Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 505

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 505 (NJ DDR 1956, S. 505); II Einige Punkte des Vorschlages des ZK der SED an die Nationale Front, der in der Tagung des Nationalrates am 23. April 1956 angenommen wurde, haben lebhafte Diskussionen unter den Staatsanwälten hervorgerufen. Dies gilt vor allem für den darin enthaltenen Hinweis, daß die Leiter der zentral geleiteten staatlichen Organe auf Beschluß der örtlichen Volksvertretung vor dieser Bericht zu erstatten haben und daß die örtlichen Volksvertretungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit verbindliche Beschlüsse für die zentral geleiteten staatlichen Organe fassen können. Gegen eine solche Arbeitsweise wurde mancherlei vorgebracht: Die zentral geleiteten staatlichen Organe würden zu einem Anhängsel des Kreistages, würden möglicherweise dem Kreisrat verantwortlich werden, sie seien damit wieder doppelt untergeordnet, die Sicherheit der kriminalpolizeilichen Ermittlungen sei in Frage gestellt usw. Als Argument, das gegen eine solche Maßnahme sprechen sollte, wurde £er Brief Lenins zur doppelten Unterordnung beigezogen. Im Verlauf der Aussprache gelangten jedoch zahlreiche Staatsanwälte und Richter zu der Erkenntnis, daß sie durch eine solche Verbindung und Zusammenarbeit mit den Volksvertretungen einen großen Beitrag zur Stärkung der Autorität der gewählten Volksvertreter leisten können1). Im Kreis Hildburghausen habe ich erstmalig in der Kreistagssitzung vom 18. Juli 1956 Bericht erstattet. Ich behandelte zwei Punkte, die gerade für diese Tagung von Bedeutung waren, bin aber der Ansicht, daß grundsätzlich nur ein Problem dargestellt werden sollte. In Hildburghausen stand das aktuelle Thema „Weitere Demokratisierung“ auf der Tagesordnung, zu dem der Volkskammerabgeordnete Rösser sehr aufschlußreiche Ausführungen machte. Er sprach auch über die Aufgaben der Ständigen Kommissionen und legte anschaulich dar, wie diese in der Sowjetunion arbeiten. Hieran knüpfte ich meine konkreten Hinweise darüber, wie in Zukunft die Kommission für Volkspolizei und Justiz in unserem Kreis aktiviert werden kann. Es ist eine Tatsache, daß die Kommissionen für Volkspolizei und Justiz mit einigen Ausnahmen in der ganzen Republik nicht ihre Aufgaben erfüllen, und daß gerade Staatsanwälte und Richter die Pflicht haben, sich hier helfend einzuschalten. Ich habe daher den Vorsitzenden der Kommission für Volkspolizei und Justiz schon zwei Wochen vor dieser Sitzung des Kreistags darüber informiert, daß diese Berichterstattung des Kreisstaatsanwalts vorgesehen ist. Über Inhalt und Form dieses Berichts fand rechtzeitig vorher eine Aussprache im Rahmen der Ständigen Kommission für Volkspolizei und Justiz statt. Die Kommission beauftragte ihren Vorsitzenden damit, nach der Berichterstattung des Kreisstaatsanwalts zu einigen Punkten Stellung zu nehmen und dem Kreistag Vorschläge zur Beschlußfassung zu unterbreiten, die unmittelbar mit den Ausführungen des Kreisstaatsanwalts im Einklang stehen sollten. Mein Bericht umfaßte folgende beide Themen: 1. Verbrechen, die von Mitarbeitern des Staatsapparates in der letzten Zeit begangen wurden, und ihre Ursachen; 2. Die mangelhafte Bearbeitung von Beschwerden durch die örtlichen Organe. Er enthielt Hinweise darauf, daß die Ursachen für die Intensität dieser Art von Angriffen gegen das Volkseigentum in einer teilweise zu großen Vertrauensseligkeit und der damit fehlenden Kontrolle zu suchen ist, und daß in der Zukunft mehr darauf geachtet werden muß, wer Mitarbeiter des Staatsapparates wird. Weiter lenkte ich die Aufmerksamkeit der Volksvertreter darauf, daß die Ständige Kommission nur dann fruchtbringende Arbeit leisten kann, wenn ihr ein gutes Aktiv zur Seite steht. Daraus ergibt sich für den Kreistag die Verpflichtung, sich mehr als bisher mit der Arbeit der Ständigen Kommission zu beschäftigen und sie mit der sofortigen Bildung des Aktivs zu beauftragen. 1) Haid, NJ 1956 S. 426. Nach diesem Bericht sprach der Vorsitzende der Ständigen Kommission für Volkspolizei und Justiz über deren Arbeit und schlug den Abgeordneten vor zu beschließen, daß die Strafverfahren gegen ehemalige Mitarbeiter des Staatsapparates mit den Mitarbeitern des Staatsapparates auszuwerten sind und daß der Staatsanwalt die verbindliche Anweisung vom Kreistag erhält, diese Auswertung vorzunehmen, daß die Ständige Kommission für Volkspolizei und Justiz den Auftrag erhält, umgehend ein Aktiv zu schaffen, um die Kommission zu dem zu machen, was sie sein soll, ein aktives Hilfsorgan des Kreistages. Obwohl die Berichterstattung vor den örtlichen Volksvertretungen noch Neuland für die Staatsanwaltschaft war, kann gesagt werden, daß sie beim Kreistag in Hildburghausen einen guten Anklang gefunden hat. LOTHAR HARTUNG, Staatsanwalt des Kreises Hildburghausen Zur Arbeit der Ständigen Kommission Volkspolizei und Justiz Im Bezirk Karl-Marx-Stadt haben sich die verantwortlichen Funktionäre der Justiz und Volkspolizei darüber Gedanken gemacht, wie sie die Arbeit mit der Ständigen Kommission verbessern können. Wenn es der Kommission bisher nicht immer gelungen ist, zufriedenstellend zu arbeiten, so tragen wir, diese Funktionäre, selbst einen nicht geringen Teil Schuld daran. Wir sind bisher über die Teilnahme an den Sitzungen der Kommission, über die beratende Mitarbeit bei der Aufstellung des Arbeitsplanes nicht hinausgekommen und haben nicht danach gefragt, ob denn das einzelne Kommissionsmitglied in der Lage ist, die ihm gestellte Aufgabe zu erfüllen. Die Mitglieder der Kommission setzen sich aus den besten Arbeitern der verschiedensten Produktionszweige zusammen. Unter ihnen sind Helden der Arbeit, mehrfache Aktivisten und Meister der Arbeit, die Tag für Tag innerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit und auch als Abgeordnete unter Beweis stellen, daß sie sich mit ihrer ganzen Person für die Realisierung der Beschlüsse unserer Partei und der Regierung einsetzen. Sie alle haben das Bestreben, auch in der Kommissionsarbeit das beste zu leisten, bedürfen hier aber einer bestimmten Anleitung. So gehört zu den Aufgaben der Ständigen Kommission Volkspolizei und Justiz die Mobilisierung der Werktätigen gegenüber Feinden unseres Staates, um die Werktätigen in die Lage zu versetzen, solche Feinde zu erkennen und der gerechten Strafe zuzuführen, sowie die Mitwirkung bei der Herstellung einer engep Zusammenarbeit zwischen Volkspolizei, Justizorganen und Bevölkerung im Interesse der Vorbeugung und schnellen Aufklärung strafbarer Handlungen1). Schon die erfolgreiche Durchführung dieser zwei Aufgaben setzt eine bestimmte Sachkenntnis voraus. Wer könnte diese Sachkenntnis besser vermitteln als wir selbst! Es muß deshalb in Zukunft mehr als bisher erreicht werden, daß wir als Mitarbeiter in Justiz und Volkspolizei der Anleitung bei der Durchführung der der Kommission gestellten Aufgaben größte Aufmerksamkeit schenken. Dies kann wie es im Bezirk Karl-Marx-Stadt nach der 3. Parteikonferenz eingeführt wurde dadurch geschehen, daß die führenden Funktionäre der Volkspolizei und Justiz bei den regelmäßigen Zusammenkünften der Kommission die wichtigsten Gesetze erläutern, auf Schwerpunkte in der Bekämpfung der Verbrechen hinweisen und Informationen über die massenpolitische Arbeit der Volkspolizei und Justiz geben. Bei der Festlegung des Arbeitsplanes müssen wir besonders darauf achten, ob die gestellten Aufgaben auch von jedem Mitglied gelöst werden können. Unsere Hilfe muß hierbei darin bestehen, jedem einzelnen die Arbeit in der Kommission so gut wie nur irgend möglich zu erleichtern. Dem dient es besonders, wenn wir in Vorbereitung der Bearbeitung bestimmter Fragen den Kommissionsmitgliedern eine l) vgl. Hinweise der Hauptabteilung örtliche Organe beim Ministerpräsidenten, NJ 1954 S. 100. 505;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 505 (NJ DDR 1956, S. 505) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 505 (NJ DDR 1956, S. 505)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise ihrer Begehung, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Beweggründe des Beschuldigten, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der Untersuchung vorangegangsner Straftaten eine ausreichende Aufklärung der Täterpersönlichkeit erfolgte. In diesem Fällen besteht die Möglichkeit, sich bei der Darstellung des bereits im Zusammenhang mit der früheren Straftat erarbeiteten Entwicklungsabschnittes ausschließlich auf die Momente zu konzentrieren, die für die erneute Straftat motivbestimmend waren und die für die Einschätzung der Zusammensetzung, ihrer Qualität und operativen Zweckmäßigkeit sind die konkreten politisch-operativen Arbeitsergebnisse der ihr konkreter Anteil am inoffiziellen Informationsaufkommen der Diensteinheit.

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