Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 373

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 373 (NJ DDR 1956, S. 373); der Bürger in der DDR, Fragen der Wiedervereinigung, Fragen der Staatshaftung, Fragen des Verwaltungsverfahrens, des Zwangsverfahrens, des Rechtsmittelverfahrens, die Rechtsnatur der Planungsakte, das Verhältnis zwischen Planungsakt und Vertragssystem, das Wege- und Wasserrecht. Prof. Dr. Beer von der Universität Budapest sprach über die gegenwärtigen Aufgaben der Rechtswissenschaft in Ungarn. Er hob hervor, daß folgende Fragen untersucht werden müssen: die Beziehungen zwischen den höchsten Volksvertretungen bzw. ihren Präsidien und dem Ministerrat, die Regelung der Arbeit der Abgeordneten in der Gesetzgebung, in den Ausschüssen, die Kontrolle über die Durchführung der Gesetze, die Arbeit mit den Wählern, das Interpellationsrecht, die Verpflichtungen der Abgeordneten gegenüber den Wählern usw. Auch die Rechtsbeziehungen der örtlichen Organe, besonders die doppelte Unterstellung, müßten genau erforscht werden. Prof. Dr. Beer drückte den Wunsch aus, das Deutsche Institut für Rechtswissenschaft möge die Zusammenarbeit der Rechtswissenschaftler Ungarns und der DDR, insbesondere den Austausch von Informationen und Publikationen sowie den Briefwechsel zwischen einzelnen Rechtswissenschaftlern, noch besser organisieren als bisher, * Die Diskussion des Arbeitskreises für Völkerrecht wurde durch einen Mitarbeiter des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten eingeleitet; seine Ausführungen zeigten, daß auch auf dem Gebiet des Völkerrechts die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Praxis eine zwingende Notwendigkeit ist. Er teilte mit, daß in Kürze eine Sammlung völkerrechtlicher Verträge der DDR erscheinen und damit einer immer wieder geäußerten Forderung der Völkerrechtswissenschaftler nachkommen werde. Dem Deutschen Institut für Rechtswissenschaft warf er vor, daß es bisher die Frage der Rechtsstellung Deutschlands nicht behandelt habe, obwohl die kritische Auseinandersetzung mit dem Ausschließlichkeitsanspruch der Deutschen Bundesrepublik eine politische Notwendigkeit sei. Für die Forschungsarbeit auf dem Gebiet des Völkerrechts schlug der Mitarbeiter des Außenministeriums u. a. folgende Themen vor: die Rechtsnachfolge in Deutschland; die Wirkung völkerrechtlicher Verträge auf das innerstaatliche Recht; Fragen der Koexistenz; die staatsrechtliche Stellung der DDR und Berlins; die Interessenvertretung der DDR im Ausland durch befreundete Länder. Diese Themenvorschläge beweisen, daß das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten in seiner praktischen Arbeit unbedingt der Unterstützung durch die Völkerrechtswissenschaft bedarf. Ein Mitarbeiter des Ministeriums für Verkehrswesen forderte, dem Verkehrsrecht, insbesondere dem Seerecht und dem Seehandelsrecht, das mit dem Auf- bau unserer Hochseeflotte und dem Ausbau der anderen Verkehrszweige auf internationaler Ebene große Bedeutung gewonnen hat, mehr Aufmerksamkeit zu widmen. In der Praxis bestünden hier empfindliche Lücken. Prof. Garanin, Gastprofessor an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, führte aus, daß die Völkerrechtswissenschaft der DDR vor drei großen Aufgaben stehe. Sie müsse die Fragen lösen, die sich aus der völkerrechtlichen Lage Deutschlands ergeben, sie müsse gute Kader für das Völkerrecht ausbilden und sie müsse gegen imperialistische Völkerrechtsideologien kämpfen. Er warnte davor, sich nur mit konkreten Fragen der Stellung der DDR zu befassen. Vielmehr müsse man auch allgemeine Fragen der Theorie des Völkerrechts auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus behandeln. Dieser umfangreichen Aufgabenstellung steht eine sehr geringe Zahl von Völkerrechtswissenschaftlern gegenüber. Der Arbeitskreis für Völkerrecht beschloß deshalb, einen konkreten Arbeitsplan erst zu Beginn des neuen Studienjahres aufzustellen, da erst dann feststeht, über wieviel Kräfte die einzelnen Institute verfügen werden. * Die Abteilung Geschichte des Staates und des Rechts befaßte sich besonders mit zwei Forschungskomplexen: mit der osteuropäischen Rechtsgeschichte und mit der deutschen Rechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Die Bearbeitung der Geschichte des Staates und des Rechts in den osteuropäischen Ländern ist bisher wegen sprachlicher Schwierigkeiten vernachlässigt worden. Die Arbeiten werden jedoch jetzt in Angriff genommen, da sie für die Ausarbeitung der Grundzüge der europäischen Rechtsgeschichte erforderlich sind. Es wird angestrebt, daß sich jedes Mitglied der Abteilung mit einem Land beschäftigt, wofür es die erforderlichen Sprachkenntnisse bereits besitzt oder erwerben will. Der Forschungskomplex „Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts“ hat besondere Bedeutung für die Ausarbeitung von Spezialvorlesungen, z. B. über Verfassungsgeschichte, durch welche die Hauptvorlesungen entlastet werden sollen. Ferner sollen Untersuchungen über die Entwicklung der Justiz in den letzten 150 Jahren, über die Entwicklung des Arbeitsrechts in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts und über die Geschichte der Volksvertretung im 19. Jahrhundert angestellt werden. Daneben wird die im Institut für Geschichte des Staates und des Rechts an der Martin-Luther-Univer-sität Halle-Wittenberg betriebene Thomasiusforschung auch in den nächsten Jahren Gegenstand der Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Geschichte des Staates und des Rechts bleiben. Zum 10. Jahrestag des sächsischen Volksentscheids über die Enteignung von Kriegs- und Naziverbrechern Nach der Zerschlagung des Faschismus und der Befreiung Deutschlands durch die Sowjetarmee stand vor den demokratischen Kräften des deutschen Volkes die Aufgabe, die Grundlagen der wirtschaftlichen Macht des deutschen Imperialismus zu beseitigen, denn nur die Vernichtung der Wurzeln des Imperialismus und Militarismus bot die Gewähr für eine friedliche Entwicklung und den Aufbau einer neuen, demokratischen Ordnung. Der Aufruf der Kommunistischen Partei Deutschlands vom 11. Juni 1945 forderte deshalb als eine der unmittelbarsten und dringendsten Aufgaben die „Enteignung des gesamten Vermögens der Nazibonzen und Kriegsverbrecher“ und die „Übergabe dieses Vermögens in die Hände des Volkes“. Dieser Forderung der demokratischen Kräfte entsprach die Bestimmung des Potsdamer Abkommens über die Liquidierung der Konzerne und Monopole und die Bestrafung der Kriegsverbrecher. Auf seiner Grundlage verfügte die Sowjetische Militäradministration am 30. und 31, Oktober 1945 durch die Befehle Nr. 124 und Nr. 126 die Beschlagnahme des Vermögens der Nazis, der Kriegsverbrecher und der faschistischen Organisationen. Mit der Beschlagnahme war den Kriegsverbrechern und Konzernherren zwar zunächst jede Verfügungsgewalt über ihr Vermögen entzogen, aber die Frage des Eigentumsrechts an dem beschlagnahmten Vermögen war damit noch nicht beantwortet. Am 24. Mai 1946 erging dann der SMAD-Befehl Nr. 156/181, durch den u. a. das sequestrierte Vermögen der Nazis und der Kriegsverbrecher sowie der nazistischen Organisationen den deutschen Selbstverwaltungsorganen „in Besitz und Verfügung“ übergeben wurde. Auf diese Weise wurden die Länder der damaligen sowjetischen Besatzungszone in die Lage versetzt, über das sequestrierte Eigentum zu verfügen. Den Beginn machte das Land Sachsen, in dem etwa 40% der Industrieproduktion der gesamten Besatzungszone konzentriert waren. Am 25. Mai 1946 beantragten die Parteien des antifaschistisch-demokratischen Blocks die SED, die CDU, die LDP und der FDGB bei der Landesverwaltung Sachsen die Durchführung eines Volksentscheids über die Übergabe der Betriebe 375;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 373 (NJ DDR 1956, S. 373) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 373 (NJ DDR 1956, S. 373)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß der Sachverständige zu optimalen, für die Untersuchungsarbeit brauchbaren Aussagen gelangt, die insofern den Sicherheitserfordernissen und -bedürfnissen der sowie der Realisierung der davon abgeleiteten Aufgabe zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung der Aktivitäten des Feindes, der von ihm organisierten und durchgeführten Staatsverbrechen, als auch im Kampf gegen sonstige politisch-operativ bedeutsame Straftaten.

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