Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 404

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 404 (NJ DDR 1956, S. 404); Privatbetriebe mit staatlicher Beteiligung Von Dr. HEINRICH TOEPLITZ, Mitglied des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft I Der Aufbau des Sozialismus in den Staaten des Friedenslagers führt zu neuen ökonomischen Formen. Es ist ein Kennzeichen der Periode des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus, der sich in den volksdemokratischen Ländern vollzieht, daß sich diese Formen entsprechend den Bedingungen jedes einzelnen Landes differenziert entwickeln. Deshalb wäre es falsch, die Methoden eines dieser Länder schematisch auf ein anderes Land zu übertragen. Nehmen wir als Beispiel den chinesischen Weg des Übergangs zum Sozialismus in Industrie und Handel, der sich in vier Etappen vollzog. Nach der Errichtung der Volksrepublik China wurden die Erzeugnisse der privaten Betriebe in bestimmten Zeitabständen durch staatliche Betriebe aufgekauft. Seit 1950 erfuhren die Beziehungen zwischen dem volksdemokratischen Staat und der privaten Industrie eine weitere Entwicklung: der Staat stellte den kapitalistischen Betrieben Rohstoffe und Halbfabrikate zur Verfügung und erteilte ihnen zu festen Preisen Aufträge zur Herstellung von Fertigerzeugnissen; verschiedene Waren wurden durch staatliche Handelsorganisationen aufgekauft, die ein Monopol zum Aufkauf dieser Erzeugnisse erhielten; den kapitalistischen Betrieben wurden auf Grund von Verträgen andere Produkte durch staatliche Einrichtungen abgekauft und dadurch der Absatz garantiert. Im Jahre 1954 begann die dritte Etappe, indem der Staat planmäßig gemischte staatlich-private Betriebe durch die Investierung staatlichen Kapitals in Privatbetrieben schuf. Die Betriebe erhielten eine gemeinsame Leitung aus den bisherigen Inhabern und Staatsfunktionären. Ende 1955 begann die neue und höchste Etappe des chinesischen Staatskapitalismus, die Umwandlung ganzer Zweige der kapitalistischen Industrie und des kapitalistischen Handels in gemischte Gesellschaften. Diese werden zentral geleitet und an ihnen erhalten die bisherigen Unternehmer Anteile, die diesen neben der Entlohnung für ihre persönliche Mitarbeit im Rahmen der gemischten Gesellschaft einen Zinsertrag bringen1). Es ist nicht möglich, hier im einzelnen die ökonomischen und juristischen Formen dieser chinesischen Entwicklung zu untersuchen. Bereits die schematische Darstellung zeigt aber, daß sie mit der Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik nicht übereinstimmt. Die ökonomische Lage der beiden Länder ist, wie nicht weiter dargelegt zu werden braucht, allzu verschieden. Das verkannten solche Fragesteller, die sich in der Diskussion über die Schaffung staatlicher Beteiligungen an Privatbetrieben in der Deutschen Demokratischen Republik danach erkundigten, ob die Privatbetriebe einen „staatlichen Kontrolleur“ erhalten würden1 2). Wir stehen vor der Aufgabe, die Privatbetriebe mit staatlicher Beteiligung als eine Form der Übergangsperiode unter den spezifischen Bedingungen der Spaltung Deutschlands schöpferisch zu entwickeln. Die Spaltung unseres Vaterlandes wirkt nämlich, wie Professor Dr. Kröger mit Recht auf der Babelsberger Konferenz der Rechtswissenschaftler am 2. März 1956 hervorhob, auch auf ökonomischem Wege auf die Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik ein, indem sie die Übergangsperiode verlängert. Angesichts des Interesses, das alle Formen dies Übergangs zum Sozialismus nach dem XX. Parteitag der KPdSU in den Ländern Westeuropas finden, aber auch angesichts der Bedeutung dieser Formen für unsere eigene gesamtdeutsche Entwicklung verdienen sie die Beachtung unserer Rechtswissenschaftler. 1) vgl. Im einzelnen „Die sozialistische Umgestaltung der Privatindustrie und des privaten Handels in China“, Presse der Sowjetunion 1955, S. 2643; „Ein wichtiges Ereignis im Leben Volkschinas“, Presse der Sowjetunion 1956, S. 180; zahlreiche weitere Veröffentlichungen in unserer Tagespresse. 2) „Wlr-stehen nicht abseits“, Der Morgen Vom 22. Februar 1956. Übrigens gab es in den gemischten Betrieben der Volksrepublik China keine staatlichen Kontrolleure, sondern eine gemeinsame Leitung. II In der Deutschen Demokratischen Republik wurde die Aufgabe, Staatsbeteiligungen an Privatbetrieben zu begründen, durch das 25. Plenum des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands gestellt, in dessen Beschluß es heißt: „Um die Produktionserfahrungen solcher privater Unternehmer auszuwerten, die über ein zu geringes Kapital verfügen, um volkswirtschaftlich notwendige Produktionen für die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung und die Steigerung des Exports durchzuführen und erweitern zu können, kann solchen Betrieben das fehlende Kapital durch staatliche Beteiligung zugeführt werden.“3) Auf Grund dieses Vorschlages beschloß das Präsidium des Ministerrats im Januar 1956, die Deutsche Investitionsbank (DIB) zu bevollmächtigen, sich mit staatlichen Mitteln an Privatbetrieben zu beteiligen. Dieser Beschluß wurde der Öffentlichkeit in der Regierungserklärung zum Staatshaushaltsplan vor der Volkskammer durch den Minister der Finanzen am 8. Februar 1956 bekanntgegeben. Er führte in diesem Zusammenhang über die vorgeschlagene Rechtsform aus: „Dabei soll in der Regel eine Kommanditgesellschaft gebildet werden, in der der private Unternehmer als Komplementär und Geschäftsführer fungiert, für seine Geschäftsführung ein entsprechendes Entgelt bekommt und im übrigen das Verhältnis zwischen Komplementär und den Kommanditisten wie üblich vertraglich geregelt wird.“1) Im Anschluß an die Regierungserklärung wurden in der Volkskammer von einem Abgeordneten der CDU, in der Länderkammer von einem Abgeordneten des FDGB Fragen an das Finanzministerium gerichtet und vom Finanzminister und seinem Stellvertreter beantwortet, die für die Entwicklung der neuen Betriebsform von Bedeutung sind. Es handelt sich um folgende Probleme, die soweit sie steuerlicher Natur sind und dringlich waren inzwischen in der Anordnung des Finanzministers über die Besteuerung der Betriebe mit staatlicher Beteiligung und ihrer Gesellschafter vom 29. Mai 1956 (GBL I S. 434) ihre gesetzliche Regelung gefunden haben: 1. Es ist Sache der privaten Unternehmer, ob sie anläßlich der Umwandlung ihrer Einzelfirma oder offenen Handelsgesellschaft ihre stillen Reserven aufdecken oder nicht. Durch die Aufdeckung und die Umwandlung entstehen keine steuerlichen Lasten (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbssteuer). 2. Das Entgelt des bisherigen Betriebsinhabers für seine Tätigkeit als Geschäftsführer wird steuerlich als Arbeitseinkommen behandelt. 3. Sowohl der bisherige Betriebsinhaber als auch die DIB sind in der Verfügung über ihren anteiligen Betriebsgewinn frei. Werden weitere Investitionen erforderlich, so sollen sich an ihnen beide Vertragspartner beteiligen. Ist der bisherige Inhaber hierzu nicht in der Lage, muß die DIB die notwendigen Mittel bereitstellen. 4. Wenn die staatliche Beteiligung genügend groß ist und die Betriebe Vertragsabschlüsse mit volkseigenen Betrieben haben, sind sie z. B. in Fragen der Materialversorgung den volkseigenen Betrieben gleichzustellen. 5. Die Gewerkschaft wird sich für die Produktion dieser Betriebe mitverantwortlich fühlen. Sie wird den Wettbewerb, Neuerermethoden und das Rationalisie-rungs- und Erfindungswesen unter den Arbeitern organisieren. Für die Prämiierung der Arbeiter wird deshalb über den bisher in Privatbetrieben zugelassenen Sozialfonds von 2V2 Prozent der Lohn- und Gehaltssumme hinaus ein Fonds ähnlich dem Direktorfonds 3) vgl. „Die neue Lage und die Politik der Sozialistischen Einheitspartei“, Dokumente der Sozialistischen Einheitspartei, Bd. V, S. 487. 4) vgl. ND Ausg. B vom 9. Februar 1956, S. 3/4. 404;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 404 (NJ DDR 1956, S. 404) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 404 (NJ DDR 1956, S. 404)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Diensteinheiten der Linie mit der Staatsanwaltschaft, den Gerichten und dem Mdl Verwaltung Strafvollzug zur Gewährleistung eines abgestimmten und Vorgehens zur Realisierung gemeinsamer Aufgaben unter besonderer Beachtung der Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung. Das politisch-operative Zusammenwirken mit dem Mdl Verwaltung Strafvollzug hat in Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu erfolgen. Der Rahmen des politisch-operativen Zusammenwirkens mit dem Staatsanwalt und den Gerichten wird durch die in der sozialistischen Rechtsordnung arbeitsteilig festgelegten spezifischen Aufgaben, Pflichten und Rechte in bezug auf den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens sowie der politisch-operativen Aufgabenstellungen der Linie. Die Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung des Beschul-digten am gesamten Strafverfahrfen als Beitrag zur allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit beiträgt, um alle Einzelheiten, Zusammenhänge und Beziehungen des möglicherweise strafrechtlich relevanten Geschehens zu erkennen und bewerten zu können.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X