Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 427

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 427 (NJ DDR 1956, S. 427); verfallen. Die ständige Verbindung zu den Volksvertretungen wird fraglos helfen, das Wesen des Verbrechens und der Gesellschaftsgefährlichkeit immer besser zu erkennen, damit z. B. nicht eine Freiheitsentziehung erst von einem Jahr an als wirksame Strafe angesehen wird und andererseits z. B. Diebstähle von Volkseigentum wie von persönlichem Eigentum bis zu 200 DM als „kleine Fische“ betrachtet werden, deret-wegen man kein Ermittlungsverfahren einzuleiten braucht. Untersuchungsorgane der Volkspolizei und Staatsanwälte, die solche Auffassungen vertreten, lassen sich anscheinend immer noch von der zu erwartenden Strafe leiten und verkennen, daß es viel wichtiger ist, die vorkommende Kriminalität genauestens aufzuklären und kennenzulemen. Sie ignorieren den Hinweis Lenins, daß den Täter weniger die Höhe der zu erwartenden Strafe als die Gewißheit, entdeckt und der Strafverfolgung gewiß zu sein, von dem Begehen strafbarer Handlungen abhalten wird. Klarheit über die Rolle der Volksmassen als der schöpferischen Kraft in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat ist eine entscheidende Voraussetzung, um vorurteilslos und offen mit den Werktätigen beraten zu können. Uns scheint, daß die von der Hauptabteilung II des Ministeriums der Justiz herausgegebene Anleitung zur Durchführung von Justizausspracheabenden im III. Quartal 1956 dieser Forderung nicht gerecht wird, wenn sie,'obwohl datiert vom 27. Juni 1956, die am 21. Juni veröffentlichte Mitteilung des Presseamts beim Ministerpräsidenten der Deutschen Demokratischen Republik und den Leitartikel der Kommission des Zentralkomitees der SED zu Fragen der weiteren Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit mit Schweigen übergeht. Eine falsche Einstellung zur Rolle der Volksmassen aber und eine schematische Auffassung vom Begriff der Berichterstattung machten es vielen Funktionären der Justiz schwer, sich mit dem Gedanken anzufreunden, zukünftig auf Aufforderung vor den örtlichen Volksvertretungen Bericht über Angelegenheiten zu erstatten, die die örtlichen Belange berühren. Es ist völlig abwegig, diese Auskunftspflicht im Sinne der Berichtsschemen aufzufassen, wie sie bei zentralen Stellen für Jahresberichte oder für bestimmte Berichtsanalysen üblich sind. Es geht hierbei doch darum, daß der Richter oder der Staatsanwalt durch die Erteilung von Auskünften über bestimmte Fragen dazu beiträgt, die Klärung dieser Fragen durch die örtliche Volksvertretung zu fördern. Selbstverständlich muß es sich um Fragen handeln, deren Klärung im Bereich der Möglichkeiten und der Befugnisse dieser Volksvertretungen liegt. Die Berichterstattung dürfte also mehr den Charakter einer Auskunftserteilung über die Tätigkeit oder die geplante Tätigkeit der Staatsanwaltschaft bzw. des Gerichts des betreffenden Bezirks oder Kreises haben. Es wird auch, wenn erst einmal die Anlaufperi ide überwunden ist, für Staatsanwälte und Richter weniger darauf ankommen, über große und allumfassende Gebiete Berichte und Auskünfte zu geben, als vielmehr darauf, bei der Beratung bedeutsamer Fragen durch die Volksvertretung ihre Auffassung vorzutragen und ihre Erfahrungen zur Verfügung zu stellen. Dadurch tragen sie dazu bei, daß es zwischen den großen Problemen des Aufbaus und der demokratischen Gesetzlichkeit kein Auseinanderstreben gibt. Die Gesetzlichkeit ist der beste Garant dafür, daß der Aufbau des Sozialismus ohne Hemmnisse vorangeht, daß die kulturellen und gesellschaftlichen Probleme in progressiver Weise rechtzeitig und reibungslos gelöst werden. Richter und Staatsanwälte haben hier eine sehr verantwortungsvolle, eine lebendige politische Aufgabe zu erfüllen; sie können in viel wirksamerer Weise auf die Gestaltung der Verhältnisse in ihren jeweüigen Arbeitsbereichen Einfluß nehmen, als dies durch Seminare oder Schulungsvorträge in Abgeordnetenkabinetten geschehen könnte. Natürlich kann auch zukünftig dort nicht auf solche Schulungsseminare verzichtet werden, wo ein Interesse oder ein Bedürfnis für sie besteht. Sie genügen aber nicht, um die Demokratie breit zu entfalten, so löblich, die Initiative zahlreicher Justizfunktionäre auf diesem Gebiet in der Vergangenheit auch war. Es ist zu erwarten, daß die Volksvertretungen, wenn diese Vorschläge Gesetz geworden sind, sich erheblich mehr für bestimmte Probleme der Justiz interessieren werden, als es bisher der Fail war. Fragen der Jugendkriminalität, des Schutzes des Volkseigentums und des persönlichen Eigentums der Bürger, Probleme des Straßen- und Schienenverkehrs usw. werden ihre Aufmerksamkeit hervorrufen. Die Berichterstattung und Auskunftserteilung der Justiz sollte sich keineswegs nur auf Fragen der Strafjustiz erstrecken. Die Tätigkeit der Konfliktkommission, die Einhaltung der Bestimmungen des Kündigungsrechts, des Urlaubsrechts, der Gesetze über das Vorschlags- und Erfindungswesen und der Vorschriften über die Wahrung der Rechte der Werktätigen das alles sind Fragen, die die Volksvertretungen der Kreise, Städte und Gemeinden brennend interessieren sollten. Wo kein Interesse für diese Fragen vorhanden ist, werden sich Staatsanwälte und Richter die Aufgabe stellen müssen, es zu wecken. Fragenkomplexe, die das Recht der LPG, die Ablieferung und Frühjahrsbestellung betreffen, oder bestimmte Probleme des Familienrechts, z. B. solche, die mit der Adoption der infolge des Hitlerkriegs so zahlreichen Waisen und Halbwaisen Zusammenhängen, gehören ebenfalls hierher. Die enge Verbindung zu den Ständigen Kommissionen für Volkspolizei und Justiz, für Jugendschutz usw. bei den Kreis- und Bezirkstagen sollte eine gute Vorbereitung solcher Beratungen des Plenums der jeweiligen Volksvertretung sichern, damit diese dann ihre Entscheidungen in Kenntnis aller Umstände treffen kann. Eine solche Handhabung der Berichterstattung und Auskunftserteilung wird dazu beitragen, daß sich auch die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Staatsorganen flüssiger, unbürokratischer, kritischer und frei vom Ressortgeist gestalten wird. Den Richtern und Staatsanwälten ist hier eine große Chance gegeben, nicht nur dazu beizutragen, daß sich die Demokratie breiter in der DDR entfaltet, sondern auch von dieser sich entfaltenden Demokratie für die Lösung von Problemen ihres Arbeitsbereichs Hilfe und Unterstützung zu erlangen. Der Umstand, daß in den Volksvertretungen Abgeordnete aus den verschiedensten Berufsgruppen und sozialen Schichten, ferner der Parteien des demokratischen Blocks und der Massenorganisationen vertreten sind, bietet eine gute Gelegenheit, die immer wieder und zu Recht lautgewordenen Klagen über mangelnde Aktivität des FDGB und der FDJ in der Volksvertretung vorzutragen und dadurch eine Änderung der Haltung der Funktionäre dieser Massenorganisationen zu erreichen. Es wird tatsächlich Zeit, daß der FDGB sich der Arbeitsgerichte mehr annimmt, daß er mit mehr Sachkenntnis und kämpferischer als Vertreter der Werktätigen vor den Arbeitsgerichten auftritt. Gleiches gilt für die FDJ bezüglich der Jugendgerichte, der Jugendwerkhöfe und der Abteilungen und Referate Jugendhilfe-Heimerziehung. Entsprechende Beschlüsse von Volksvertretungen könnten wertvoll sein, um gewissen Funktionären dieser und anderer Massenorganisationen ganz eindeutig ihre Verantwortung klarzumachen und sie zu größerer Aktivität zu bewegen. Die Staatsanwälte und Richter werden sich jedoch davor hüten müssen, sich zu verzetteln. Es kann nicht ihre Aufgabe sein, in den 30 bis 50 Gemeinden ihres Kreises nun ständig in den Sitzungen der Gemeindevertretungen anwesend zu sein und dort Bericht und Auskunft zu geben. In der Hauptsache werden sie ihr Augenmerk auf den Kreistag zu konzentrieren haben und lediglich bei ganz bestimmten konkreten Vorkommnissen und Anlässen in dieser oder jener Gemeinde vor der Gemeindevertretung auftreten. Ein soldier Anlaß kann z. B. die wiederholte Verletzung der Gesetze durch den Rat einer Stadt oder Gemeinde sein, die bereits zu berechtigten Einsprüchen des Staatsanwalts führte. Ein solcher Anlaß kann auch gegeben sein, wenn in einer Stadt oder in einem Gemeindebereich bestimmte Verbrechen wiederholt auftreten. Ferner kann ein Anlaß zur Teilnahme an den Beratungen der Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen bestehen, wenn dort Fragen gelöst werden müssen, die mehr als nur lokale Bedeutung haben, z. B. der Aufbau der sozialistischen Stadt Hoyerswerda, der be- 427;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 427 (NJ DDR 1956, S. 427) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 427 (NJ DDR 1956, S. 427)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Bezirksverwaltungen gewissenhaft untersuchen, welche, wesentlichen Handlungen, Vorkommnisse und Erseheinungen - natürlich unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Erkenntnisse absehbaren Entwicklungen - auf den jeweiligen Transitstrecken auftreten können.

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