Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 568

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 568 (NJ DDR 1956, S. 568); Zufriedenstellende Entwicklung der Justizaussprachen Im zweiten Halbjahr 1955 hatten sich bei der Durchführung der politischen Massenarbeit der Kreis- und Bezirksgerichte einige Mängel gezeigt, sowohl hinsichtlich der ungenügenden Themenwahl als auch rein zahlenmäßig in der geringen Zahl von Justizaussprachen bei einer Reihe von Gerichten. Die Entwicklung im ersten Halbjahr 1956 läßt erkennen, daß in allen Bezirken darauf geachtet wurde, diese Mängel zu überwinden. Die Vorbereitung und ebenso die Auswertung der 3. Parteikonferenz der SED haben auch auf die politische Massenarbeit der Gerichte belebend gewirkt, so daß demgegenüber hemmende Faktoren wie die Kälte im Februar und März nicht ins Gewicht fielen. In der Themengestaltung ist eine große Mannigfaltigkeit zu erkennen. Die Auswertung konkreter gerichtlicher Verfahren hat sich wie alle Justizverwaltungsstellen betonen besonders bewährt, da hierfür Interesse in der Bevölkerung besteht und man vom konkreten Verfahren, d. h. vom Beispiel aus, am besten zur Erläuterung der allgemeinen Fragen der Justiz kommen kann. Eine große Zahl von Aussprachen, die vor Schülern und in Elternversammlungen stattfanden (1300), beschäftigten sich mit dem vorbeugenden Jugendschutz und mit Fragen der Jugendkriminalität. Am meisten wurden jedoch Themen des Familienrechts behandelt (1654). Diese Themen werden sehr häufig von den Veranstaltern gefordert, und ihre Behandlung macht den Richtern verhältnismäßig wenig Schwierigkeiten, weil sie mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen des Familienrechts, die auch ein Thema der Schöffenschulung waren, gut vertraut sind. Zweifellos ist es richtig und erhöht den Erfolg der Justizaussprachen, wenn sich die Referenten auf die Erfahrungen ihrer gerichtlichen Arbeit und die ihnen gegebene sonstige Anleitung z. B. als Thema der Schöffenschulung stützen. Jedoch muß unbedingt vermieden werden, daß nun etwa ein Richter ständig nur Aussprachen zum Thema „Familienrecht“ oder „Mietrecht“ usw. durchführt, da dies die Gefahr schematischer Behandlung mit sich bringt. Ein Mangel liegt darin, daß die Aussprachen mit Themen speziell landwirtschaftlichen Charakters im letzten Halbjahr relativ selten waren (255). Die Justizverwaltung Schwerin hat ihren Gerichten durch Herausgabe einer Disposition zu diesen Fragen und durch Material geholfen. Um so erstaunlicher ist es, daß in diesem Bezirk nur 30 Veranstaltungen auf dem Lande durchgeführt wurden, gegenüber 184 im Bezirk Neubrandenburg mit ähnlicher Struktur. Die Aussprachen zu Fragen des LPG-Rechts, der Ablieferung, überhaupt zu allen mit der Landwirtschaft zusammenhängenden Rechtsfragen müssen durch Herausgabe von Materialien unterstützt und zahlreicher durchgeführt werden. Noch in diesem Jahr ist eine Schöffenschulung über die Statuten der LPG vorgesehen; so kann erwartet werden, daß auch für die Justizaussprachen die Fragen der LPG im zweiten Halbjahr 1956 stärker berücksichtigt werden.' Unzulänglich war auch die politische Massenarbeit der Verkehrsgerichte. Nur 72 Aussprachen beschäftigten sich mit verkehrsrechtlichen Fragen und der so wichtigen Vorbeugung von Verkehrsunfällen, in einigen Bezirken wurden solche Themen überhaupt nicht behandelt. Als öffentliche Berichterstattungen werden 917 Veranstaltungen gemeldet. Hierbei darf allerdings nicht übersehen werden, daß die Grenze zwischen einer öffentlichen Berichterstattung nach § 45 GVG und einer Justizaussprache flüssig ist. Die Berichterstattung unterscheidet sich lediglich durch ihren umfassenderen Charakter (Auswertung etiles größeren Zeitraums, Darstellung der verschiedenen Seiten der gerichtlichen Tätigkeit) von sonstigen Justizaussprachen, die sich meist auf ein Verfahren oder ein Rechtsgebiet konzentrieren. Ihrem Wesen nach ist m. E. die ganze Justizaussprachetätigkeit des Gerichts nichts anderes als Berichterstattung über die Arbeit der Justiz vor der Bevölkerung und kann deshalb auch als Erfüllung der Forderung nach § 45 GVG gewertet werden. Die Qualität der Aussprachen wird von Besuchern, Instrukteuren und gesellschaftlichen Organisationen 9 als zufriedenstellend bis gut bezeichnet. Immer häufiger werden die Gerichte von außen zur Durchführung von Justizaussprachen aufgefordert. Vor allem sind hier die Schöffenkollektive der Betriebe zu nennen, die in ihre Arbeitspläne die Organisierung von Justizaussprachen aufgenommen haben und sich an Gericht und Staatsanwalt zwecks Übernahme des Referats wenden. Auf diese Weise wurden in manchen Kreisen ein Drittel und mehr der Aussprachen organisiert. Auch die Nationale Front regt in verschiedenen Kreisen nicht selten Veranstaltungen zu Justizfragen an, weil hierfür Interesse bei der Bevölkerung besteht. Im Zusammenhang mit der Auswertung des XX. Parteitages der KPdSU und der 3. Parteikonferenz der SED hat allgemein das Interesse an Fragen des Rechts und der Gesetzlichkeit zugenommen. Entsprechend haben Richter und Staatsanwälte in einer größeren Zahl von Veranstaltungen gesprochen oder mitgewirkt, die nidit eigentliche Justizaussprachen waren und auch nicht als solche statistisch erfaßt wurden: z. B. Jugendforum, Forum der Nationalen Front, Haus- und Wit1-kungsbereichsversammlungen usw. Damit erklärt sich wohl auch die Tatsache, daß nur 535 Veranstaltungen gemeldet werden, die sich mit Fragen der Gesetzentwürfe zur Erweiterung der Rechte der Volksvertretungen beschäftigen. Diese verhältnismäßig geringe Zahl scheint zunächst eine Unterschätzung des für das 2. Quartal gegebenen Schwerpunktes auszudrücken; doch darf wohl angenommen werden, daß gerade diese Fragen vielfach in anderen Veranstaltungen mitbesprochen wurden, bei denen Justizfunktionäre mit-' wirkten. Die Gesamtzahl der im ersten Halbjahr 1956 von Gerichten und Notariaten durchgeführten Justizaussprachen beträgt etwa 7650 mit etwa 370 000 Besuchern. Das sind 3400 Veranstaltungen mehr als im letzten Berichtszeitraum. In welchem Umfang darüber hinaus Schöffen kleinere Aussprachen in ihren Abteilungen und Wohnbezirken durchführten, ist im Augenblick nicht zahlenmäßig festzustellen; es dürfte aber eine nicht unbeachtliche Zahl sein. Im Berichtszeitraum haben auch die Gerichte, die bisher wenig oder nichts auf dem Gebiet der politischen Massenarbeit taten, die Mindestanforderungen in dieser Hinsicht erfüllt. Die Justizverwaltungsstellen können hierin Erfolge ihrer anleitenden Arbeit sehen. Der Durchschnittsbesuch pro Veranstaltung ist etwas zurückgegangen. Das kann jedoch nicht mit einem Nachlassen des Interesses an Veranstaltungen der Justizorgane erklärt werden, sondern ergibt sich daraus, daß die Gerichte mehr als bisher die Aussprachen im kleineren Kreis durchführen, z. B. in einer Betriebsabteilung. Eine solche Organisation der Aussprachen wurde ja auf der Leipziger Konferenz im Dezember 1955 gefordert, weil sich gezeigt hatte, daß Aussprachen im kleinen Kreis offener geführt werden und eine tiefere Wirkung erreichen. Nach wie vor liegt der Besuch der Veranstaltungen des Gerichts in einer Reihe von Kreisen über'dem von anderen Versammlungen und Aussprachen; dies wird auch von den Organen der Nationalen Front anerkannt. Von den Justizaussprachen des Gerichts und No- tariats fanden etwa 2300 in Betrieben statt, etwa 2900 in Städten und größeren Gemeinden und etwa 1600 auf Dörfern. In Schulen wurden etwa 1000 Veranstaltungen und Vorträge durchgeführt. Noch immer sind die Aussprachen in Großbetrieben der schwächste Punkt. Erfolge stellen sich hier nur nach langer Kleinarbeit im Zusammenwirken mit den Schöffen ein; wie z. B. beim KG Rudolstadt im Kunstfaserwerk „Wilhelm Pieck“ in Schwarza- und beim KG Jena-Stadt im Zeissund Schott-Werk. Es muß erwartet werden, daß die im ersten Halbjahr 1956 erzielte Steigerung der Qualität und Zahl der Justizaussprachen gehalten wird. Augenmerk ist nach wie vor darauf zu richten, die Schöffen in die politische Massenarbeit weiter einzubeziehen und auch als Referenten zu gewinnen. Vor allem eine solche Weiterentwicklung wird die Wirksamkeit der Justizaussprachen ständig erhöhen. Für die zentrale Anleitung des Ministeriums der Justiz ist vor allem zu beachten: mehr Aufmerksamkeit der Qualität und Wirksamkeit der Justizaussprachen. Deshalb müssen sich die Mitarbeiter des 568;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 568 (NJ DDR 1956, S. 568) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 568 (NJ DDR 1956, S. 568)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft haben deren Ziele ernsthaft gefährden können, so können durch ärztliche Informationen negative Überraschungen vorbeugend verhindert, die Mitarbeiter auf ein mögliches situatives Geschehen rechtzeitig eingestellt und die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu gefährden, die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Ziele, wie Ausbruch, Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten,. Angriff auf Leben und Gesundheit von Menschen sowie die Sicherheit des Flugverkehrs gefährdet. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie die internationalen Beziehungen der beeinträchtigen. werden nach dem Gesetz über die strafrechtliche Verantwortlichkeit wegen Entführung von Luf tfahrzeugen., als Verbrechen unter Strafe gestellt. Darüber hinaus erreicht die in der Regel die Qualität von Staatsverbrechen. Flugzeugentführer sind prinzipiell feindliche Kräfte, die auf der Grundlage des Gesetzes durchzuführenden Maßnahmen in die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit einzuordnen, das heißt sie als Bestandteil tschekistischer Arbeit mit den spezifischen operativen Prozessen zu verbinden. Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die Befugnisse des Gesetzes können nur wahrgenommen werden, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Federführung bei der wirksamen und einheitlichen Durchsetzung des Untersuchungshaftvolzuges im Staatssicherheit . In Wahrnehmung seiner Federführung hat er insbesondere zu gewährleisten: die ständige aktuelle Einschätzung der politisch-operativen Lage im Zusammenhang mit der operativen Aktion oder dem operativen Sicherungs eins atz, die qualifizierte Erarbeitung der erforderlichen Leitungsdokumente wie Einsatzpläne, Inforraations-ordnung sowie weiterer dienstlicher Bestimmungen und Weisungen notwendige Beratungen mit sachkundigen Angehörigen Staatssicherheit durchzuführen und die Initiative, Bereitschaft und Fähigkeit des Kollektivs bei ihrer Realisierung zu entwickeln.

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