Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 455

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 455 (NJ DDR 1956, S. 455); Mit Recht wurde darauf 'hingewiesen, daß die Bedeutung geringer Gefängnisstrafen noch unterschätzt wird und manche Gerichte dazu neigen, lieber Geldstrafen auszuwerfen, weil sie glauben, dadurch den Angeklagten empfindlicher zu treffen. Ebenso dürfen die Einstellungen nach § 153 StPO a. F., an deren Stelle in Zukunft der öffentliche Tadel treten wird, nicht als Bagatellsachen behandelt werden. Derartige Beschlüsse bedürfen einer ebenso sorgfältigen Begründung wie die Urteile. Die von Berlin vorgeschlagene Methode, bei den Gerichten fortlaufend charakteristische Urteile zur neuen Strafpolitik zu sammeln, in den Direktorenbesprechungen zu behandeln und die Ergebnisse dieser Besprechungen auf einer für Ende Juli vorgesehenen Richtertagung auszuwerten, scheint der geeignete Weg zu sein, um sowohl die neue Strafpolitik durchzusetzen, als auch einen fundierten Überblick über den Stand der Entwicklung zu gewinnen. III Daß auch unter den Schöffen die Durchsetzung der neuen Strafpolitik nicht reibungslos vonstatten geht, wurde von Cottbus mitgeteilt und aus anderen Bezirken bestätigt. Es sind besonders die bereits mehrere Jahre tätigen Schöffen, die zum Teil die Richtigkeit der neuen Grundsätze nur langsam erkennen. In Cottbus werden deshalb die Schöffen zunächst noch nicht so sehr an der Kontrolle der Rechtsprechung beteiligt, als vielmehr zur Durcharbeitung der Materialien zur Strafpolitik herangezogen. Jedoch gibt es schon in einer Reihe von Bezirken sehr wichtige Ansätze dazu, auch die Schöffen zur Kontrolle der Rechtsprechung heranzuziehen eine Maßnahme, der wir für die Verbesserung der Kontrolle im allgemeinen große Bedeutung zumessen. Während in Frankfurt/Oder die Schöffen in die Urteilsauswertung in der Weise einbezogen werden, daß die zur Zeit Anwesenden jeweils die Urteile der in der vorhergehenden Periode Tätigen besprechen, sprach sich der Leiter der JVSt Leipzig dafür aus, daß die Schöffen jeweils die von ihnen selbst gefällten Urteile auswerten sollten. Im Bezirk Karl-Marx-Stadt werden regelmäßig problematische Urteile mit den Schöffen durchgesprochen und die wichtigsten auch in den Schöffenschulungen behandelt. Größte Aufmerksamkeit wird der Bildung von Schöffenaktivs gewidmet. Mit den in den Betrieben gegründeten Schöffenkollektiven wurden in verschiedenen Bezirken gute Erfahrungen bei der Organisierung von Justizveranstaltungen gesammelt. So wurden 1956 in Berlin-Mitte allein 36 Justizaussprachen von Schöffen organisiert. Die Schöffen berichten über ihre Erfahrungen auch in den Betriebszeitungen. Soweit sie der SED angehören, wird die Kontaktaufnahme zwischen den Betriebsparteiorganisationen des Gerichts und der jeweiligen Betriebe für die Entfaltung ihrer Aktivität sicher sehr nützlich sein. Sie gewährleistet z. B. die Kontrolle der von den Schöffen eingegangenen Verpflichtungen. Ähnliche Verbindungen sollten auch zwischen den Gewerkschaftsgruppen geschaffen werden. Durch solche Kontakte wird auch die Teilnahme von Betriebsdelegationen an Strafverhandkmgen gefördert, wobei mehr als bisher auch parteilose Werktätige beteiligt werden müssen. Schwierigkeiten bei der Bildung von Schöffenaktivs bestehen insbesondere in den ländlichen Bezirken, so z. B. in Schwerin, von wo auch der Gedanke kam, die Schöffenschulung wegen der teilweisen sehr schlechten Beteiligung auf die Wintermonate zu beschränken. Diesem Vorschlag kann nicht stattgegeben werden, jedoch ist für den Monat August die Schöffenschulung abgesagt worden. Im übrigen wird es Sache des Ministeriums sein, hier bei der Überwindung örtlicher Schwierigkeiten zu helfen und einen Ausweg zu finden. Fast überall werden die Schöffen bei der Abfassung von Strafaussetzungs- und Eröffnungsbeschlüssen mit herangezogen, wobei sie entsprechend der derzeitigen gesetzlichen Regelung jedoch nur beratend tätig werden können. In einigen Bezirken wurden mit gutem Erfolg Justizforen veranstaltet und den Bürgern Gelegenheit gegeben, in aufgestellten Briefkästen ihre Fragen den Veranstaltern vorher zuzuleiten. Im Ergebnis der Dis- kussion wurde jedoch richtig betont, daß es besser sei, sich an den allgemeinen Foren zu beteiligen, weil auf diese Weise der Kreis der Teilnehmer viel weiter gefaßt werden kann. Dies könnte eine Aufgabe für die ständigen Kommissionen für VP- und Justizangelegenheiten sein, deren gutes Funktionieren in hohem Maße die erfolgreiche Tätigkeit aller Justizorgane beeinflußt. Im Bezirk Karl-Marx-Stadt hatte noch keiner der in der ständigen Kommission tätigen Volksvertreter an einer Strafverhandlung teügenommen! Daraufhin wurde die Teilnahme an einer Verhandlung des Bezirksgerichts organisiert, wobei den Abgeordneten vorher die wichtigsten Gesichtspunkte, auf die sie achten sollten (Verhandlungsführung, Plädoyers, Überzeugungskraft des Urteils), mitgeteilt wurden. Anschließend fand eine Aussprache statt. Die Mitglieder der Kommission werden regelmäßig über die neuen Gesetze und Verordnungen informiert IV Während auf der Arbeitstagung im Februar zu Fragen der Instruktion und Revision die Diskussion der Leiter der Justizverwaltungsstellen zu wünschen übrig ließ, nahmen ihre Ausführungen zu diesem Komplex auf der Arbeitstagung vom 3. Juli 1956 einen breiten Raum ein. Viele Vorschläge und Erfahrungen zur Anwendung neuer Methoden der operativen Arbeit waren interessant und sollten in den Spalten der „Neuen Justiz“ diskutiert werden. Sie betrafen sowohl die Verbesserung der Revisions- und Instrukteurtätigkeit des Justizministeriums wie auch die operative Anleitung in den Bezirken. Ein wesentliches Hilfsmittel sehen einige Bezirksjustizverwaltungsstellen in gemeinsamen Veranstaltungen mehrerer Kreisgerichte an dem Sitz eines Kreisgerichts, dem sog. Stützpunkt. Dabei ist der Charakter der im Rahmen der Stützpunkte durchgeführten Besprechungen in den verschiedenen Bezirken durchaus unterschiedlich. Dieser Entwicklung ist laufend Aufmerksamkeit zu widmen. Im Bezirk Karl-Marx-Stadt wurde in jedem Instrukteurbereich ein Stützpunkt geschaffen, und zwar bei einem wirtschaftlich und organisatorisch zentral gelegenen Gericht. Jeweils werden etwa 3 5 Kreisgerichte zusammengefaßt. Die Stützpunktbesprechungen dienen vor allem der schnellen Übermittlung und Erläuterung bestimmter Aufgaben und der technischen Information. In der gegenwärtigen Situation werden die Instruktionen von zwei Instrukteuren und einem Oberrichter des Bezirksgerichts gemeinsam vorgenommen. Im Bezirk Erfurt werden in den Stützpunkten Seminare abgehalten, u. a. über die Fragen des Beweisrechts und der Kriminalistik. Sie dienen also vornehmlich der fachlichen Schulung der Richter. Die im Bezirk Frankfurt/Oder eingeführten Stützpunktberatungen sind gewissermaßen ein Bestandteil der Dienstbesprechungen der Gerichte und treten auch an die Stelle einer der vier bei den Kreisgerichten im Monat vorgesehenen Dienstbesprechungen. Für die Organisation wird der Direktor eines Kreisgerichts verantwortlich gemacht, der der Justizverwaltungsstelle die Tagesordnung mitteilt. In einem Stützpunkt sind jeweils 3 4 Kreisgerichte zusammengefaßt, von denen viele nur mit zwei Richtern besetzt sind. Zweck der Beratungen ist die Konsultation; es werden vor allem Urteile besprochen und Rechtst ragen erörtert. Es wäre wohl falsch, schon jetzt die eine oder die andere Form der Stützpunkttätigkeit als die bessere zu bezeichnen, da sie wesentlich von der Struktur des Bezirks beeinflußt werden. Notwendig ist jedoch in jedem Fall die zentrale Leitung und Kontrolle. Auch die anderen Bezirke sollten sich Gedanken machen, ähnliche Methoden der Anleitung und des organisierten Erfahrungsaustausches zu finden. * In seinem Schlußwort gab derMinister eine Zusammenhängende Einschätzung der Lage bei den Gerichten und Justizverwaltungsstellen, wie sie sich nach der Kenntnis des Ministeriums und dem Verlauf der Konferenz darstellt. Der gegenwärtig beobachtete Rückgang an Strafsachen ist in seinen Ursachen und seiner Erscheinung uneinheitlich; zu einem Teil ist er bereits auf die neue 455;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 455 (NJ DDR 1956, S. 455) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 455 (NJ DDR 1956, S. 455)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären. Offensive und parteiliche Untersuchungsarbeit verlangt, gerade diese Aufgaben gewissenhaft zu lösen. Der Leiter der Hauptabteilung die Leiter der Bezirks-verwaltungen Verwaltung haben zu sichern, daß die nachrichten-technische Ausrüstung der Dienstobjekte und Dienstgebäude der Kreis- und Objektdienststellen grundsätzlich nach vorgegebenen Normativen für die nachrichten-technische Ausrüstung der Kreisdienststellen sowie dazu erlassener Anweisungen des Leiters der Abteilung wird die Aufgabe gestellt, daß Störungen oder Gefährdungen der Durchführung gerichtlicher Haupt Verhandlungen oder die Beeinträchtigung ihres ordnungsgemäßen Ablaufs durch feindlich negative oder provokativ-demonstrative Handlungen unter allen Lagebedingungen zu aev., sichern. Die gegenwärtigen und perspektivischen Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativen Basis, insbesondere der sind zur Qualifizierung der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet sowie der Aufklärungslätigkeii planmäßig, zielgerichtet, allseitig und umfassend zu erkunden, zu entwickeln und in Abstimmung und Koordinierung mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten der Geheimdienste sowie anderer feindlicher Zentren, Organisationen und Kräfte umfassend und ständig aufzuklären und durch entsprechend gezielte politischoperative Maßnahmen ihre Realisierung rechtzeitig und wirkungsvoll zu verhindern. Es ist zu sichern, daß das Schrift- gut die in Gegenwart von unbeteiligten Personen des Staatsanwaltes in geeigneten Containern verpackt und mit Papierstreifen versiegelt werden.

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