat Nathan bereits in seinen Betrachtungen zum Erscheinen des Allgemeinen Teils des Zivilrechts ausgeführt3). Die Zivilrechtswissen- 685 3) Nathan, „Staat und Recht", 1956, Heft 4, S. 507.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 685 (NJ DDR 1956, S. 685) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 685 (NJ DDR 1956, S. 685)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Etappenziele und der anderen zur jeweiligen getroffenen Festlegungen zu gewährleisten. Sind bei einer unter zu stellenden Person Zuständigkeiten mehrerer Diensteinheiten gegeben, ist die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, e,pschaftlichkeit und Gesetzlich!:eit als Schwerpunkte erwfesen - die sichiere Beherrschung der strafverf aürensr echtliclien. Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß der Verdacht einer Straftat besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu dokumentieren, ob der Auftrag durchgeführt wurde und welche weiteren politisch-operativen Maßnahmen, insbesondere zur Auftragserteilung und Instruierung der und festzulegen sind.

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