Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 297

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 297 (NJ DDR 1956, S. 297); Die Rechtswissenschaft legt die Schwerpunkte ihrer Forschungsarbeit für die nächsten Jahre fest Zur bevorstehenden Gesamtkonferenz des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft Von HORST BÜTTNER, komm. Direktor des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft Das Deutsche Institut für Rechtswissenschaft hat für den 1. und 2. Juni 1956 eine Gesamtkonferenz seiner Mitglieder nach Berlin einberufen. Es ist dies die erste derartige Konferenz seit Bestehen des Instituts. Ihre Notwendigkeit und Bedeutung gerade im gegenwärtigen Zeitpunkt liegt klar auf der Hand. Die Ergebnisse des XX. Parteitages der KPdSU, ihre Auswertung in den Kommunistischen und Arbeiterparteien der Volksdemokratien und der kapitalistischen Länder, insbesondere aber die Beratungen und Beschlüsse der 3. Parteikonferenz unserer Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands haben der Rechtswissenschaft in bisher einmaliger Unmittelbarkeit und Eindringlichkeit ihre große Verantwortung und ihre erstrangige Rolle bei der Durchführung der Aufgaben bewußt gemacht, die die Deutsche Demokratische Republik, der deutsche Staat der Arbeiter und Bauern in seiner Stellung als Teil des sozialistischen Weltsystems und als Basis im Kampf des ganzen deutschen Volkes um Sicherheit und Frieden, nationale Wiedervereinigung, Glück und Wohlstand zu erfüllen hat. Die Diskussionen, die seither an den Universitäten und Hochschulen geführt wurden, zeigen, daß die Vertreter unserer Rechtswissenschaft den Ruf, der an sie erging, sehr wohl verstanden haben. Der Schritt von den generellen Diskussionen um das Zurückbleiben der Rechtswissenschaft, von der zumeist noch nach rückwärts gerichteten Kritik an bestehenden Mängeln und Schwächen hin zu konstruktiven Erwägungen und Vorschlägen, wie und was künftig gearbeitet werden soll dieser Schritt, der sich auf der Babelsberger Märzkonferenz der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ angebahnt hatte, wurde unter dem tiefen Eindruck der 3. Parteikonferenz allenthalben vollzogen. Es kommt jetzt darauf an, die sichtbar gewachsene Initiative und Bereitschaft der Rechtswissenschaftler aller Zweige mit den Bedürfnissen unserer gesellschaftlichen Praxis zu verbinden und auf dieser Grundlage eine Aufgabenstellung festzulegen, die der rechtswissenschaftlichen Forschung als langfristige Orientierung dienen kann. Eine solche Perspektivplanung hat es bislang bei uns noch nicht gegeben. Ihr Fehlen hat sich sehr nachteilig bemerkbar gemacht. Hier lag eine der wesentlichsten Ursachen jenes sattsam bekannten Zustandes, daß die Wissenschaft ständig hinter den Tagesaktualitäten her hinkte, von ihnen vielfach hin und her getrieben wurde, ohne genügend tief zum Wesen der Erscheinungen Vordringen zu können. Langfristige Planung ist Voraussetzung einer wirklichen Grundsatzforschung, deren die Gesellschaftswissenschaft nicht weniger bedarf als die Naturwissenschaft; sie ist Voraussetzung auch einer Kontinuität der Wissenschaft insgesamt wie der Arbeit jedes einzelnen Wissenschaftlers. Damit trägt sie zugleich entscheidend dazu bei, das Niveau der aktuellen wissenschaftlich-propagandistischen Arbeit zu heben. Freilich erreicht sie ihren Zweck nur dann, wenn sie nicht aus der Intuition der Stunde geboren, sondern Ergebnis einer gründlichen und vorausschauenden, d. h. wissenschaftlichen Analyse ist. Von diesem Gesichtspunkt hat sich das Deutsche Institut für Rechtswissenschaft im besonderen leiten lassen, als es bereits Mitte April alle Mitglieder aufforderte, die Auswertung der 3. Parteikonferenz an ihren Arbeitsplätzen im Hinblick auf die Gesamtkonferenz vorzunehmen, und als es an sämtliche Ministerien, zentralen Ämter und gesellschaftlichen Organisationen die Bitte richtete, mitzuteilen, in welchen prinzipiellen Fragen ihres Arbeitsbereiches sie eine Unterstützung durch die Rechtswissenschaft erwarten. Durch eine solche Vorbereitung soll gewährleistet werden, daß die Konferenz zu einer echten, operativ anleitenden Planung der Forschungsarbeit und damit in ihrem Hauptanliegen zum Erfolge führt. Eine zweite Aufgabe der Konferenz besteht darin, die Tätigkeit der in der Republik vorhandenen Forschungskader zu koordinieren, so daß die Bearbeitung der vordringlichsten Probleme auf jeden Fall gewährleistet ist. Dabei wird im Rahmen der langfristigen Planung noch sorgsamer als bisher auf die Abstimmung der gesellschaftlichen Notwendigkeiten mit den individuellen Neigungen, Interessen und Möglichkeiten des einzelnen Wissenschaftlers zu achten sein. Die langfristige Planung und dje Koordinierung der Arbeit stellen zugleich die Grundlage dar, von der aus das Institut verstärkt die Belange der Forschung bei der Kaderauswahl und -lenkung des wissenschaftlichen Nachwuchses vertreten kann. Von besonderer Wichtigkeit ist die Organisierung der Zusammenarbeit von Vertretern verschiedener Rechtsgebiete untereinander sowie mit Praktikern, Ökonomen, Philosophen und anderen Wissenschaftlern bei der Lösung gemeinsamer Probleme, die gleichfalls von der Konferenz ihren Ausgang nehmen soll. Das Institut wird sich in seiner planenden und koordinierenden Tätigkeit ausschließlich auf die eigentliche, langfristige Forschungsarbeit beschränken, wie es seinem Charakter entspricht. Hinsichtlich der kurzfristigen wissenschaftlich-propagandistischen Arbeit werden diese Aufgaben der Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, den Redaktionskollegien der Fachzeitschriften, der Tagespresse usw. zukommen. Die Planung der Forschung, insbesondere die Festlegung der individuellen Aufgaben der Mitglieder im Jahresarbeitsplan, muß jedoch entsprechend beweglich gehalten werden und den notwendigen Spielraum für die wissenschaftlich-propagandistische Arbeit belassen. Als ihre dritte Aufgabe schließlich sieht die Konferenz die Beratung und Beschlußfassung darüber vor, welche Fachkonferenzen und Abteilungstagungen im Verlaufe des Studienjahres auf den einzelnen Rechtsgebieten vorbereitet und durchgeführt werden sollen. Auch dieser Punkt ist von großer Bedeutung hat sich doch in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, daß nur solche Tagungen fruchtbar sein können, die von langer Hand geplant und sorgfältig vorbereitet sind. Selbstverständlich werden die Beratungen der Konferenz, die im Schwergewicht in den einzelnen Fachabteilungen stattfinden, sich auch auf methodische und sonstige prinzipielle Fragen der Arbeit der Rechtswissenschaft erstrecken, wie die Konferenz überhaupt ihrer ganzen Aufgabenstellung nach die konsequente Fortführung und Konkretisierung dessen sein wird, was Anfang März in Babelsberg begonnen wurde. Dabei soll uns die 3. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands Mahnung und Verpflichtung sein, einen weiteren, entscheidenden Schritt vorwärts in der Arbeit unserer Rechtswissenschaft zu vollziehen. Verleihung des Vaterländischen Verdienstordens Aus Anlaß des 11. Jahrestages der Befreiung des deutschen Volkes vom Faschismus wurde Herrn Dr. Rolf Helm, Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz, der Vaterländische Verdienstorden in Silber verliehen. Dr. Helm erhielt die Auszeichnung als Zeichen der Anerkennung seiner außerordentlichen Verdienste im Kampf gegen den Faschismus und beim Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik. Herr Dr. Adolf Otto, Rechtsanwalt in Schmalkalden und Mitglied des Präsidiums des Deutschen Friedensrates erhielt den Vaterländischen Verdienstorden in Bronze als Zeichen der Anerkennung seiner hervorragenden Verdienste in der Friedensbewegung und in der gesamtdeutschen Arbeit. 297;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 297 (NJ DDR 1956, S. 297) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 297 (NJ DDR 1956, S. 297)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Gesamt aufgabenstellung Staatssicherheit . Diese hohe Verantwortung der Linie ergibt sich insbesondere aus der im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens und aus der vor und während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für das Zustandekommen von feindlich-negativen Einstellungen und ihres Umschlagens in staatsfeindliche Handlungen nicht vorgegriffen werden soll. Ausgehend vom Ziel der Forschung, zur weiteren Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung Staatssicherheit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der Jugendkriminalität, allen Bestrebungen und Aktivitäten, Jugendliche und Jungerwachsene auf feindliche oder negative Positionen zu ziehen, stärkere Aufmerksamkeit zu widmen.

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