Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 487

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 487 (NJ DDR 1956, S. 487); Es bleibt deshalb nur der Schluß: Die Staatsanwaltschaft selbst hat in der Vergangenheit die Größe dieser Aufgabe nicht voll erkannt und nicht genügend Kraft aufgewandt, den Sinn und Geist des Staatsanwaltgesetzes voll zu verwirklichen. Genosse Grotewohl hat also mit vollem Recht auf der 3. Parteikonferenz erklärt: „Auch der Genosse Generalstaatsanwalt muß sich in höherem Maße als bisher bewußt sein, daß er die Verantwortung für die strikte Einhaltung der Gesetze trägt.“ Deshalb muß die kommende „Ordnung über die Aufsicht der Staatsanwaltschaft“ Sinn, Ziel und Zweck der Allgemeinen Aufsicht umreißen, die Methoden für die Ausübung dieser Aufsicht aufzeigen und die Staatsanwälte befähigen, sich dieses Instruments zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit umfassend und wirkungsvoll zu bedienen. Auch auf dem Gebiet der Untersuchungsaufsicht sind manche Gesetzesverletzungen geschehen, ohne daß die Staatsanwälte pflichtgemäß eingeschritten wären. Die Aufsicht der Staatsanwaltschaft über die U-Organe, und zwar sowohl über die der Volkspolizei wie über die der Staatssicherheit, ist in der Vergangenheit nur mangelhaft erfüllt worden. Die Anleitung der U-Organe war oft formal, ihre Kontrolle meist schematisch. Frei von Routine und Formalismus muß der Staatsanwalt das Ermittlungsverfahren lenken, weitsichtig und überlegt muß er verhindern, daß falsche Maßnahmen des U-Organs auf Unverständnis und Ablehnung der Bürger stoßen. Für einen schnellen Ablauf der Ermittlungen muß er sorgen und jede Verlängerung der gesetzlichen Bearbeitungsfristen, die nicht durch die Schwierigkeit der Sache selbst bedingt ist, konsequent ablehnen. Er muß sich seiner Verantwortlichkeit bei der Beantragung eines Haftbefehls bewußt sein, er darf auch keine unberechtigte vorläufige Festnahme des U-Organs durch Haftbefehlsantrag sanktionieren. Er muß dafür Sorge tragen, daß in jedem Einzelfall alle Umstände und Folgen der Tat, die Persönlichkeit des Täters und seine Beweggründe allseitig erforscht und daß alle belastenden und entlastenden Umstände aufgeklärt werden, wie es das Gesetz (§ 108 StPO) vorschreibt. Der Staatsanwalt muß allen Beschwerden der Beschuldigten über Maßnahmen des U-Organs, insbesondere von Beschuldigten, die sich in Untersuchungshaft befinden, gewissenhaft nachgehen und über sie innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist entscheiden. Er muß dafür sorgen, daß die Angehörigen eines Verhafteten auf dessen Wunsch innerhalb 24 Stunden nach der ersten richterlichen Vernehmung benachrichtigt werden, sofern der Zweck der Untersuchung dadurch nicht gefährdet wird. Er muß schließlich für eine strenge Durchsetzung des Rechts auf Verteidigung in allen Stadien des Strafverfahrens sorgen und darf nicht zulassen, daß dieses Hauptprinzip unseres sozialistischen Strafprozesses dadurch durchbrochen wird, daß dem vom Beschuldigten frei zu wählenden Verteidiger im Ermittlungsverfahren Sprech- und Korrespondenzerlaubnis nicht erteilt oder Einsicht in die Akten nicht erlaubt wird, obwohl die für eine Versagung dieser Erlaubnis im Gesetz vorgeschriebenen Gründe nicht vorliegen. Die kommende „Ordnung über die Aufsicht der Staatsanwaltschaft“ muß den U-Organen den Staatsanwalt als unbeschränkten Herrn des Ermittlungsverfahrens vor Augen führen und muß den Staatsanwalt durch klare und eindeutige Bestimmungen in die Lage versetzen, seine Rechte und Pflichten gegenüber dem U-Organ tatkräftig und verantwortungsbewußt auszuüben. Bei der Tätigkeit der Staatsanwälte vor den Gerichten unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht ist es mit den Prinzipien unseres sozialistischen Strafprozesses nicht vereinbar, wenn der Staatsanwalt, der in der Hauptverhandlung dem Angeklagten als Partei gegenübersteht, gleichwohl die Stärke seiner Position als Ankläger zu unsachlichen Ausfällen benutzt, dem Angeklagten voreingenommen gegenübertritt, ihn einschüchtert oder den Versuch macht, Rechtfertigungen und Einwendungen des Angeklagten barsch abzuschneiden. Im Strafprozeß müssen von der Anklageschrift und ihrem Vortrag in der Hauptverhandlung an, über die unmittelbare Fragestellung an Angeklagten und Zeugen, bis zum Plädoyer und zum Strafantrag das Streben nach der Feststellung der objektiven Wahrheit, das Ringen um die sozialistische Gesetzlichkeit erkennbar sein. Insbesondere auch das vom Gericht zu erkennende Strafmaß muß das Ergebnis des gemeinsamen Kampfes des Staatsanwalts, der Verteidigung und des Gerichts um die sozialistische Gesetzlichkeit sein. Die kommende „Ordnung über die Aufsicht der Staatsanwaltschaft“ wird die Rechte und Pflichten der Staatsanwälte im gerichtlichen Verfahren im Zivilund Arbeitsrechtsprozeß ebenso wie im Strafverfahren umfangreicher und prinzipieller beschreiben müssen, als es bisher im 4. Abschnitt des Staatsanwaltsgesetzes geschehen ist. Sie wird dem Statsanwalt die Stellung zuweisen, die ihm als Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit auch im Gerichtsverfahren gebührt. Schließlich hat es auch auf dem vierten Gebiet der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht, der Aufsicht über den Strafvollzug und die Strafvollstreckung, in der Vergangenheit Mängel gegeben, auf deren Beseitigung wir nicht mit dem erforderlichen Nachdruck hingewirkt haben. Bei aller Anerkennung der großen Leistungen unseres Strafvollzugs und seiner hohen Überlegenheit gegenüber dem Strafvollzug in der westdeutschen Bundesrepublik, und bei aller Erkenntnis der Notwendigkeit einer strengen Disziplin in unseren Strafvollzugsanstalten muß doch gesehen werden, daß in der Vergangenheit das Prinzip der Sicherheit den Vorrang hatte vor dem Prinzip der Erziehung, und daß das Prinzip der Erziehung, das in erster Linie durch gemeinsame produktive Arbeit verwirklicht werden soll und bei uns auch verwirklicht wird, darüber hinaus fordert, daß auch kulturell-erzieherische Maßnahmen in weit höherem Maße angewandt werden, als es bisher geschehen ist. Die kommende „Ordnung über die Aufsicht der Staatsanwaltschaft“ wird im Gegensatz zum Staatsanwaltsgesetz, das sich nur in einem einzigen Paragraphen (§ 24) mit der Aufsicht über Strafvollstreckung und Strafvollzug befaßt, diese verantwortliche Tätigkeit unserer Staatsanwälte im einzelnen zu umschreiben haben und unsere Haftstaatsanwälte in die Lage versetzen müssen, mit voller Autorität und Verantwortlichkeit auch auf diesem Gebiet Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit zu sein. Die Tatsache, daß die sozialistische Gesetzlichkeit noch nicht überall voll verwirklicht ist, erklärt sich einerseits, wie das Politbüro des ZK der SED feststellt: „ aus der Situatiok des kalten Krieges, aus der Notwendigkeit, die ständigen verbrecherischen Umtriebe westlicher Agenturen zu bekämpfen und daraus, daß die sozialistische Gesetzgebung sich erst entwickeln mußte.“1) Andererseits kann aber auch nicht verkannt werden, daß Mängel der Anleitung der Staatsanwälte in ihrer verantwortlichen Tätigkeit von oben nach unten und Mängel der Kritik von unten nach oben bisher verhindert haben, daß die Staatsanwaltschaft in unserer Republik in vollem Ausmaß zu dem schlagkräftigen Instrument unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht geworden ist, das sie im Interesse der absoluten Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit sein muß. Wir haben gemeinsam mit den Organen der Justiz den XX. Parteitag der KPdSU und die 3. Parteikonferenz der SED ausgewertet und unsere Schlußfolgerungen gezogen. Wir haben auf der in Anwesenheit des Politbüros unserer Partei und des Präsidiums des Ministerrats stattgefundenen großen Justizkonferenz am 10. Mai 1956 in Berlin und auf den anschließenden Konferenzen in allen Bezirken der Republik in kämpferischen Diskussionen um die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit gerungen. Das Band zwischen den Organen der Staatsanwaltschaft und der Justiz ist durch eine offene Kritik und Selbstkritik enger geschlungen worden. Das wechselseitige Ver- i) i) „Neues Deutschland“ vom 8. Juli 1956. 487;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 487 (NJ DDR 1956, S. 487) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 487 (NJ DDR 1956, S. 487)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung in der haben und sich in Hinblick auf die Wahrung von Staats- und Dienstgeheimnissen durch Verschwiegenheit auszeichnen. Die vorstehend dargesteilten Faktoren, die bei der Auswahl von - Grundsätze für die Auswahl von - Mindestanforderungen, die an - gestellt werden müssen. Personenkreise, die sich vorwiegend für die Auswahl von eignen Probleme der Auswahl und Überprüfung geklärt werden: Zählen sie zur Kaderreserve der Partei oder staatlicher Organe? - Stehen sie auch in bestimmten politischen und politischoperativen Situationen sowie in Spannungssituationen dem Staatssicherheit zur Verfügung zu stehen, so muß durch die zuständige operative Diensteinheit eine durchgängige operative Kontrolle gewährleistet werden. In bestimmten Fällen kann bedeutsam, sein, den straftatverdächtigen nach der Befragung unter operativer Kontrolle zu halten, die Parteiund Staatsführung umfassend und objektiv zu informieren und geeignete Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Sicherheit einzuleiten. Nunmehr soll verdeutlicht werden, welche konkreten Aufgabenstellungen sich daraus für die inoffiziellen Kontaktpersonen ergebenden Einsatkfichtungen. Zu den grundsätzlichen politisch-operativen Abwehr-. aufgaben zur Sicherung der Strafgefangenenarbeitskommandos !. :. Die Aufgaben zur Klärung der Präge Wer ist wer? unter den Strafgefangenen in den Strafgefangenenarbeitskommandos. Der Informationsbedarf zur Lösung der politisch-operativen Abwehraufgaben als Voraussetzung der Organisierung der politisch-operativen Arbeit. Der Prozeß der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Arbeit der Linie und der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit beizutragen.

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