Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 362

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 362 (NJ DDR 1956, S. 362); Die „Materialien zum Strafrecht“ eine Hilfe für die Praxis Von GUSTAV JAHN, Leiter der Justizverwaltungsstelle des Bezirks Halle Nach der Herausgabe der Publikationen der allgemeinen Lehren des StGB1) liegen nunmehr die ersten Darstellungen des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs vor1 2 3). Sie schließen für den Praktiker eine fühlbare Lücke, und die alten bürgerlichen Kommentare, die leider noch allzuoft auf den Arbeitsplätzen unserer Richter und Staatsanwälte zu finden sind, werden nun endgültig verschwinden. Eine Einschätzung der Materialien, die sich zum Ziele setzt, die wichtigsten für die Praxis richtig oder mangelhaft behandelten Probleme hervorzuheben, muß insgesamt zu der Feststellung gelangen, daß die Broschüren eine gute Anleitung für Richter und Staatsanwälte darstellen. Insbesondere gibt die Systematisierung der in den verschiedenen Abschnitten des StGB enthaltenen Bestimmungen zugleich den Hinweis auf das Objekt, dessen richtiges Erkennen oft kompliziert ist. Es wäre jedoch besser gewesen, wenn die Verfasser auch erläutert hätten, warum sie 'Bestimmungen wie z. B. Gefangenenmeuterei, Staatsverleumdung, Forstwiderstand und viele andere nicht 'behandelt haben, und wenn sie andererseits Hinweise für die Systematisierung der von ihnen nicht behandelten Tatbestände, z. B. Münzverbrechen, Verbrechen gegen den Personenstand, Verbrechen gegen die persönliche Freiheit, gegeben hätten. Ein solcher Hinweis hätte den Praktikern die Erkenntnis des richtigen Objekts bedeutend erleichtert. Neben der geschlossenen Darstellung der einzelnen Verbrechensgruppen ist die Verarbeitung der Rechtsprechung des Obersten Gerichts besonders begrüßenswert. Dadurch wird es den Praktikern erleichtert, sich sowohl über das Problem wie auch über die Entwicklung der Rechtsprechung zu orientieren. Gleichermaßen vorteilhaft ist das auch für die Studierenden, denen dadurch die Verbindung zur Praxis vermittelt wird. Jedoch haben es sich die Verfasser manchmal etwas zu einfach gemacht, indem sie viele Fragen fast ausschließlich vom Standpunkt des Ergebnisses der Rechtsprechung des Obersten Gerichts behandelt haben. Als vorteilhaft hervorzuheben ist die Methode, die einzelnen Verbrechensgruppen im Vergleich zur Redits-entwicklung in Westdeutschland darzustellen. Dadurch wird neben dem bedeutsamen Hinweis auf die gesamtdeutsche Rechtsentwicklung zugleich der demokratische Charakter und der Klasseninhalt unseres Rechts besser deutlich. Es ist jedoch bedauerlich, daß diese Art der Darstellung zumeist nur in einleitenden Betrachtungen zum Ausdruck kommt und nicht genügend der Tatsache Rechnung trägt, daß es sich bei den zu behandelnden Bestimmungen um solche aus dem StGB des Jahres 1871 handelt. Hier beschränken sich die Verfasser zumeist auf die unkritische Beschreibung dieser sanktionierten Tatbestände, ohne auf die Schwierigkeiten einzugehen, die sidi daraus in der Praxis täglich ergeben. Ja, es erweckt sogar den Anschein, als ob 'Bestimmungen, die besondere Schwierigkeiten bereiten, wie z. B. § 131 StGB, mit Absicht stillschweigend übergangen worden sind, obwohl sie systematisch zu den behandelten Verbrechensgruppen gehören. Positiv ist an den Materialien die im wesentlichen aufeinander abgestimmte Methode der Verfasser der einzelnen Arbeiten. Allerdings wird insbesondere bei der Behandlung des Objektes der Verbrechen von einer unterschiedlichen Auffassung ausgegangen. So legt z. B. K e r m a n n (Heft 4) seiner Darstellung den von Geräts geprägten Begriff des besonderen oder speziellen Verbrechensobjektes zugrunde, während D r e ß 1 e r und Naundorf im Heft 2 vom allgemeinen und im Heft 6 vom Gruppenobjekt ausgehen2). 1) vgl. Geräts, Die Lehre vom Objekt des Verbrechens, Renneberg, Die objektive Seite des Verbrechens, Lekschas, Die Schuld als subjektive Seite der verbrecherischen Handlung, Berlin 1955. 2) Materialien zum Strafrecht, Besonderer Teil, Herausgeber: Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und Ministerium der Justiz. VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955, Heft 2 6. 3) vgl. Geräts, Die Lehre vom Objekt des Verbrechens, Berlin 1955. Zu kurz gekommen sind in allen Schriften die Fragen des Subjekts. Gerade in dieser Hinsicht aber weist die Mehrzahl unserer Urteile noch große Schwächen auf. Deshalb wäre es zweckmäßig gewesen, hierzu mehr praktische Beispiele anzuführen und den Praktikern dadurch Anleitung zu geben. Besonders deutlich wird dieser Mangel z. B. bei der Behandlung des Totschlags (Heft 2, S. 18 23), wo die Fragen des Subjekts Obwohl im Hinblick auf § 213 StGB besonders 'bedeutsam überhaupt nicht behandelt worden sind. Für die Praxis wichtig sind auch die Hinweise auf die Strafpolitik. So ist richtig darauf hingewiesen worden, daß eine Verurteilung zu einer Geldstrafe bei Körperverletzungen nur in den tatsächlich leichtesten Fällen erfolgen soll (Heft 2, S. 57). Auch die Bemerkung zur Richtlinie Nr. 3 des Plenums des Obersten Gerichts, wonach bei Verbrechen gegen das Volkseigentum ausführlich 'begründet werden muß, wenn das Gericht die Anwendung des VESchG ablehnt, aber auf eine Freiheitsstrafe erkennt, die die Mindestgrenze des VESchG erreicht oder überschreitet, ist angebracht, weil in der Praxis oft nicht danach gehandelt wird. Demgegenüber sind aber die in den einzelnen Bestimmungen enthaltenen Strafandrohungen meist nur formal behandelt, ohne daß konkrete Hinweise für die richtige Differenzierung gegeben worden sind. Gerade diese Frage bereitet aber vielen Richtern Schwierigkeiten, die u. a. auch mit darauf zurückzuführen sind, daß einige neue Gesetze, z. B. das VESchG und HSchG, relativ hohe Mindeststrafen androhen. Es ist deshalb erforderlich, zu betonen, daß die mit der Anwendung der vorgenannten Gesetze verbundenen Mindeststrafen schwere und zum Teil hohe Strafen darstellen, die nur bei einem großen Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit verhängt werden dürfen. Deshalb ist die genaueste Beachtung der Richtlinien Nr. 3 und 4 des OG und die Ausschöpfung der darin enthaltenen Möglichkeiten besonders wichtig. Nach diesen allgemeinen, auf alle fünf Hefte bezüglichen Bemerkungen soll nun zu jedem einzelnen Heft Stellung genommen werden. * Das Heft „Verbrechen gegen die Person“ behandelt die Bestimmungen des 13., 14., 16. und 17. Abschnitts des StGB entsprechend ihrer Gesellschaftsgefährlichkeit: Tötungsverbrechen, Körperverletzungen, Schwangerschaftsunterbrechungen, Verbrechen gegen die Ehre und die Sittlichkeit. Die für die Praktiker sehr bedeutsame Frage, ob das Leben des einzelnen Menschen selbständiges Verbrechensobjekt ist, wird von den Verfassern verneint. „Das Objekt des Totschlags, wie das aller übrigen Tötungsverbrechen sind die in der DDR bestehenden Verhältnisse, die dem Schutze des menschlichen Lebens dienen“ (S. 18). Der einzelne Mensch ist also nicht Objekt, sondern Gegenstand des Verbrechens (vgl. auch S. 32). Bedenklich ist die Meinung der Verfasser, die Bestimmung des Objekts der Beleidigungsverbrechen sei für die Praxis zu „umständlich und kompliziert“ (S. 88), weshalb „in der Regel“ als Objekt „einfach“ die Ehre der Person bezeichnet werde. Wenn aber diese von den Praktikern geschaffene Objektsbestimmung falsch ist, dann darf sich ihrer auch nicht die Wissenschaft selbst nicht unter Berufung auf die Schwierigkeiten der Praxis bedienen. Klare und richtige Erkenntnisse unserer auf dem Boden des Marxismus-Leninismus stehenden Rechtswissenschaft waren der Praxis noch nie zu umständlich und kompliziert. Nicht befriedigen kann die Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag (S. 16 ff.). Dieser Abschnitt enthält außer zweifellos interessanten historischen Erläuterungen keine tatsächlichen Abgrenzungsfragen. Die Probleme der fahrlässigen Tötung (S. 37 ff.) sind nur vom Standpunkt des Verkehrs aus behandelt worden und werden insofern den Verkehrs gerichten gute Anleitung geben. Die Mehrzahl der Gerichte, die keine Verkehrssachen bearbeiten, hätten sich zusätzlich Ausführungen über die fahrlässige Tötung bei Betriebs- 362;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 362 (NJ DDR 1956, S. 362) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 362 (NJ DDR 1956, S. 362)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? voraus, auf welche Personenkreise und Personen wir uns in der politisch-operativen Arbeit zu konzentrieren haben, weil sie im Zusammenhang mit den neuen Regimeverhältnissen auf den Transitstrecken und für die Transitreisenden zu beachtenden Erobleme, Auswirkungen USW. - der auf den Transitstrecken oder im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten sowie der Volkspolizei Vorkommnisse Vorkommnisse. Der Einsatz der genannten Referate erfolgte entsprechend zentraler Orientierungen und territorialer Schwerpunkte vorwiegend zur Klärung von Anschlägen gegen die Staatsgrenze der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen. Bei diesen Personen handelt es sich um die beabsichtigten, ungesetzlich die. zu verlassen die bei Angriffen gegen die Staatsgrenze Beihilfe oder anderweitige Unterstützung gewährten Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die an der AusSchleusung von Bürgern mitwirkten. Davon hatten Verbindung zu kriminellen Menschenhändlerbanden und anderen feindlichen Einrichtungen, Verbindung zu sonstigen Personen und Einrichtungen aus nichts ozjsL-istischen Staaten und Westberlin, im Zusammenhang mit ihrer Straftat keine Verbindungen nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten.

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