Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 371

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 371 (NJ DDR 1956, S. 371); Das Schwergewicht der Tagung lag auf dem zweiten Konferenztag, an dem in den einzelnen Abteilungen die langfristigen Forschungspläne beraten wurden. Zur Vorbereitung dieser Beratung hatte das Deutsche Institut für Rechtswissenschaft allen Teilnehmern Vorschläge unterbreitet, die das Ergebnis von Aussprachen in den Abteilungen und von Anregungen der Fachministerien waren. In den Abteilungen Strafrecht, Prozeßrecht, Zivil-recht, Arbeitsrecht, Staats- und Verwaltungsrecht und gesondert in der Sektion Finanzrecht dieser Abteilung , in der Abteilung Geschichte des Staates und des Rechts sowie im Arbeitskreis für Völkerrecht wurden die Schwerpunkte der Arbeit in den nächsten fünf Jahren erörtert und über die Themen künftiger Fachkonferenzen und Abteilungstagungen sowie über beabsichtigte rechtswissenschaftliche Publikationen diskutiert. Im folgenden sollen summarisch die wichtigsten Fragen aus den Beratungen zusammengefaßt werden. * Die Abteilung Strafrecht beschäftigte sich mit der Notwendigkeit, gründliche Untersuchungen über die Entwicklung des Strafrechts in der Sowjetunion und in den Ländern der Volksdemokratie anzustellen; dies soll durch eine planmäßige Arbeit mit den Übersetzungen und durch Rezensionen erreicht werden. Ausgehend von einer Anregung Prof. Alexejews, die Zusammenarbeit mit den Rechtswissenschaftlem der anderen sozialistischen Staaten zu verbessern, wurde beschlossen, die Leitung des Instituts zu veranlassen, mit den Strafrechtswissenschaftlem der Sowjetunion und der Volksdemokratien Vereinbarungen über eine gemeinsame Bearbeitung des Strafrechtes der imperialistischen Staaten zu treffen. Die Abteilung erörterte auch Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit westdeutschen Strafrechtswissenschaftlern. Hier kommt es vor allem darauf an, persönlichen Kontakt zu gewinnen und die gemeinsamen Probleme mehr als bisher in den Vordergrund zu stellen. Noch in diesem Jahre soll eine erweiterte Arbeitstagung mit westdeutschen Gästen vorbereitet werden, auf der eines der allgemein interessierenden Themen (z. B. Sicherungsmaßnahmen, Probleme des internationalen Strafrechts oder des Jugendstrafrechts) besprochen werden soll. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, daß die Strafrechtsinstitute der Universitäten besser als bisher mit westdeutschen Fachzeitschriften und mit der Tagespresse versorgt werden müssen, damit die Strafrechtswissenschaftler über die ideologischen Strömungen in Westdeutschland genau informiert werden und rechtzeitig dazu Stellung nehmen können. Zur Verbesserung der inhaltlichen und organisatorischen Arbeit wurde empfohlen, die Abteilung Strafrecht mit der Abteilung Prozeßrecht (Strafprozeß) zu vereinigen. Dadurch soll die bisherige Vernachlässigung wichtiger Fragen, wie z. B. des Strafvollzugs, überwunden werden. Ferner wurde vorgeschlagen, in der Abteilung einige besondere Sektionen zu bilden, die sich mit der Kriminalistik, der Gerichtsmedizin und der Gerichtspsychologie befassen sollen. In der Abteilung Prozeßrecht erläuterte Kammergerichtspräsident Ranke einleitend die wichtigsten Aufgaben der Prozeßrechtswissenschaft. Die Forschungsarbeit müsse sich auf folgende Hauptaufgaben konzentrieren: 1. Erforschung der Fragen des Beweisrechts als der gesetzlich geregelten Methode zur wirklichkeitsgetreuen Feststellung des Sachverhalts im Gerichtsverfahren. 2. Herausarbeitung der Besonderheiten der Rechtsprechung gegenüber den anderen Formen der Verwirklichung der Staatsfunktionen. 3. Konkrete Untersuchung der Anwendung der neuen Justizgesetze um die Rechtspraxis zu analysieren und zu zeigen, wie das Prozeßrecht als System von Normen zur Gewährleistung der Gesetzlichkeit angewendet und gestaltet werden muß. 4. Exakte wissenschaftliche Ausarbeitung der Grundfragen eines neuen Zivilprozeßrechts. In allen wissenschaftlichen Arbeiten sagte Ranke müsse den Fragen der Ideologie, über die es bisher auf dem Gebiet des Prozeßrechts keine Untersuchungen gibt, größte Beachtung geschenkt werden. Das gelte besonders für die Auseinandersetzung mit den Hauptströmungen der imperialistischen Prozeßrechtsideologie in Westdeutschland. Was bisher über Fragen des westdeutschen Prozeßrechts geschrieben worden sei, gehe nicht über eine Dokumentation hinaus und könne in der gegenwärtigen Situation nicht mehr genügen. In der Diskussion wurde die große Bedeutung der Fragen des Beweisrechts betont. Es sei notwendig, konkrete Untersuchungen über die Beweisführung als einen Entwicklungsprozeß, über das System eines Beweisrechts und über die einzelnen Abschnitte des Beweisverfahrens vom Ermittlungsverfahren bis zur gerichtlichen Beratung durchzuführen. Wegen der besonderen Bedeutung der Fragen des Beweisrechts wurde beschlossen, für September 1956 gemeinsam mit der Abteilung Strafrecht eine Fachkonferenz vorzubereiten auf der das System des Beweisrechts unter besonderer Berücksichtigung des Gegenstands der Beweisführung sowie des Begriffs und der Klassifizierung der Beweise behandelt werden sollen. Zur Konkretisierung der Fragen über Stellung und Rolle des Gerichts und der Rechtsprechung wurde eine Reihe von Untersuchungen angeregt, z. B. über die Strafbefugnisse der Verwaltungsorgane, über das Ordnungsstrafverfahren der Verwaltungsbehörden und über die Prinzipien, die hierfür Gültigkeit haben. Bei der Untersuchung des Prozeßrechts als System von Normen zur Gewährleistung der Gesetzlichkeit müssen folgende Fragen vordringlich geklärt werden: Probleme des Strafvollzugs, spezielle Fragen der Kassation, der Charakter der Richtlinien des Obersten Gerichts, Fragen des zivilrechtlichen Anschlußverfahrens, die Rolle der Schöffen in der DDR und die Entwicklung unserer Gerichte zu Volksgerichten. Auf dem Gebiet des Zivilprozeßrechts sollen konkrete Einzeluntersuchungen durchgeführt werden. Dabei sind die Grundfragen jeweils an konkreten Erscheinungen und in Auseinandersetzung mit der bürgerlichen Ideologie zu erörtern. Als besonders wichtige Fragen wurden hervorgehoben: die prozessualen Mittel zur wirklichkeitsgetreuen Feststellung des Sachverhalts; die Einleitung des Verfahrens; die Zulässigkeit des Rechtswegs (unter besonderer Berücksichtigung der genossenschaftlichen und LPG-Rechtsverhältnisse); die Urteilslehre, insbesondere die Rechtskraftwirkung; das Rechtsmittelverfahren; die Zwangsvollstreckung, insbesondere in der Landwirtschaft und in Arbeitseinkommen; Kassation und Wiederaufnahme. Aufbauend auf solchen Einzelarbeiten ist dann eine wissenschaftliche Untersuchung der Systematik eines neuen Zivilprozeßrechts geboten. Gegenstand der Diskussion war schließlich die Anregung der Abteilung Strafrecht, die einheitliche Abteilung Prozeßrecht aufzulösen und künftig die Fragen des Strafprozesses bei der Abteilung Strafrecht und die des Zivilprozesses bei der Abteilung Zivilrecht zu bearbeiten. Die überwiegende Meinung war daß die einheitliche Abteilung Prozeßrecht beibehalten werden soll, weil in den Abteilungen Zivilrecht und Strafrecht die prozessualen Fragen, die für die Stärkung der Gesetzlichkeit von außerordentlich großer Bedeutung sind, in den Hintergrund treten würden. In Aussicht genommen ist jedoch innerhalb der Abteilung Prozeßrecht die Bildung von zwei selbständigen Sektionen für Strafprozeß und für Zivilprozeß, um die Arbeit künftig beweglicher gestalten zu können. In den Beratungen der Abteilung Zivilrecht kristallisierten sich folgende drei Schwerpunkte für die künftige wissenschaftliche Arbeit heraus: 1. Behandlung der sich aus den Rechtsverhältnissen innerhalb der DDR ergebenden Fragen. 2. Untersuchungen des westdeutschen Zivilrechts und Auseinandersetzung mit den westdeutschen Zivilrechtsideologien. 3. Monographien über Fragen des internationalen Privatrechts und des ausländischen Rechts. 3 71;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 371 (NJ DDR 1956, S. 371) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 371 (NJ DDR 1956, S. 371)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen frühzeitig zu erkennen und unwirksam zu machen, Aus diesen Gründen ist es als eine ständige Aufgabe anzusehen, eins systematische Analyse der rategischen Lage des Imperialismus und der ihr entsprechenden aggressiven revanchistischen Politik des westdeutschen staatsmonopolistischen Kapitalismus und der daraus resultierenden raffinierteren feindlichen Tätigkeit der Geheimdienste und anderer Organisationen gegen die Deutsche Demokratische Republik und andere sozialistische Länder dazu beizutragen, Überraschungshandlungen zu verhindern; entsprechend den übertragenen Aufgaben alle erforderlichen Maßnahmen für den Verteidigungszustand vorzubereiten und durchzusetzen; Straftaten, insbesondere gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, gegen den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte sowie von Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik eine hohe politisch-operative Bedeutung.

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