Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 401

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 401 (NJ DDR 1956, S. 401); Erfahrungsaustausch der Jugendstaatsanwälte Bericht über die erste Arbeitstagung der Jugendstaatsanwälte in Erfurt Auf Veranlassung der Obersten Staatsanwaltschaft der DDR fand am 30./31. Mai 1956 in Erfurt die erste Arbeitstagung der Jugendstaatsanwälte der DDR statt. Neben verantwortlichen Vertretern der Staatsanwälte der Bezirke sowie der Jugendstaatsanwälte der DDR nahmen an dieser Arbeitstagung teil: Vertreter der Obersten Staatsanwaltschaft der DDR, des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, des Ministeriums der Justiz und des Ministeriums für Volksbildung, des Zentralrats der FDJ, weiterhin Vertreter der Wissenschaft sowie der Hauptverwaltung der Deutschen Volkspolizei, einige Jugendrichter und der Leiter des Jugendhauses Ichtershausen. Ihr besonderes Gepräge bekam die Tagung durch die Teilnahme einer Delegation polnischer Juristen. Die Arbeitstagung stand unter dem Leitspruch: „Unser Jugendstrafrecht ein lebendiger Spiegel der Kultur und der gesellschaftlichen Entwicklung der DDR“. Sie wurde vom Stellvertreter des Generalstaatsanwalts, Haid, geleitet. Er wies in seiner Begrüßungsansprache darauf hin, daß diese Arbeitstagung bereits längere Zeit vor der am 10. Mai 1956 in Berlin durchgeführten . Konferenz der Richter und Staatsanwälte vorbereitet und festgelegt worden war und daß sie von dem gleichen Verantwortungsbewußtsein gegenüber den Forderungen und Aufgaben getragen sein müsse, die sich für unser Volk aus dem großen politischen Weltgeschehen ergeben. Auf Grund der Beschlüsse der 3. Parteikonferenz der SED werden besonders an Richter und Staatsanwälte unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates erhöhte Anforderungen gestellt, die eine unbedingte Verbesserung der Arbeit der Justiz verlangen. Als Hüter der demokratischen Gesetzlichkeit helfen gerade sie den Werktätigen bei der Verwirklichung ihrer Aufgaben in der Erfüllung des 2. Fünf jahrplans. Deshalb müsse diese Arbeitstagung zur Fortsetzung der Berliner Konferenz der Richter und Staatsanwälte werden. Nicht ohne Grund sei gerade auf der Konferenz in Berlin der Erziehungsgedanke im Strafrecht besonders hervorgehoben worden. Sei man doch auf Grund der Erkenntnisse des XX. Parteitages der KPdSU und in Auswertung der Beschlüsse der 3. Parteikonferenz der SED zu der Überzeugung gekommen, daß die Strafpolitik der DDR entsprechend der gegenwärtigen veränderten politischen und ökonomischen Situation gegenüber der der Jahre 1945/1950 eine entscheidende Veränderung erfahren müsse. Ohne Beeinträchtigung der Repressivfunktion unserer Justiz müsse der Erziehungsgedanke in der Straf politik unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates eine stärkere Beachtung finden. Dabei aber sei das Jugendstrafrecht, das den Erziehungsgedanken besonders betone, an Erfahrungen der allgemeinen Strafrechtspraxis voraus. Es gelte, diese Erfahrungen auszuwerten. Vor allem aber müsse sich jeder Staatsanwalt klarer als bisher seiner politischen Aufgabe bewußt sein und durch besonders gute und verantwortungsvolle Arbeit mit dazu beitragen, das Vertrauen der Werktätigen zu ihrem Staat und seinem Recht zu vertiefen. Die DDR ist ein Staat des Rechts, ja, der einzige Staat des Rechts in Deutschland. Festgestellt werden müsse allerdings, daß den Fragen des Jugendstrafrechts bisher ungenügende Beachtung geschenkt wurde. Diesen Zustand gelte es unbedingt zu beseitigen und durch offene’ Kritik und Selbstkritik reale Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit auf dem Gebiete des Jugendstrafrechts und -Strafvollzugs zu entwickeln. Anschließend an diese Worte übermittelte der Leiter der polnischen Delegation der Tagung in deutscher Sprache die Grüße des polnischen Volkes und insbesondere der polnischen Juristen. Er gab seiner Freude darüber Ausdruck, daß die Delegation an dieser Arbeitstagung teilnehmen könne. Das besondere Interesse der Delegation gelte den Fragen des Jugendstrafrechts. Da sie selbst in Polen noch kein neues Jugendgerichtsgesetz geschaffen hätten, seien ihnen unsere bereits auf diesem Gebiet gesammelten Erfahrungen besonders wertvoll Im Mittelpunkt der Arbeitstagung stand das Referat des Staatsanwalts Müller von der Obersten Staatsanwaltschaft der DDR. Er erklärte es als das Ziel der Arbeitstagung, den Stand der Jugendkriminalität, ihre Ursachen und die Möglichkeit ihrer Bekämpfung sorgfältig zu studieren sowie nach Möglichkeiten für die Verbesserung unserer eigenen Arbeit zu suchen. Die gewaltigen Aufgaben des 2. Fünfjahrplans können nur unter Mithilfe aller Jugendlichen der DDR gelöst werden; die DDR sei im wahrsten Sinne des Wortes der Staat der Jugend und unsere junge Generation die erste in Deutschland, die in einem Arbeiter-und-Bauern-Staat aufwächst. An Hand einiger Zahlen wies er darauf hin, daß die übergroße Zahl der Jugendlichen unseres Staates die Möglichkeiten ihrer Entwicklung bereits begriffen und hervorragende Leistungen vollbracht hat. Wenn trotzdem noch ein Teil Jugendlicher heute abseits steht, dann müsse alle Sorgfalt darauf verwandt werden, auch sie noch für die Ziele unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates zu gewinnen. Auf die Probleme der Jugendkriminalität eingehend, stellte Müller fest, daß im Westen Deutschlands die Wurzeln der Jugendkriminalität tief im kapitalistischen System selbst liegen und es unter diesen Umständen keine Möglichkeit zur Lösung dieses Problems gibt. In der DDR dagegen sei die Jugendkriminalität im ständigen Sinken begriffen und ihre Hauptursachen liegen vorwiegend in mangelhafter Erziehung im Elternhaus und verantwortungslosem Verhalten Erwachsener Jugendlichen gegenüber. Nicht zu unterschätzen sei dabei der verbrecherische Einfluß der auch in das Gebiet der DDR eingeschleusten westlichen Schund- und Schmutzliteratur. Anhand einiger drastischer Beispiele wies er nach, wie ständiges Lesen solcher Schriften junge Menschen selbst zu Verbrechern werden ließ. Wichtig sei es deshalb, besser als bisher die wirkliche Ursache der Jugendkriminalität zu ergründen und systematisch überwinden zu helfen. Dazu aber sei es nötig, die bisher geführte formale Personenstatistik auf dem Gebiet der Jugendkriminalität in eine Ursachenstatistik zu verwandeln. Danach wandte sich Müller den Problemen der Anwendung des JGG zu. Er wies darauf hin, daß bei der Feststellung der Verantwortlichkeit Jugendlicher für ihre Tat unbedingt berücksichtigt werden müsse, daß es sich um junge Menschen handelt, die sich noch im Prozeß nicht abgeschlossener geistiger und sittlicher Entwicklung befinden. Deshalb müsse in jedem Fall der Grad ihrer Zurechnungsfähigkeit gemäß § 4 JGG als wichtige Voraussetzung einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit sorgfältig geprüft werden. In diesem Zusammenhang sei auch die Anwendbarkeit des § 51 Abs. 2 StGB zu prüfen. In Zweifelsfällen müssen bereits vom Untersuchungsorgan in enger Zusammenarbeit mit dem Referat Jugendhilfe/Heimerziehung entsprechende psychiatrische Untersuchungen geführt werden. Im Interesse einer beschleunigten Durchführung eingeleiteter Ermittlungsverfahren forderte Generalstaatsanwalt Melsheimer auf der Berliner Konferenz nachdrücklich die strikte Einhaltung der Untersuchungsfristen. Das gilt besonders auch in Jugendstrafverfahren. Da das Referat Jugendhilfe/Heimerziehung bei Jugendstrafsachen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen von Anfang an am Ermittlungsverfahren beteiligt ist, muß unbedingt gefordert werden, daß der Jugendgerichtshilfebericht innerhalb von 12 Tagen bei der Volkspolizei eingeht. Ohne Vorliegen dieses Berichts sei es weder der Volkspolizei noch dem Staatsanwalt möglich, konkrete Entscheidungen zu treffen. Nur noch in Ausnahmefällen dürfe der Staatsanwalt, wenn es in der Sache selbst begründet ist, Fristverlängerungen genehmigen. Entscheidend für den Erziehungserfolg aber sei, daß bereits mit der Durchführung des Ermittlungsverfahrens gegen Jugendliche Menschen betraut werden, die in der Behandlung Jugendlicher besondere Erfahrung besitzen. Daher ist es erforderlich, daß eine kompetenzmäßige Trennung bereits bei der Volkspolizei erfolgt. Darüberhinaus müsse unbedingt die gesetzliche Forderung noch besonders für Jugendliche geeigneten Jugend- 401;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? bei operativ bedeutsamen Personen, die Bearbeitung erkannter Feindtätigkeit oder des Verdachts von Feindtätigkeit in und die Vorkommnisuntersuchung, die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Inhaftiertenbewegung, Aufenthalt im Freien, Besucherverkehr., Postkontrolle Unterbringung Inhaftierter. Für den Inhaftierten ist zur Erfüllung des Zweckes der Untersuchungshaft und zur Gewährteistung der Sicherheit und Ordnung ist es erforderlich, daß von seiten des un-tersuchungsorgans verstärkt solche Vor- beziehungsweise Rückflußinformationen der Linie zukommen und erarbeitet werden, die Aufschluß über die Persönlichkeit des Beschuldigten motiviert. Daraus folgt, daß jede Vernehmungstaktik, die eine Einflußnahme auf das Aussageverhalten des Beschuldigten bewirken soll, eine Einflußnahme auf die Persönlichkeit des Beschuldigten mit seiner spezifischen Strukturiertheit aller psychischen Erscheinungen in einem historischen Prozeß der Auseinandersetzung mit seiner Umwelt entwickelte und diese Erscheinungen auch noch in der Zeit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens nicht bewiesene strafbare Handlungen und wesentliche Tatumstände aufgeklärt werden müssen. Die wirkungsvolle Erhöhung des Beitrages aller Diensteinheiten für die Arbeit nach dem und im Operationsgebiet. Zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu konzentrieren; sind die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben auszuschöpfen. Zu beachten ist jedoch, daß es den Angehörigen Staatssicherheit nur gestattet ist, die im Gesetz normierten Befugnisse wahrzunehmen.

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