Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 506

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 506 (NJ DDR 1956, S. 506); Aufstellung der wichtigsten konkreten Fragen in die Hand geben. Die Ständige Kommission des Bezirkes Karl-Marx-Stadt hatte sich z. B. im letzten Quartalsarbeitsplan die Aufgabe gestellt, eine Überprüfung der Betreuung von Jugendlichen vorzunehmen, die aus den Jugendwerkhöfen und Erziehungsheimen entlassen worden waren. Hierfür hatten Funktionäre der Volkspolizei und Justiz folgenden Fragenspiegel ausgearbeitet: 1. Wie sind die Verhältnisse, in denen der Jugendliche jetzt lebt? 2. Wie erfolgte die Arbeitsvermittlung nach der Entlassung? (Hat sich dabei das Referat Jugend-hilfe/Heimerziehung eingeschaltet, oder war sich der Jugendliche selbst überlassen.) 3. Welche gesellschaftliche Betreuung erhält der Jugendliche? (Durch die FDJ oder andere gesellschaftliche Organisationen.) 4. Wurde vom Jugendschutzaktiv bzw. vom Referat Jugendhilfe/Heimerziehung jemand mit der persönlichen Betreuung des Jugendlichen beauftragt? 5. Führte sein Umgang oder andere Umstände dazu, daß der Jugendliche erneut straffällig wurde? 6. Welche Vorschläge können gemacht werden, um eine bessere Betreuung der Jugendlichen zu erreichen? Ein weiterer Fragenspiegel wurde für die Überprüfung mehrerer Jugendwerkhöfe und Heime ausgearbeitet. Die Auswertung dieser Überprüfung erfolgte in Zusammenarbeit mit der Kommission für Jugendfragen. Sie hatte eine Beschlußvorlage an den Bezirkstag zur Folge und führte zu verschiedenen Änderungen in der Betreuung der Jugendlichen. Eine Umfrage bei der Kommission ergab, daß noch nicht ein einziges Mitglied an einer Gerichtsverhandlung teilgc-nommen hatte. Alle hegten jedoch den Wunsch, selbst unmittelbare Eindrücke aus einer Verhandlung und aus der Arbeit des Gerichts zu gewinnen, um sie in ihrer Tätigkeit verwerten zu können. Diesem Wunsche ist Rechnung getragen worden. Geschlossen hat die Kommission an einem Tag an mehreren Verhandlungen teilgenommen, Rücksprachen mit Richtern, Staatsanwälten und Schöffen geführt, die wiederum durch Fragenspiegel vorbereitet waren. Ferner gehören die Bekämpfung von Bränden auf dem Lande und der vorbeugende Schutz der verlustlosen Einbringung der Ernte zu den Aufgaben, die sich die Kommission gestellt hatte. Dazu werden ebenfalls unter Verwendung von Fragenspiegeln einige volkseigene Güter sowie Maschinen- und Traktorenstationen überprüft. Diese Art der Anleitung gibt den Kommissionsmitgliedern Richtlinien in die Hand, die sie befähigen, konzentriert ihre Tätigkeit durchzuführen und Schwerpunkte ohne viel Mühe und Vorkenntnisse zu erkennen. Durch diese Methode ist ein weiterer erheblicher Mangel der staatl. Organe bezüglich der Betreuung der Jugendlichen auf gedeckt worden. Es handelt sich hierbei um die Beistandschaft für straffällig gewordene Jugendliche, die gewöhnlich vom Referat Jugendhilfe/ Heimerziehung ausgeübt wird. Obwohl allgemein bekannt ist, daß diese mit einer echten Beistandschaft, wie sie von Jugendlichen oder deren Eltern erwartet wird, wenig zu tun hat, ist in dieser Beziehung noch nichts unternommen worden. Jeder Jugendrichter wird bestätigen können, daß die Beistandschaft vom Referat Jugendhilf e/Heimerziehung lediglich in der Anwesenheit bei der Gerichtsverhandlung besteht. Darüber hinaus kommt es höchstens einmal zu der Feststellung, daß sich das Referat Jugendhilf e/Heimerziehung dem Antrag des Staatsanwaltes anschließt. Die Kommission hat deshalb beschlossen in Zusammenarbeit mit der Kommission für Jugendfragen, daß in Zukunft mindestens jedes Kommissionsmitglied eine solche persönliche Beistandschaft für einen straffällig gewordenen Jugendlichen übernimmt. Die Beistandschaft soll sich aber nicht nur auf die Teilnahme an der Verhandlung erstrecken, sondern auch als Betreuung des Jugendlichen fortdauern bis zur Volljährigkeit. Diese spätere Betreuung (auch Patenschaft) muß sich auf das Leben des Jugendlichen sehr positiv auswirken und wird vier dazu beitragen, daß Jugendliche nicht wieder erneut straffällig werden. Ein weiterer Mangel in der gesamten Arbeit der Ständigen Kommission ist das Fehlen eines arbeitsfähigen Aktivs. Auch hier müssen wir als Justiz und Volkspolizei helfend bei der Zusammenstellung ein-greifen, wenn durch dieses Aktiv eine gute Arbeit geleistet werden soll. Es dürfte ganz selbstverständlich sein, daß vor allen Dingen die führenden Funktionäre der Justiz und Volkspolizei diesem Aktiv angehören müssen. Darüber hinaus gehören aber z. B. in die Kommission des Bezirkes: Der Verkehrs- und Jugendrichter sowie die betreffenden Staatsanwälte, fortschrittliche Schöffen, Schiedsmänner, Helfer unserer Volkspolizei, Justitiare, Rechtsanwälte usw., die allein schon durch ihren Beruf verpflichtet sind, eine gute aktive gesellschaftliche Arbeit zu leisten. Es muß eine der dringendsten Forderungen der Kommission werden, diese Aktivs so schnell wie nur irgend möglich zusammenzustellen, dann wird auch die Arbeit der Kommission, wenn sie auf viele Schultern verteilt wird, nutzbringend für uns alle werden und in Zukunft zu Beanstandungen keinen Anlaß mehr geben, wie sie Otto Grotewohl auf der 3. Parteikonferenz getroffen hat, indem er ausführte: „Es gibt nicht wenig Ständige Kommissionen, die kaum in Erscheinung treten“2). Wir aber haben durch unsere Arbeit in der Kommission Volkspolizei und Justiz einen weiteren Baustein zur breiteren Entfaltung der Demokratie hinzugefügt. ERICH SCHUSTER, Leiter der Justizverwaltungsstelle Karl-Marx-Stadt 2) Otto Grotewohl, Die Rolle der Arbeiter-und-Bauern-Macht in der DDR, Dietz Verlag, Berlin 1956, S. 53. Recht und Justiz in Westdeutschland Bonn macht sich das Bundesverfassungsgericht botmäßig Von GÜNTHER RÖSNER Seit geraumer Zeit unternimmt die Bundesregierung alle Anstrengungen, um einen größeren Einfluß auf das Bundesverfassungsgericht zu erlangen. Diesem Gericht ist als „Hüter der Verfassung“ nach dem BVG-Gesetz eine selbständige und unabhängige Stellung gegenüber allen übrigen Verfassungsorganen der Bundesregierung eingeräumt. Es ist nach dem Gesetz unabhängig gegenüber Bundestag, Bundesrat und Regierung. Seine Entscheidungen sind verbindlich für alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder und können auch durch den Bundestag nicht aufgehoben werden. Angesichts der starken Stellung der Regierung und der Machtbefugnisse des Bundeskanz- lers soll das Gericht eine ausbalancierende Kraft darstellen, deshalb auch seine relativ großen Vollmachten. Eben infolge dieser Stellung des Bundesverfassungsgerichts kommt es der Adenauer-Regierung wesentlich darauf an, dieses mehr und mehr in seine Hand zu bekommen, um mit seiner Hilfe alle Regierungsmaßnahmen zu legalisieren. Die Vergangenheit zeigt eine Kette von Versuchen der Bundesregierung, „das Bundesverfassungsgericht in seinem verfassungsrechtlichen Range zu mindern und seiner Herr zu werden“.1) l) Dr. Arndt, SPD, auf der 150. Sitzung des Bundestages am 20. Juni 1956. 506;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 506 (NJ DDR 1956, S. 506) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 506 (NJ DDR 1956, S. 506)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch Staatssicherheit und die gesamte sozialistische Gesellschaft ist es daher unabdingbar, in die realen Wirkungszusam menhänge der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern der unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der vor Angriffen zu gewährleisten. Deshalb ist in unverminderter Schärfe das subversive Wirken des Gegners sozialistischen Staat und seine Machtorgane, gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie ihrer fortwährenden Modifizierung von den Leitern der Untersuchungshaftanstalten beständig einer kritischen Analyse bezüglich der daraus erwachsenden konkre ten Erfordernisse für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der anderen Organe für Ordnung und Sicherheit aufgabenbezogen und unter strikter Wahrung der Geheimhaltung und Konspiration zu organisieren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X