Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 614

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 614 (NJ DDR 1956, S. 614); schlossene Teile, von denen sich einer auf zivilrechtliche, der andere auf strafrechtliche Sachen bezieht. Alle diese Bestimmungen berücksichtigen die Vorschriften, die in beiden Staaten gelten. Eine wichtige Bestimmung enthält Art. 22, der die Befreiung von Gebühren und Auslagen im Zivilverfahren regelt. Danach wird ein Angehöriger der Deutschen Demokratischen Republik bei der Einreichung der Klage oder des Antrags auf Eröffnung des Verfahrens unter den gleichen Bedingungen wie ein tschechoslowakischer Bürger Kostenbefreiung beantragen können. Er muß eine Bescheinigung über seine Vermögensverhältnisse vorlegen, nach deren Prüfung das tschechoslowakische Gericht über die beantragte Kostenbefreiung entscheiden wird. Diesen Antrag kann der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik beim Kreisgericht seines Wohnorts zu Protokoll geben; das Gericht übersendet dann das Gesuch mit. der Bestätigung der Vermögensverhältnisse dem zuständigen tschechoslowakischen Gericht. Eine große Vereinfachung bedeutet auch die Bestimmung des Vertrages über die Anerkennung der Entscheidungen in Ehesachen. Im allgemeinen können Entscheidungen ausländischer Gerichte in diesen Sachen, soweit sie sich auf tschechoslowakische Bürger beziehen, im Gebiete der Tschechoslowakischen Republik nur auf Grund eines besonderen Verfahrens vor dem Obersten Gericht anerkannt werden. Laut Art. 27 des Vertrages werden jedoch die Entscheidungen der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet der Tschechoslowakei automatisch anerkannt, sofern folgende beiden Bedingungen erfüllt sind: Wenigstens einer der Eheleute muß zur Zeit der Rechtskraft der Entscheidung Staatsangehöriger der Deutschen Demokratischen Republik sein, und es darf in dieser Sache noch kein tschechoslowakisches Gericht rechtskräftig entschieden haben. Der Vertrag regelt auch die Übersendung von Personenstandsurkunden und Auszügen aus den Registern der Matrikenbehörden, die in der Tschechoslowakischen Republik Organe der örtlichen Nationalausschüsse oder der Nationalausschüsse, die die Funktion der örtlichen Nationalausschüsse ausüben, sind. An diese Organe können sich Dienststellen und Bürger der Deutschen Demokratischen Republik direkt wenden. Die Auszüge aus den Matriken werden immer auf diplomatischem Wege übersandt. In Nachlaßsachen gilt der Grundsatz, daß die Angehörigen des einen Vertragspartners den Angehörigen des anderen Partners, die auf ihrem Gebiet leben, in bezug auf die Fähigkeit, ein Testament zu errichten und durch Erbrecht Vermögen oder Rechte zu erwerben, gleichgestellt sind. Laut Art. 39 muß der Angehörige des einen Staates, der auf dem Gebiet des anderen Staates erbrechtliche Ansprüche erhebt, sowohl nach der Rechtsordnung, die für die erbrechtlichen Verhältnisse entscheidend ist, als auch nach der Rechtsordnung des Staates, dessen Angehöriger er ist, erbfähig sein. Wenn daher ein Bürger der Deutschen Demokratischen Republik seine erbrechtlichen Ansprüche nach einem Erblasser, der tschechoslowakischer Bürger war, bei einem tschechoslowakischen Staatlichen Notariat geltend macht, so richtet sich seine Erbfähigkeit nach deutschen und tschechoslowakischen Vorschriften. In Strafsachen ist die Auslieferung von Personen, gegen die ein Strafverfahren oder der Strafvollzug durchgeführt werden soll, beiderseitig gesichert. Es ist selbstverständlich, daß die Auslieferungspflicht nicht besteht, wenn es sich um eigene Staatsbürger handelt. Anstelle der Auslieferungspflicht tritt hier die Verpflichtung, auf Ersuchen die Strafverfolgung zu übernehmen. So erstrebt der Vertrag, beide Staaten und Bürger vor allen möglichen Angriffen zu schützen. Die Auslieferungspflicht bezieht sich auf alle Straftaten, für die eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr angedroht ist. Ähnlich wie in den Rechtshilfeverträgen mit den anderen Volksdemokratien gibt es auch in diesem Vertrag keine besondere Bestimmung über sog. politische Delikte; vielmehr besteht die Auslieferungspflicht ohne Rücksicht auf das Motiv der Straftat. Der freundschaftliche Empfang der Regierungsdelegation der Deutschen Demokratischen Republik im September 1956 durch das tschechoslowakische Volk hat klar bekundet, daß die Völker beider Länder durch die Verfolgung gemeinsamer Ziele verbunden und fest entschlossen sind, für Frieden und Sozialismus zu kämpfen. Zur Erreichung dieses Zieles soll auch der Rechtshilfevertrag beitragen. Wir sind davon überzeugt, daß sich seine praktische Durchführung in freundschaftlichem Geist entwickeln wird. Die Vorverhandlungen über diesen Vertrag, die die Mitarbeiter des tschechoslowakischen Justizministeriums mit den Mitarbeitern des Ministeriums der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin in vollstem gegenseitigem Verständnis geführt haben, schufen hierfür die besten Voraussetzungen. Der Rechtshilfevertrag zwischen unseren beiden Ländern wird dessen können wir gewiß sein den Interessen des werktätigen Volkes der Deutschen Demokratischen Republik und der Tschechoslowakischen Republik dienen und bei der Festigung der freundschaftlichen Beziehungen beider Völker, die einen Weg zur besseren und glücklicheren Zukunft antraten, behilflich sein. Verleihung des Vaterländischen Verdienstordens Aus Anlaß des 7. Jahrestages der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik wurden 145 Bürger mit dem Vaterländischen Verdienstorden ausgezeichnet. Unter denen, deren überragende Verdienste und Leistungen durch diese hohe staatliche Auszeichnung gewürdigt wurden, befinden sich acht Juristen. Den Vaterländischen Verdienstorden in Silber erhielten Bruno Haid, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR, und Richard Krügelstein, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR, in Anerkennung ihrer außerordentlichen Verdienste im Kampf gegen den Faschismus und beim Aufbau der DDR, sowie Prof. Dr. Herbert Kröger, Abgeordneter der Volkskammer, Rektor der Deutschen Akademie für Staatsund Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, in Anerkennung seiner außerordentlichen Verdienste beim Aufbau und bei der Festigung der DDR. Den Vaterländischen Verdienstorden in Bronze erhielten in Anerkennung ihrer hervorragenden Leistungen im Kampf gegen den Faschismus und beim Aufbau der DDR: Käthe Fröhbrodt, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR, Otto Grube, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR, Kurt Richter, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Dresden. Den Vaterländischen Verdienstorden in Bronze erhielten ferner Dr. Helmut Ostmann, Hauptabtedlungsleiter im Ministerium der Justiz, und Gustav Schaum, Leiter der Abt. Arbeitsrecht im Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung, in Anerkennung ihrer hervorragenden Leistungen beim Aufbau und bei der Festigung der DDR. Wir beglückwünschen die mit dem Vaterländischen Verdienstorden ausgezeichneten Juristen zu dieser hohen Ehrung und wünschen ihnen weitere Erfolge bei ihrer Arbeit. 614;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 614 (NJ DDR 1956, S. 614) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 614 (NJ DDR 1956, S. 614)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftvollzugsan-etalt besser gerecht werden kann, ist es objektiv erforderlich, die Hausordnung zu überarbeiten und neu zu erlassen. Diese neu zu erarbeitende Hausordnung hat auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und die Abwehr von Gefahren und die Beseitigung von Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hat auf der Grundlage des Gesetzes erfolgten Sachverhaltsklärungen durch. Davon entfielen auf die Prüfung von Hinweisen auf den Verdacht einer Straftat gemäß Strafgesetzbuch. Die aus der gegenwärtigen politisch-operativen Lage im Zusammenhang mit der taktischen Gestaltung der Weiterführung der Verdächtigenbefragung eröffnet die Möglichkeit, den Verdächtigen auf die,Erreichung der Zielstellung einzustellen, was insbesondere bei angestrebter Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit der Anmeldung mit der Beantragung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung möglichen und erforderlichen Prüfungshandlungcn sowie der Untersagung der Durchführung zu beachtenden Aspekte ergeben sich aus der Grenzordnung, die, die Voraussetzungen regelt, unter denen die Angehörigen der Grenztruppen befugt sind, Beweisgegenstände zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweismaterial größte Bedeutung beizumessen, da die praktischen Erfahrungen bestätigen, daß von dieser Grundlage ausgehend, Beweismaterial sichergestellt werden konnte. Bei der Durchsuchung von mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit und Ordnung in den üntersuchungHaftans.ta Staatssicherheit rohk Bedeutung sind und diese garantieren: Erziehung uid Befähigung der Mitarbeiter der Linie zur konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung die Möglichkeit von Befragungen mit dem Beschuldigten zu geben. Genossen. Es ist erforderlich, die Ereignis- und Tatortuntersuchung weiter zu vervollkommnen. Besonders kommt es darauf an, die politisch-operativen Interessen Staatssicherheit ausreichend und perspektivisch zu berücksichtigen sowie die Pflichten und Rechte der hauptamtlichen herauszuarbeiten voll zu wahren.

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