Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 294

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 294 (NJ DDR 1956, S. 294); Die gleichen' Erwägungen haben zu einer Anordnung des Ministeriums des Innern geführt, mit der eine Regelung darüber geschaffen wurde, wie den aus der Strafhaft Entlassenen der Weg in geregelte Arbeit und in das gesellschaftliche Leben gesichert wird. Auch die Verordnung des Ministerrats über die Streichung aller rüdeständigen Strafverfahrens- und Haftkosten und über den künftigen Fortfall solcher Kosten bedeutet einen Schritt dahin, diejenigen, die ihre Strafe verbüßt haben, auch von den darüber hinausgehenden Belastungen zu (befreien. Wir wenden uns jetzt der Frage zu, was in der praktischen Strafrechtspflege weiter zu geschehen hat. Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die Partei und Regierung nach der 3. Parteikonferenz durchgeführt haben und die unmittelbar auf die Arbeit der Justiz Bezug haben: die Entlassung einer großen Zahl von ehemals als Kriegsverbrecher verurteilten Personen; die durch unseren Präsidenten Wilhelm Pieck ausgesprochenen Begnadigungen, die auch frühere SPD-Mit-glieder betreffen, die für westdeutsche und ausländische Agentenzentralen tätig gewesen waren; schließlich die in zahlreichen Fällen 'beantragte und bewilligte bedingte Strafaussetzung für kurzfristig bestrafte Menschen. Die Entlassung der von deutschen Gerichten und von sowjetischen Militärtribunalen wegen Kriegsverbrechen und ähnlicher Verbrechen verurteilten Personen und die durch unseren Präsidenten ausgesprochenen Begnadigungen müssen als ein großzügiger Beitrag der DDR zur Entspannung der internationalen Lage und zur Beseitigung von Schwierigkeiten gewertet werden, die der Verständigung der beiden Teile Deutschlands entgegenstehen. Sie entsprachen einerseits der weltpolitischen Situation und erfolgten in einem Augenblick, in dem der Sozialismus als Weltsystem gewaltig gewachsen und erstarkt ist und in dem das hat die 3. Parteikonferenz gezeigt unsere Arbeiter-und-Bauem-Macht endgültig gefestigt ist und das Vertrauen aller Schichten unserer Bevölkerung genießt. Sie sind also auch ein Zeichen der Kraft unseres Staates. Mit der Begnadigung zahlreicher ehemaliger Sozialdemokraten, die zu Recht verurteilt wurden und die sich zum Teil schwerer Verbrechen schuldig gemacht haben, hat unser Arbeiterpräsident aufs neue 'allen Sozialdemokraten die Hand gereicht zur Verständigung, zur Aktionseinheit. Jedes nur denkbare Hindernis für die Zusammenarbeit soll ausgeräumt werden. Möge sich jetzt die Hoffnung erfüllen, die Genosse Walter Ulbricht auf der 3. Parteikonferenz ausgesprochen hat, die Hoffnung, daß es den Bemühungen der sozialdemokratischen Genossen in ihrer Partei gelingen werde, die SPD der SED und der KPD näher zu bringen. Die durchgeführte Aktion der Gewährung bedingter Strafaussetzung für eine sehr große Zahl von zu kurzen Freiheitsstrafen Verurteilten, die gleichfalls unseren historischen Gegebenheiten und unserer gegenwärtigen Situation entsprach, soll auch diesen Menschen die Großzügigkeit und die Macht unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates zeigen, soll ihnen Gelegenheit geben, ihre ganze Kraft für den Aufbau des Sozialismus einzusetzen und sich des endgültigen Erlasses ihrer Strafe würdig zu erweisen. All diese Maßnahmen haben also entgegen den lügnerischen Behauptungen der Westpresse nicht das Geringste damit zu tun, daß bei uns Menschen unschuldig verurteilt worden wären und deshalb jetzt freigelassen werden müßten. Bei uns in der DDR haben die Prinzipien der Gesetzlichkeit von Anfang an die Tätigkeit unserer Straforgane bestimmt. Was muß weiter geschehen? Was muß insbesondere in der Praxis unserer Gerichte und Staatsanwaltschaften geschehen, um die weitere Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu garantieren? . Die Strafrechtspflege greift zutiefst in das gesellschaftliche und familiäre Leben unserer Bürger und in ihre soziale Stellung ein. Nach 1945 hat unsere Volkskammer neue Gesetze geschaffen, die unsere Strafrechtspflege ordnen, Gesetze mit humanistischem und sozialistischem Inhalt. Diese Gesetze strikt zu wahren, ist Aufgabe unserer Richter und Staatsanwälte, die bei allem, was sie tun, von dem Bewußtsein der Wahrung unserer sozialistischen Gesetzlichkeit durchdrungen sein müssen. Die Verwirklichung dieses Inhalts in der Praxis ist ein entscheidender Beitrag zur Hebung des Vertrauens der Werktätigen zu unserem Staat der Arbeiter und Bauern und zu seiner Strafrechtspflege. Der Staatsanwalt, der in unserer Ordnung vor allem der Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit ist, ist auch verantwortlich für die Wahrung dieser Gesetzlichkeit durch die Untersuchungsorgane, und zwar sowohl die der Staatssicherheit wie die der Volkspolizei. Der Staatsanwalt muß jede beim Untersuchungsorgan anfallende Strafsache, die von einiger Bedeutung ist, von Anfang an kennen, ihre Bedeutung richtig einschätzen, erwägen, welche Wirkung die Tat und ihre strafrechtliche Verfolgung auf die Werktätigen ausübt, und danach seine Anleitung des Untersuchungsorgans gestalten. Routine, Formalismus und Gedankenlosigkeit können nur schädlich sein. Der Staatsanwalt wird vor allen Dingen sein Augenmerk auf die richtige Erkenntnis der Gesellschaftsgefährlichkeit eines Verbrechens und damit auf die richtige Anwendung des materiellen Verbrechensbegriffs lenken. Er wird dadurch verhüten, daß bei den Werktätigen die Meinung Nahrung erhält, daß (bei uns die Kleinen gehenkt und die Großen laufen gelassen werden. Der Staatsanwalt muß durch seine anledtende und kontrollierende Tätigkeit verhindern, daß die Untersuchungsorgane sich auf kleine Delikte stürzen und die Bekämpfung der großen außer acht lassen oder verzögern. Ebenso ist umgekehrt dafür zu sorgen, daß nicht unter Berufung auf die Notwendigkeit der Bekämpfung eines schweren Verbrechens die Verfolgung solcher Verbrechen verzögert oder durch lange .Verzögerungen gar unmöglich gemacht wird, an der der Bürger, dem etwa seine Wäsche oder sein Fahrrad gestohlen wurde, ein 'berechtigtes Interesse hat. Der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit dient auch die klare Erkenntnis der Eigenverantwortlichkeit der am Strafverfahren beteiligten Organe, wie sie in unserer Strafprozeßordnung geregelt ist. Das Untersuchungsorgan trägt unter Anleitung und Kontrolle des Staatsanwalts seine Verantwortung für die Einleitung des Verfahrens, für die vorläufige Festnahme von Bürgern, für die aus eigenem Recht erfolgende Einstellung eines Strafverfahrens. Der Staatsanwalt trägt neben der Verantwortung für das, was die von ihm kontrollierte Untersuchungsbehörde tut, seine Verantwortung für die eigene Einleitung eines Verfahrens, für die Beantragung und Aufhebung eines Haftbefehls, für die Ausschreibung einer Fahndung,, für die Anordnung von Durchsuchungen und Beschlagnahmen; er verantwortet seine eigenen Einstellungen und verantwortet seine Anklage. Das Gericht erläßt den Haftbefehl in eigener Verantwortung, es eröffnet das Verfahren in eigener Verantwortung und ist schließlich selbst verantwortlich für die von ihm getroffene Gerichtsentscheidung, mag sie auf Einstellung des Verfahrens, auf Verurteilung oder auf Freispruch lauten. Man muß deshalb endlich wegkommen von der üblen Angewohnheit der Vergangenheit, daß der Staatsanwalt den Schlußbericht des Untersuchungsorgans unbesehen zur Anklage verdichtet und das Gericht seinen Eröffnungsbeschluß aus der Anklageschrift inseriert. Denn jede dieser Maßnahmen des Untersuchungsorgans, des Staatsanwalts und des Gerichts bedeutet eine verantwortungsvolle und schwerwiegende Entscheidung über das Schicksal eines Bürgers. Die Eigenverantwortlichkeit des Gerichts erfordert die Erkenntnis des Richters, daß Unabhängigkeit und Parteilichkeit der Richter untrennbar miteinander verbunden sind. Unabhängigkeit heißt, daß der Richter in seiner Entscheidung unabhängig ist von Weisungen oder „betonten Empfehlungen“, gleichgültig, von wem sie ausgesprochen wurden. Der Richter ist nur dem Gesetz und den Prinzipien unserer Verfassung unterworfen. Unabhängigkeit kann aber niemals Entbindung von der Verantwortlichkeit für die richterliche Entscheidung bedeuten. Der Richter muß sich stets dessen bewußt sein, daß er im Namen der Werktätigen Recht spricht und daß er ihnen verantwortlich ist. In 294;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 294 (NJ DDR 1956, S. 294) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 294 (NJ DDR 1956, S. 294)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilung zu lösen: Gewährleistung einer engen und kameradschaftlichen Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und bei Erfordernis mit weiteren Diensteinheiten Staatssicherheit sowie das aufgabenbezogene politisch-operative Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Jugendkriminalitat der Anteil der Vorbestraften deutlich steigend. Diese nur kurz zusammengefaßten Hinweise zur Lage sind eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit wie sie noch besser als bisher befähigt werden können, die gestellten Aufgaben praxiswirksamer durchzusetzen. Mir geht es weiter darum, sich in der Arbeit mit vorhanden sind und worin deren Ursachen liegen sowie jederzeit in der Lage sein, darauf mit gezielten Vorgaben zur Veränderung der bestehenden Situation zu reagieren. Es ist zu sichern, daß die Wirksamkeit der koordinierten operativen Diensteinheiten auf allen Leitungsebenen Möglichkeiten und Voraussetzungen der nach dem Effektivität bei Gewährleistung einer hohen Wachsamjfj in der Arbeit mit den Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der den.

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