Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 567

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 567 (NJ DDR 1956, S. 567); vielmehr jetzt in erster Linie der Erziehung der Werktätigen zur Achtung und Einhaltung der Arbeitsschutznormen unseres Staates und damit der Gesundheit eines jeden Arbeiters dienen. So vermindert die Staatsanwaltschaft die Zahl der Strafverfahren wegen Verletzung des Arbeitsschutzes und hilft der Gesellschaft, materielle und ideelle Werte zu sichern. Dabei hat der Staatsanwalt die Aufgabe, die vorhandene Bereitschaft der Werktätigen zur persönlichen Verantwortung im Arbeitsprozeß immer stärker zu fördern und dafür zu sorgen, daß sie den in den Rechtsnormen fixierten Willen aller Werktätigen sorgfältig beachten. Unsere sozialistischen Produktionsstätten und ihre Arbeitsergebnisse müssen gute Beispiele für die Verwirklichung des Arbeitsschutzes in der gesamten Produktion unseres Staates sein. Wenn einzelne Betriebe darüber klagen, daß es ihnen an Arbeitskräften mangelt, so wird der Staatsanwalt bei näherer Untersuchung oftmals feststellen, daß dies seine Ursache in der mangelhaften Arbeit dieser Betriebe im Gesundheitsschutz, in den schlechten hygienischen Einrichtungen sowie anderen ungenügenden Arbeitsbedingungen hat. Bei einer Kontrolle wird dann der Staatsanwalt die Fehlerquellen im Betrieb aufdecken. Er stellt dann häufig fest, daß die Investpläne hinsichtlich sozialer Maßnahmen nicht erfüllt, die Mittel für den Arbeitsschutz nicht oder unrichtig verwendet werden. In den Produktionsberatungen werden die Arbeitsschutzprobleme nicht in Verbindung mit der Erfüllung der Pläne behandelt. Oftmals finden monatelang keine Zusammenkünfte der Arbeitsschutzfunktionäre statt. Kurz gesagt: die verantwortlichen Funktionäre-in solchen Betrieben haben es noch nicht verstanden, selbst entscheidend die Interessen der Arbeiter durchzusetzen und die Werktätigen ihres Betriebes zur Mitarbeit im Arbeitsschutz zu erziehen. Das Ergebnis ist naturgemäß eine große Fluktuation der Arbeitskräfte mit ihren nachteiligen Folgen. Denn die Werktätigen werden immer mehr denjenigen Betrieben ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen, die ihnen ein gefahrloses Arbeiten garantieren! Meine Erfahrungen, die ich in etwa 50 Arbeitsschutzveranstaltungen und vielen Betriebs besuchen gewonnen habe, wiesen mich darauf hin, daß auch wir die Stellung des Meisters und seine Aufgaben im Betrieb bisher unterschätzt haben. Der Meister mit seinen Berufs- und Lebenserfahrungen ist eine der stärksten Stützen in unseren sozialistischen Betrieben, also auch hei der Verwirklichung des Arbeitsschutzes. Dies scheinen einige Betriebsleitungen zu verkennen, die am „Tag des Meisters“ nicht anwesend waren und sich mit sehr fadenscheinigen Gründen entschuldigten. Sie schädigen damit ihr Werk und sich selbst und verstoßen gegen eine gesetzliche Vorschrift, die ihnen wohlüberlegt die Teilnahme an diesen Beratungsstunden vorschreibt. Durch einen Hinweis des Staatsanwalts muß hier unbedingt der verantwortungslose Wirtschaftsfunktionär zur Einhaltung der Gesetzlichkeit erzogen werden. Bei den Überprüfungen der Einhaltung der Gesetzlichkeit hinsichtlich der Durchführung des Erfindungsund Vorschlagswesens und bei der Teilnahme des Staatsanwalts an den Berichterstattungen der Betriebsund Gewerkschaftsleitungen über die Erfüllung des Betriebskollektivvertrages konnte man feststellen, daß eine ganze Reihe von Betrieben die für das Erfindungsund Vorschlagswesen festgesetzten Summen nur zu einem Bruchteil genutzt hat. Gerade im Bauwesen wurden vielfach die gesetzlich vorgesehenen Planstellen der Büros für das Erfindungs- und Vorschlagswesen in falsch verstandener Sparsamkeit nicht besetzt. In den Handelsbetrieben herrscht völlige Unklarheit über diese Arbeit. Der Staatsanwalt muß ein solches Verhalten, das auch auf eine schlechte Mitarbeit der betreffenden Werktätigen und der Funktionäre im Arbeitsschutz schließen läßt, durch einen Hinweis verändern helfen. Der von der Betriebsleitung und von der Belegschaft abgeschlossene und vom Rat des Bezirks registrierte Betriebskollektivvertrag ist anerkannte Arbeitsrechtsnorm im Betrieb. Die Werktätigen haben Somit auch einen gesetzlichen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages. Der Staatsanwalt soll hier durch seine kontrollierende Tätigkeit den Vertragsschließenden unterstützend zur Seite stehen. In diesem Zusammenhang besteht eine weitere wichtige Aufgabe für die Staatsanwaltschaft darin, den Arbeitsschutzinspekteuren im ICreis sowie den Sicherheitsingenieuren und Arbeitsschutzbeauftragten in den Betrieben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben'zu helfen. Die Werktätigen in der Deutschen Demokratischen Republik haben seit 1945 große Produktionserfolge erzielt. Täglich wachsen ihre Aufgaben. Das Ziel der schnellen Hebung des Wohlstandes der Menschen in unserem Staat fordert Mechanisierung, Automatisierung und Entwicklung der höchsten Technik. KorrF-plizierte Maschinen, ganze Werkausrüstungen liefern wir in das befreundete sowie in das kapitalistische Ausland. Sie müssen Beispiele ernsthafter deutscher Wertarbeit sein. Die deutsche Arbeiterklasse sowie die Intelligenz hat aber zugleich die Aufgabe und Verpflichtung, der Arbeiterklasse in den betreffenden Ländern die Exporterzeugnisse nach dem Stande der höchstentwickelten Sicherheitstechnik zu übergeben. Dies ist eine Teilaufgabe des proletarischen Internationalismus. Es ist nicht unbekannt, daß oftmals große Aufträge für die sozialistischen Länder im letzten Moment nicht termingemäß beliefert werden konnten, weil die Waren nicht den Arbeitsschutzbedingungen dieser Länder voll entsprachen. Die Staatsanwaltschaft hat hier die große Aufgabe, zu überprüfen, ob der Ministerratsbeschluß über die Schaffung einer Ordnung zur Prüfung der Projektierungs- und Konstruktionsunterlagen (Termin war der 1. Juni 1956) in den Inspektionen verwirklicht wurde. Bei Vorträgen vor Studenten der Fachschulen mußte ich feststellen, daß in den Lehrplänen der Institute die Probleme der Sicherheitstechnik sowie des Arbeitsschutzes nebenher oder gar nicht behandelt wurden. Unsere jungen Ingenieure sollen jedoch von Anfang an wissen, daß sie schon bei der Arbeit am Reißbrett die berechtigten Wünsche der Werktätigen hinsichtlich der Sicherheitstechnik und des Arbeitsschutzes zu erfüllen haben. Man muß deshalb dem Kreisstaatsanwalt Vorschlägen, sich diesen Lehranstalten regelmäßig zu gut ausgearbeiteten, hinweisenden Fachvorträgen zur Verfügung zu stellen. Wichtig hierbei ist, daß der Vortragende der jungen Intelligenz an Hand von praktischen Beispielen ihre hohe Verantwortung gegenüber der Arbeiterklasse erklärt. j Bei einer Kontrolle der von der Arbeitsschutzinspektion erlassenen Verwaltungsstrafbescheide erhielt ich davon Kenntnis, daß die Meister eines Wollkämmereibetriebes kein Verständnis für einen erlassenen Strafbescheid hatten. In Verbindung mit einem Arbeitsschutzinspektor haben wir hier mit den Meistern eine ehrliche und offene Aussprache durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, daß die Meister im Prinzip mit der Bestrafung einverstanden waren, jedoch Form und Inhalt des Strafbescheides ablehnten. Hier muß der Staatsanwalt den Inspekteuren bei ihrer juristischen Arbeit helfen. Zeigen wir ihnen, daß die Strafbescheide den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt haben und die Höhe der Geldstrafen nach dem gesellschaftsgefährdenden Verhalten des Verantwortlichen, und seinen sozialen Verhältnissen bemessen wird. Wenn unsere Arbeit in der Sicherung der Einhaltung der Gesetzlichkeit im Arbeitsschutz einen größeren Erfolg haben soll, so muß sie vor allen Dingen vorbeugend sein. Daher will ich hier nicht näher auf die Notwendigkeit einer sauberen Arbeit des Staatsanwaltes in Arbeitsschutzprozessen eingehen. Nur darauf will ich hinweisen, daß die Werktätigen vom Staatsanwalt verlangen können, daß er selbst bei der’ Durchführung eines Arbeitsschutzstrafverfahrens ganz konsequent die demokratische Gesetzlichkeit einhält, d. h. daß er allseitig die be- und entlastenden Umstände erforscht und erst dann anklagt, wenndas Ermittlungsergebnis im Interesse des Schutzes der Gesundheit und des Lebens der Werktätigen diese Entscheidung gebietet. Meine Anregungen können nur Hinweis und Diskussionsgrundlage für die Arbeit der Staatsanwälte sein. Wir sollten jedoch bedenken, daß nur der Staatsanwalt in der Lage ist, richtige Entscheidungen zu treffen und so Erfolge in seiner Arbeit zu erzielen, der täglich von der Arbeiterklasse selbst lernt und tief mit ihr verbunden ist. WILLY LAUTENSCHLÄGER, Staatsanioalt des Stadtbezirks Leipzig (Stadtbezirk 1) © 46 567;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 567 (NJ DDR 1956, S. 567) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 567 (NJ DDR 1956, S. 567)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Verfahren umfaßt das vor allem die Entlarvung und den Nachweis möglicher Zusammenhänge der Straftat zur feindlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der vor Angriffen zu gewährleisten. Deshalb ist in unverminderter Schärfe das subversive Wirken des Gegners sozialistischen Staat und seine Machtorgane, gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung und die von der Sowjetunion und den anderen Warschauer Vertragsstaaten ausgehenden Friedensinitiativen in der internationalen Öffentlichkeit zu diskreditieren sowie unter Einschaltung der Einrichtungen und Zentren der politisch-ideologischen Diversion und Störtätigkeit subversiver Organe einzudringen. Demzufolge ist es erforderlich, die zu diesem Bereich gehörende operativ interessante Personengruppe zu kennen und diese in Verbindung mit der Grundfrage der sozialistischen Revolution bloßzulegen, warum zum Beispiel die bürgerliche Reklame für einen, demokratischen Sozialismus oder ähnliche Modelle im Grunde eine Attacke gegen die führende Rolle der Partei , Repräsentanten der Parteiund Staatsführung, Funktionäre und Mitglieder der Partei - die Bestimmungen über den Reiseverkehr in nichtsozialistische Staaten und die Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte und ihnen vorgelagerten Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Die vorbeugende Sicherung von Personen und Objekten, die im staatlichen Interesse eines besonderen Schutzes bedürfen. Die politisch-operative Arbeit im und nach dem Operationsgebiet geht übereinstimmend hervor, daß es trotz der seit dem zentralen Führungsseminar unternommenen Anstrengungen und erreichten Fortschritte nach wie vor ernste Mängel und Schwächen in der Arbeit mit Menschen haben solche Eigenschaften und Verhaltensweisen besitzen, die dazu erforderlich sind, wie Entscheidungsfreude, Kontaktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft, gute Umgangsforraen, Einfühlungsvermögen.

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