Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 358

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 358 (NJ DDR 1956, S. 358); Die Grundlage der Diskussion auf den Bezirkskonfe-renzen sind die Referate, die jeweils vom Leiter eines der Bezirksorgane der Justiz gehalten werden. Die Aufgabe dieser Referate besteht darin, auf der Grundlage der Ausführungen des Generalstaatsanwalts Dr. Mels-heimer vom 10. Mai 1956 zu einer Einschätzung der Lage im Bezirk und der seit der 3. Parteikonferenz geleisteten Arbeit zu kommen, um daraus die künftigen Aufgaben abzuleiten. Dieser Aufgabenstellung sind die Referate in unterschiedlichem Maße gerecht geworden. So ist es unbefriedigend, wenn sich z. B. in Cottbus und Potsdam die Referate darauf beschränkten, in breiten Teilen wörtlich die Ausführungen des Generalstaatsanwalts vom 10. Mai wiederzugeben und lediglich hier und da ein Beispiel aus dem Bezirk zu den entsprechenden Abschnitten des Referats hinzuzusetzen. Selbst wenn die Kenntnis der Ausführungen des Generalstaatsanwalts zu diesem Zeitpunkt noch nicht allgemein vorausgesetzt werden konnte und ihre Wiederholung notwendig war, wäre zu erwarten gewesen, daß in den Referaten eine selbständige Analyse der Situation im Bezirk unter den oben erwähnten Gesichtspunkten vorgenommen wird. Die Verantwortung hierfür trug nicht nur der jeweilige Referent, sondern auch die Leiter der anderen beiden Bezirksbehörden der Justiz, durch deren Mitarbeit allein eine treffende Beurteilung der Probleme des Bezirks möglich ist. Wenn von den anwesenden Richtern und Staatsanwälten verlangt wurde, in der Diskussion offen ihre eigenen Erkenntnisse aus den Beratungen der 3. Parteikonferenz zu behandeln und Unklarheiten zur Debatte zu stellen und, dies soll vorweggenommen werden, sie dieser Aufgabe bisher auf den meisten Konferenzen, unabhängig von der Qualität des Referats, weitgehend gerecht geworden sind , so wäre dies um so mehr von den verantwortlichen Bezirksfunktionären der Justiz zu verlangen. Wenn die Referate wie in Potsdam, Cottbus, Schwerin diesen Anforderungen nicht entsprachen, so kommt darin auch die Tatsache zum Ausdruck, daß die zentralen Justizorgane es an einer entsprechenden Anleitung hatten fehlen lassen. Ein gutes Beispiel dafür, wie im Referat an die Probleme des Bezirks herangegangen werden muß, boten die Bezirke Dresden, Frankfurt, Erfurt, Magdeburg und Karl-Marx-Stadt wie auch Berlin. So entwickelte der Bezirksstaatsanwalt von Dresden in seinem Referat gute Vorschläge für Arbeitsmethoden, die dazu führen, Verhaftungen, die sich im Ergebnis als ungerechtfertigt exweisen, auf ein Mindestmaß zu beschränken. Ferner enthielt das Referat eigene Gedanken für die weitere Einbeziehung der Schöffen in die propagandistische Arbeit. Noch besser muß das Referat in Karl-Marx-Stadt eingeschätzt werden, das sich u. a. kritisch mit der Qualität der Anleitung durch die zentralen Justizorgane, insbesondere das Oberste Gericht, beschäftigte. Kritisiert wurden aber auch die Bezirksbehörden der Justiz, so u. a. deswegen, weil sie Anleitungen der zentralen Justizorgane ohne Kommentar und ohne Konkretisienmg auf die örtlichen Verhältnisse an die Kreisorgane weitergeben. Bemerkenswert ist, daß in diesem Referat auch die Fragen der Arbeit der Parteiorganisationen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands im Justizapparat, vor allem auf der Kreisebene, wenigstens berührt wurden. Wie gesagt, besteht von der Diskussion auf den in der ersten Woche durchgeführten Konferenzen ein positiver Eindruck. Auf jeder Konferenz gab es eine Reihe guter Diskussionsbeiträge von Richtern und Staatsanwälten, die davon zeugten, daß sich diese Redner gründlich und gewissenhaft, ausgehend vom Bewußtsein ihrer großen politischen Verantwortung, mit wichtigen Fragen unserer Arbeit auseinandergesetzt haben. Insofern brachten die Konferenzen erneut den Beweis, daß in den Justizorganen der Deutschen Demokratischen Republik eine große Anzahl politisch geschulter und fachlich gebildeter Juristen arbeitet. Die weitere Verbesserung der Qualität der Arbeit in der Justiz wird weitgehend davon abhängen, ob es die zentralen Justizorgane verstehen, für ihre anleitende Tätigkeit diejenigen Erfahrungen schnell und umfassend nutzbar zu machen, welche die Funktionäre bei ihrer täglichen Arbeit in den Bezirken und Kreisen sammeln. Ein beachtlicher Teil der Diskussionsreden befaßte sich mit der Arbeit der Schöffen. Daraus folgt, daß die Aufgabe der Festigung und Weiterentwicklung der Demokratie, die die 3. Parteikonferenz stellt, für die Justiz richtig erkannt worden ist. Auch mehrere Schöffen sprachen selbst in der Diskussion und gaben z. T. wichtige Anregungen für die weitere Verbesserung der Arbeit, bezeichnenderweise vor allem dort, wo neben Menschen mit bereits jahrelangen Erfahrungen in der Schöffenarbeit Arbeiter zu Worte kamen, die erst seit der Schöffenwahl 1955 am Gericht tätig sind. Von den sachlichen Problemen, die in diesem Zusammenhang behandelt wurden, ist vor allen Dingen die Frage der Mitwirkung der Schöffen bei Entscheidungen des Gerichts, die außerhalb der Hauptverhandlung getroffen werden, zu erwähnen. Dabei wurde klargestellt, daß eine Beteiligung an der Entscheidung in diesen Fällen auf Grund der anders lautenden gesetzlichen Regelung gegenwärtig nicht möglich ist, daß aber die Mitwirkung der Schöffen an der Beratung eine wichtige Möglichkeit ist, bereits heute die Qualität solcher Entscheidungen, wie Eröffnungsbeschluß oder Entscheidung über Gewährung bedingter Strafaussetzung, zu erhöhen. Entsprechendes gilt sicher auch im Zivilverfahren für richterliche Entscheidungen, die außerhalb der mündlichen Verhandlung getroffen werden. Es kommt nunmehr darauf an, diese bereits jetzt gegebenen Möglichkeiten einer weiteren Einbeziehung der Schöffen in die rechtsprechende Tätigkeit der Gerichte in der Praxis zu erproben, ehe die entsprechenden gesetzgeberischen Konsequenzen gezogen werden und die Schöffen auch für diese Entscheidungen mit verantwortlich gemacht werden. Allerdings wäre es zumindest verfrüht, wollte man diese neue Form der Beteiligung der Schöffen an der Rechtsprechung sofort auf alle Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung, insbesondere auf den Haftbefehl, ausdehnen. Einmal würde ein solches Verlangen zu großen organisatorischen Schwierigkeiten führen, da bekanntlich Haftbefehle mitunter auch außerhalb der Arbeitszeit des Gerichts und an Sonntagen erlassen werden müssen. Ferner erfordert der Erlaß eines Haftbefehls eine derartige Verantwortung, daß er ein denkbar ungeeigneter Gegenstand für die Erprobung einer neuen Arbeitsmethode ist. Schließlich stellt die Beteiligung der Schöffen an der Entscheidung über den Eröffnungsbeschluß, bei der ja gleichzeitig soweit Untersuchungshaft verhängt worden ist über die Fortdauer der Untersuchungshaft zu beschließen ist, ihre rechtzeitige Mitwirkung auch an dieser richterlichen Maßnahme sicher. Auch zu den organisatorischen Fragen der Schöffenarbeit gab es eine Reihe wertvoller Diskussionsbeiträge und Anregungen. So ist der auf der Berliner Konferenz entwickelte Vorschlag, wonach erreicht werden soll, daß jeder Richter sowohl in der rechtsprechenden Tätigkeit als auch in der Schulung und politischen Massenarbeit möglichst immer mit demselben Kreis von Schöffen zusammen sein soll, bestimmt einer Diskussion Wert. Auf dem Gebiet der Schöffenschulung wurde die Wirksamkeit der Schöffenaktivs bei der Erhöhung der Teilnehmerzahl an den Schulungsveranstaltungen besonders hervorgehoben und die Einstellung einiger Betriebe, die immer noch die Arbeit der Schöffen als eine dritt-rangige Angelegenheit ansehen, entsprechend kritisiert Fälle, in denen wie in Rostock berichtet wurde sich ein Betrieb dafür einsetzt, daß zur Schöffenschulung nur „Delegierte“ gesandt werden, werden hoffentlich bald der Vergangenheit angehören. Auf der gleichen Linie bewegte sich die Kreisleitung der SED in Stalinstadt, die die Bitte der Vorsitzenden des Schöffenaktivs, einen Bericht über die Schöffenarbeit im Kreis zu geben, mit der Bemerkung: „Wir haben Wichtigeres zu tun“ abtat. Eine wichtige Möglichkeit der Ergänzung und Verbesserung der Schulung ist die Benachrichtigung der Schöffen von wichtigen Prozessen, die ihnen die Möglichkeit gibt, als Zuhörer wertvolle Erfahrungen für ihre rechtsprechende und propagandistische Arbeit zu sammeln. Bemerkenswert ist auch ein Hinweis aus Potsdam, wonach den Schöffen einige Informationen über die Fragen des Strafvollzugs vermittelt werden sollten, die sie bei ihrer propagandistischen Albeit entsprechend verwerten können. Ein weiterer bemerkenswerter Punkt der Diskussion waren die Stellungnahmen zu den geplanten gesetzgeberischen Maßnahmen: die Ergänzung unseres Strafensystems durch die Einführung der bedingten Ver- 358;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 358 (NJ DDR 1956, S. 358) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 358 (NJ DDR 1956, S. 358)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X