Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 370

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 370 (NJ DDR 1956, S. 370); in den Rechtsmittelsenaten auf die Ergebnisse von Analysen der Stadtbezirksstaatsanwälte stützen kann, wird seine Mitwirkung in den jeweiligen Berufungsverfahren fruchtbarer werden. Es wäre deshalb z. B. für die Berufungssenate für Zivilsachen des Stadtgerichts von Groß-Berlin erstrebenswert, wenn sie von der bisherigen fachlichen Geschäftsverteilung (Senat für Ehescheidungs- und Unterhaltssachen, für Mietsachen usw.) abgehen und zu einer territorialen Aufteilung kommen würden. Umgekehrt können beispielsweise durch die Mitwirkung im Rechtsmittelsenat typische und häufig wiederkehrende Fehler in der Rechtsprechung einzelner Stadtbezirksgerichte erkannt werden, die dem zuständigen Staatsanwalt im Stadtbezirk mitgeteilt werden, der sich dann seinerseits bei der Mitwirkung darauf einstellen muß. Das bedeutet jedoch keineswegs, daß damit in die Kontrolle der Gerichtsdirektoren über die Rechtsprechung der Gerichte eingegriffen werden soll; die Mitwirkung erstreckt sich ohnehin nicht auf alle anhängigen Verfahren. Weiterhin kommt es bei der Mitwirkung in der zweiten Instanz auch darauf an, nicht nur auf eine für den Einzelfall dem Gesetz entsprechende Entscheidung hinzuwirken, sondern auch zu beachten, daß die Rechtsprechung des jeweiligen Senats eine gewisse Stetigkeit besonders im Hinblick auf Ermessensentscheidungen aufweist, so daß sie auch die Gerichte erster Instanz richtig zu orientieren und anzuleiten im Stande ist. Dies gilt insbesondere für die Ehescheidungsverfahren hinsichtlich des Grades der Ehezerrüttung gemäß § 8 der VO über Eheschließung und Eheauflösung vom 24. November 1955 (in Berlin vom 6. Dezember 1955), aber auch für Mietaufhebungsklagen. Dabei muß wiederum gerade bei Ehescheidungssachen verhindert werden, daß dies zum Formalismus in der Rechtsprechung führt. Entscheidend ist hierbei die Stärkung der Rechtssicherheit, die zur Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins unserer Werktätigen beiträgt. Der Staatsanwalt muß in seiner Prozeßmitwirkung nötigenfalls auch Tendenzen einer übertriebenen Vergleichspraxis der Gerichte entgegentreten, wie sie beispielsweise im Jahre 1955 beim 1. Zivilsenat des Stadtgerichts von Groß-Berlin vorhanden waren. Diese Praxis birgt nicht nur die Gefahr der Benachteiligung von Volkseigentum, sondern auch die der Verschleierung tatsächlich vorhandener Mängel in der Zirkula-tions- oder Produktionssphäre in sich; außerdem wird dadurch auch die erzieherische Aufgabe unserer Rechtsprechung gemäß § 2 GVG nicht erfüllt. Bei einer guten Zusammenarbeit zwischen Gericht und Staatsanwalt und durch eine ständige Auswertung und Vermittlung der bei der Mitwirkung gewonnenen Erfahrungen durch alle mit Zivilsachen beschäftigten Staatsanwälte wird diese Form der staatsanwaltschaft-lichen Tätigkeit immer wirksamer werden und zur Verbesserung der Rechtsprechung unserer Gerichte beitragen. Die nächsten Aufgaben der Rechtswissenschaft Bericht über die erste Gesamtkonferenz des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft Der nachfolgende Bericht entstand auf Grund der Kurzprotokolle über die Beratungen in den einzelnen Abteilungen des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft. Er erhebt keinen Anspruch auf eine vollständige und kritische Einschätzung des Verlaufs der Gesamttagung, sondern will lediglich den Inhalt der Beratungen zusammenfassen. Die Redaktion Am 1. und 2. Juni 1956 fand in Berlin die erste Gesamtkonferenz des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft statt. Annähernd 300 Juristen aus Wissenschaft und Praxis, unter ihnen der Minister der Justiz, der Generalstaatsanwalt der DDR, der Präsident des Obersten Gerichts und die Dekane der Juristischen Fakultäten, waren erschienen, um über die rechtswissenschaftliche Forschungsarbeit für die nächsten Jahre zu beraten und zu beschließen. Als Vertreter der Rechtswissenschaft der Länder der Volksdemokratie nahmen u. a. Prof. Dr. Dr. Knapp, Direktor des Rechtsinstituts der Tschechoslowakischen Akademie der Wissenschaften und Prof. Dr. Beer von der Universität Budapest teil. Drei Hauptaufgaben sollten von der Konferenz gelöst werden1): 1. Die Initiative und Bereitschaft der Rechtswissenschaftler aller Zweige mit den Bedürfnissen unserer gesellschaftlichen Praxis zu verbinden, 2. die Tätigkeit der in der Deutschen Demokratischen Republik vorhandenen Forschungskader zu koordinieren, so daß die Bearbeitung der vordringlichsten Probleme gewährleistet ist, und 3. die Beratung und Beschlußfassung darüber, welche Fachkonferenzen und Abteilungstagungen auf den einzelnen Rechtsgebieten vorbereitet und durchgeführt werden sollen. Der erste Tag der Konferenz war ausgefüllt mit dem Referat des komm. Direktors des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft, Büttner, und der sich daran anschließenden Diskussion. Das Referat hatte, entsprechend dem Ziel der Tagung, nicht die Aufgabe, spezielle rechtstheoretische Erörterungen anzustellen, sondern beschäftigte sich mit den neuen Aufgaben der Rechtswissenschaft nach dem XX. Parteitag der KPdSU und nach der 3. Parteikonferenz der SED, mit dem Stand der Entwicklung der Rechtswissenschaft in der Deutschen Demokratischen Republik, mit der Gestaltung des Verhältnisses zwischen Wissenschaft und Praxis sowie mit den Fragen der Arbeitsbedingungen und den Formen der Organisation der wissenschaftlichen Arbeit. l) vgl. hierzu Büttner ln NJ 1956 S. 297. Der Referent legte dar, daß die Aufgabenstellung der Rechtswissenschaft in allen ihren Zweigen, soweit sie sich auf die staatliche und rechtliche Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik selbst bezieht, von den drei Gesichtspunkten: breite Entfaltung der Demokratie, Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und allseitige Entwicklung der sozialistischen Ökonomik bestimmt sein müsse, und forderte die Abteilungen auf, in ihren Fachberatungen die eingereichten Vorschläge nochmals unter diesem Gesichtspunkt zu überprüfen. Er kritisierte eine gewisse Vernachlässigung der ideologischen Auseinandersetzung mit den imperialistischen Staats- und Rechtsideologien in Westdeutschland, die nicht dazu angetan sei, der von Westdeutschland vorgetragenen ideologischen „Offensive“ mit einer echten Offensive unserer sozialistischen Rechtswissenschaft zu begegnen und einen Einbruch in die Front dieser Ideologien zu erzielen. In der bisherigen Vernachlässigung solcher Gebiete wie Völkerrecht und Internationales Privatrecht sah Büttner auch einen Ausdruck der bisher zu einseitig auf die Lehrtätigkeit orientierten Arbeit der Rechtswissenschaft. Es komme jetzt, so führte er aus, darauf an, die Erkenntnis, daß die Forschungsarbeit das Kettenglied in der gesamten Tätigkeit der Rechtswissenschaft ist, auch praktisch ihren Niederschlag finden zu lassen. Eingehend befaßte er sich mit den Hemmnissen, die der Entfaltung einer vorausschauenden, schöpferischen rechtswissenschaftlichen Forschung bisher entgegen standen. Verantwortung hierfür trage einmal die Rechtswissenschaft selbst, in der sich verschiedene Erscheinungsformen des Dogmatismus ausgebreitet hätten. Büttner erläuterte die Besonderheiten des Verhältnisses von Theorie und Praxis im Bereich der Rechtswissenschaft, zeigte hiervon ausgehend, wie einerseits diese Besonderheiten eine erhöhte Verantwortung für die Rechtswissenschaft bedeuten und wie andererseits die Praxis ihre bisherige Einstellung gegenüber der Rechtswissenschaft in entscheidenden Punkten überprüfen muß. In der Diskussion sprachen 12 Konferenzteilnehmer, die in der Hauptsache Fragen der langfristigen Planung der Forschung, das Verhältnis zwischen Wissenschaft und Praxis, Probleme der wissenschaftlichen Arbeitsmethoden, Fragen der rechtswissenchaftlichen Publikationen sowie die bisherige Arbeit und die künftigen Aufgaben des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft behandelten. * 570;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 370 (NJ DDR 1956, S. 370) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 370 (NJ DDR 1956, S. 370)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Studienmaterial, Die Bedeutung des Ermittlungsverfahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes Vertrauliche Verschlußsache Lehrheft, Zu ausgewählten Fragen der strafprozessualen Beweisführung und ihrer Bedeutung für die Dienstdurehführung, beherrscht werden müssens Befehl des Gen Minister. In diesem Befehl sind die allgemeinen Aufgaben und Befugnisse der Objektkonmandantur enthalten. Anweisung zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik ver-wiesen, in denen die diesbezügliche Zuständigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgelegt ist r: jg-. Die im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer körperlichen Voraussetzungen oder ihres gezeigten renitenten Verhaltens in der Lage und willens wären, die operativen Absicherungskräfte relativ mühelos zu überwältigen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X