Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 646

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 646 (NJ DDR 1956, S. 646); Windung bestehender Mängel zum Anlaß dafür genommen, diejenigen zu tadeln, die für die Aufdeckung der Mängel Sorge getragen hatten. Eine andere Anschauung, mit der wir uns nicht ab-finden können, läuft darauf hinaus, die Richtigkeit unserer strafrechtlichen Tätigkeit nur nach den statistischen Zahlen zu beurteilen. Wenn die Untersuchungsorgane wieder alles verfolgen, wenn wieder eine entsprechende Zahl Staatsverbrechen, Wirtschaftsverbrechen, Verletzungen von Volkseigentum und Verfahren der sonstigen Kriminalität statistisch erscheinen, besteht Sicherheit und „gehen die Dinge wieder in Ordnung“; wenn sich die Zahlen wesentlich von früher unterscheiden, herrscht Unsicherheit und hält man das Bild nicht für real. Einige Staatsanwälte sicher auch einige Richter und Volkspolizisten sind offensichtlich sehr zufrieden damit, daß man, angefangen von der Volkspolizei, schon wieder „nicht mehr so großzügig“ ist, wie das in den ersten Monaten nach der Auswertung des XX. Parteitages der KPdSU und der 3. Parteikonferenz der SED der Fall war. Die Angst, einmal zu Unrecht von der Einleitung eines Verfahrens abzusehen, zu Unrecht auf Bestrafung zu verzichten oder durch eine verhältnismäßig sehr milde Strafe nicht die notwendige Wirkung zu erreichen, scheint mir zur Zeit bei vielen Volkspolizisten, Staatsanwälten und Richtern doch noch größer zu sein als die Sorge, gegen einen Bürger mehr strafrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, als berechtigt und unbedingt notwendig ist. Nur verhältnismäßig wenige Mitarbeiter der Volkspolizei, der Staatsanwaltschaft und der Justiz sind darum besorgt, daß wir schon wieder aufhören zu prüfen, zu ändern und zu verbessern, bevor wir überhaupt diese neue, richtigere Betrachtungsweise der Dinge, diese richtigeren, wirkungsvolleren Methoden zur Lösung unserer Aufgaben, mit einem Wort die neuen Maßstäbe gefunden und für alle Bürger der Deutschen Demokratischen Republik sowie alle Werktätigen und alle anderen patriotischen Kräfte in Westdeutschland deutlich sichtbar gemacht haben. Dabei sollten wir nicht vergessen, daß wir es mit zwei Fragen zu tun haben, die man zwar nicht voneinander loslösen kann, die aber doch nicht eins sind, nämlich einmal die Korrektur von Überspitzungen das haben wir im wesentlichen durchgeführt , und des weiteren die Erarbeitung neuer Maßstäbe insoweit befinden wir uns m. E. erst am Anfang. Das zu übersehen, muß zu neuen Fehlern führen, die uns ernstlich schaden, auch wenn wir sie in der besten Überzeugung begehen, damit unserer Staatsmacht der Arbeiter und Bauern zu dienen. Wir sollten uns völlig klar darüber sein, daß wir den im Sommer 1953 beschrittenen Weg der richtigen Betrachtung, der Stärkung der Rechtssicherheit und der Festigung der Gesetzlichkeit nicht konsequent weitergegangen sind und zeitweilig drauf und dran waren, ihn überhaupt wieder zu verlassen. Wir sollten das keinesfalls weiter praktizieren. Mit Anschauungen, die auf eine maßlos übersteigerte Staatsautorität und absolute Unfehlbarkeit der Justiz hinauslaufen, werden wir natürlich immer wieder in die Gefahr geraten, in die alten Fehler zurückzufallen. Zur Zeit besteht offensichtlich noch Unklarheit darüber, was mit „neuen Maßstäben“ überhaupt gemeint ist. Auch die zentralen Organe haben bisher mehr von neuer Betrachtungsweise und neuen Maßstäben gesprochen, als diese erläutert und bei ihrer Erarbeitung geholfen. Der mehr oder weniger theoretische Streit darüber, ob das Verbrechen Ausdruck des Klassenkampfes ist oder nicht, kann bei aller grundsätzlichen Bedeutung, die ihm ohne Zweifel zukommt, allein offensichtlich nicht ausreichen, um in der täglichen Praxis die erforderliche Klarheit und Sicherheit zu schaffen. Dabei sollte allerdings auch keine Unklarheit darüber herrsdien, daß es keine Lösung der praktischen Fragen losgelöst von den grundsätzlichen theoretischen Erkenntnissen gibt und daß die bedauerliche Tatsache des z. Z. immer noch fortdauernden Schweigens unserer bekanntesten Strafrechtswissenschaftler die Dinge noch schwieriger macht, als sie an sich schon sind. Betrachtet man die in der Strafpolitik durchgeführten Veränderungen, so ergibt sich das Bild, daß zur Zeit die „neuen Maßstäbe“ vor allem in milderer Bestrafung gesehen werden. Meines Erachtens bedeutet aber die Beschränkung der neuen Maßstäbe auf das Strafmaß nicht nur auf halbem Wege stehenzubleiben, sondern in der Endkonsequenz sogar das Problem überhaupt nicht zu begreifen und täglich aufs neue Gefahr zu laufen, in alte Fehler zurückzufallen. Die einfache Korrektur des Strafmaßes bedeutet noch nicht, daß wir wirklich zu neuen, der gegebenen politischen und ökonomischen Situation entsprechenden Maßstäben gekommen sind. In ihr kann sich vielmehr auch ausdrücken, daß wir in dem zweifellos auch in der Strafrechtswissenschaft und Strafrechtspraxis bei uns noch nicht überwundenen Dogmatismus hängen geblieben sind und lediglich wieder ein neues Schema gefunden, nicht aber unsere Kader befähigt haben, in jedem Falle richtig zu handeln. Die für die Entwicklung neuer Maßstäbe erforderliche Überprüfung des Strafmaßes stellt nur einen Teil des Problems dar. Durch eine einfache Milderung der Strafen entstehen zwar bestimmte Konsequenzen auch für die Nichteinleitung oder Einstellung eines Verfahrens, jedoch kann dadurch allein keine völlige Klarheit und Sicherheit geschaffen werden. So scheint es z. B. sehr fraglich, ob es wirklich weiterhin richtig und notwendig ist, in all den Fällen eine gerichtliche Bestrafung auszusprechen, in denen z. B. gesellschaftliches Eigentum in verhältnismäßig geringem Maße verletzt wurde. Es kann hier durchaus einzelne Fälle geben, in denen materiell kein Verbrechen vorliegt, auch wenn das Volkseigentum z. B. um 300 DM geschädigt wurde. In solchen Fällen findet keine gerichtliche Bestrafung statt, vielmehr genügt es, die Angelegenheit aufzudecken unter Umständen sogar ohne Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und ohne direktes Eingreifen von Untersuchungsorgan und Staatsanwaltschaft, wohl aber mit Wissen und entsprechender Mitwirkung wenigstens der Staatsanwaltschaft und für entsprechende gesellschaftliche Kritik, eventuell disziplinarische Maßnahmen und selbstverständlich auch für schnellstmögliche Wiedergutmachung des verursachten Schadens zu sorgen. In vielen derartigen Fällen ist es keineswegs richtig und notwendig, den Werktätigen wegen seiner strafbaren Handlung zu entlassen, besonders nicht bei jungen Menschen. So hat z. B. bereits vor einiger Zeit in der Konsumgenossenschaft in Aue die Staatsanwaltschaft veranlaßt, die Entlassung eines Lehrlings, der sich 80 DM Genossenschaftsgelder angeeignet hatte, rückgängig zu machen. Der Jugendliche wurde lediglich vom Staatsanwalt ermahnt, in Zukunft ehrlich zu sein. Inzwischen hat der Lehrling seine Lehre mit gutem Erfolg abgeschlossen, und der Konsum denkt überhaupt nicht mehr daran, sich von ihm zu trennen. Was wäre aber aus ihm geworden, wenn man ihn wegen einer einmaligen Dummheit aus einem geordneten Lebensweg herausgerissen hätte? In noch stärkerem Maße muß dies in den noch recht zahlreichen Fällen gelten, wenn insbesondere junge Menschen Handlungen begehen, die formal betrachtet eine Übertretung oder ein Vergehen darstellen und heute noch meist entsprechend bestraft werden bzw. bei Jugendlichen Anlaß für die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens und mindestens zur Verhängung von Erziehungsmaßnahmen sind, also z. B. kleinere Diebstähle, Sachbeschädigungen, leichtere Körperverletzungen usw. In diesem Zusammenhang muß meines Erachtens mit einer falschen Orientierung Schluß gemacht werden. Wir haben faktisch zum Sturm gegen die „Betriebsjustiz“ geblasen, ohne die Dinge richtig zu durchdenken. Die sogenannte Betriebsjustiz hat nicht nur negative Seiten. Es kann keinesfalls richtig sein, sie wegen der vorhandenen Schattenseiten einfach zu verwerfen. Vielleicht muß man sie sogar in der richtigen Weise fördern? Mir scheint, auch hier guckt bei uns der Dogmatismus und Schematismus aus allen Knopflöchern. Wie soll sich denn die Erziehung des Einzelnen durch das Kollektiv der Werktätigen und die gesellschaftliche Organisation in den sozialistischen Betrieben entfalten, wenn wir nichts besseres wissen, als mit drohend erhobenem Finger jede Verletzung des Volkseigen- 646;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 646 (NJ DDR 1956, S. 646) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 646 (NJ DDR 1956, S. 646)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der zuständigen Abteilungen der Abteilung in eigener Verantwortung organisiert. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland bekannt wurden bekannt werden können. Jeder eingesetzte Mitarbeiter muß seinen konkreten Auftrag bei der Transportdurchführung kennen und diesen unter allen Bedingungen konsequent erfüllen.

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