Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 602

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 602 (NJ DDR 1956, S. 602); Aus der Praxis für die Praxis Vorbereitung der zentralen Schöffenkonferenz Gegenwärtig beraten in allen Kreisen der Republik die Schöffen, wie sie ihre Arbeit in der demokratischen Justiz entsprechend den Beschlüssen der 3. Parteikonferenz und des 28. Plenums der SED verbessern können. In den nachstehenden Beiträgen werden einige Erfahrungen aus den Bezirken Halle und Erfurt mitgeteilt und zur Diskussion gestellt. Die Redaktion I Die meisten Gerichte des Bezirks Halle haben die Frage, ob zur Vorbereitung der zentralen Schöffenkonferenz Kreisschöffenkonferenzen oder Aktivberatungen durchgeführt werden sollten, richtig zugunsten der Aktivberatungen entschieden. Einzelne Gesamtschöffenkonferenzen bestätigen, daß sie im Ergebnis nicht wesentlich über diejenigen des Jahres 1955 hinausgegangen sind. Die Aktivberatungen dagegen, die in den Kollektiven vorbereitet worden sind, haben überall gute Erfolge gezeitigt. In manchen Kreisen hätten sie jedoch noch besser sein können, wären die Beratungen von den Gerichten und den Kollektiven in den Betrieben besser vorbereitet worden und hätten BGL, Parteiorganisation usw. entsprechend der Einladung Vertreter entsandt. Dies geschah jedoch nur in wenigen Ausnahmefällen. Als Mangel hat sich die mehr oder weniger schematische, oft wörtliche Übernahme der in NJ 1956 S. 520 genannten Schwerpunkte in die Tagesordnung erwiesen. Da die Themen zum Teil kommentarlos auf der Einladung mitgeteilt wurden, haben viele Schöffen ihre Bedeutung gar nicht erkannt. Hier wäre es erforderlich gewesen, konkrete Fragen anzugeben. Die Erweiterung der Rechte der Schöffen in ihrer gerichtlichen Tätigkeit nahm in allen Beratungen naturgemäß den breitesten Raum ein. Dabei stand die Mitwirkung im Strafverfahren im Vordergrund. Richtig wurde erkannt, daß bisher noch nicht alle Schöffen ihre Rechte voll genutzt haben, obwohl dies die Voraussetzung für eine Erweiterung der Rechte ist. So wurde von der Arbeitsgruppe Rechtsprechung des Schöffenaktivs des Kreises Hettstedt vorgetragen, daß die Schöffen auf die Absetzung der Urteile keinen Einfluß nehmen und den Vorsitzenden dabei nicht unterstützen. Zur Überwindung dieses Mangels scheint mir die Methode der Zeitzer Schöffen richtig zu sein. Dort erfolgt die Vorbereitung auf jede Sache schriftlich. Das ist besonders für Zivilsachen vorteilhaft, weil der Schöffe sofort durch einen Blick auf den Zettel feststellen kann, worauf es ankommt; dadurch gewinnt er mehr Sicherheit. Unklar sind noch die Vorstellungen über die weitere Mitwirkung der Schöffen in Zivilsachen. Das ist u. a. darauf zurückzuführen, daß es erst zaghafte Ansätze einer Mitwirkung bei Arrestbeschlüssen und einstweiligen Verfügungen gibt. M. E. sollte über die Mitwirkung auf folgenden Gebieten diskutiert werden: a) Arrestverfahren, einstweilige Verfügungen und Anordnungen ohne mündliche Verhandlung; b) Entscheidungen über einstweilige Koscenbefreiung; c) Entscheidungen über Erinnerungen gegen Beschlüsse des Sekretärs; d) Beschlüsse in Hausrats-, Stundungs-, Entmündi-gungs- und Todeserklärungsverfahren; e) Entscheidungen über Erinnerungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung; f) Entscheidungen über die Durchführung oder Ablehnung eines Güteantrages; g) Beschlüsse, die die örtliche oder sachliche Zuständigkeit des Gerichts betreffen (Verweisungsbeschlüsse); h) Beweisbeschlüsse, soweit sie nicht in der Hauptverhandlung ergehen; i) Entscheidungen im Beweissicherungsverfahren. Die gegenwärtige Zivilrechtspraxis befriedigt die Schöffen nicht, weil sie das Ergebnis der Entscheidung vielfach nicht erleben. Am deutlichsten formulierte das die Arbeitsgruppe Rechtsprechung beim Kreisgericht Hettstedt: Es muß erreicht werden, die meisten Zivilprozesse in der 14tägigen Sitzungsperiode abzuschließen, und es muß eine Bestimmung geschaffen werden, die festlegt, daß die Urteile nach Abschluß der mündlichen Verhandlung zu beraten, schriftlich zu begründen und zu verkünden sind. Eine Reihe von Schöffen vertrat die Auffassung, daß die Tätigkeitsperiode um eine Woche verlängert bzw. das Dezernat wöchentlich gewechselt werden sollte. Ein Schöffe vom Waggonbau Dessau schlug vor, Schöffen desjenigen Betriebes heranzuziehen, dessen Angehörige vor Gericht stehen. M. E. dienen diese Vorschläge nicht der weiteren Festigung der Schöffenarbeit, sondern führen zur Zersplitterung. Die stärkere Einbeziehung der Schöffen in die Kontrolle der Rechtsprechung wird von der übergroßen Mehrzahl der Schöffen begrüßt. Schwierigkeiten bereitet lediglich noch die Methode. Aber auch, hier gibt es bereits gute Anfänge. Die Bitterfelder Arbeitsgruppe für Rechtsprechung hat dazu folgenden Beschluß gefaßt: „Den jeweils amtierenden Schöffen sind alle Urteile der vorhergehenden Periode zur Durchsicht vorzulegen. Die Auswertung erfolgt in der Schlußbesprechung“. Die Bernburger Arbeitsgruppe forderte durch einen Aufruf im Schöffenzimmer die amtierenden Schöffen auf, schriftlich auf schlechte Urteile hinzuweisen. Diese werden sodann von der Arbeitsgruppe ausgewertet. M. E. sind beides gangbare Wege. Während die Fragen der Arbeit der Kollektive breit behandelt wurden, war das in bezug auf die Arbeit der Aktive nicht der Fall. Darin kommt der noch ungenügende Stand der Aktivarbeit zum Ausdruck. Ein Schöffe hat die Situation treffend charakterisiert: Das Aktiv arbeitet nicht planmäßig; es muß die Schwerpunkte ermitteln und diese im Arbeitsplan festlegen, punkte ermitteln und diese im Arbeitsplan festlegen. Dabei muß es den Kollektiven Anleitung und Hilfe geben. Ferner brachte die Diskussion eine wichtige Erkenntnis, die auf die Ursachen der noch nicht befriedigenden Arbeit hinweist: Viele Aktivmitglieder sind mit anderweitigen wichtigen Funktionen derart überlastet, daß sie ihre Schöffenarbeit nicht ordentlich ausüben können. Zu Recht wurde deshalb die Forderung nach einer Entlastung dieser Schöffen erhoben und vorgeschlagen, jetzt schon Richtlinien zu beschließen, die 1957 eine gewissenhaftere Wahl gewährleisten. Die Diskussion über die Arbeit der Kollektive in den Betrieben war sehr vielseitig. Als Hauptmangel kam jedoch überall die mangelhafte Unterstützung durch betriebliche Institutionen, wie Parteiorganisation und BGL, zum Ausdruck. Der von den Genossen Schöffen der Dessauer Betriebe beschrittene Weg, in den Kollektiven Parteigruppen zu gründen, erscheint mir deshalb als ein beachtenswerter Versuch, diesen Zustand zu überwinden. M. E. wird dadurch die Verantwortlichkeit der zentralen Betriebsparteileitung für die systematische Anleitung der Schöffen gehoben und der BGL ein Beispiel gegeben. Auf diese Maßnahme ist es z. B. zurückzuführen, daß nunmehr die Parteisekretäre ständig an der Beratung der Kollektive im VEB Gärungschemie und Elmo-Werk teilnehmen. Die Gründung einer Parteigruppe scheint mir auch zur Verbesserung der Arbeit der Aktive zweckmäßig zu sein. Die Arbeit der Parteigruppe darf natürlich nicht die Anleitung durch die BGL ersetzen. Zur Zeit besteht diese bestenfalls in der Bereitstellung von Geldmitteln (z. B. für die Anschaffung der „Neuen Justiz“) und eines Raumes. Ein gutes Beispiel gibt die BGL des Konsumgenossenschaftsverbandes Halle. Dort wurde zur Durchführung der Rechenschaftslegung mit der BGL folgende Vereinbarung getroffen: a) Jeder Schöffe berichtet in einer Gewerkschafts-gruppe über seine Arbeit, nachdem er den 12tägigen Einsatz hinter sich hat; das Kollektiv hat eine Rahmen- 602;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 602 (NJ DDR 1956, S. 602) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 602 (NJ DDR 1956, S. 602)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersucnunqshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnun ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erstrangige Bedeutung bei der Gestaltung der Führungs- und Leitungstätigkeit sehr viel abhängt. Die Dynamik und Vielseitigkeit der politisch-operativen Arbeit verlangt, ständig die Frage danach zu stellen, ob und inwieweit wir in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen sowie zur Zurückdrängung, Neutralisierung oder Beseitigung der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung.

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