Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 685

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 685 (NJ DDR 1956, S. 685); sprechung. Es gab vielmehr ernste Fehler sowohl im Strafausspruch wie in den Begründungen, Fehler, die bei einer systematischen Urteilsdurchsicht durch die Betreuer schon längst zur Belehrung der Praktikanten hätten ausgewertet werden können. An den Kreisgerichten Strausberg und Fürstenwalde erhielten die Praktikanten keinerlei Anleitung. Der Bericht der Justizverwaitungsstelle lautet jedoch: „Die Betreuer sind mit der Praktikantenordnung bekannt gemacht worden. Die an den Krejsgerichten durchgeführten Kontrollen haben ergeben, daß die Praktikantenordnung eingehalten wird. Die Praktikanten haben sich hierüber anerkennend geäußert.“ Eine solche Schönfärberei um es gelinde auszudrücken! , die immer noch nicht aus unserem Berichtswesen ausgemerzt ist, zeigt, wie notwendig die Kontrolle ist. Das ergab sich auch im Bezirk Karl-Marx-Stadt. Dorf wurde ausdrücklich berichtet, daß an den Kreisgerichten, bei denen die territoriale Aufteilung besteht, kein Praktikant zum Einsatz gekommen sei. Tatsächlich sind die jungen Kollegen, wie die vom Ministerium der Justiz durchgeführte Überprüfung einiger zufällig herausgegriffener Kreisgerichte dieses Bezirks ergab, jedoch auch hier eingesetzt und mit dem vollen Dezernat belastet worden. Das gleiche fand sich auch in einigen anderen Bezirken. Auch die vom Instrukteur der Justizverwaltungsstelle berichtete Betreuung des Praktikanten am Kreisgericht W. entsprach nicht den Tatsachen. Oder ist etwa die Frage „Na, wie gehts?“, die der Instrukteur F. während seines Aufenthaltes am Kreisgericht an den Praktikanten stellte, die vom Leiter der Justizverwaltungsstelle für erforderlich gehaltene Betreuung? Zweifellos nicht. Eine solche Auffassung zeigt aber, wie wenig selbst einige Mitarbeiter der Kontrollorgane, das trifft auch auf das Ministerium zu, sich mit dem Inhalt der Praktikantenordnung vertraut gemacht haben. In solchem Umfang gegen die Gesetzlichkeit auf dem Gebiete der Kaderarbeit zu verstoßen, war zweifellos nur deshalb möglich, weil die Einhaltung der Praktikantenordnung ungenügend kontrolliert wurde. Bei einer richtigen ständigen Kontrolle der Justizverwaltungsstellen, die immer auch zugleich Anleitung ist, wäre dem Instrukteur F. zweifellos aufgefallen, daß sein Praktikant Schwierigkeiten in der Urteilsfindung und -begründung in Strafsachen hat und daß er weiter, ohne selbst vorher an Justizveranstaltungen anderer Richter teilzunehmen, sofort zwei Aussprachen zu Familienrechtsfragen durchführte. Daß er dabei gegen die leider von der Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse aufgestellte falsche Themenstellung „Darf ein Mann zwei Frauen haben?“ nicht protestierte, zeigt, wie notwendig auch hier die in Art. III Abs. 2 der Praktikantenordnung geforderte Anleitung ist. Aber auch in anderen Bezirken wirkte sich in einzelnen Fällen die fehlende Anleitung in der justizpolitischen Arbeit nicht nur auf den Praktikanten selbst, sondern auf die propagandistische Arbeit allgemein nachteilig aus und trug nicht dazu bei, das Vertrauen der Bevölkerung zum Gericht zu fördern. Die Überprüfung der Einhaltung der Praktikantenordnung ergab aber auch, daß trotz objektiver Schwierigkeiten, wie starker Arbeitsbelastung des Gerichts, längere Abwesenheit der Betreuers und dergl., kameradschaftliche Hilfe und Anleitung des Praktikanten möglich ist. So leitete der Richter H. vom Kreisgericht Haldensleben seinen jungen Kollegen Praktikanten da- durch an, daß er die Akten vor dem Termin mit ihm durcharbeitete, an den Verhandlungen teilnahm und hinterher alles mit ihm auswertete. Gut angeleitet wurden auch alle Praktikanten im Bezirk Neubrandenburg. Die dortige Justizverwaltungsstelle hat es verstanden, stets dafür zu sorgen, daß die Ausbildung der Praktikanten weder durch Urlaub noch durch Krankheit der zunächst bestimmten Betreuer gelitten hat. In Anbetracht der täglich von den Praktikanten zu bewältigenden Probleme der Praxis ist es verständlich, daß sie nicht selbst mit allem Nachdruck gegen die Verletzung ihres auf gesetzlicher Grundlage beruhenden Rechts auf Ausbildung aufgetreten sind. Sie müssen sich aber dessen bewußt werden, daß der Kampf gegen jede Art der Verletzung der Gesetzlichkeit eine der Hauptvoraussetzungen der richterlichen Tätigkeit ist. Begreiflicherweise macht es die jungen Richter stolz und selbstbewußt, daß ihnen das gleiche Pensum an Arbeit übertragen wurde wie einem erfahrenen Richter und daß ihnen die Praktikantenordnung in Art. I volle Verantwortlichkeit bei der Ausübung richterlicher Befugnisse gibt. Das aber darf doch nicht darüber hinwegtäuschen, daß den Praktikanten die in jahrelanger Berufsarbeit erworbenen Fähigkeiten, quantitativ und qualitativ die umfangreiche Arbeit des Richters zu bewältigen, noch nicht voll zur Verfügung stehen. Gewiß haben ihre richterlichen Entscheidungen, wie das in Art. I der Praktikantenordnung nochmals bestätigt wird, die gleiche Kraft wie die der anderen Richter, dennoch dürfen die Praktikanten, auch dann, wenn sie den Kreisgerichtsdirektor vertreten haben, nicht zu einer überheblichen Haltung gegenüber den in der Praxis erfahrenen Richtern kommen. Die Justizverwaltungsstelle K. hat auf Grund der Kontrolle des Ministeriums und des Hinweises, daß das Ministerium nach Abschluß der Praktikantenzeit einen gemeinsamen Erfahrungsaustausch mit den Praktikanten und den Leitern der Justizverwaltungsstellen durchführen wird, schon richtige Schlußfolgerungen gezogen. Sie hat eine Beratung mit den Betreuern und den Praktikanten über die Einhaltung der Praktikantenordnung und ihre weitere Arbeit durchgeführt. Diese schnelle Reaktion auf unsere Überprüfung zur Wiederherstellung der Gesetzlichkeit in bezug auf den Praktikanteneinsatz hat die Justizverwaltungsstelle M. vermissen lassen. Bei einer Nachprüfung durch Mitarbeiter der Kaderabteilung des Ministeriums wurden dort immer noch Verletzungen der Praktikantenordnung festgestellt. Es wird notwendig sein, dort, wo sich durch die Verletzung der Praktikantenordnung die Ausbildung verzögert hat und der Praktikant nach Ablauf der 4 Monate noch Schwierigkeiten überwinden muß, die Praktikantentätigkeit um eine entsprechende Zeitspanne zu verlängern. Die Tatsache, daß heute erstmalig die Planstellen der juristischen Kader besetzt sind, gilt es dafür auszunutzen, solche Kader zu erziehen, die ein hohes Maß an politischer Reife, ein unerschütterliches Staats- und Rechtsbewußtsein besitzen und die Einheit von richterlicher Unabhängigkeit und Parteilichkeit klar erkennen, Kader, die durch die praktische Anwendung umfassender Rechtskenntnisse im Straf- und Zivilrecht zur Festigung der Gesetzlichkeit, zur Förderung der ökonomischen Entwicklung und Wahrung der Rechte der Bürger beitragen. Zum Erscheinen des Sachenrechtslehrbuchs Von Rechtsanwalt Dr. RUDOLPH GÄHLER, Görlitz, Mitglied des Kollegiums der Rechtsanwälte im Bezirk Dresden Von den gleichen Verfassern, die im Jahre 1955 der juristisch interessierten Öffentlichkeit die erste Gesamtdarstellung des „Allgemeinen Teils des Zivilrechts der Deutschen Demokratischen Republik“ vorgelegt haben1), ist 1956 der Band „Sachenrecht“ erschienen1 2). 1) vgl. die Besprechung in NJ 1956 S. 83. 2) Dornberger / Kleine / Klinger / Posch : Das Zivilrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Sachenrecht. Herausgegeben vom Deutschen Institut für Rechtswissenschaft. VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. 340 S. Preis: 9,35 DM. Es hat verhältnismäßig viele Jahre gedauert, ehe es in der Deutschen Demokratischen Republik zur Herausgabe von Gesamtdarstellungen der einzelnen Zweige unseres Rechts auf marxistisch-leninistischer Grundlage gekommen ist. Warum dieses „Nachhinken“ und „Zurückbleiben der Rechtswissenschaft“ eine gesetzmäßige Erscheinung sein mußte, hat Nathan bereits in seinen Betrachtungen zum Erscheinen des Allgemeinen Teils des Zivilrechts ausgeführt3). Die Zivilrechtswissen- 685 3) Nathan, „Staat und Recht", 1956, Heft 4, S. 507.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 685 (NJ DDR 1956, S. 685) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 685 (NJ DDR 1956, S. 685)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Umstände und Gründe für den Abbruch des Besuches sind aktenkundig zu machen. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Abteilungen der bei der Erarbeitung und Realisierung der langfristigen Konzeptionen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Veränderungen im Befehl, den Anlagen und Durchführungsbestimmungen zum Befehl ist von der in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsgruppe vorzunehmen und nach Bestätigung durch mich durchzusetzen.

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