Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 53

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 53 (NJ DDR 1956, S. 53); ihre Mitglieder an wissenschaftlichen Tagungen und Konferenzen teilnehmen und die Errungenschaften der Rechtswissenschaft der Gesamtheit der Juristen vermitteln. Insbesondere soll die ZPP auch Diskussionen organisieren, in denen feindliche Ideologien in der juristischen Theorie und Praxis zerschlagen und Unklarheiten beseitigt werden. In diesem Zusammenhang verdient die Arbeit der V. Kommission des Kongresses erwähnt zu werden, die sich mit der Frage beschäftigte, wie man die juristischen Zeitschriften und die juristische Literatur auf ein höheres Niveau heben kann. Alle Teilnehmer der Kommission waren sich darüber einig, daß dazu ein ständiger Kampf der Meinungen erforderlich ist. Kämpferische Auseinandersetzungen kann man aber nur dann führen, wenn auch solche juristischen Arbeiten gedruckt werden, die einzelne Mängel haben. Es darf daher nicht geschehen, daß diese Arbeiten erst dann veröffentlicht werden, wenn alle Mängel beseitigt sind, sondern man muß sich in der Literatur mit den Mängeln der Arbeiten auseinandersetzen. Das ist auch für uns eine wertvolle Lehre. Einige Diskussionsredner forderten, die Zeitschrift „Nowe Prawo“ die unserer „Neuen Justiz“ entspricht und wie diese vom Ministerium der Justiz, vom Obersten Gericht und vom Generalstaatsanwalt herausgegeben wird aus der Herausgeberschaft der zentralen Justizorgane herauszulösen. Dadurch sollen gewisse Hemmnisse überwunden und die Zeitschrift zu einem Forum der Kritik und Selbstkritik entwickelt werden. In diesen Diskussionsbeiträgen, die allerdings noch nicht zum Beschluß erhoben wurden, stecken Gedanken, mit denen sich auch das Redaktionskollegium der „Neuen Justiz“ beschäftigen sollte. Es ist selbstverständlich, daß die vielen, großen Aufgaben der ZPP nur dann bewältigt werden können, wenn alle Juristen Volkspolens aktiv in der Vereinigung mitarbeiten. Deshalb wurde gefordert, sämtliche Juristen als Mitglieder der ZPP zu gewinnen. Dazu muß aber die Arbeit in den Zirkeln und Sektionen interessant gestaltet und besonders den jungen Juristen geholfen werden. Auch die Fragen der internationalen Beziehungen der polnischen Juristen fanden in der Entschließung ihren Niederschlag. Die ZPP wird auf dem Gebiet der juristischen Theorie und Praxis eine ständige enge Verbindung mit den Juristen der UdSSR und der Länder der Volksdemokratie herstellen. Sie wird aber auch mit den Juristen anderer Länder Kontakt aufnehmen, um gemeinsam mit ihnen den Kampf für die friedliche Koexistenz der Völker, für Fortschritt und Demokratie und für den Schutz der bürgerlichen Rechte zu führen. * Ein Höhepunkt des Kongresses war die Teilnahme des Ministerpräsidenten der Volksrepublik Polen, Josef Cyrankiewicz, an den Beratungen des letzten Kongreßtages. Das Erscheinen des sehr herzlich begrüßten Ministerpräsidenten auf dem Kongreß zeigt, daß die ZPP im staatlichen Leben einen anerkannten Platz ausfüllt und ihre Arbeit allseitig gewürdigt wird. Als letzter Redner in der Diskussion sprach der Minister der Justiz, Henryk Swiatkowski, der den Kongreßteilnehmern die grundlegenden Prinzipien des unlängst fertiggestellten Entwurfs eines neuen Strafgesetzbuchs bekanntgab. Der Entwurf, der auf den Er- fahrungen des sowjetischen Strafrechts sowie auf den neuen Strafgesetzbüchern der Tschechoslowakei, Bulgariens und Ungarns aufbaut, soll in nächster Zeit veröffentlicht und in breiten Kreisen der Bevölkerung diskutiert werden. Aus dem Entwurf ist erwähnenswert, daß die Strafen für Verbrechen von geringer Gesellschaftsgefährlichkeit wesentlich milder sind als nach dem geltenden Recht. Auch die Zahl der Verbrechen, für die die Todesstrafe angedroht ist, wird im Entwurf auf die Hälfte verringert. Der lebenslängliche Freiheitsentzug wird abgeschafft. Im Entwurf ist ferner die Möglichkeit der bedingten Verurteilung vorgesehen, wenn die Strafe drei Jahre Freiheitsentzug nicht überschreitet. Von großer Bedeutung sind die erheblich herabgesetzten Straftilgungs-fristen, die eine baldige Rehabilitierung des bestraften Bürgers erlauben. Nach dem sowjetischen Vorbild soll die Besserungsarbeit ohne Freiheitsentziehung eingeführt werden; sie wird am bisherigen Arbeitsplatz oder in einem anderen Betrieb abgeleistet, und es werden 10 bis 25 Prozent des Verdienstes abgezogen. Der Abschnitt über den Schutz der Bürgerrechte ist im Entwurf des Strafgesetzbuchs bedeutend erweitert worden. Das kommt z. B. im erhöhten Strafschutz des Lebens der Bürger zum Ausdruck, in der strengeren Betrafung auch der fahrlässigen Verursachung des Todes eines Menschen durch Leichtfertigkeit (insbesondere bei Betriebsunfällen). In einem besonderen Abschnitt werden die Vergehen gegen die Rechte der Werktätigen behandelt. Dieser Abschnitt sieht die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Betriebsleiters vor für die vorsätzliche Übertretung der Vorschriften über das Arbeitsrechtsverhältnis, die Sozialversicherung, die Arbeitssicherheit und Hygiene, die Beschäftigung von Frauen und Jugendlichen mit Arbeiten, die für sie verboten sind, ferner für die Ablehnung der Beschäftigung von schwangeren Frauen und für die Verhinderung oder Erschwerung von Erfindungen, Verbesserungs- oder Rationalisierungsvorschlägen. Der Entwurf legt ferner eine strafrechtliche Verantwortlichkeit fest für Schäden, die durch strafbare Vernachlässigung der Wirtschaftsprinzipien entstanden sind. In demselben Abschnitt sind auch Strafbestimmungen für vorsätzliche und fahrlässige Zerstörung oder Beschädigung von gesellschaftlichem Eigentum enthalten. Das sind nur einige der bedeutenden Neuerungen, die der Entwurf des Strafgesetzbuchs enthält. * Die Juristen Volkspolens haben unter der Führung der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei auf ihrem IV. Kongreß eine große Arbeit geleistet. Dieser Arbeit entsprechen die Aufgaben, die sich unsere polnischen Freunde gestellt haben. Sie sind aufgerufen zum unaufhörlichen Kampf um die Festigung der volksdemokratischen Rechtsstaatlichkeit, zur Gewährleistung der Sicherheit der Gesellschaftsordnung der Volksrepublik Polen, zur Sicherung des Schutzes der Bürgerrechte und zur aktiven Teilnahme am Kampf der werktätigen Massen um den Sieg der Sache des Sozialismus und des Friedens. Recht und Justiz in Westdeutschland Zur Entwicklung des Wohnungsmietrechts in Westdeutschland (Teil 1) Die umfangreichen Kriegsvorbereitungen des Bonner Staates im Interesse des Monopolkapitals bewirken auf jedem Gebiet des täglichen Lebens eine ständige Verschlechterung der Lage der Werktätigen. Dies gilt auch uneingeschränkt für die Wohnungswirtschaft. An der Befriedigung der Wohnbedürfnisse seiner 3,5 Millionen1) Wohnungsuchenden ist der Staat nur hinsichtlich des Wohnbedürfnisses der Angehörigen der herrschenden Klasse und einiger dieser Klasse nützlicher Menschen, der Arbeiteraristokratie und der Gewerkschaftsbürokratie sowie der Besatzungstruppen interessiert. *) *) In der westdeutschen Literatur gibt, es unterschiedliche Angaben, die zwischen 3 und 4 Millionen schwanken. 53;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 53 (NJ DDR 1956, S. 53) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 53 (NJ DDR 1956, S. 53)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und ähnliches zu führen. Der diplomatische Vertreter darf finanzielle und materielle Zuwendungen an den Ver- hafteten im festgelegten Umfang übergeben. Untersagt sind Gespräche Entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem weitere Möglichkeiten der Herstellung von Verbindungen und Kontakten mit feindlicher Zielstellung zwischen Kräften des Westens, Bürgern und Bürgern sozialistischer Staaten sowohl auf dem Gebiet der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit, der politisch-ideologischen Diversion und der Kontaktpolitk Kontakttätigkeit. Die im Berichtszeitraum in Untersuchungsverfahren festgestellten Aktivitäten zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit sowie der Wahrnehmung und Aufr erhalt ung entsprechender feindlicher Verbindungen dienen. Eine breite Palette von Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat rvorqeb rach wurden. Im Zusammenhang mit der zu behandelnden Suche und Sicherung von Beweismitteln im Zusammenhang mit Zuführungen zu VerdächtigenbefTagungen geschaffen. Eine Beschränkung des Zwecks der Durchsuchung auf die Sicherheitsgewährleistung stellt sich dem richtigerweise entgegen.

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