Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 326

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 326 (NJ DDR 1956, S. 326); gen zeigen uns die Wichtigkeit einer intensiven Beschäftigung mit den Ursachen verbrecherischer Handlungen, die bisher bei uns noch allgemein vernachlässigt wird. Infolge Zeitmangels konnte der DiskussSions'beitrag von Hauptabteilungsleiter Böhme (Ministerium der Justiz) nicht vorgetragen werden. Ausgehend von der durch die 3. Parteikonferenz der SED an der Kontrolle der Rechtsprechung geübten Kritik befaßt er sich mit der Verbesserung der operativen Arbeit, der lebendigen Gestaltung der Kontrolle der Rechtsprechung: „Wir haben im Ministerium der Justiz die Kritik der 3. Parteikonferenz sehr ernst genommen. Wir können noch immer nicht sagen, unsere operative Arbeit sei gut, wenn sie auch nicht mehr zu vergleichen ist mit den Instruktionen und Revisionen, wie wir sie vor zwei oder drei Jahren und noch früher durchgeführt haben. Zwei Hauptmängel sind es vor allem, mit denen wir fertig werden müssen. Das ist zunächst die ungenügende Auswirkung unserer Anleitung und Kontrolle auf die Rechtsprechung der Kreisgerichte. Bei ihnen liegt das beweist die Statistik der Schwerpunkt der Rechtsprechung, denn sie entscheiden mehr als 90 Prozent aller Strafsachen und 99 Prozent aller Zivil- und Familiensachen. Die richtige Anleitung der Kreisgerichte ist Hauptaufgabe der Instrukteure der Abteilung Recht der Justizverwaltungsstellen der Bezirke. Die Instrukteure des Ministeriums können diese Aufgabe nicht selbst übernehmen; unsere Anleitung geht zu den Justizverwaltungsstellen und den Bezirksgerichten. Aber unsere Aufgabe ist es, die große Kraft der Instrukteure der Justizverwaltungsstellen voll zu entfalten, sie besser anzuleiten bei der richtigen Durchführung ihrer operativen Arbeit. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir zunächst im Ministerium mit allen Instrukteuren Seminare durchgeführt. Im ersten Seminar behandelten wir die operative Arbeit im Bezirk, im zweiten die operative Arbeit im Kreis und im dritten unter der Leitung des Ministers Fragen der sozialistischen Gesetzlichkeit. Die gleichen Seminare haben die Instrukteure des Ministeriums in den vergangenen zwei Wochen in den Bezirken mit den Instrukteuren der Justizverwaltungsstellen durchgeführt. Das war der erste Schritt. Es bleibt aber nicht bei diesen Seminaren, wir müssen mehr tun, wir müssen den Erfolg der Seminare an Ort und Stelle kontrollieren. Deshalb wird jeder Instrukteur des Ministeriums noch in diesem Quartal an der Revision eines Kreisgerichts durch die Justizverwaltungsstelle teilnehmen. Wir werden bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer Revision bei einem Kreisgericht Anleitung geben. Das zweite ebenso wichtige , was es jetzt zu tun gilt, haben wir im Beschluß des Kollegiums des Ministeriums der Justiz so formuliert: „Die Anleitung und Kontrolle durch das Ministerium und die Justizverwaltungsstellen ist zu ergänzen durch eine verstärkte Kontrolle der Rechtsprechung durch die Richter und durch die Entwicklung der Kritik der Schöffen an der Rechtsprechung. Die Organisierung und Entfaltung dieser Kritik von unten ist weitere Aufgabe des Instrukteurs.“ Aber das genügt schon heute nicht mehr! Die Entfaltung der Kritik an unserer Rechtsprechung das ist nicht nur Sache der Richter und der Schöffen, das muß Sache aller Bürger werden. Wir haben dazu gestern abend im Rundfunk die ganze Bevölkerung aufgefordert. Worauf es ankommt, das ist, die wenn auch wenigen wirklich falschen Urteile, die von unseren Menschen nicht verstanden werden und auch gar nicht verstanden werden können, aus den Hunderten und Tausenden von richtigen Entscheidungen unserer Gerichte herauszufinden und dafür zu sorgen, daß aus dem falschen ein richtiges Urteil wird. Das ist das wichtigste. Wir wissen alle: Es können hundert richtige Urteile nicht den Schaden wiedergutmachen, den eine falsche Entscheidung bei unseren Bürgern hinterlassen muß. Wir haben unsere Schöffen schon wiederholt zur Kritik an der Rechtsprechung aufgefordert, und das beginnt Früchte zu tragen. Wir organisieren jetzt bei allen Gerichten die laufende Kontrolle der Rechtsprechung durch die Richter und die Schöffen des Gerichts, und außerdem haben wir uns wie gesagt an die Öffentlichkeit gewandt. Wir haben alle Bürger aufgefordert, jedes Urteil zu kritisieren, das sie nicht für richtig halten sei es in einer Justizaussprache mit dem Richter, sei es in der Presse oder in einer Mitteilung an die Schöffen, an das Gericht, die Justizverwaltungsstelle oder an das Ministerium. Wenn wir die im Gesetz gegebenen Möglichkeiten zur Korrektur falscher Urteile voll ausnutzen, dann darf keine Entscheidung unserer Gerichte bestehen bleiben, die von unseren Bürgern nicht verstanden wird, und es darf erst recht kein Urteil rechtskräftig werden oder bleiben, das das Gesetz verletzt, das nicht Partei nimmt für die Sache des werktätigen Volkes.“ Der Beitrag Böhmes zeigt die Notwendigkeit, die Beschlüsse der 3. Parteikonferenz der SED zu verwirklichen, die eigene Arbeit kritisch zu untersuchen und die Aussprachen über die Ergebnisse der 3. Parteikonferenz in Verbindung mit der eigenen Arbeit zu führen. Das betonte auch der Leiter der Justizverwaltungsstelle im Bezirk Halle, Jahn, in seinem ebenfalls aus Zeitmangel nicht vorgetragenen Diskussions beitrag: „Es wäre imzutreffend, wollte man sagen, daß sich die Gerichte nicht mit den Dokumenten und den Beschlüssen der 3. Parteikonferenz beschäftigt hätten. Im Gegenteil, man muß feststellen, daß diese Dokumente bei allen Gerichten sowohl in Dienst- und Arbeitsbesprechungen wie auch in Beratungen der Parteiorganisation zum Gegenstand der Diskussion gemacht worden sind. Aber bei vielen Gerichten war die Aussprache losgelöst von der eigenen Arbeit, es erfolgte eine mehr oder weniger formale, nicht auf die eigene Arbeit bezogene Auswertung. Die Auswertung der Parteikonferenz wurde nicht mit der konkreten Untersuchung der eigenen Arbeit der Gerichte z. B. in Strafsachen, Zivilsachen oder auf anderen Gebieten verbunden. Ja, es gibt sogar Kreise, wie z. B. Naumburg, in denen bis heute noch keine gemeinsame Aussprache der Justizorgane über die Fragen der Gesetzlichkeit stattgefunden hat, obwohl auf der Direktorentagung am 19. April eine solche allgemein als unerläßlich empfunden worden war. Es ist klar, daß eine solche Arbeit nicht zu konkreten Schlußfolgerungen und zur Verbesserung der Arbeit führen kann.“ Auch Jahn unterstrich den hohen Wert, den die Mitarbeit der Schöffen für die Rechtsprechung hat, und begrüßte die von Melsheimer in seinem Referat erhobene Forderung, die Schöffen noch weiter in die richterliche Tätigkeit einzubeziehen und sie insbesondere auch beim Erlaß des Eröffnungsbeschlusses und bei der Gewährung bedingter Strafaussetzung mit-witken zu lassen. Ergänzend schlug Jahn vor, die Mitwirkung der Schöffen auch beim Erlaß von Strafbefehlen zu gewährleisten. Zur Sprechstundentätigkeit von Richtern und Staatsanwälten in den Betrieben führte Jahn aus: „Die in den Betrieben und ländlichen Gebieten .durchgeführten. Sprechstunden sparen der Bevölkerung viel Weg und Zeit. Mit Hilfe der Sprechstunden haben sich unsere Organe Sympathie bei den Werktätigen in den Betrieben erworben. M. E. erfordert die jetzige Situation die regelmäßigen Sprechstunden in Betrieben umzuwandeln in andere, höhere Formen der Verbindung, wie z. B. Teilnahme an Produktionsberatungen und anderen Veranstaltungen. Dort, wo es bis jetzt noch nicht gelungen ist, Einfluß in den Betrieben zu gewinnen, sind nach wie vor Sprechstunden das geeignete Mittel.“ Dem ist zuzustimmen, wenn auch beachtet werden muß, daß die Sprechstunden des Richters andere Merkmale aufweisen müssen als die operative Arbeit des Staatsanwalts. Wenn es das Hauptziel der richterlichen Sprechstunden im Betrieb ist, den rechtsuchenden Bürgern die notwendigen Auskünfte zu geben, sie zu beraten, ihnen den Weg zu zeigen und damit das Vertrauen der Bürger zu unseren Staatsorganen herzustellen, so wird der Staatsanwalt vor allem bestrebt sein, Gesetzesverletzungen aufzuspüren, deren Beseitigung ihm im Wege der Allgemeinen Aufsicht obliegt. Er wird daher vor allem an Produktionsberatungen, Arbeitsbesprechungen, FDGB-Gruppenversammlungen usw. teilnehmen. In diesem Sinne waren auch die Ausführungen Melsheimers zu verstehen, der nicht eine 326;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 326 (NJ DDR 1956, S. 326) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 326 (NJ DDR 1956, S. 326)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu kontrollieren, ob die Untersuchungsorgane auch dieser ihrer Verantwortung gerecht werden. Auch mit diesen progres Sicherstellung relativ wird deutlich, wenn man die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen Sachkundige als Sachverständige ausgewählt und eingesetzt werden können. Derartige Sachkundige können unter bestimmten Voraussetzungen als Sachverständige fungieren. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Operativen Vorganges oder eines anderen operativen Materials ausschließlich inoffizielle Arbeitsergebnisse erbracht werden konnten, also keine offiziellen Beweismittel vorliegen, die als Anlaß ira Sinne des fungieren können.

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