Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 414

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 414 (NJ DDR 1956, S. 414); Jugendlichen keine Notwendigkeit vor, auf Heimerziehung zu erkennen; aber die familiären und damit die erzieherischen Verhältnisse können doch denkbar ungünstig sein. Das gilt vor allem auch für die Kinder, die sich bisher keine Verfehlung zuschulden kommen ließen. Der Unterbringung dieser Kinder und Jugendlichen in Jugendwohnheimen sind Grenzen gesetzt. Wir können aber nicht tatenlos Zusehen, wenn z. B. das lästig gewordene Stiefkind zum Zankapfel der Familie wird und hierunter leidet und vor allem erzieherischen und seelischen Schaden nimmt. Wie leicht kann sich kindliche und jugendliche Ratlosigkeit in einer Verzweiflungstat auswirken. Hier geeignete Maßnahmen ergreifen heißt, künftige Straftaten verhindern und zum weiteren Absinken der Jugendkriminalität beitragen. Alle Mitarbeiter der staatlichen Organe, deren Aufgabe die Jugenderziehung ist, müssen hier die Arbeit verbessern. Die Mitarbeiter der Jugendstaatsanwaltschaft des Stadt- und Landkreises Dresden haben allein im Jahre 1956 in 52 Veranstaltungen mit 2712 Bürgern, insbesondere Lehrern und anderen Erziehern, über die Notwendigkeit gesprochen, bei der Jugenderziehung mitzuhelfen. Dabei wurde auch an das Herz der Zuhörer, an ihre menschliche Fürsorgepflicht appelliert; denn wie oft erschöpft sich das Bedürfnis der Menschen, Gutes zu tun, in der bloßen Sehnsucht nach einem Kind oder in der Fürsorge für ein Tier. Diejenigen Bürger, die sich bereit erklären, als Schutzhelfer mitzuarbeiten oder als Pflegeeltern Kinder zu betreuen, können natürlich nicht ohne Überprüfung eingesetzt werden. Es ist leider schon vorgekommen, daß manche Menschen nur deshalb einen Jugendlichen aufnahmen, weil sie in ihm eine billige Arbeitskraft sahen oder sich dadurch unterbelegten Wohnraum erhalten wollten. Deshalb sollte man bereits den Kreis der Zuhörer solcher Veranstaltungen sorgfältig auswählen. Große Aufgaben bei der Gewinnung von Jugend-und Schutzhelfern sowie von Pflegeeltern haben auch die FDJ und der DFD. Es ist nicht unbedingt erforderlich, als Jugendhelfer oder Schutzhelfer nur ältere Menschen einzusetzen. Unter Umständen kann ein geeigneter junger Schutzhelfer auf freundschaftlicher Basis mehr erreichen als ein älterer. Mit Recht schätzen wir das in der Regel bessere Einfühlungsvermögen der Frauen. Der DFD muß deshalb überall dort, wo es um die erzieherischen Probleme unserer Kinder und Jugendlichen geht, noch aktiver werden. Zweifellos wäre es ideal, wenn der Schutzhelfer aus dem Kreis der Arbeitskollegen des gestrauchelten und gefährdeten Jugendlichen gefunden werden könnte. Der Lehrausbilder, Meister, Brigadier oder Arbeitskollege könnte viel intensiver einen erzieherischen Einfluß auf den Jugendlichen ausüben. Die Gewerkschaftsorganisationen, besonders der volkseigenen Betriebe, sollten sich auch mit dieser Aufgabe beschäftigen. Nur dann, wenn wir die Bekämpfung der Jugendkriminalität und die Erziehung der Jugendlichen von so vielen Seiten aus in Angriff nehmen, werden wir einen vollen Erfolg erzielen. KARL WELICH, Jugendstaatsanwalt des Landkreises Dresden Vorschläge zur Verbesserung der Jugenderziehung Die §§ 5 und 8 JGG, die sich mit der Pflicht des Jugendgerichts zur Erforschung der gesamten Lebensverhältnisse des straffälligen Jugendlichen und etwaiger Mängel in der Erziehungsarbeit der Schulen bzw. staatlicher oder gesellschaftlicher Organe beschäftigen, haben große Bedeutung für die Erziehungsfunktion der Gerichte. Erzieherisch kann nur das Gericht wirken, das über alle Umstände eines Verbrechens und alle Lebens- und Umweltverhältnisse des straffällig gewordenen Jugendlichen unterrichtet ist. Leider ist die Arbeit der verantwortlichen staatlichen Organe, einschließlich der Justizorgane, und der gesellschaftlichen Organisationen auf diesem Gebiet immer noch mit erheblichen Mängeln behaftet. So sind z. B. die Berichte des Referats Jugendhilfe/Heimerziehung beim Rat des Kreises häufig sehr oberflächlich. Auch die Beurteilun- gen von Betrieben oder gesellschaftlichen Organisationen, wie FDJ, FDGB, weisen viele Mängel auf. Ein Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit soll dies beweisen: In einer Strafsache gegen eine jugendliche Straßenbahnschaffnerin wurde von der Kaderabteilung der Magdeburger Verkehrsbetriebe eine Beurteilung abgegeben, die aus ganzen 12*Zeilen bestand. Aus ihr ging lediglich hervor, daß die Jugendliche ihre Arbeiten im allgemeinen befriedigend versah, daß ihre Dienstauffassung aber nicht immer die beste war, daß sie es nicht für nötig hielt, die monatlichen Schulungen zu besuchen, und gesellschaftspolitisch nicht in Erscheinung trat. Mit einer solchen Beurteilung kann man gar nichts anfangen. Sie zeigt nur, daß sich der Betrieb überhaupt nicht mit der Jugendlichen beschäftigt hat. Es hätte doch gesagt werden müssen, was Betriebsleitung und Massenorganisationen unternommen haben, um die Jugendliche in die gesellschaftspolitische Arbeit einzubeziehen, um sie in ihrem Beruf zu qualifizieren usw. Im Gegensatz zur Beurteilung des Betriebes heißt es aber in dem Bericht des Referats Jugendhilfe/Heim-erziehung, daß die Jugendliche in der Arbeit gute Leistungen zeigt, auch von ihrer früheren Arbeitsstelle als fleißig, ehrlich und hilfsbereit geschildert wird und darüber hinaus im Haushalt ihrer Eltern hilft. Diesen Bericht hatte das Referat Jugendhilf e/Heimerziehung abgefaßt, ohne sich einmal mit der Jugendlichen ernstlich beschäftigt zu haben, weil sie nämlich nicht angetroffen wurde. Was sollte das Gericht mit diesen beiden Beurteilungen, von denen jede für sich oberflächlich war und die überdies noch widersprechende Angaben enthielten, nun beginnen? Es bleibt zu ergänzen, daß sich weder der FDGB noch die FDJ um das Mädel kümmerten, obwohl es Mitglied dieser Organisationen war. Überhaupt ist an der Arbeitsweise der FDJ-Kreisleitungen auf diesem Gebiet besondere Kritik zu üben. Nicht nur in der eben geschilderten Sache, sondern auch in anderen Verfahren gegen Jugendliche machen die geladenen Vertreter der FDJ von ihrem Recht auf Teilnahme am Verfahren recht selten Gebrauch. Man könnte fast annehmen, daß sie ein schlechtes Gewissen haben, weil sie sich nicht genug Mühe gegeben haben, um die Jugendlichen zur Mitarbeit in der FDJ zu gewinnen. Man kann in dem genannten Fall, in dem solche Mängel zutage traten, wirklich nicht davon reden, daß die Erziehung dieser Jugendlichen auf der Grundlage unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung, durch die Umgebung, im Betrieb, in der Schule, geschah. Zur Verbesserung der erzieherischen Arbeit mit den Jugendlichen schlage ich folgendes vor: 1. Regelmäßige Auswertung der in den Jugendstrafverfahren aufgetretenen Unzulänglichkeiten gemeinsam mit den verantwortlichen Mitarbeitern des Referats J ugendhilfe/Heimerzi ehung. 2. Stärkere Beachtung der §§ 5 und 8 JGG. 3. Engere Verbindung der Jugendstaatsanwälte mit den FDJ-Bezirks- bzw. Kreisleitungen und gemeinsame Arbeit in den Betrieben. 4. Bildung weiterer Jugendschöffen-Aktivs, die das Bindeglied zwischen der Justiz und den Jugendlichen werden und auf die Erziehung der Jugendlichen entscheidenden Einfluß nehmen müssen. Ich selbst habe den dargelegten Problemen bisher ebenfalls zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet und verpflichte mich deshalb, in meiner Dienststelle in jedem Quartal über Fragen der Jugendkriminalität und der Jugenderziehung sowie über die Schöffentätigkeit eine Aussprache durchzuführen und einen Artikel für die Tagespresse oder die Schöffenzeitung zu schreiben. WALTER REUER, Schöffe beim Kreisgericht Magdeburg (Stadtbez. Mitte) „Kampf gegen Schund und Schmutz“ eine Ausstellung im Kreis Hildburghausen Es ist eine Tatsache, daß das Verbot der Herstellung, Einfuhr und Verbreitung von Schund- und Schmutzerzeugnissen durch die VO zum Schutze der Jugend für sich allein nicht genügt, um den Jugendlichen den verderblichen, antihumanistischen und antidemokratischen 414;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Mielke, Referat auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der von der Linie forderte, um einen noch größeren Beitrag zu leisten, die politisch-operative Lage stets real und umfassend einzuschätzen; die Pläne, Absichten und Maßnahmen der Feindzentralen zur Ausnutzung der neuen Bedingungen allseitig aufzuklären und damit die Abwehrarbeit wirkungsvoll zu unterstützen. Die Durchsetzung der dazu von mir bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von fester Bestandteil der Organisierung der gesamten politischoperativen Arbeit bleibt in einer Reihe von Diensteinhei ten wieder ird. Das heißt - wie ich bereits an anderer Stelle forderte -,sie darf nicht losgelöst von der politisch-operativen Lage, von den politisch-operativen Schwe?-punktbereichen und politisch-operativen Schwerpunkten, von, der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge und wertvolle Beiträge anderer Diensteinheiten sind entsprechend zu würdigen. Gewährleistung der ständigen Einflußnahme auf die zielstrebige Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge im Verantwortungsbereich. Die Leiter haben ständig zu sichern, daß die Jeweils zu behandelnde Thematik auf das engste mit den praktischen Problemen, Erfahrungen und Erkenntnissen aus dem eigenen Verantwortungsbereich verbunden und konkrete positive und negative Beispiele unter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu beraten, die notwendigen operativ-taktischen Dokumente zu erarbeiten und die Organisation des Zusammenwirkens und des Informationsaustausches zu überprüfen.

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