Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 37

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 37 (NJ DDR 1956, S. 37); Ersetzt wurden die Geschworenengerichte durch „Krongerichte mit Ständevertretern“, die Lenin in beiden Aufsätzen erwähnt. Diese Gerichte bestanden aus vier beamteten Richtern einem Vorsitzenden und drei Beisitzern sowie aus drei juristischen Laien, nämlich dem örtlichen Adelsmarschall, dem Bürgermeister der Stadt, in der das Krongericht seinen Sitz hatte es gab deren zehn im europäischen Teil Rußlands , und dem Bauernobmann, dem „fähigsten“ Dorfältesten aus dem Gerichtsbezirk. Kapnist meint apologetisch, daß mit dieser Einführung die Mitwirkung der Gesellschaft an der Rechtsprechung zwar in anderer Form, aber besser gewährleistet sei als durch die Geschworenen. Dies sei deshalb so, weil die Beisitzer nicht dem Zufall, sondern dem Vertrauen ihrer Mitbürger, die sie in die kommunalen Funktionen berufen hätten, das Richteramt verdankten, weil sie nicht nur über die Schuld-, sondern auch über die Straffrage zu entscheiden hätten und weil damit gleichmäßig alle Klassen der Bevölkerung Adel, Bürger und Bauern (an das Proletariat und die Dorfarmut denkt Kapnist natürlich nicht) in jeder Strafsache als Richter mitwirkten* S. 27 28 29). Wie es sich in Wirklichkeit mit der Beteiligung der gesamten Gesellschaft des zaristischen Rußlands an der Rechtsprechung verhielt und daß die „Krongerichte mit Ständevertretern“ reine Klassengerichte der herrschenden Klassen waren, hat Lenin in beiden oben behandelten Aufsätzen gezeigt. Doch die Beschneidung in der Kompetenz war nicht der einzige Angriff auf die Geschworenengerichte. Sie erschienen noch immer zu gefährlich. Mit einem Gesetz aus dem Jahre 1887 wurden die Mindesteinkommengrenzen erhöht und die Bestimmung eingeführt, daß die Geschworenen nicht nur russisch verstehen, sondern auch lesen können mußten. Schließlich wurde der Kommission der Gemeindevertreter auch das Recht genommen, die endgültige Geschworenenliste aufzustellen. Hiermit wurden Verwaltungs- und Justizbeamte beauftragt. „Oft hatten die Kommissionen nachlässig gear- 2G) a. a. O. S. 14 (Anm. zu Art. 7), S. 62/63 (Anm. zu Art. 77), S. 441. beitet und die Zusammenstellung der endgültigen Liste subalternen Beamten überlassen; dies hatte sich unangenehm ausgewirkt“27). So versucht Kapnist diesen Rüdeschritt zu rechtfertigen. Am Rande sei noch vermerkt, daß der Zarismus auch mit diesem Gerichtssystem noch nidit zufrieden war. Durch „Ausnahmebestimmungen“ zum „verstärkten und außerordentlichen Schutz“ wurde in fast allen Gebieten Rußlands der Polizei das Recht übertragen, administrative Strafen Geldstrafen, Gefängnisstrafen bis zu drei Monaten, Ausweisungen und Verschickungen nach Sibirien zu verhängen. Diese Ausnahmebestimmungen galten zwar nur für bestimmte Zeit, wurden aber immer verlängert, so daß sie schließlich zur ständigen Einrichtung wurden28). So versteht man Lenins Worte, daß man „wegen jedes offenen und ehrlichen Wortes auf Grund eines einfachen Polizeibefehls festgenommen, ohne Untersuchung und Gerichtsverfahren ins Gefängnis geworfen oder nach Sibirien verbannt werden kann“28). Lenin hat es, wie stets, auch in den beiden justizpolitischen Artikeln des 4. Bandes meisterhaft verstanden zu zeigen, daß es erforderlich ist, mit der Bourgeoisie auch um die Einführung von Gewerbegerichten und gegen die „Krongerichte mit Ständevertretem“ zu kämpfen, doch daß sich der Kampf des Proletariats nicht darin erschöpfen kann. „In diesem Kampf kann und darf die Arbeiterklasse keine Illusionen haben. Es ist notwendig, der Bourgeoisie auch teilweise Zugeständnisse abzuringen. Doch dieser Kampf entscheidet nicht die Hauptfrage“30 *)). Niemals verliert Lenin das Ziel aus den Augen, die Herrschaft der Bourgeoisie zu stürzen und die der Arbeiterklasse zu errichten. 27) Kapnist, a. a. O. S. 68/69 (Anm. zu Art. 81). 28) schdanoff, a. a. O. S. 219 221. 29) Lenin, Werke, Bd. 4 S. 304. 30) Behrens, „Zum Erscheinen des vierten Bandes der Werke von W. I. Lenin", in Einheit 1955, Heft 6, S. 567. Zur Auswertung der Gerichlsstatistik Von HARRI HARRLAND, Hauptreferent im Ministerium der Justiz Wiederholt und mit Recht wurde in der Vergangenheit auf die ungenügende Verwertung des Zahlenmaterials der Gerichtsstatistik für die praktische Tätigkeit der Justizorgane hingewiesen. Die Ursache für diesen Mangel wird zumeist in der Unterschätzung der Gerichtsstatistik gesucht. Wenn das auch zweifellos einer der Gründe für die unbefriedigende Arbeit mit der Statistik ist, so hat diese Erscheinung aber auch noch andere Ursachen. Es geht heute schon nicht mehr darum, den Justizfunktionären die Bedeutung der Gerichtsstatistik klarzumachen. Die dahingehenden Hinweise1) haben, vor allem bei den Justizverwaltungsstellen, bereits fruchtbaren Boden gefunden. Schon im Jahre 1955 war zu beobachten, daß in allen Bezirken der Republik mehr oder weniger mit den Zahlen der Gerichtsstatistik gearbeitet wurde. Was nicht befriedigte, war die Art und Weise, in der die Verwertung des Zahlenmaterials erfolgte. Wir haben keinen Grund, uns darüber zu wundern. Dieses Gebiet ist für uns noch Neuland. Früher oder später werden wir auch die Statistik als wichtiges Instrument unserer Staatsmacht richtig zu handhaben wissen. Eine Voraussetzung dafür ist die Erlangung gewisser theoretischer Grundkenntnisse der Statistik. Ohne diese wird es nicht gelingen, zur Verbesserung der Arbeit auf diesem Gebiet zu gelangen. Der Erwerb dieser Kenntnisse ist nur Schritt für Schritt möglich. Im folgenden soll versucht -werden, dem Leser einige theoretische Fragen der Statistik im Zusammenhang mit den bei der Auswertung der Gerichtsstatistik auftretenden praktischen Problemen nahezubringen, wobei zu betonen ist, daß das nur ein bescheidener Anfang sein kann. *) Vgl. u. a. NJ 1955 S. 174 ff. Der Aufbau der Gerichtsstatistik in der DDR Es ist für das Verständnis der im Zusammenhang mit der Auswertung der Gerichtsstatistik auftretenden Fragen außerordentlich wichtig, zu wissen, wie die Gerichtsstatistik der DDR aufgebaut ist. Die Gerichtsstatistik ist in zwei selbständige Hauptzweige unterteilt: in die Statistik für Strafsachen und in die Statistik für Zivil- und Familienrechtssachen. Beide Hauptzweige sind jeweils in verschiedene Unterabschnitte gegliedert. Diese Untergliederung entspricht im wesentlichen den wichtigsten Stufen des Straf-, Zivil- oder Familienprozesses, wie sie sich aus den Prozeßgesetzen ergeben. So setzt sich der Strafprozeß bekanntlich aus der Tätigkeit verschiedener Staatsorgane zusammen. Dementsprechend ist die Statistik in Strafsachen in folgende drei Unterabschnitte eingeteilt: 1. Statistik der Untersuchung, Ermittlung und Anklageerhebung, die durch die Organe der Volkspolizei, der Staatssicherheit und durch die Staatsanwaltschaft geführt wird. 2. Statistik der Strafverfahren, die sich mit der erstund zweitinstanzlichen Tätigkeit der Gerichte befaßt. 3. Statistik der Vollstreckung, die die Strafvollstreckung der Deutschen Volkspolizei und ihre Überwachung durch den Staatsanwalt zum Gegenstände hat. Die Statistik für Zivil- und Familienrechtssachen umfaßt zwei Unterabschnitte: 1. Die Verhandlungstätigkeit der Gerichte und die Tätigkeit der Staatlichen Notariate. 37;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 37 (NJ DDR 1956, S. 37) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 37 (NJ DDR 1956, S. 37)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit notwendigen charakterlichen und moralischen Eigenschaften ein. Inhalt, Umfang und Methoden der politischen Anleitung und Erziehung werden von verschiedenen objektiven und subjektiven Faktoren bestimmt.

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