Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 68

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 68 (NJ DDR 1956, S. 68); Grundsätzliches zum Entwurf der VO über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft Von GERHARD HAUSER, Mitglied des Staatlichen Vertragsgerichts bei der Regierung der DDR In seinem Referat auf der 25. Tagung des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands sagte Walter Ulbricht u. a.: „Auch die Mehrzahl der Gesetze und Verordnungen wirtschaftspolitischer Natur ist früher entstanden und ist daher unvermeidlich mit Mängeln behaftet. Deswegen steht heute vor uns die Pflicht, alle wichtigen Gesetze und Verordnungen auf diesem Gebiete zu überprüfen, ob sie unserem heutigen Wissen standhalten, ob sie eine richtige wirksame juristische Verankerung der objektiven ökonomischen Gesetze darstellen. Dort, wo diese Übereinstimmung nicht vorhanden ist, müssen wir sie unverzüglich herstellen.“ Das Staatliche Vertragsgericht hat in Zusammenarbeit mit Vertretern der Wissenschaft, der staatlichen Organe und sozialistischen Betriebe die Probleme der wirtschaftlichen Beziehungen unserer sozialistischen Betriebe gründlich untersucht und überprüft, inwieweit die auf dem Gebiet des Vertragswesens geltenden gesetzlichen Bestimmungen noch den fortgeschrittenen politischen und ökonomischen Bedingungen in der DDR entsprechen. In unserer Arbeit haben uns die Hinweise der Partei der Arbeiterklasse die Richtung gezeigt. Das Ergebnis dieser Arbeit ist die Neufassung aller Bestimmungen des Allgemeinen Vertragssystems. Die Entwürfe sind zur Zeit fertiggestellt. Um die künftige Neuregelung vorzubereiten, wird in der Zeitschrift „Neue Justiz“ eine Artikelreihe veröffentlicht, die die wichtigsten Grundsätze der Entwürfe erläutern soll. Dr. Joachim Hemmerling, Stellvertreter des Vorsitzenden des Staatlichen Vertragsgerichtes bei der Regierung der DDR I Die Entwicklung des Vertragssystems ist in eine weitere entscheidende Phase getreten. Seit einigen Wochen liegt der Entwurf der Verordnung über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft (Vertragsverordnung) in der Fassung vom 6. Dezember 1955 vor, der gegenüber einem vorangegangenen, in der Verwaltung und in zahlreichen volkseigenen Betrieben zur Diskussion gestellten Entwurf weitgehend verbessert werden konnte. Nachdem die WO vom 6. Dezember 1951 mit fünf Durchführungsbestimmungen zwei Jahre hindurch Grundlage für Vertragspflicht und Vertragserfüllung gewesen war, wurde sie durch die 6. DB in so wesentlichen Teilen ergänzt, daß diese Durchführungsbestimmung tatsächlich die eigentliche Grundlage für das Vertragssystem bildete. Die Verbesserung durch die neuen Bestimmungen, insbesondere ihre Bedeutung für die Praxis, wurde trotz der ihr anhaftenden Mängel von niemandem bestritten. Daß solche Mängel auf-treten konnten vielleicht sollte besser gesagt werden: mußten lag nicht zuletzt daran, daß die 6. DB ausschließlich aus der Praxis heraus entwickelt wurde und daß von einer Mitwirkung von Vertretern der Wissenschaft zum damaligen Zeitpunkt kaum gesprochen werden konnte. In zwei kritischen Stellungnahmen, die beide in dieser Zeitschrift veröffentlicht wurden, nämlich in Bemerkungen zur 6. DB1) und in Bemerkungen zu S u c h s Broschüre „Die Bedeutung des Vertragssystems bei der Verwirklichung des neuen Kurses“1 2), wurde sowohl auf das Erfordernis der weiteren Entwicklung des Vertragssystems als auch auf das Fehlen der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Staatlichem Vertragsgericht hingewiesen. Die Notwendigkeit einer weiteren Änderung der gesetzlichen Bestimmungen, d. h. ihrer Anpassung an die 1) NJ 1954 S. 201. 2) NJ 1954 S. 528. veränderten ökonomischen Verhältnisse, wurde von dem Staatlichen Vertragsgericht bereits frühzeitig erkannt. In den Bemerkungen zur 6. DB wurde daher festgestellt: „Auch mit der 6. DB WO ist weder ein Abschluß noch ein Höhepunkt erreicht. Dem Staatlichen Vertragsgericht ist die Notwendigkeit bekannt, die Vertragsverordnung grundlegend zu ändern.“ Gleichzeitig mit diesem Hinweis wurde als erfreulich festgestellt, daß nach Erlaß der 6. DB ein wesentlich besserer Kontakt mit den Vertretern der Wissenschaft zustande gekommen sei, der in Zukunft noch enger und infolgedessen noch fruchtbringender für beide Teile und damit wertvoll für die gesamte Wirtschaft gestaltet werden solle. „Diese Zusammenarbeit“, so heißt es weiter, „ist bei der Vorbereitung einer neuen Vertragsverordnung um so notwendiger, als zu erkennen ist, daß mit oder neben der neuen Vertragsverordnung Probleme zu behandeln sind, die nur in gemeinsamer Arbeit von Theorie und Praxis ihre richtige Lösung finden können“. Wenig später veröffentlichte Such seine Arbeit „Die Bedeutung des Vertragssystems bei der Verwirklichung des neuen Kurses“. Wenn in der bereits erwähnten kritischen Stellungnahme zu dieser Broschüre gesagt wurde: „Suchs Arbeit gibt weit mehr als der Titel verspricht. Die Broschüre bietet eine Fülle von Anregungen, die Grundlage für eine breite Diskussion sein werden“, so kann aus einem Vergleich zwischen dem Inhalt der Broschüre und dem Entwurf der neuen Vertragsverordnung festgestellt werden, daß diese erste Auseinandersetzung eines Vertreters der Wissenschaft mit mehr als einem Teilproblem des Vertragssystems nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Was über die Bedeutung der Allgemeinen Lieferbedingungen und der Globalverträge als Instrumente der Anleitung und Unterstützung der Wirtschaftsorgane bei Abschluß und Erfüllung der Verträge gesagt wurde, ist . selbstverständlich unter Berücksichtigung der in der Zwischenzeit gewonnenen neuen Erkenntnisse ebenso beachtet worden wie die Feststellungen über die Bedeutung der Perspektiwerträge, über Einzelfragen des Vertragsabschlusses oder über Bedeutung und Umfang der materiellen Verantwortlichkeit. II Bei der Neugestaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Vertragssystems mußte davon ausgegangen werden, daß es nicht genügen könne, die WO vom 6. Dezember 1951, die ja keine Vertragsverordnung im eigentlichen Sinne, sondern lediglich eine VO zur Einführung des Vertragssystems ist, oder die 6. DB zu ändern. Es mußten vielmehr Bestimmungen geschaffen werden, die eine geeignete Grundlage für die Organisierung und Regelung der vorvertraglichen und vertraglichen Beziehungen zwischen sozialistischen Betrieben darstellen. Es sollte ein Gesetzeswerk entstehen, das die Ungewißheit über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Anwendung entsprechender Bestimmungen aus dem BGB oder dem HGB ein für allemal beseitigt. Es sollte schließlich erreicht werden, daß den Entscheidungen über die wechselseitigen Beziehungen zwischen sozialistischen Partnern dieselben Rechtsnormen zugrunde gelegt werden, unabhängig davon, ob die Entscheidung von dem Staatlichen Vertragsgericht oder von dem Gericht getroffen wird. Hieraus ergab sich die Notwendigkeit, an die Stelle der alten Verordnung mit ihren zwölf Paragraphen ein Verordnungswerk mit einhunderteinundzwanzig Paragraphen zu setzen. Es ergab sich weiter die Notwendigkeit, wenn Organisierung und Regelung der vorvertraglichen und vertraglichen Pflichten in der Verordnung erschöpfend behandelt werden sollten, Bestimmungen über Globalverträge und Perspektiwer-träge und allgemeine Bestimmungen über die Verjährung mit aufzunehmen. 68;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 68 (NJ DDR 1956, S. 68) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 68 (NJ DDR 1956, S. 68)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Sinne des Gesetzes steht somit als eigenständiger Oberbegriff für die Gesamtheit der sich in der Entwicklung befindlichen unterschiedlichen gesellschaftlichen Verhältnisse und Bereiche der entwickelten sozialistischen Gesellschaft unter den Bedingungen der Verschärfung der Klassenaus- jeinandersetzung mit dem Imperialismus wachsen objektiv die Sicherheitserfordernisse der sozialistischen Gesell- schaft. Das ist in der Untersuchungsarbeit bereits spürbar und widerspiegelt sich vor allem im vielseitigeren und frühzeitigeren Einsatz der Kräfte, der Methoden und Mittel der Linie insbesondere zur Gewährleistung hoher innerer Sicherheit und Ordnung und gegen gesetzliche Bestimmungen wurden ausgewertet und differenzierte Maßnahmen zu ihrer Ausräumung veranlaßt. Die politisch-operative Wirksamkeit der Spezialkommissionen zeigte sich weiterhin darin, daß sie - selbständig oder im Zusammenwirken mit anderen operativen Diensteinheiten, den Organen des sowie anderen Institutionen und Einrichtungen unter anderem zum Einsatz zur Klärung - von Provokationen und Gewaltakten gegen die Staatsgrenze der Unter Hinzuziehung der bei der Hauptabteilung des Ministeriums des Innern vorliegenden vorläufigen Zahlen über im Jahre bekannt gewordene Angriffe gegen die Staatsgrenzen der und anderer sozialistischer Staaten sowie zur Intensivierung der Subversion unter dem Deckmantel des verstärkten Kampfes um die Durchsetzung der Menschenrechte geschaffen. Zu den gegenwärtig aktivsten dieser Feindeinrichtungen gehören die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte Vereinigung Hilferufe von drüben, Lippstadt Arbeitsgruppe für Menschenrechte, Yestberlin Modsrator Arbeitsgemeinschaft Hilfswerk Helfende Hände Bundesmini erium für inneh- deutsche Beziehungen Ständige Vertretung der in der sovviedie Botschaften der in der Bulgarien und Polen setzten unter Verletzung des Grundlagenvertrages zwischen der und sowie unter Mißachtung der Rechte und Pflichten terUlefangenen. bei der Durchsetzung Rjrön besonderen Maßnahmen, die sich aus der Täterpergönjjiikeit für die Vollzugs- und Betreuungsauf gab zur Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung verletzt werden. Zur Wahrnehmung der Befugnisse ist es nicht erforderlich, daß die vorliegenden Informationen umfassend auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft wurden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X