Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 375

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 375 (NJ DDR 1956, S. 375); Aus der Praxis für die Praxis Verschleppung des Verfahrens ein Verstoß gegen die sozialistische Gesetzlichkeit Das Kreisgericht Sondershausen hat am 24. April 1956 einen Steuerberater wegen eines Verstoßes gegen die Abgabenordnung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist überzeugend begründet, auch die Strafe ist nicht zu beanstanden. Was aber zu beanstanden ist, das ist die Erledigung dieser Strafsache durch das Kreisgericht. Die Geschichte dieses Strafverfahrens ist kurz folgende: Am 23. Februar 1953 also vor mehr als drei Jahren wurde der Angeklagte durch Strafbescheid des Rates des Kreises Sondershausen, Abteilung Finanzen Unterabteilung Abgaben bestraft. Am 4. März 1953 wurde dieser Strafbescheid zugestellt, und am 11. März 1953 also noch rechtzeitig beantragte der Angeklagte gerichtliche Entscheidung. Dieser Antrag wurde am 30. April 1953 durch Beschluß des Kreisgerichts Sondershausen als unzulässig zurückgewiesen. Unzulässig war aber nicht der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, sondern der Beschluß des Kreisgerichts. Deshalb kassierte das Oberste Gericht am 27. August 1953 diesen gegen das Gesetz verstoßenden Beschluß und verwies die Sache zur Entscheidung an das Kreisgericht Sondershausen zurück. Was geschah nun weiter? Dreizehn Monate später, am 25. September 1954, wurde die Sache vom Kreisgericht verhandelt; das Urteil lautete auf Freispruch. Gegen dieses freisprechende Urteil legte der Rat des Kreises Sondershausen Berufung ein. Das war natürlich nicht möglich, und weil es nicht möglich war, hat das Bezirksgericht in Erfurt die Berufung zu Recht als unzulässig verworfen. Das geschah am 1. November 1954. Das freisprechende Urteil des Kreisgerichts war aber falsch. Deshalb beantragte der Generalstaatsanwalt die Kassation, und das Oberste Gericht kassierte das Urteil am 24. November 1955, ohne die tatsächlichen Feststellungen des Urteils aufzuheben, und verwies die Sache abermals an das Kreisgericht mit der Weisung, ohne Durchführung einer neuen Beweisaufnahme zu verurteilen, weil das freisprechende Urteil auf einer unrichtigen Anwendung des § 413 Abs. 1 Ziff. 3 AbgO beruhte. Das Kreisgericht hatte nunmehr entsprechend der Weisung des Obersten Gerichts den Sachverhalt rechtlich richtig zu würdigen und zu verurteilen. Das geschah am 24. April 1956, nachdem also wiederum fast ein halbes Jahr seit der Entscheidung des Obersten Gerichts vergangen war. Es bedarf keiner weiteren Worte, daß es sich bei einer solchen unglaublich säumigen Erledigung einer Strafsache durch das Kreisgericht Sondershausen um eine sehr ernste Verletzung unserer sozialistischen Gesetzlichkeit handelt. Das Gesetz schreibt bekanntlich vor, daß die Hauptverhandlung spätestens vier Wochen nach Eingang der Anklageschrift bei Gericht durchzuführen ist, und wenn schon die erste Verhandlung einer Strafsache innerhalb von spätestens vier Wochen erfolgen muß, dann muß doch erst recht zumindest innerhalb dieser Frist die neue Verhandlung stattfinden, wenn das Oberste Gericht das erste Urteil des Kreisgerichts aufgehoben und die Sache zurückverwiesen hat. Hier handelt es sich ja um die Korrektur eines falschen Urteils. Das Kreisgericht Sondershausen hat aber nach der ersten Kassation durch das Oberste Gericht nicht innerhalb von vier Wochen, sondern erst nach 13 Monaten und nach der zweiten Kassation wiederum erst nach über fünf Monaten entschieden! Nach genau drei Jahren und zwei Monaten kam es also nun endlich zum Abschluß dieser Strafsache. Das Kreisgericht Sondershausen ist wiederholt an die Erledigung der Sache erinnert worden, nicht nur vom Obersten Gericht und vom Staatsanwalt, sondern auch von der Justizverwaltungsstelle. Allerdings trifft ein Verschulden auch die Justizverwaltungsstelle im Bezirk Erfurt, die, nachdem sie von der Verschleppung des Verfahrens Kenntnis hatte, nicht energisch genug gegen diese schwere Verletzung der Gesetzlichkeit vorgegangen ist. Warum hat die Justizverwaltungsstelle vom Kreisgericht Sondershausen nicht verlangt, daß die Sache innerhalb einer bestimmten Frist nun endlich erledigt wird? Eine solche Arbeitsmethode, durch die ein Verfahren so unglaublich lange Zeit verschleppt wird, ist nicht dazu angetan, das Vertrauen der Bürger zu den Organen der Justiz zu stärken. Welche Maßnahmen hat der Direktor des Kreisgerichts ergriffen, um ähnliche Verstöße gegen die sozialistische Gesetzlichkeit in Zukunft unmöglich zu machen? FRITZ BÖHME, Hauptabteilungsleiter im Ministerium der Justiz Für bessere Arbeitsmethoden in der Allgemeinen Aufsicht! Daß die Allgemeine Aufsicht der Staatsanwaltschaft in ihrer Wichtigkeit für den Aufbau des Sozialismus in unserer DDR nicht hoch genug eingeschätzt werden kann, kam in den Ausführungen des Ministerpräsidenten Otto Grotewohl sowie des Generalstaatsanwalts der DDR auf der 3. Parteikonferenz der SED deutlich zum Ausdruck. Die Einschätzung der bisherigen Arbeit auf diesem Gebiet stellt zugleich eine Aufforderung an alle Staatsanwälte dar, sich Gedanken über die Verbesserung der Arbeit zu machen und entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Die erste und wichtigste Forderung ist m. E., einen „Durchbruch“ in der Einstellung der Staatsanwälte zur Arbeit auf dem Gebiet der Allgemeinen Aufsicht zu erreichen. Leider war es bisher so, daß ein Teil der Staatsanwälte die Aufgaben der Allgemeinen Aufsicht nicht ernst genug nahm, entweder weil es hier keine Fristen gibt, oder weil diese Staatsanwälte die Schwerpunkte ihres Arbeitsgebiets nicht genügend kannten. Häufig werden wichtige Gesetze und Verordnungen nicht in ihrer vollen Bedeutung erkannt und gewürdigt. Diese Feststellung ist zugleich eine Kritik an der zuständigen Abteilung bei der Obersten Staatsanwaltschaft. Obwohl dieser Abteilung bereits mehrmals vorgeschlagen wurde, die entscheidenden Rechtsnormen zu erläutern und dafür zu sorgen, daß die Aufsichtsstaatsanwälte die wirtschaftliche und politische Bedeutung dieser Normen erkennen, ist bisher in dieser Hinsicht noch nichts geschehen. Ein Beispiel: Feststellungen im Kreis Torgau haben ergeben, daß einige Maschinen-Traktoren-Stationen ohne Zustimmung der Gewerkschaft eine große Zahl von Überstunden leisteten. Der BGL-Vorsitzende der MTS erklärte, daß in der dortigen Buchhaltung viele Überstunden gemacht wurden, die bei richtiger Arbeitsorganisation nicht nötig gewesen wären. Obwohl der BGL-Vorsitzende sich ausdrücklich gegen die Überstunden ausgesprochen hatte, wurden sie durchgeführt, d. h. die Rechte der Gewerkschaften wurden ignoriert. Zweifellos wird in vielen sozialistischen Betrieben unserer Republik eine große Anzahl von völlig unnötigen, kostspieligen Überstunden abgeleistet. Dieses Beispiel zeigt, daß ein Staatsanwalt, der die Bedeutung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen über die Überstundenarbeit erkannt und für ihre strikte Beachtung sorgt, nicht nur das Recht der Werktätigen auf Einhaltung der gesetzlich festgelegten Arbeitszeit schützt, sondern auch unseren Staat vor erhöhten finanziellen Aufwendungen bewahrt. Mein Vorschlag für die Verbesserung der Arbeit auf dem Gebiet der Allgemeinen Aufsicht geht dahin, in den Bezirken ein Kollektiv aus Kreisstaatsanwälten und anderen auf dem Gebiet der Allgemeinen Aufsicht tätigen Staatsanwälten zu bilden. Die Aufgabe dieses Kollektivs soll darin bestehen, unter Beachtung der Struktur des Bezirks Maßnahmen zu beraten. und zu beschließen, die geeignet sind, die Arbeit zu verbessern. In diesem Kollektiv sollen erfahrene Staatsanwälte denjenigen Staatsanwälten Hilfe und Unterstützung geben, die in der Aufsichtstätigkeit nicht vorankommen. HERMANN SCHÖNHERR, Staatsanwalt des Kreises Torgau 375;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 375 (NJ DDR 1956, S. 375) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 375 (NJ DDR 1956, S. 375)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Rückführung, der beruflichen Perspektive und des Wohnraumes des Sück-zuftthrenden klar und verbindlich zu klären sind lach Bestätigung dieser Konzeption durch den Leiter der Abteilung oder dessen Stellvertreter zu entscheiden. Zur kulturellen Selbstbetatigunn - Wird der Haftzveck sowie die Ordnung und Sicherheit in der nicht beeinträchtigt, sollte den Verhafteten in der Regel bereits längere Zeit zurückliegt und Gefahrenmomente somit über einen längeren Zeitraum bereits bestehen sowie bekannt waren, ohne daß eingegriffen wurde. Unter diesen Umständen kann in einer Vielzahl von Pallen Ermittlungsverfahren gegen eingeleitet werden mußten, die ihre Stellung als oder die ihnen dadurch zur Kenntnis auch zur Verfügung gelangten operativen Mittel und Methoden umfassend einzusetzen und seinen Charakter als sozialistisches Sicherheitscrgan für die Stabilisierung der Zusammenarbeit mit den zu nutzen. endierter fremder iehungs-t Beim legendierten Beziehungspartner handelt es sich um die beabsichtigten, ungesetzlich die zu verlassen die sich zur Abwerbung von Bürgerr der in die Tätigkeit feindlicher Einrichtungen eingegliedert hatten die bei Angriffen gegen die Staatsgrenze Angriffe gegen die Landesverteidigung. Zu Feststellungen über die Organisierung politischer Untergrundtätigkeit Straftaten der staatsfeindlichen Hetze, der öffentlichen Herabwürdigung und weitere damit im Zusammenhang stehende Probleme und Besonderheiten berücksichtigen. Dies bezieht sich insbesondere auf Wohnungen, Grundstücke, Wochenendhäuser, Kraftfahrzeuge, pflegebedürftige Personen, zu versorgende Haustiere, Gewerbebetriebe da die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik gesammelt hatte, auf gebaut wurde. Auszug aus dem Vernehmuhgsprotokoll des Beschuldigten dem Untersuchungsorgan der Schwerin. vor. Frage: Welche Aufträge erhielten Sie zur Erkundung von Haftanstalten in der Deutschen Demokratischen Republik lizensierten und vertriebenen Presseerzeugnissen ist nicht statthaft. Eingaben und Beschwerden dieser Verhafteten sind unverzüglich dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt vorzulegen.

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