Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 329

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 329 (NJ DDR 1956, S. 329); fassung zu tun. Wir haben klare Vorstellungen über alle diese Dinge. Man muß sie auch ebenso klar in der Anwendung unserer staatlichen Machtmittel entwickeln. Kraft und Klugheit muß die Grundlage unserer Entwicklung in der Justizarbeit sein. Das Ziel unserer Aussprache besteht darin, unsere Kraft richtig zu erkennen, genau einzuschätzen: wo liegen noch Gefahren, und wo liegen keine mehr. Von hier aus werden wir zu einer neuen Praxis kommen. Ein Wort möchte ich noch zu den Schöffen sagen. Die Entwicklung der Schöffen, ihre Bedeutung, ihr Mitwirken und die Initiative, die sie zeigen, ist ein Beweis dafür, in welchem hohen Maße das Volk sich mit unserer Justiz und unserem Recht verbunden fühlt. Ich denke, man muß der Frage der Schöffen eine ganz be-, sondere Aufmerksamkeit zuwenden. Wenn einmal Schöffen bei der Urteilsfindung zögern, ist dies ganz sicher ein Beweis dafür, daß irgend etwas nicht in Ordnung ist. Die Schöffen, die aus der Kenntnis des Lebens heraus an der Gestaltung des Rechts mitwirken, sind ein unverbildetes und echtes Temperament, das wir genau werten und beachten müssen. Man muß auf diesem Gebiet sehr viel tun, um die Rechtsprechung weiter zu verbessern. Der Generalstaatsanwalt hat davon gesprochen, daß man mit großem Fleiß daran arbeiten müsse, die Presse zur Publizierung von Rechtsfragen heranzuziehen. Ich bin dafür. Man muß aber die richtige Form finden, die Fragen des Rechts und der Rechtsprechung der Bevölkerung darzulegen. Abstrakte Rechtsdarstellungen treffen nicht das, was der Mensch lesen will. Aber wenn die Fragen des Rechts an einem bestimmten Fall oder an mehreren erläutert werden, wenn die Wirkungen des Rechts auf das Leben der Menschen gezeigt werden, wird es verständlich, wie nötig es ist, daß sich die Menschen um die Entwicklung der Rechtsfragen bemühen. Die Presse, davon bin ich überzeugt, wird viel lieber auf dieser Basis die Probleme des Rechts behandeln. In den Diskussionsbeiträgen von Staatssekretär Dr. Toeplitz und Vizepräsident Ziegler wurde angeführt, wie wichtig das Auftreten der Mitarbeiter der Justiz in Verhandlungen, bei Plädoyers, bei Urteilsbegründungen, bei Vernehmungen, in der Öffentlichkeit überhaupt ist. Die Justiz muß immer sachlich und ruhig sein. Hier möchte ich noch ein Wort zu dem entscheidenden Problem sagen. Man kann noch so gute Rechtsformen und Gesetze machen, entscheidend ist die Gestaltung in der Hand des ausübenden Staatsanwaltes und Richters. Das ist das große Problem der Kaderentwicklung, der Fortentwicklung von jedem einzelnen, der in diesem wichtigen Apparat unseres Staates steht. Das sind allgemeine Probleme der Organisation, das sind Probleme der Leitung des Staatsorgans, das sind Probleme von jedem einzelnen selbst, besonders auf einem solchen Arbeitsgebiet. Niemand im Staatsapparat wird vor so vielseitige Dinge des Lebens täglich gestellt, wie der verantwortliche Mitarbeiter im Justizapparat. Niemand hat so ernste Entscheidungen mit ihren unmittelbaren Rückwirkungen auf Gesellschaft und Familie, wie die Mitarbeiter der Justiz, die Richter und Staatsanwälte. Die Frage der Kaderentwicklung muß darum letzten Endes von jedem einzelnen Richter und Staatsanwalt ausgehen. Jeder einzelne muß die Werte, die ein Staatsanwalt oder Richter haben muß, von sich aus verantwortungsbewußt entwickeln. Wir wünschen,* daß sich Richter und Staatsanwälte dieser Verantwortung bewußt sind.“ Über den Rahmenarbeitsplan der Obersten Staatsanwaltschaft Von HORST ROSE, persönlicher Referent des Generalstaatsanwalts der DDR . Es steht außer Zweifel, daß die Grundlage jeder planmäßigen und systematischen Arbeit der Arbeitsplan ist. Bei der Auswertung der Ergebnisse der Leipziger Konferenz trat deutlich zutage, daß die bisherige Gestaltung der Arbeitspläne der Obersten Staatsanwaltschaft eine Erfüllung ihrer Aufgaben nicht gewährleistet. Den zentralen Dienststellen, die den Überblick über das Geschehen in der Deutschen Demokratischen Republik haben, obliegt es, die notwendigen Hinweise bis in die Kreise dringen zu lassen und das gilt insbesondere für die Staatsanwaltschaft die Staatsanwälte auf die Schwerpunkte zu orientieren, um ihre Tätigkeit zu einer mobilisierenden und organisierenden Kraft zu gestalten. Die Leipziger Konferenz vom Dezember 1955, die das Ziel hatte, die bisherigen Arbeitsergebnisse kritisch auszuwerten und neue Arbeitsmethoden zu finden, verankerte zwar ihre Ergebnisse in den Arbeitsentschließungen der drei Kommissionen; das genügte aber keinesfalls, um die Umsetzung in die Praxis zu gewährleisten. Die Oberste Staatsanwaltschaft stellte bisher ihren Arbeitsplan derart auf, daß die einzelnen Abteilungen losgelöst voneinander die augenblicklichen Schwerpunkte ihrer Arbeit festlegten und auf diese Weise versuchten, sie bis hinunter in die Kreise zu tragen. Eine solche Handhabung mußte unbewußt den Ressortgeist fördern, eine Isolierung der Abteilungen mit sich bringen, die Verantwortungsfreudigkeit hemmen und der kollektiven Leitung ebenso abträglich sein wie der kollektiven Zusammenarbeit. In der Erkenntnis dieser Mängel gelangten wir zu einer neuen Arbeitsplangestaltung der Obersten Staatsanwaltschaft. Er bedeutet den Versuch, den Ressortgeist zu beseitigen, die kollektive Leitung zu stärken und ganz besonders das Prinzip der Kontrolle der Durchführung zu verwirklichen. Dabei wird keinesfalls unterschätzt, daß diese schwierigen Aufgaben weder von heute auf morgen, noch mit rein technischen Mitteln zu lösen sind. Vielmehr ist gleichzeitig die Forderung zu betonen, daß die Funktionäre sich ständig immer gründlichere politische Kenntnisse aneignen. Die Auswertung des Ergebnisses des Rahmenarbeitsplans für das I. Quartal 1956 hat gezeigt, daß die Verbesserung der Arbeit, die Orientierung der Staatsanwälte auf die ökonomischen Probleme unserer Entwicklung eine beharrliche, ausdauernde Arbeit erfordert, daß eine ständige Bereicherung ihres Wissens und Könnens notwendig ist, um mit der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung Schritt zu halten. Die Oberste Staatsanwaltschaft hat es darum nicht nur bei der neuen Plangestaltung bewenden lassen, sondern hat neue Methoden der Inspektion entwickelt, die gleichermaßen aktiv dem Ziele dienen, die staatsanwaltschaftliche Tätigkeit zu einer mobilisierenden und aktiven Kraft zu gestalten. Uber die neuen Methoden der Inspektion wird später berichtet werden. Die Verwirklichung des Rahmenarbeitsplans für das I. Quartal 1956 verlangte von jedem Staatsanwalt die genaue Kenntnis der politischen und ökonomischen Struktur seines Bezirks bzw. Kreises, wie dies bereits von der Leipziger Konferenz der Richter und Staatsanwälte gefordert wurde. Eine solche Übersicht ist die Voraussetzung dafür, daß der Staatsanwalt die auftretenden Schwerpunkte der Kriminalität rechtzeitig erkennt und in Zusammenarbeit mit breiten Schichten der Bevölkerung Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung einleitet. Gleichermaßen dient diese Übersicht der Aufdeckung der latenten Kriminalität und ermöglicht eine bessere Anleitung der Untersuchungsorgane. Diese Übersicht des Kreisstaatsanwalts erstreckt sich vor allem auf den Produktionsablauf in den industriellen Schwerpunktbetrieben bzw. landwirtschaftlichen Produktionsstätten. Es war die Aufgabe der Bezirksstaatsanwälte, die Kreisstaatsanwälte darin anzuleiten, wie sie sich am besten eine solche Übersicht verschaffen können. Darüber hinaus hat die Oberste Staatsanwaltschaft jedem Kreisstaatsanwalt eine methodische Anleitung hierfür übermittelt 329;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 329 (NJ DDR 1956, S. 329) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 329 (NJ DDR 1956, S. 329)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Verhinderung der Ausreise in sozialistische Länder; Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in Verbindung mit den anderen strafverfahrensrecht liehen Regelungen über die Beschuldigten-vernehmung spiegelt die im Gesetz enthaltene Forderung die Bedeutung der Wahrung: der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie die innere Sicherheit der unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten und feindlich negative Kräfte nachhaltig zu disziplinieren. Stets wurde der Grundsatz beachtet, mit keiner Entscheidung oder Maßnahme die Politik der Partei und des sozialistischen Staates. Die Aufdeckung von Faktoren und Wirkungszusammenhängen in den unmittelbaren Lebens-und. Entwicklungsbedingungon von Bürgern hat somit wesentliche Bedeutung für die Vorbeug und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Feststellung bedeutsam, daß selbst in solchen Fällen, bei denen Bürger innerhalb kurzer einer Strafverbüßung erneut straffällig wurden, Einflüsse aus Strafvollzug und Wiede reingliederung nur selten bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens Augenmerk geschenkt wurde. Andererseits besagen die Erfahrungen, daß derartige Einflösse nicht unerhebliches Wirkungsgewicht für erneute Straffälligkeit bes itzen. Lekschas, u.Kriminologie.

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