Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 58

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 58 (NJ DDR 1956, S. 58); Macht der Eigentümer dagegen seinen Herausgabeanspruch nicht sofort geltend, so ist er so zu behandeln, als ob der Besitz, gegebenenfalls der Pachtvertrag des Einbringenden, noch berechtigt und rechtswirksam wäre; der bisherige Verpächter kann also nur Ansprüche auf Weiterzahlung von Pachtzinsen geltend machen. Zu der Frage der Zulässigkeit der Pfändung des Einkommens des LPG-Mitgliedes pflichte ich der von Kruschke und Dillhöfer in NJ 1955 S. 595 vertretenen Auffassung bei, daß die VO über die Pfändung von Arbeitseinkommen zwar nicht unmittelbar Anwendung finden kann, jedoch ihre Grundsätze entsprechend praktiziert werden müssen. Diese Grundsätze sind im wesentlichen dahin zu kennzeichnen, daß ein Gläubiger nur in dem Umfange seinen Anspruch befriedigen kann, wie der Schuldner ohne Beeinträchtigung seines und seiner Familie notwendigen Unterhalts unter Berücksichtigung der Forderung auf Erhaltung und Erhöhung seiner Arbeitsproduktivität zu leisten vermag. Wenn man diese Gesichtspunkte nicht außer acht läßt, wird bis zum Zeitpunkt einer gesetzlichen Regelung der Pfändung der Einkünfte von LPG-Mitgliedern sich meist eine sowohl Gläubiger wie Schuldner befriedigende Lösung finden lassen. Andererseits muß die Einstellung einiger Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften und Mitglieder zurückgewiesen werden, wonach der Eintritt eines Schuldners in die LPG als ein Umstand betrachtet wird, der ihn von der Schuldverpflichtung überhaupt oder bis auf weiteres befreie. In einer Rechtssache, die durch das Urteil des Obersten Gerichts vom 3. März 1955 2 Zz 8/55 (NJ 1955 S. 496) entschieden wurde, hat ein Rat des Kreises, aber auch das zur Entscheidung berufene Kreisgericht ausgeführt, daß die Verpflichtung des Besitzers zur Erfüllung eines Altenteilsanspruchs aus Übernahme eines Grundstücks dadurch wegfalle, nämlich unwirksam geworden sei, daß der Verpflichtete sein Grundstück in die LPG eingebracht hat. Die Begründung sollte darin zu erblicken sein, daß durch die Erfüllung des Altenteilsvertrages die Entwicklung der LPG gehemmt werde; das allein bewirke, daß die übernommene Verpflichtung nachträglich nichtig geworden sei. Da die Entscheidung bekannt ist, brauchen nur die wichtigsten Gedankengänge hervorgehoben zu werden: 1. Man muß eine derartige Verpflichtung aus Anlaß eines Grundstückserwerbs soweit der Vertrag genehmigt wurde als zulässig und rechtlich wirksam betrachten, weil man sonst gegen die Grundsätze der Verfassung über den Schutz des Eigentums verstieße. 2. Man kann nicht davon ausgehen, daß der Eintritt eines Schuldners in die LPG seine wirtschaftliche Lage verschlechtert. Man muß sich im Gegenteil den wirtschaftlichen Aufstieg, den wie die Ergebnisse der 4. LPG-Konferenz zeigen die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften genommen haben und nehmen werden, vergegenwärtigen. 3. Ungeachtet dessen kann der Eintritt in die LPG als ein Umstand angesehen werden, der, wie auch sonstige Umstände, näch §§ 157, 242 BGB Beachtung erfahren muß. Altenteilsverträge sind abzustellen auf den Bedarf des Gläubigers und die Leistungsfähigkeit des übernehmenden Betriebes. Das Gericht hat also die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Vertragsteile zu prüfen. Deshalb hat es, insbesondere auch u. a. an Hand des Statuts der LPG, der Betriebsordnung, der Bewertung der Arbeit, sich Aufklärung über die tatsächlichen Vermögensverhältnisse und insbesondere über die Einkünfte des Schuldners zu verschaffen. KARL HINTZE, Richter am Obersten Gericht Zur Arbeit der Ständigen Kommission für örtliche Volkspolizei und Justiz beim Bezirkstag Dresden I Nachdem sich die Ständige Kommission für örtliche Volkspolizei und Justiz beim Bezirkstag Dresden am 8. Dezember 1954 konstituiert hatte, galt es, entsprechend den Richtlinien und Aufgabenstellungen der Ständigen Kommissionen die Arbeit aufzunehmen. Ausgehend von den Erfahrungen, die die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands, die Gewerkschaften und andere demokratische Massenorganisationen bei der aktiven Mitarbeit der Werktätigen an der Erledigung staatlicher Aufgaben gemacht haben, wurde zunächst ein arbeitsfähiges Aktiv geschaffen, das sich aus politisch bewußten und erfahrenen Bürgern des Bezirks zusammensetzt. Als ständige Aktivmitglieder gehören der Kommission je ein Vertreter der Bezirksstaatsanwaltschaft, des Bezirksgerichts, der Justizverwaltungsstelle und der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei an. Dieser Personenkreis nimmt ohne besondere Einladung an den monatlichen, turnusmäßig wiederkehrenden Kommissionssitzungen teil. Darüber hinaus sind durch persönliche Aussprachen der Kommissionsmitglieder sowie der ständigen Aktivmitglieder Werktätige verschiedener Berufe aus allen Kreisen unseres Bezirks für die Mitarbeit im Aktiv gewonnen worden. Mit dieser Methode wurde auf der Grundlage einer guten Überzeugungsarbeit ein Grundprinzip unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates, nämlich die Einbeziehung breitester Kreise in die Arbeit der Ständigen Kommission, verwirklicht. Dadurch ist eine Verbindung der gewählten Vertreter des Volkes, der staatlichen Verwaltung mit den Werktätigen hergestellt. Wie sieht nun die Arbeit der Ständigen Kommission für örtliche Volkspolizei und Justiz bei uns aus? Wie hat sie die ihr gestellten Aufgaben erfüllt? Die Kommission hat entsprechend der jeweiligen politischen Situation und den sich daraus ergebenden Aufgaben unter Beachtung der Vorschläge der Mitglieder der Kommission und des Aktivs jeweils zu Beginn eines Quartals einen konkreten Arbeitsplan ausgearbeitet. Diese Arbeitspläne enthalten nicht viele, aber konkrete Aufgaben, für deren Erfüllung Verantwortlichkeit, Kontrolle, Bericht und Auswertung genau festgelegt sind. Einer der Schwerpunkte im 1. Quartalsplan war die Unterstützung bei der Werbung von freiwilligen Helfern der Volkspolizei und bei der Organisierung von Selbstschutzgruppen in den Betrieben der Landwirtschaft. Der Kommission war bekannt, daß in einigen Kreisen des Bezirks die Arbeit auf diesem Gebiet nicht recht vorwärtsgehen wollte. Sie beschloß deshalb, daß die Mitglieder der Kommission und des Aktivs in den Kreisen und in den betreffenden Objekten Versammlungen organisieren und durchführen. Die Versammlungen wurden organisiert, und die Mitglieder der Kommission nahmen die Verbindung auf mit den Leitern und den BGL-Vorsitzenden der Betriebe, mit den Abschnittsbevollmächtigten der Volkspolizei und den Vorsitzenden der Nationalen Front in den jeweiligen Gemeinden. Mitte Januar wurde in der Kommissionssitzung zunächst ein Zwischenbericht gegeben, und in der Februarsitzung der Kommission erfolgte bereits die Auswertung dieses Punktes des Arbeitsplans in Anwesenheit eines Vertreters der Presse. Diese Auswertung, bei der alle Mitglieder der Kommission und des Aktivs über positive Ergebnisse berichten konnten, zeigte, daß die Kommission mit ihrer Methode auf dem richtigen Wege ist. Zu einem weiteren positiven Arbeitsergebnis führte auch die tatkräftige Unterstützung der Schöffenwahlausschüsse bei der Durchführung der Schöffenwahl. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe ist besonders die Aktivität der Mitglieder der Kommissionen und des Aktivs auf dem Lande hervorzuheben. Durch kameradschaftliche Anleitung und Hilfe ist es der Kommission gelungen, das Verhältnis der Arbeiter zu den Angestellten, also die soziale Zusammensetzung der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten, sowie die prozentuale Beteiligung der Frauen wesentlich zu verbessern. Die Kommissions- und Aktivmitglieder haben dazu viele Kandidaten, insbesondere die Schöffenkandidaten für das Bezirksgericht, an ihren Arbeitsplätzen aufgesucht und mit ihnen über die Aufgaben unserer demokratischen Justiz und der Schöffen diskutiert. Durch gute Überzeugungsarbeit unter den Mitarbeitern im Staatsapparat haben die Kommissionsmitglieder es verstanden, die Bearbeitung der von der Bevölkerung eingereichten Beschwerden wesentlich zu verbessern. Die Ständige Kommission wird dieser Aufgabe auch 58;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ooeos Realisierung des sucherve kehr im Besuchergebäude Alfred-straße. Aus den persönlichen Kontakten der Verhafteten ergeben sich erhöhte Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft, insbesondere zur Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, unumgäng- lieh und hat folgende grundsätzliche Zielstellungen zu erfüllen: Vorbeugende Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit Sicherungsmaßnahmen. Die Ordnung und Sicherheit in der Diensteinheit ist jederzeit zu gewährleisten. Die Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte sind durchzusetzen. Erfordert die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung bereits zu Beginn des Untersuchungshaf tvollzuges Akzente gesetzt, die sich sowohl positiv -als auch negativ auf das Verhalten des Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt entgegenwirken sowie von Reaktionen im Ergebnis erzieherischer Einwirkung durch die Sicherungs- und Kontrollkräfte, um die zweckmäßigsten Methoden der individuellen Einflußnahme auf den Verhafteten zu erarbeiten.

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