Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 421

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 421 (NJ DDR 1956, S. 421); NUMMER 14 JAHRGANG 10 ZEITSCHRIFT NIUEjUSfiZ FÜR RECHT W UND RECHTSWI BERLIN 1956 20. JULI SSENSCHAFT 6. Kongreß der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen Der 0. Kongreß der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen, der vom 22. bis 25. Mai 1956 in Brüssel stattfand, ließ deutlich erkennen, daß die Organisation ständig gewachsen ist und sich gefestigt hat. In einer Reihe von Ländern Asiens und Afrikas haben sich seit dem letzten Kongreß unserer Vereinigung, der bekanntlich 1951 in Berlin stattfand, starke und aktive Sektionen gebildet. Die Vorbereitung und Durchführung der Kalkutta-Konferenz der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen vom Januar 19551) bedeuteten eine Mobilisierung weiter Juristenkreise in Ländern wie Indien, China, Japan, Korea, Vietnam, Mongolei, Syrien, Libanon, und sie alle waren auch durch teilweise sehr starke Delegationen in Brüssel vertreten. In ähnlicher Weise festigten sich die Organisationen demokratischer Juristen in Lateinamerika durch ihre gemeinsamen Anstrengungen zur Verteidigung ihrer Bürger, Anstrengungen, die ihren weithin sichtbaren Ausdruck auf den beiden ersten Konferenzen der demokratischen Juristen Lateinamerikas fanden, die in Rio de Janeiro und in Guatemala stattgefunden hatten. Die europäischen Länder waren fast vollzählig vertreten, und ihre Delegationen namentlich die der sozialistischen Länder umfaßten die hervorragendsten Wissenschaftler auf den Gebieten des Völkerrechts, des internationalen Privatrechts, des Strafrechts und Strafverfahrensrechts. Seit langem schon war die Tagesordnung des Kongresses allen Sektionen bekannt, und in vielen Ländern waren umfassende Vorbereitungen unternommen worden. Unter Berücksichtigung der an früheren Tagungen geübten Kritik, daß nicht genügend Zeit zur Vertiefung der fachlichen Probleme zur Verfügung gestanden habe, hatte das Büro der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen bereits Ende vorigen Jahres beschlossen, den Hauptteil der Arbeit des Kongresses in Kommissionen zu leisten. Auch die bereits auf der Einladung enthaltene Ankündigung, daß der Kongreß Raum zur freien Diskussion bieten, jedoch keine Beschlüsse zu den einzelnen Fragen annehmen werde, entsprach vielfacher Anregung aus verschiedenen Ländern. Zweifellos stellte gerade diese fast unbegrenzte Möglichkeit zur freien Diskussion für viele Teilnehmer, einen besonderen Anreiz dar. Andererseits kann den Organisatoren des Kongresses der Vorwurf nicht erspart bleiben, daß sie es nicht verstanden haben, wenigstens die Thesen der Hauptreferate den Teilnehmern so rechtzeitig zuzusenden, daß diese ihre Diskussionsbeiträge auf dieser Grundlage hätten vorbereiten können. Der Ablauf des Kongresses war derart organisiert, daß am ersten Tage vor dem Plenum neben einer Anzahl von Begrüßungen und Einzelansprachen die vier Referate vorgetragen wurden, die die-Grundlage für die Arbeit der vier Kommissionen an den folgenden Tagen bildeten. Zum Abschluß fand vor einer weiteren Plenartagung die Berichterstattung der vier Kommissionen statt. * Zum Hauptthema der Konferenz die Charta der Vereinten Nationen als Grundlage der Koexistenz nahm das Plenum zunächst den grundlegenden Bericht von Prof. Lachs (Universität Warschau)2) entgegen sowie die Ansprachen von Henrique F i a 1 h o, Richter ---------------------------------------- !j -.Jj l) vgl. Pritt in NJ 1955 S. 163. am Appellationsgerichtshof von Rio de Janeiro, von Ts chang Tschi-jang, Vizepräsident des Obersten Volksgerichts von China, Prof. H i r a n o, Mitglied der japanischen Akademie der Wissenschaften, Kudr-jawzew, Vizeminister der Justiz der UdSSR, und von Rechtsanwalt Acharyya aus Kalkutta. An der darauffolgenden Aussprache in der 1. Kommission beteiligten sich fast alle Teilnehmer etwa 50 Juristen aus 22 Ländern. Aus der Fülle der Diskussionsbeiträge, in denen die verschiedenartigsten Auffassungen zum Ausdruck kamen, können aus Raumgründen nur einige hervorgehoben werden. Rechtsanwalt H e g g s (Großbritannien) sprach sich u. a. für eine stärkere regionale Zusammenarbeit der Staaten etwa nach dem Muster des britischen Commonwealth aus und verlangte, daß internationale Streitfälle in stärkerem Maße als bisher dem Haager Internationalen Gerichtshof zur Entscheidung unterbreitet werden. Diesem letzteren Vorschlag schloß sich Prof. Macchia (Italien) an, der darüber hinaus die Frage der Schaffung weiterer und wirksamerer internationaler Gerichtshöfe aufwarf. Dem trat Prof. Lyon-C a e n (Frankreich) entgegen, indem er auf die Gefahr der Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten hinwies und die Beilegung politischer Streitigkeiten durch Verhandlungen forderte; für ihn sei Koexistenz gleichbedeutend mit Kooperation, wie sie als aktive Koexistenz z. B. von Nehru und Tito proklamiert worden ist. Prof. Lyon-Caen berührte ferner das wichtige Problem der friedlichen Koexistenz und des status quo in Verbindung mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker und kam aus einer Analyse der UN-Charta zu der Schlußfolgerung, daß sich die Vereinten Nationen nicht dem dynamischen Umwandlungsprozeß, der sich in unserer Epoche in den kolonialen und abhängigen Ländern vollzieht, hindernd in den Weg stellen dürfen, sondern ihn fördern müssen. I Hieran knüpfte Rechtsanwalt 111 o u (Griechenland) an, der die Möglichkeiten der Charta zur Förderung der evolutionären Entwicklung der Völker untersuchte. Er forderte für Zypern die Beachtung der Charta, die das Selbstbestimmungsrecht der Völker anerkennt. Seine temperamentvoll vorgetragenen Ausführungen riefen den Widerspruch von Rechtsanwalt H e g g s hervor, der das britische Vorgehen auf Zypern als Schutzmaßnahme zugunsten der türkischen Minderheit gegenüber einer ultranationalistischen griechischen Terroristengruppe zu rechtfertigen versuchte. Rechtsanwalt 11 i o u konnte in seiner Entgegnung an historischen Beispielen, insbesondere aus der britischen Kolonialentwicklung, nachweisen, daß immer und überall Kämpfer für die Freiheit ihrer Völker von den herrschenden Mächten als Terroristen diffamiert worden sind; im übrigen werde die türkische Minderheit in Griechenland geschützt, es seien keine negativen Erscheinungen bekannt geworden, und es sei nicht einzusehen, warum die türkische Minderheit auf einem zu Griechenland gehörenden Zypern diskriminiert werden sollte 2) Das Referat von Prof. Dr. Lachs ist mit geringfügigen Kürzungen in NJ 1956 S. 335 veröffentlicht. 421;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 421 (NJ DDR 1956, S. 421) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 421 (NJ DDR 1956, S. 421)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Einsatz der und der Arbeit mit operativen Legenden und Kombinationen den zweckmäßigen Einsatz aller anderen, dem Staatssicherheit zur Verfügung stehenden Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu erreichen, stellen besondere Anforderungen an die allgemein soziale Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen.

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