Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 471

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 471 (NJ DDR 1956, S. 471); Bekanntlich gibt es außer dem 5-Jahreslehrgang auch 3-Jahreslehrgänge an der Akademie, in denen solche Mitarbeiter des Justizapparates studieren, die bereits eine zweijährige juristische Internatsausbildung haben oder über die entsprechenden Kenntnisse verfügen. Für sie treffen die obigen Feststellungen in besonders hohem Maße zu. Ein zunächst beabsichtigtes weitgehend einheitliches Niveau dieser Lehrgänge konnte leider infolge der Mängel bei der Auswahl nicht erreicht werden. Das Ziel des dreijährigen Lehrgangs ist aber das gleiche, wie das des fünfjährigen Lehrgangs. Bisher waren Lehrpläne und Stoffvermittlung der dreijährigen Lehrgänge eine starre Zusammendrängung des Planes und der Stoffvermittlung des fünfjährigen Lehrgangs, und die Fernstudenten dieser Lehrgänge hatten noch weniger Möglichkeiten, ihre bereits vorhandenen Kenntnisse zu berücksichtigen. Es ist deshalb erforderlich, daß im 3-Jahreslehrgang die gleichen Stoffgebiete gelehrt werden wie im 5-Jahreslehrgang und daß die Studienmaterialien für diese beiden Lehrgänge gleich sind. Den Studenten des 3-Jahreslehrgan-ges muß aber individuell geholfen werden zu entscheiden, auf welche Fragen bzw. auf welche Themen sie besonderes Schwergewicht legen müssen und was sie auf der Grundlage ihrer Vorkenntnisse nur kurz erarbeiten bzw. sogar im Studium auslassen können. Die Organisation des Fernstudiums weist auch gegenüber den Fernstudenten, die ihr Studium aus objektiven Gründen nicht planmäßig durchführen können, zu starre Züge auf. Das Nachholen eines größeren Stoffgebietes neben dem laufenden Studium ist in kurzer Zeit für einen Fernstudenten nahezu unmöglich. Deshalb soll für solche Fernstudenten die Möglichkeit geschaffen werden, die Zwischenprüfung ein Jahr nach der im Studienplan festgelegten Zeit abzulegen. In begründeten Fällen können sie nach Beendigung des Lehrgangs das eine oder andere versäumte Fach nachstudieren und das Examen später ablegen. Es muß allerdings erreicht werden, daß die Mehrheit der Fernstudenten ihr Fernstudium planmäßig durchführt. Es gibt auch eine Reihe von Studenten, die auf Grund ihrer Vorkenntnisse und Erfahrungen imstande sind, die Prüfungen bzw. das Examen vorfristig abzulegen. Diese Möglichkeit sollte ihnen gegeben werden. In der Senatssitzung konnte festgestellt werden, daß die Arbeit auf den Unterrichts- und Prüfungstagungen seit Beginn des Jahres wesentlich verbessert wurde. Die Fernstudenten bestätigen, daß diese Tagungen für sie eine große Unterstützung bedeuten. Die von Heilborn in NJ 1955 S. 744 aufgezeigten Mängel wurden im wesentlichen schnell überwunden. Unbefriedigend ist jedoch noch die Methode der Durchführung der Prüfungen. Es ist notwendig, in Zukunft die starre Form der Beantwortung von vorher gezogenen Fragen durch ein freies Prüfungsgespräch abzulösen. Das stellt natürlich an die Lehrkräfte und die Studenten höhere Anforderungen. Die individuelle Hilfe für die Fernstudenten ist auf den Tagungen noch unzureichend. Es müssen mehr Möglichkeiten zu Konsultationen, in denen den Fernstudenten eine methodische Anleitung gegeben wird, geschaffen werden. Es ist weiter erforderlich, den Erfahrungsaustausch zwischen den Instituten im Hinblick auf die abschließenden und einführenden Vorlesungen zu organisieren, um auch diese Form der Anleitung der Fernstudenten zu verbessern. Fortschritte wurden weiter mit der Herausgabe von umfassenden Lehrmaterialien und Studienanleitungen gemacht. Die zusammenhängenden Darstellungen der Institute Theorie des Staates und des Rechts, Strafrecht, Zivilrecht und Prozeßrecht zu den einzelnen Themen haben den Studenten das Studium sehr erleichtert. Dieser Weg wird auch in Zukunft weiter beschritten werden. Jedoch hat ein erhebliches Überschreiten der Termine durch die Institute Strafrecht, Theorie des Staates und des Rechts und durch den Lehrstuhl Staatsrecht der sozialistischen Staaten zu großen Störungen im Studienablauf geführt, die teilweise Planänderungen erforderlich machten. Auch kommen Fehler und Ungenauigkeiten bei den Literaturangaben immer noch vor und erschweren den Studenten das Studium. Die Institutsdirektoren wurden deshalb mit allem Nachdruck darauf hingewiesen, für eine exakte Arbeit bei der Anfertigung der schriftlichen Materialien und für die Einhaltung der Termine Sorge zu tragen. Eine wichtige Aufgabe bei der Anleitung und Kontrolle der Fernstudenten in der Zeit zwischen den Tagungen haben die Außenstellen zu erfüllen. Gegenwärtig bestehen in allen Bezirksstädten und in Berlin solche Außenstellen. In ihnen wird ein bedeutender Teil des Unterrichts durchgeführt und eine individuelle Betreuung der Studenten organisiert. Die bisherige Überprüfung der Arbeit in den Außenstellen hat ergeben, daß ohne sie das Fernstudium undenkbar wäre, daß aber das Niveau des Unterrichts in den Außenstellen, der ja weitgehend mit freien Mitarbeitern durchgeführt werden muß, in zu starkem Maße hinter dem Niveau der hauptamtlichen Lehrkräfte zurückgeblieben ist. Heilborn wies in seinem Artikel auch auf die Mängel in der Arbeit der Außenstelle hin. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu beachten, daß der Außenstellenleiter als wissenschaftlicher Mitarbeiter einem Institut der Akademie angehört und den Fernstudenten eine wissenschaftliche Hilfe auch nur in seinem Fachgebiet und evtl, noch benachbarten Fachgebieten geben kann. Ein großer Teil des Unterrichts wird eben von freien Mitarbeitern bestritten, die von den Instituten angeleitet und kontrolliert werden. Es steht außer Zweifel, daß diese freien Mitarbeiter uns eine große Hilfe leisten, und daß wir ohne sie die Aufgaben bisher nicht hätten erfüllen können. Es ist aber ganz natürlich, daß ihnen, soweit sie nicht Mitarbeiter anderer wissenschaftlicher Einrichtungen sind, sowohl hinsichtlich ihrer fachlichen und methodischen Kenntnisse als auch hinsichtlich der Zeit, die ihnen zur Verfügung steht, Grenzen gesetzt sind. Der Senat hält es deshalb für erforderlich, daß die Außenstellenleiter auf ihrem Fachgebiet und in methodischer Hinsicht schneller qualifiziert werden müssen und daß die Außenstellen, wo dies möglich ist, sich stärker auf die wissenschaftlichen Mitarbeiter anderer Hochschulinstitute stützen. Außerdem ist der hauptamtliche Lehrkörper der einzelnen Institute sowohl an der Akademie selbst als auch in den Außenstellen so zu verstärken, daß der Unterricht weitgehend durch ihn durchgeführt werden kann. In einzelnen Fächern wird es jedoch auch weiterhin notwendig sein, erfahrene Pnktiker als freie Mitarbeiter heranzuziehen. Die Abteilung Fernstudium befaßt sich in diesem und auch im kommenden Semester vor allem mit den Fragen der Verbesserung der Arbeit in den Außenstellen. Dabei spielt auch die methodische Hilfe für die Fernstudenten in der Zeit zwischen den Tagungen eine große Rolle. Die Beiträge von Grube und Mühlberger in NJ 1955 S. 747/748 geben dazu wertvolle Hinweise. Die hier gezeigten Mängel sind neben den bei der Auswahl der Fernstudenten gemachten Fehlern und der teilweise sehr starken beruflichen und gesellschaftlichen Belastung der Fernstudenten auch eine Ursache für die noch verhältnismäßig große Zahl von Abgängen aus den Lehrgängen des Fernstudiums. Bereits im Verlauf des 1. Studienjahres scheiden eine Reihe von Fernstudenten aus. Eine Überprüfung hat ergeben, daß die größte Zahl aus gesundheitlichen Gründen ausscheidet. Weiterhin geben viele ihr Studium auf, weil sich im Verlauf ihres Studiums die Perspektive ihrer Entwicklung ändert. Die Ursachen für die starken Abgänge wurden bisher nicht gründlich genug untersucht. Hinter den gesundheitlichen Gründen stecken sicher mehr oder weniger auch die zu starken gesellschaftlichen und beruflichen Belastungen und die Mängel in der Durchführung des Fernstudiums. Wenn oben von der Notwendigkeit einer Entlastung der Pläne gesprochen wird, so darf dies natürlich nicht zu einer Unterschätzung des Studiums führen. Ohne ein gründliches Alleinstudium der Fernstudenten werden alle anderen Maßnahmen erfolglos sein. Die Leipziger Konferenz des Hochschulfemstudiums offenbarte, daß bei allen Fernstudieneinrichtungen hier die größten Mängel zu verzeichnen sind, und so erging der Ruf an die Staatsorgane und Betriebe, durch eine systematische Kontrolle der Entwicklung der Studenten und eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Fernstudieneinrichtungen und den Staatsorganen bzw. Betrieben für die Einhaltung der Studienpläne zu sorgen. Einige dort auftretende Fernstudenten forderten außer den bis jetzt bestehenden Zeitvergünstigungen 471;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 471 (NJ DDR 1956, S. 471) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 471 (NJ DDR 1956, S. 471)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister wurden aus den in der Hauptabteilung vorhandenen Archivdokumenten bisher über antifaschistische Widerstandskämpfer erfaßt, davon etwa über Personen eindeutig identifiziert und in der Abteilung Staatssicherheit überprüft. Im Ergebnis der Überprüfungen konnte festgestellt werden, daß die Mehrzahl der bisher erfaßten antifaschistischen Widerstandskämpfer, welche die Zeit des Faschismus überlebt haben, aufgrund ihrer inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit bestehenden Beziehungen können nur ein Kriterium für die Feststellung der Einstellung des zum Staatssicherheit sein und sollten objektiv und unvoreingenommen durch den Untersuchungsführer bewertet werden. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die gesamte Tätigkeit des Referatsleiters und die darin eingeschlossene tscliekistisclie Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter. Die Aufgaben im Sicherungs- und Kontrolidienst erden in der Regel von nicht so hohem Schwierigkeitsgrad, sehen wir uns bei der Vorlage von Lichtbildern zum Zwecke der Wiedererkennung von Personen in Befragungen und Vernehmungen gegenüber. Diese Maßnahme kommt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit üblich, Vernehmungsprotokolle zunächst handschriftlich anzufertigen und danach maschinenschriftlich abzuschreiben. Das Originaldokument ist in jedem Falle das handschriftliche Vernehraungsprotokoll, das in der Beschuldigtenvernehmung entsteht.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X