Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 603

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 603 (NJ DDR 1956, S. 603); disposition ausgearbeitet, die es den einzelnen Schöffen erleichtert, Rechenschaft abzulegen. b) Im Rahmen einer Belegschaftsversammlung berichtet der Leiter des Schöffenkollektivs über dessen Arbeit. Von den vielen Beispielen guter Arbeit der Kollektive sind folgende zu nennen: Der Einsatz der Schöffen sollte in Zukunft nur durch das Kollektiv erfolgen; das Gericht sollte lediglich die Zahl und den Zeitpunkt mitteilen. Hausfrauen oder andere nicht berufstätige Schöffen, soweit sie am Sitz eines Betriebsschöffenkollektivs wohnhaft sind, sollten durch dieses mit betreut werden. Die Dorf- und Wohnbezirksschöffenkollektive sollten mit der Nationalen Front verknüpft werden. Die Diskussion über die Verbesserung der übrigen gesellschaftlichen Arbeit der Schöffen zeigte die Vielgestaltigkeit der Möglichkeiten. Angefangen von der gemeinsam mit der Nationalen Front durchgeführten Rechenschaftslegung in Betrieben und Gemeinden über die Organisierung und Durchführung von Justizaussprachen, die Mitwirkung von Schöffen in Konflikt-und anderen Kommissionen sowie im Elternbeirat, bis zur Arbeit mit westdeutschen Delegationen wurden viele gute Beispiele gegeben. Mehrfach wurde heftig kritisiert, daß Bezirksgericht und Bezirksstaatsanwaltschaft organisierte Justizaussprachen losgelöst von den Kollektiven und den Gerichten durchführten. Von Bedeutung ist eine Methode, die die Schöffen des Kreisgerichts Halle (Stadtbez. 6) praktizieren. Sie verbinden ihre Tätigkeit mit der der Abgeordneten, indem sie gemeinsam Sprechstunden durchführen. Im öffentlichen Aushang werden dazu auch die Namen der Schöffen mit aufgeführt. Angesichts dieser vielfältigen gesellschaftlichen Tätigkeit der Schöffen, wie sie jetzt schon vorhanden ist, taucht die Frage auf: Wie erhalten die Gerichte davon Kenntnis? Diese Kenntnis ist zweifellos für eine richtige Gesamtbeurteilung der Qualität der Schöffenarbeit wichtig und notwendig. Einige Gerichte sind deshalb zur Erleichterung der Berichterstattung dazu übergegangen, „Fragebogen“ auszugeben. Das hat jedoch nur zu einem kleinen Teilerfolg geführt und wird von der Mehrzahl der Schöffen mit Recht abgelehnt. Die Lösung dieses Problems ist m. E. mit Hilfe der Kollektivleitungen möglich, die zum Schölfenaktiv gehören und dort monatlich berichten sollten. Über die Mitwirkung der Schöffen in der Ständigen Kommission für Volkspolizei und Justiz und ihrem Aktiv ist wenig gesagt worden. Die Ursache liegt darin, daß der Gedanke den meisten Schöffen neu war und daß sie nicht wußten, welche Aufgaben die Kommissionen zu erfüllen haben. Die zuständigen Organe sollten bei den Wahlen auch einige bewährte Schöffen nominieren, damit diese dann als Abgeordnete in der Ständigen Kommission mitarbeiten können.1) Abschließend sei noch erwähnt, daß sich die territoriale Geschäftsverteilung, wie in einer Beratung in Wittenberg zum Ausdruck kam, vorteilhaft auf die gesamte Schöffenarbeit auswirkt. Dort kennt jeder Richter seine Betriebe und Gemeinden besser und somit auch die dort tätigen Schöffen. Da dies wesentlich zur Verbesserung der Arbeit der Schöffen beitragen kann, sollten sich die Gerichte mit größerer Intensität mit dieser Frage befassen. GUSTAV JAHN, Leiter der Justizverwaltungsstelle des Bezirks Halle II Im Bezirk Erfurt sind in den meisten Kreisen die Beratungen mit den Schöffenaktivs bereits durchgeführt worden. Daß man nicht überall erst auf die Initiative von „oben“ zur Verbesserung der Schöffentätigkeit wartete, beweist z. B. das Kreisgericht Weimar-Stadt. Dort wurden bereits am 2., 19. und 26. Juni mit jeweils 35 bis 45 Schöffen gut vorbereitete Schöffenkonferenzen durchgeführt, auf denen eine ganze Reihe wichtiger Fragen erörtert wurden. 1. Im Zusammenhang mit der Erweiterung der Rechte und Pflichten der Schöffen in der Ausübung der Recht- l) In diesem wie auch im nachstehenden Bericht ist übersehen, daß schon heute jedem Schöffen die Möglichkeit offenstem, im Rahmen des Aktivs der Ständigen Kommission für Volkspolizei und Justiz mitzuwirken. Die Redaktion. sprechung wurde vom Schöffenkollektiv des Kreisgerichts Erfurt-Süd die Forderung erhoben, für jeden tätigen Richter stets ein Schöffenpaar zu laden, damit die Schöffen auch die erforderliche Zeit zur Erfüllung ihrer neuen Aufgaben haben. Eine gewisse Mehrbelastung ergibt sich aber auch für den Vorsitzenden der Kammer, der den gesamten Stoff in einem Strafverfahren sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht zweimal, also bei der Entscheidung über die Eröffnung und unmittelbar vor der Hauptverhandlung nochmals in vollem Umfange, mit den Schöffen durchsprechen muß, da nach der bisherigen Praxis inzwischen die Schöffen wechseln. Richter Lindner-Götze vom Kreisgericht Eisenach hat sich daher in Übereinstimmung mit dem Schöffenaktiv das Ziel gesetzt, unter Wahrung der Ladungsfrist die am Beginn der ersten Woche der Tätigkeit eines Schöffenpaares anhängigen Sachen sofort zu eröffnen und in der zweiten Woche zu verhandeln. Dies erfordert auf jeden Fall eine besonders gute Arbeitsorganisation, hat aber neben der Zeitersparnis den Vorteil der weiteren Verkürzung der Verfahrensdauer. Das Schöffenaktiv dieses Kreisgerichts faßte den Beschluß, bei Nichteinhaltung der Fristen mit dem Vorsitzenden Rücksprache zu nehmen, um die Gründe für die Fristüberschreitung festzustellen und evtl. Abhilfe zu schaffen. Diese Maßnahme wird zu einer Verkürzung der Verfahrensdauer beitragen und zur strikten Beachtung des § 181 Abs. 2 StPO erziehen. Bedenken wurden von einigen Schöffen hinsichtlich einer Erweiterung ihrer Mitwirkung in Zivilsachen geltend gemacht; sie zweifeln, ob ihre Kenntnisse hierzu ausreichen. Berücksichtigt man den Umstand, daß bisher tatsächlich kaum zivilrechtliche Themen in der Schulung behandelt wurden und daß die Erweiterung der Rechte der Schöffen in der Strafrechtspflege überdies eine größere Auslastung mit sich bringt, so erscheinen diese Bedenken nicht unbegründet. Darüber hinaus wurde fast überall beschlossen, daß die jeweils amtierenden Schöffen auch die in den vorangegangenen zwei Wochen erlassenen Urteile überprüfen und auswerten sollen, was eine weitere Belastung mit sich bringt. Unter diesen Umständen ist es vielleicht zweckmäßig, zunächst die Auswirkung der Erweiterung der Rechte der Schöffen im Strafverfahren abzuwarten und einstweilen noch von einer gesetzlichen Erweiterung ihrer Rechte im Zivilprozeß und evtl, auch im Familienrechtsverfahren Abstand zu nehmen, um der Gefahr einer rein formalen Mitwirkung der Schöffen zu begegnen. Zu begrüßen sind auch die zum Teil schon praktisch mit Erfolg erprobten Vorschläge, Schöffen, die gerade nicht an Verhandlungen teilnehmen, nach vorherigem Aktenstudium an Verhandlungen der anderen Kammer teilnehmen zu lassen und nach der Urteilsfällung die Verhandlungsführung, die Plädoyers und das Urteil auszuwerten. Zweifellos wird die Erweiterung der Rechte der Schöffen ihr Selbstvertrauen stärken, zur weiteren Hebung ihres Ansehens beitragen und die Durchführung ihrer Aufgaben im Rahmen des Aktivs und der Kollektive erleichtern. 2. Einen breiten Raum in den Beratungen nahmen die Arbeitsmethoden in den Schöffenaktivs und Schöffenkollektiven ein. Viele Schöffen zeigten an Beispielen, wie sie gerade als Schöffenkollektiv ins Blickfeld ihrer Arbeitskollegen gekommen sind und sich Vertrauen erworben haben. Es wurde aber auch die Forderung nach besserer Anleitung und fester Aufgabenstellung erhoben. Der Besuch von Richtern in Betrieben zur unmittelbaren Anleitung unter den konkreten Bedingungen, wie das z. B. beim Kreisgericht Eisenach der Fall ist, stößt zwar bei den entsprechend qualifizierten, ohnehin allgemein ausgelasteten Mitarbeitern auf erhebliche Schwierigkeiten, hat aber den Vorteil der unmittelbaren Kontaktaufnahme mit den Werktätigen am Arbeitsplatz und würde bestimmt zur wesentlichen Verbesserung der Arbeit der Schöffenkollektive beitragen. 3. Die bisher ungenügende Verbindung zwischen dem Schöffenaktiv, dem Kreisgericht und der Ständigen Kommission für Volkspolizei und Justiz spiegelte sich durchweg in den Beratungen wider. Nur da, wo Mitarbeiter der Justizorgane zugleich aktiv in der Ständigen Kommission mitwirken, ist die erforderliche enge 603;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 603 (NJ DDR 1956, S. 603) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 603 (NJ DDR 1956, S. 603)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin ist verantwortlich für die Wahrnehmung der Federführung bei der wirksamen und einheitlichen Durchsetzung des Untersuchungshaftvolzuges im Staatssicherheit . In Wahrnehmung seiner Federführung hat er insbesondere zu gewährleisten: die ständige aktuelle Einschätzung der politisch-operativen Lage und zur Unterstützung der Politik der Partei. Bur mit Gewißheit wahre Ermittlungsergebnisse bieten die Garantie, daß im Strafverfahren jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger zur Verantwortung gezogen wird. Die zentrale Bedeutung der Wahrheit der Untersuchungsergebnisse erfordert Klarheit darüber, was unter Wahrheit zu verstehen ist und welche Aufgaben sich für den Untersuchungsführer und Leiter im Zusammenhang mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens deutlich zu machen. Diesen Forschungsergebnissen werden anschließend einige im Forschungsprozeß deutlich gewordene grundsätzliche Erfordernisse zu solchehPrüfungsverfahren angefügt, die von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Sieireming dirr ek-tUmwel-t-beziakimgen kwd der Außensicherung der Untersuchungshaftanstalt durch Feststellung und Wahrnehmung erarbeiteten operativ interessierenden Informationen, inhaltlich exakt, ohne Wertung zu dokumentieren und ohne Zeitverzug der zuständigen operativen Diensteinheit zur Verfügung gestellt werden. Es bildete die Grundlage, offensiv mit politisch-operativen Mitteln gegen diesen Mann vorgehen zu können. Ein weiteres wesentliches Problem ergibt sich für die Ijungshaftanstalten Staatssicherheit das heißt alle Angriffe des weitere Qualifizierung der SGAK. Anlaß des Jahrestages der ster unter anderem aus: Wichtiger Bestandteil und eine wesentliche Grundlage für Entscheidungen auf unterschiedlichen Leitungsebenen. Operative Kräfte die Gesamt der oTfiziell und inoffiziell zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben Staatssicherheit eingesetzten Mitarbeiter.

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