Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 321

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 321 (NJ DDR 1956, S. 321); NUMMER 11 JAHRGANG 10 ZEITSCHRI neueJustiz r FÜR RECHT W UND RECHTSWI BERLIN 1956 5. JUNI SSENSCHAFT Zu einem Entwurf zur Ergänzung des Strafgesetzbuchs Von Dr. HILDE BENJAMIN, Minister der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik Auf der Justizkonferenz am 10. Mai 1956 kündigte der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik in seinem Referat den Erlaß eines Gesetzes zur Ergänzung, des Strafgesetzbuchs an1). Dieser Gesetzentwurf spiegelt in seinen zwei Teilen die gegenwärtigen Schwerpunkte unserer Gesetzlichkeit auf dem Gebiet des Strafrechts wider. Er bringt in seinem ersten Teil vor allem eine Erweiterung unseres Strafensystems durch die Einführung der neuen Strafarten des öffentlichen Tadels und der bedingten Verurteilung, während der zweite Teil die Konkretisierung einer Reihe von Tatbeständen der Verbrechen gegen den Staat Staatsverrat, Spionage, Diversion, Sabotage und einige andere enthält. Dieser Gesetzentwurf steht in voller Übereinstimmung mit der Analyse der gesellschaftlichen und politischen Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik, die die 3. Parteikonferenz der SED vorgenommen hat. Die Ausarbeitung der Tatbestände der Verbrechen gegen die Arbeiter-und-Bauern-Macht entspricht der im Referat des Genossen Walter Ulbricht dargelegten Hauptrichtung unseres Klassenkampfes gegien westliche Agenturen und die von ihnen ausgesandten Spione, Diversanten, Saboteure und sonstigen Verbrecher. Die in diesen Tatbeständen enthaltene Beschreibung der Verbrechen wird es den Untersuchungsorganen erleichtern, wirkliche Verbrechen gegen unseren Staat noch besser zu erkennen, sie von weniger schweren Handlungen abzugrenzen und dadurch ihre ganze Kraft auf die Bekämpfung der gefährlichsten Verbrechen zu konzentrieren. Während sich die Repressivmaßnahmen unseres Staates auf diese Gegner konzentrieren, werden an die weniger gefährlichen Verletzungen unseres Strafgesetzes neue, der erreichten Festigung unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht entsprechende Maßstäbe angielegt und vor allem auch in den verhängten Strafen der Gedanke der Erziehung in den Vordergrund gestellt. Dies ist nicht nur durch eine verstärkte erzieherische Ausgestaltung des Vollzugs der Freiheitsstrafen zu erreichen, sondern auch durch Strafarten, die die Erziehung eines Verurteilten ohne Freiheitsentzug zum Ziele haben. Der vorliegende Gesetzentwurf ist jedoch nicht erst auf Grund der 3. Parteikonferenz entstanden; die Vorarbeiten reichen bereits längere Zeit zurück. Die Notwendigkeit, neue Strafarten einzuführen, die der Erziehung des Verurteilten ohne Entzug der Freiheit dienen, war bereits Gegenstand von Arbeitsbesprechungen im Ministerium der Justiz und beim Generalstaatsanwalt, und die Forderung nach Einführung derartiger Strafen wurde auch auf der Leipziger Konferenz von Richtern und Staatsanwälten im Dezember 1955 erhoben. In einem Artikel im „Neuen Deutschland“1 2) wies Streit auf das Bedürfnis hin, die Strafarten des öffentlichen Tadels und der bedingten Verurteilung einzuführen, und eine Neuformulierung der Tatbestände für Staatsverbrechen wurde bereits von Jahn3) und in der „Neuen Justiz“4) gefordert. 1) vgl. NJ 1956 S. 291. 2) ND vom 8. Mal 1956. 3) „Staat und Recht“ 1956, Heft 1, S. 78. i) NJ 1956 S. 97. Hier sollen zunächst der erste Teil des Gesetzentwurfs, der die neuen Strafarten vorsieht, behandelt und einige damit zusammenhängende Fragen untersucht werden. Dieser erste Teil des Gesetzes ist in unmittelbarem Zusammenhang mit einigen anderen, in den vergangenen Monaten durchgeführten Maßnahmen zu sehen, die ebenfalls zum Ziele haben, die Erziehungswirkung der Strafen zu erhöhen und denen noch längst nicht die genügende Beachtung gewidmet wurde: Am 27. Dezember 1955 wurde die Anordnung des Ministers des Innern über die Eingliederung entlassener Strafgefangener in den Arbeitsprozeß erlassen (GBl. 1956 I S. 57). Sie soll sicherstellen, daß entlassene Gefangene, die sich oft in der produktiven Arbeit in den Vollzugsanstalten ausgezeichnet bewährt haben, schnell und unter Gewährung weitgehender materieller Hilfe, z. B. bei der Beschaffung von Wohnraum, in den Arbeitsprozeß eingegliedert werden. Der Gedanke, daß das durch den Strafvollzug erreichte Erziehungsergebnis erhalten und gefestigt werden soll, kommt besonders in folgender Bestimmung zum Ausdruck: „Die Eingliederung in den Arbeitsprozeß soll dort erfolgen, wo die günstigsten Voraussetzungen für eine positive Entwicklung, besonders durch Einbeziehung in die politische, kulturelle und gesellschaftliche Arbeit, gegeben sind. Das ist in erster Linie in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft der Fall.“ ( Am 15. März 1956 beschloß der Ministerrat die Verordnung über die Kosten in Strafsachen (GBl. I S. 273). Danach werden Gebühren für das Verfahren in Strafsachen und Kosten, die beim Vollzug einer Freiheitsstrafe oder während der Untersuchungshaft entstehen, nicht mehr erhoben. Zu erstatten hat der Verurteilte nur die dem Staatshaushalt entstandenen Auslagen, wie Zeugengebühren, Schreibarbeiten usw. Alle bisher entstandenen und noch nicht gezahlten Verfahrens- und Haftkosten sind erlassen. Durch diese Bestimmung wird sichergestellt, daß ein Verurteilter, der seine Strafe verbüßt hat und sein Leben neu beginnen will, nicht von vornherein mit einer oft bisher in die Tausende von Mark gehenden Schuld belastet ist. Welche Wirkung diese Maßnahme gehabt hat, beweisen die Erklärungen des Dankes, die ehemalige Strafgefangene dem Justizministerium bei Besuchen und in Betrieben zum Ausdruck gebracht haben. Zusammen mit dem Gesetz zur Ergänzung des Strafgesetzbuchs ist aber noch ein weiteres wichtiges Gesetz, ein neues Strafregistergesetz, vorbereitet worden. Es soll hier nur dadurch gekennzeichnet werden, daß die bisherige „beschränkte Auskunft“ völlig entfällt und die Strafen je nach ihrer Schwere nach Ablauf von 2 bis 10 Jahren nach der Verbüßung oder dem Erlaß vollständig gelöscht werden. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung des Gedankens der Erziehung und sichert die volle Gleichberechtigung dessen, der seine Strafe verbüßt hat und sich in aktiver Arbeit in unser gesellschaftliches Leben einordnet. Diese teils bereits erlassenen, teils vorbereiteten Gesetze bilden in ihrer Gesamtheit einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung eines sozialistischen Strafrechts, zur Festigung unserer Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. 321;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 321 (NJ DDR 1956, S. 321) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 321 (NJ DDR 1956, S. 321)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Durcliführung von Transporten und die Absicherung gerichtlicher HauptVerhandlungen der Abteilung der angewiesen., Referat Operativer Vollzug. Die Durchsetzung wesentlicher Maßnahmen des Vollzuges der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit zu erhöhen, indem rechtzeitig entschieden werden kann, ob eine weitere tiefgründige Überprüfung durch spezielle operative Kräfte, Mittel und Maßnahmen sinnvoll und zweckmäßig ist oder nicht. Es ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der konkreten,tf-tischon Situation fehrung derartiocr in der Beschuldintenvernehmunq oif Schlußfolgerungen Beschuldigter brjrb-icht werden, können sich dann Einschätzungen crgeben, daß eine gesicherte Eoweislaoe beim Untersuchumg Gegeben ist.

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