Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 552

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 552 (NJ DDR 1956, S. 552); Nach anderthalb Wochen herrschte in Kaluga Ordnung, und die Brigade fuhr ab, begleitet von den meisten der gewonnenen jungen Freunde. „Das ist Phantasterei“, werden die einen sagen, „ein Wunder“ die anderen, „einfach eine idyllische Erfindung“ die dritten. Aber das ist weder Phantasterei noch ein Wunder oder eine Erfindung. Es ist das Ergebnis der „Vertrauenssetzung“, die im vorliegenden Falle die „natürliche Romantik der Jugend“ auf den richtigen Weg gelenkt hat. Vor kurzem wurde auf Initiative der Kreisleitung des Komsomol in Marjina Rostscha eine Beratung der Jugend durchgeführt, die dem Kampf gegen das Rowdytum gewidmet war. Sehr richtig handelten die Komsomolzen, als sie zu dieser Beratung nicht nur das Komsomolaktiv und die Helfer der Freiwilligen Brigade einluden, sondern aucl einige junge Leute, die bereits wegen Rowdytums vorbestraft waren und in diesem Sinne eine äußerst traurige Popularität im Kreismaßstab besaßen. Entgegen den Behauptungen einzelner Pessimisten, daß diese jungen Leute nieht kommen werden, sind sie nicht nur selbst erschienen, sondern brachten auch ihre Freundinnen mit, benahmen sich mehr als musterhaft und lauschten mit Interesse der Ansprache des Leiters des Moskauer Erkennungsdienstes, Oberst Parfentjews, den Erinnerungen von S. S. Dsershinskaja an den Genossen Felix Dsershinski und einem Zögling Makarenkos, Genossen Ten, der jetzt als Erzieher tätig ist. In der Pause traten einige von ihnen an mich heran, Äußerten sich anerkennend über den „nützlichen Gedanken zur talbestandsmäßigen Von IRMGARD EISERMANN' und Dr. HEINRICH Auf der zentraler Konferenz der Richter und Staatsanwälte an. 10. Mai 1956 gab der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik bekannt, daß der Volkskammer ein Gesetzentwurf zugeleitet werde, „der die weite Fassung des Art. 6 auflöst und die einzelnen Tatbestände, die bisher nach Art. 6 als Kriegshetze, Boykotthetze usw. bestraft wurden, im einzelnen beschreibt als Staatsverrat, Spionage, Terrorismus, Diversion, Sabotage und antidemokratische Propaganda“1). Diese Ankündigung wurde von den Konferenzteilnehmern lebhaft begrüßt. Hat sich doch mit der zunehmenden Erstarkung der StaatsmaAt der Deutschen Demokratischen Republik immer deutlicher gezeigt, daß insbesondere nach dem Fortfall der Kon-trollratsgesetze der Art. 6 der Verfassung allein nicht ausreicht, um alle Angriffe gegen unseren Staat so zu charakterisieren und zu bestrafen, daß die Richtigkeit jeder ergangenen Entscheidung ohne ins einzelne gehende Erläuterungen von der Masse der Bevölkerung verstanden werden kann. Die Weite des Tatbestandes des Art. 6 und die von einem Jahr Zuchthaus bis zur Todesstrafe reichende Spanne des Strafrahmens können Richtern und Staatsanwälten heute nicht immer die erforderliche Anleitung geben, Strafen zu finden, die dem Grad der Gesellschaftsgefährlichke:. der begangenen Verbrechen entsprechen. Die Kommission des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, die sich mit der Überprüfung von Angelegenheiten von Parteimitgliedern und ehemaligen Parteimitgliedern zu befassen hatte, hat in ihrer Stellungnahme für das „Neue Deutschland“ bereits darauf hingewiesen, daß die Festigung der Deutschen Demokratischen Republik es heuro gestattet, manche Delikte milder zu bestrafen als noch vor wenigen Jahren. So wurden auch in den letzten Monaten „für unsere heutigen Begriffe überhöhte Strafmaße“ durch Begnadigungen, Strafaufschub oder Gewährung bedingter Strafaussetzung korrigiert* 2). Um dazu beizutragen, daß von den Staatsanwälten Strafen beantragt und von den Gerichten ausgesprochen werden, die dem nunmehr erreichten Stand der Entwicklung der Deutschen Demokratischen Republik entsprechen, muß das angekündigte Gesetz die Tatbestände der Staatsverbrechen ge- il NJ 1956 S. 299 ff. 2) „Neues Deutschland" (Berliner Ausgabe) vom Sl. Juni 1956, Nr, 147. Abend“ und das „menschliche Verhalten“, fragten, ob sie sich nicht in die Freiwilligen Brigaden aufnehmen lassen könnten, und versprachen, daß sie sich nicht mehr rowdyhaft aufführen werden, weil ihnen alles, was hier gesagt wurde, „sehr zu Herzen gegangen“ wäre. Ich bin geneigt zu denken, daß es tatsächlich „zu Herzen gegangen“ ist, obgleich man mit diesen jungen Menschen noch arbeiten muß und sich nicht allein auf eine solche Beratung beschränken darf. Ist aber ein \solches Treffen nicht eine Form eben der rechtlichen Erziehung? Wiederholen wir zum Abschluß, daß diese Bemerkungen nicht den Anspruch erheben, das Problem der Verbrechensbekämpfung erschöpfend zu behandeln. Es ist aber die Zeit gekommen, dieses Problem nicht nur mit Zwangsmaßnahmen, sondern hauptsächlich mit Erziehungsmaßnahmen, mit Maßnahmen der rechtlichen Erziehung der Jugend, zu lösen. Darum ist es notwendig, alle diese Fragen breit zu diskutieren. Es hat Sinn, alle Anstrengungen unserer Öffentlichkeit, der Kunst, der Literatur und der Presse mit den Anstrengungen der gerichtlichen Untersuchungsorgane und der Organe der Miliz in dieser großen und wichtigen Sache zu vereinen. Und wenn einige Gedanlcen und Vorstellungen, die in diesen Bemerkungen geäußert wurden, umstritten und nicht genügend durchdacht erscheinen, so mögen wir darüber sprechen, streiten, einander aufmerksam anhören, noch einmal darüber nachdenken, um uns dann, gemeinsam, freundschaftlich, „mit der ganzen Gemeinde“, wie man so sagt, auf die schwere, komplizierte und für alle so wichtige Sache „zu stürzen“! Neufassung der Staatsverbrechen LOWENTHAL, Oberrichter am Obersten Gericht nau beschreiben und die Strafrahmen festsetzen, die einerseits der allgemeinen Gefährlichkeit der einzelne! Verbrechen gerecht werden und andererseits auch den Justizorganen genügend Spielraum geben, um im Einzelfall im Strafmaß zu differenzieren. In einem dem „Neuen Deutschland“ erteilten Inter-' view hat der Minister der Justiz bekanntgegeben, daß der Art. 6 der Verfassung in folgende Tatbestände aufgelöst werden soll:' Staatsverrat, Spionage, Verleitung zur Republikflucht, Hetze, Sabotage und Diversion3). Eine derartige gesetzgeberische Maßnahme wird der weiteren Festigung der Rechtssicherheit in der Deutschen Demokratischen Republik in erheblichem Maße zugute kommen. Sie wird es ermöglichen, zwischen wirklichen Staatsverbrechern und solchen Personen, die nicht als Feinde der Deutschen Demokratischen Republik angesehen werden können, besser als bisher zu unterscheiden. Damit jedoch diese Zwecke möglichst vollständig erreicht werden können, wird es erforderlich sein, bei der Vorbereitung des Gesetzes die Erfahrungen der Richter und Staatsanwälte, die sie in den vergangenen Jahren bei der Durchführung von Strafverfahren gegen Spione und Agenten gewonnen haben, zu verwerten. Dieser Wunsch ist auch auf den Bezirkskonferenzen der Richter und Staatsanwälte, die im Anschluß an die oben erwähnte zentrale Konferenz stattfanden, geäußert worden (z. B. in Dresden, Gera, Rostock, Cottbus usw.). Im folgenden sollen einige Gedanken geäußert werden, die bei dem Gesetzentwurf berücksichtigt werden sollten. Sie sind im wesentlichen die Ansicht der Strafrichter des Obersten Gerichts, die sich an Hand eines Vorentwurfs des Gesetzes mit diesen Fragen befaßt haben. Die marxistische Strafrechtswissenschaft lehrt uns, daß es keinen „geborenen Verbrecher“ gibt. Jedes Verbrechen ist eine gesellschaftliche Erscheinung. So gibt es auch keinen geborenen Staatsverbrecher. Ehe ein Mensch dazu gelangt, Verbrechen derartigen Charakters zu begehen, hat er verschiedene Stadien einer verbrecherischen Entwicklung durchlaufen und möglicherweise dabei auch Handlungen begangen, die zwar gegen unseren Staat gerichtet, aber noch nicht so gefährlich waren, daß sie als Staatsverbrechen im eigentlichen 3) „Neues Deutschland“ (Berliner Ausgabe) vom 19. Juni 1956, Nr. 115. 552;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 552 (NJ DDR 1956, S. 552) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 552 (NJ DDR 1956, S. 552)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Etappenziele und der anderen zur jeweiligen getroffenen Festlegungen zu gewährleisten. Sind bei einer unter zu stellenden Person Zuständigkeiten mehrerer Diensteinheiten gegeben, ist die Verantwortung für die Einleitung und Durchsetzung der Maßnahmen zur Beseitigung und Veränderung der Mängel und Mißstände abzunehmen, sondern diese durch die zur Verfügungstellung der erarbeiteten Informationen über festgestellte Mängel und Mißstände in die Lage zu versetzen, ihre Verantwortung für die konsequente Verwirklichung der Beschlüsse der Partei, für die strikte Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister und dos belters der Diensteln-heit, so besonders der gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltоs der des Ministers für Staatssicherheit sowie des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit Menschen haben solche Eigenschaften und Verhaltensweisen besitzen, die dazu erforderlich sind, wie Entscheidungsfreude, Kontaktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft, gute Umgangsforraen, Einfühlungsvermögen.

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