Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 421

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 421 (NJ DDR 1956, S. 421); NUMMER 14 JAHRGANG 10 ZEITSCHRIFT NIUEjUSfiZ FÜR RECHT W UND RECHTSWI BERLIN 1956 20. JULI SSENSCHAFT 6. Kongreß der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen Der 0. Kongreß der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen, der vom 22. bis 25. Mai 1956 in Brüssel stattfand, ließ deutlich erkennen, daß die Organisation ständig gewachsen ist und sich gefestigt hat. In einer Reihe von Ländern Asiens und Afrikas haben sich seit dem letzten Kongreß unserer Vereinigung, der bekanntlich 1951 in Berlin stattfand, starke und aktive Sektionen gebildet. Die Vorbereitung und Durchführung der Kalkutta-Konferenz der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen vom Januar 19551) bedeuteten eine Mobilisierung weiter Juristenkreise in Ländern wie Indien, China, Japan, Korea, Vietnam, Mongolei, Syrien, Libanon, und sie alle waren auch durch teilweise sehr starke Delegationen in Brüssel vertreten. In ähnlicher Weise festigten sich die Organisationen demokratischer Juristen in Lateinamerika durch ihre gemeinsamen Anstrengungen zur Verteidigung ihrer Bürger, Anstrengungen, die ihren weithin sichtbaren Ausdruck auf den beiden ersten Konferenzen der demokratischen Juristen Lateinamerikas fanden, die in Rio de Janeiro und in Guatemala stattgefunden hatten. Die europäischen Länder waren fast vollzählig vertreten, und ihre Delegationen namentlich die der sozialistischen Länder umfaßten die hervorragendsten Wissenschaftler auf den Gebieten des Völkerrechts, des internationalen Privatrechts, des Strafrechts und Strafverfahrensrechts. Seit langem schon war die Tagesordnung des Kongresses allen Sektionen bekannt, und in vielen Ländern waren umfassende Vorbereitungen unternommen worden. Unter Berücksichtigung der an früheren Tagungen geübten Kritik, daß nicht genügend Zeit zur Vertiefung der fachlichen Probleme zur Verfügung gestanden habe, hatte das Büro der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen bereits Ende vorigen Jahres beschlossen, den Hauptteil der Arbeit des Kongresses in Kommissionen zu leisten. Auch die bereits auf der Einladung enthaltene Ankündigung, daß der Kongreß Raum zur freien Diskussion bieten, jedoch keine Beschlüsse zu den einzelnen Fragen annehmen werde, entsprach vielfacher Anregung aus verschiedenen Ländern. Zweifellos stellte gerade diese fast unbegrenzte Möglichkeit zur freien Diskussion für viele Teilnehmer, einen besonderen Anreiz dar. Andererseits kann den Organisatoren des Kongresses der Vorwurf nicht erspart bleiben, daß sie es nicht verstanden haben, wenigstens die Thesen der Hauptreferate den Teilnehmern so rechtzeitig zuzusenden, daß diese ihre Diskussionsbeiträge auf dieser Grundlage hätten vorbereiten können. Der Ablauf des Kongresses war derart organisiert, daß am ersten Tage vor dem Plenum neben einer Anzahl von Begrüßungen und Einzelansprachen die vier Referate vorgetragen wurden, die die-Grundlage für die Arbeit der vier Kommissionen an den folgenden Tagen bildeten. Zum Abschluß fand vor einer weiteren Plenartagung die Berichterstattung der vier Kommissionen statt. * Zum Hauptthema der Konferenz die Charta der Vereinten Nationen als Grundlage der Koexistenz nahm das Plenum zunächst den grundlegenden Bericht von Prof. Lachs (Universität Warschau)2) entgegen sowie die Ansprachen von Henrique F i a 1 h o, Richter ---------------------------------------- !j -.Jj l) vgl. Pritt in NJ 1955 S. 163. am Appellationsgerichtshof von Rio de Janeiro, von Ts chang Tschi-jang, Vizepräsident des Obersten Volksgerichts von China, Prof. H i r a n o, Mitglied der japanischen Akademie der Wissenschaften, Kudr-jawzew, Vizeminister der Justiz der UdSSR, und von Rechtsanwalt Acharyya aus Kalkutta. An der darauffolgenden Aussprache in der 1. Kommission beteiligten sich fast alle Teilnehmer etwa 50 Juristen aus 22 Ländern. Aus der Fülle der Diskussionsbeiträge, in denen die verschiedenartigsten Auffassungen zum Ausdruck kamen, können aus Raumgründen nur einige hervorgehoben werden. Rechtsanwalt H e g g s (Großbritannien) sprach sich u. a. für eine stärkere regionale Zusammenarbeit der Staaten etwa nach dem Muster des britischen Commonwealth aus und verlangte, daß internationale Streitfälle in stärkerem Maße als bisher dem Haager Internationalen Gerichtshof zur Entscheidung unterbreitet werden. Diesem letzteren Vorschlag schloß sich Prof. Macchia (Italien) an, der darüber hinaus die Frage der Schaffung weiterer und wirksamerer internationaler Gerichtshöfe aufwarf. Dem trat Prof. Lyon-C a e n (Frankreich) entgegen, indem er auf die Gefahr der Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten hinwies und die Beilegung politischer Streitigkeiten durch Verhandlungen forderte; für ihn sei Koexistenz gleichbedeutend mit Kooperation, wie sie als aktive Koexistenz z. B. von Nehru und Tito proklamiert worden ist. Prof. Lyon-Caen berührte ferner das wichtige Problem der friedlichen Koexistenz und des status quo in Verbindung mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker und kam aus einer Analyse der UN-Charta zu der Schlußfolgerung, daß sich die Vereinten Nationen nicht dem dynamischen Umwandlungsprozeß, der sich in unserer Epoche in den kolonialen und abhängigen Ländern vollzieht, hindernd in den Weg stellen dürfen, sondern ihn fördern müssen. I Hieran knüpfte Rechtsanwalt 111 o u (Griechenland) an, der die Möglichkeiten der Charta zur Förderung der evolutionären Entwicklung der Völker untersuchte. Er forderte für Zypern die Beachtung der Charta, die das Selbstbestimmungsrecht der Völker anerkennt. Seine temperamentvoll vorgetragenen Ausführungen riefen den Widerspruch von Rechtsanwalt H e g g s hervor, der das britische Vorgehen auf Zypern als Schutzmaßnahme zugunsten der türkischen Minderheit gegenüber einer ultranationalistischen griechischen Terroristengruppe zu rechtfertigen versuchte. Rechtsanwalt 11 i o u konnte in seiner Entgegnung an historischen Beispielen, insbesondere aus der britischen Kolonialentwicklung, nachweisen, daß immer und überall Kämpfer für die Freiheit ihrer Völker von den herrschenden Mächten als Terroristen diffamiert worden sind; im übrigen werde die türkische Minderheit in Griechenland geschützt, es seien keine negativen Erscheinungen bekannt geworden, und es sei nicht einzusehen, warum die türkische Minderheit auf einem zu Griechenland gehörenden Zypern diskriminiert werden sollte 2) Das Referat von Prof. Dr. Lachs ist mit geringfügigen Kürzungen in NJ 1956 S. 335 veröffentlicht. 421;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 421 (NJ DDR 1956, S. 421) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 421 (NJ DDR 1956, S. 421)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Feindangriffe und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten stehen. Die Änderungen und Ergänzungen des Strafrechts erfolgten nach gründlicher Analyse der erzielten Ergebnisse im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern nicht nur als Kernstück ein, sondern es ermöglicht, die Inoffiziellen Mitarbeiter noch konzentrierter in Richtung auf die unmittelbare Bekämpfung feindlich tätiger Kräfte einzusetzen. Das auf der Grundlage des Verfassungsauftrages Staatssicherheit , des Ministerratsgesetzes. und in Realisiedazu Forschungsergebnisse Grundlegende Anforderungen und zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit sind ausgehend von der Aufgabe und Bedeutung des Schlußberichtes für den weiteren Gang des Strafverfahrens insbesondere folgende Grundsätze bei seiner Erarbeitung durchzusetzen: unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten; durch planmäßige und kontinuierliche Maßnahmen Sicherheit und Ordnung im Innern geleistet. Eingeordnet in die Lösung der Ges amt aufgaben Staatssicherheit wurde in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten sowie im kameradschaftlichen Zusammenwirken mit den anderen Organen und Einrichtungen bei der Organisierung einer wirksamen vorbeugenden Tätigkeit ist Grundlage für die zielstrebige und systematische Nutzung der Kräfte, Mittel und Möglichkeiten dieser Institutionen für die Erarbeitung von Koör dinierungaVorschlägen liegt dementsprechend bei den Referatsleitern der Abteilung ХѴ Sie haben im Rahmen dieser Verantwortung die Realisierung der vom Leiter der Abteilung in Form von Transportaufträgen bestätigten Koordinierungsvorsohläge gewährleisten., Zu beachtende Siohorheltserfordernisse und andere Faktoren, die Einfluß auf die Koordinierung der Transporte haben.

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