Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 357

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 357 (NJ DDR 1956, S. 357); auch die Verhandlungen die große Zahl der juristischen Normen für eine friedliche Zusammenarbeit entstehen. Der Referent würdigt in diesem Zusammenhang die kürzlich erfolgte Neuaufnahme von 16 Staaten als Mitglieder der Vereinten Nationen sowie die von einer Großmacht einseitig durchgeführte zweimalige Reduzierung ihrer bewaffneten Kräfte. Er betont, daß erst die Aufnahme auch der fünften Großmacht, der Volksrepublik China, die Organisation der Vereinten Nationen zur Weltorganisation qualifizieren würde, und weist auf eine Reihe wichtiger, der Lösung harrender Aufgaben hin: die allgemeine Abrüstung, das Verbot der Massenvernichtungswaffen und die Schaffung des Systems der kollektiven Sicherheit sowohl im Weltmaßstab als auch speziell für Europa. Die Tagesordnung der UNO ist reich an Problemen. Den Regierungen der Großmächte und der übrigen Staaten fällt die Aufgabe zu, auf die Prinzipien der Charta zurückzukommen, ihre Entscheidungen zu realisieren und alle Hebel in Bewegung zu setzen, um die Ziele zu verwirklichen, die sie anstrebt. Welche Aufgabe haben wir Juristen dabei? Um die Rolle des Rechts in den internationalen Beziehungen richtig zu erkennen und zu definieren, ist es notwendig, von der historischen Tatsache der friedlichen Koexistenz der Staaten verschiedener Systeme auszugehen, den Weg der Geschichte zu verfolgen und die Schaffung neuer und immer fortschrittlicherer Prinzipien des Rechts zu studieren, denen sich eine wachsende Zahl von Staaten anschließt. In dem Augenblick, da diese Prinzipien in obligatorische Normen verwandelt werden, ist es notwendig, ihre Wirksamkeit zu untersuchen und daraus die weiteren theoretischen und praktischen Konsequenzen zu ziehen. Man muß sorgfältig die Rolle beachten, die das Recht in den Beziehungen zwischen den Staaten spielt, und den unwissenschaftlichen Charakter sowohl solcher Theorien zeigen, die in der Lösung internationaler Probleme ausschließlich das brutale Spiel der Kräfte16) sehen wollen, ein Schlachtfeld, auf dem die Gewalt obsiegt, als auch derjenigen, die durch die pluralistische Theorie des Völkerrechts dem juristischen Nihilismus den Weg ebnen17). Aber nicht dies sind die Wege, die zur Lösung der politischen und wirtschaftlichen Weltprobleme führen. Wie auf allen Gebieten, spielt sich auch hier heute der Kampf zwischen Pessimismus und Ratlosigkeit einerseits, Zuversicht der Menschen in unsere Zivilisation andererseits ab. Bestimmte Leute sagen den Niedergang unserer Zivilisation voraus, beugen sich der brutalen Gewalt und finden nicht die Antwort auf die Fragen, die die 16) z. B. Hans Morgenthau, In defense of National Interest, Chicago 1951. ii) Wilk, International Law and Global ideological Conflict, in „American Journal of International Law“ 1951 S. 638. Welt beunruhigen. Die Menschheit aber wird diesen Weg nicht einschlagen. Es gibt Menschen, deren Ideen Irrwege gehen, und die, wenn sie über die Funktion des Rechts nach-denken, diesen) eine weit bedeutendere Rolle zumessen, als es in Wirklichkeit spielt. Andere wiederum messen dem Recht zweitrangige Bedeutung bei und stellen es an den Rand der internationalen Fragen. Wir wissen jedoch, daß beide Meinungen nicht richtig sind. Das Recht erfüllt in den internationalen Beziehungen eine bedeutende Aufgabe, und man darf diese Aufgabe nicht leugnen. Viele Phänomene, die aufeinander einwirken, üben auf den Gang der Ereignisse, auf das Leben, wie wir es kennen und an dem wir aktiv teilhaben, Einfluß aus. Unter diesen Phänomenen hat das Recht eine aktive Aufgabe zu erfüllen; es kann einen bedeutenden Einfluß auf die internationalen Beziehungen, auf die Herstellung des Fortschritts und des Friedens ausüben, und man muß ihm den Platz einräumen, der ihm gebührt. Die Geschichte beweist, daß der richtige Weg der Weg des Vertrauens in den Menschen und seine Kräfte, der Weg des Vertrauens in die Größe unserer Zivilisation und damit in die Zukunft und den Fortschritt ist. Und was ist mit uns Juristen? Gehören wir zu denjenigen, deren Aufgabe es ist, Fälle zu studieren und Haare zu spalten, oder gehören wir zu denjenigen, die, wie die Techniker, Lösungen für die Praxis finden? Wir sind Handwerker, aber wie leicht können wir Künstler werden. Heutzutage ist Leidenschaft und Phantasie notwendig, wenn man ein guter Völkerrechtler sein will. Auf unserem bescheidenen Gebiet können wir nicht nur Geschichte schreiben, sondern sie auch beeinflussen. Wir müssen dazu beitragen, das Gebäude zu errichten, das Rüstzeug zu formen, das den gegenwärtigen Anforderungen entspricht. Das Völkerrecht gibt allgemeine Anweisungen, und uns fällt die Aufgabe zu, daraus lebendige Realität zu machen. Erst dann hat das Recht die warme und überzeugte öffentliche Meinung hinter sich, die eine so bedeutsame Sanktion des Völkerrechts bildet. Hier liegt unsere Aufgabe. Die Charta der Vereinten Nationen ist einer der mächtigsten Pfeiler des Völkerrechts. Art. 103 der Charta zeigt klar, daß ihre Bestimmungen allen Verpflichtungen anderer internationaler Abkommen und Konventionen Vorgehen. Durch ihre Bestätigung der allgemein anerkannten Prinzipien des Völkerrechts und durch die Schaffung neuer Normen stellt die Charta ein Dokument von höchster Bedeutung dar. Wenn wir sie einhalten, wenn wir mehr Vertrauen in die friedlichen Bemühungen der Völker setzen, dann wird unser gemeinsamer Kampf gegen das Übel, gegen den Obskurantismus und gegen alles Rückständige eine echte Befreiung der Menschheit herbeiführen. Die Charta der Vereinten Nationen ist durchaus dazu geeignet, der Menschheit als juristische Grundlage der friedlichen Koexistenz zu dienen. Einige Erfahrungen aus Bezirkskonferenzen über die sozialistische Gesetzlichkeit im Strafverfahren Von WALTER KRUTZSCH, Persönlicher Referent des Ministers der Justiz Auf der Konferenz der Richter und Staatsanwälte, die am 10. Mai 1956 auf Initiative des Politbüros der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und des Präsidiums des Ministerrats der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin durchgeführt wurde, erläuterte der Generalstaatsanwalt der DDR die Grundsätze für die Arbeit der Justizorgane im Strafverfahren, wie sie sich aus den Ergebnissen der 3. Parteikonferenz der SED in Auswertung des XX. Parteitages der KPdSU für den sozialistischen Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik im zweiten Fünfjahrplan ergeben. Auf der Grundlage dieses Referats und der dazu geführten Diskussion werden in der Zeit vom 28. Mal bis zum 12. Juni 1956 in allen Bezirken der Deutschen Demokratischen Republik und in Berlin Konferenzen der Richter und Staatsanwälte durchgeführt, auf denen die allgemeine Linie der weiteren Festigung der sozia- listischen Gesetzlichkeit im Strafverfahren, ausgehend von den örtlichen Erfahrungen, diskutiert wird. Den Staatsanwälten und Richtern soll dadurch die Fähigkeit vermittelt werden, sicherer zu erkennen, wie sich die Festigung der gesellschaftlichen Verhältnisse in der Deutschen Demokratischen Republik auf ihre Arbeit auswirkt. Dabei sollen gemeinsam Mittel und Wege gefunden werden, die die Festigung der Gesetzlichkeit, die ein Hauptanliegen unseres Staates war und bleibt, weiterführen. Aufgabe der zentralen Justizbehörden ist es, alle auf den Bezirkskonferenzen behandelten Fragen für die weitere Verbesserung der Arbeit zu analysieren. Dieser Bericht kann nur auf einige der Fragen eingehen, die auf den in der Woche vom 28. Mai bis zum 2. Juni durchgeführten Bezirkskonferenzen behandelt worden sind, und nicht die Gesamteinschätzung aller Konferenzen vorwegnehmen. 357;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 357 (NJ DDR 1956, S. 357) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 357 (NJ DDR 1956, S. 357)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie fürdie Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität - Analyse von Forschungs und Diplomarbeiten - Belegarbeit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit . Die auf den Sicherheitserfordemissen der sozialistischen Gesellschaft beruhende Sicherheitspolitik der Partei und die nächsten Aufgaben der Partei in der Innen- und Außenpolitik Dietz Verlag Berlin Breshnew, Sozialismus ist der Bannerträger des Friedens und des Fortschritts Grußansprache auf dem Parteitag der Neues Deutschland., Breshnew, Sicherer Frieden in allen Teilen der Welt bleibt oberstes Ziel der Rede vor dejn indischen Parlament Neues Deutschland., Honecker, Bericht des Zentralkomitees der Sozialistischen Eijfh stdpartei Deutschland an den PrJsag der Dietz Verl Berlin : der Verlag Berlin Direktive des Parteitages der zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung beruhende Bereitschaft der Werktätigen, ihr Intei esse und ihre staatsbürgerliche Pflicht, mitzuwirken bei der Sicherung und dem Schutz der Deutschen Demokratischen Republik im Bereich des Chemieanlagenbaus. Bei seinem Versuch, die ungesetzlich zu verlassen, schloß oft jedoch unvorhergesehene Situationen, darunter eine eventuelle Festnahme durch die Grenzsicherungskräfte der Deutschen Demokratischen Republik, Artikel Strafgesetzbuch und und gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die rechtlichen Grundlagen für den Vollzug der Untersuchungshaft in der Deutschen Demokratischen Republik sind: die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik Strafprozeßordnung Neufassung sowie des Strafrechtsänderungsgesetzes. Strafgesetzbuch der und Strafrechtsänderungsgesetz Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. die Feststellung der Wahrheit als ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen.

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