Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 292

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 292 (NJ DDR 1956, S. 292); und zum Volkseigentumsschutzgesetz ergangenen Richtlinien des Obersten Gerichts genau zu beachten und von den dort gegebenen rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, in geeigneten Fällen andere Strafgesetze zur Anwendung zu bringen, die eine angemessene Bestrafung ermöglichen, , Die bevorstehende Einführung des „öffentlichen Tadels“ und der „bedingten Verurteilung“ in unser Strafensystem, auf die ich später noch einmal zurückkommen werde, wird es unseren Richtern und Staatsanwälten leichter machen, in Fällen geringerer Verbrechen zu einer der Gesellschaftsgefährlichkeit der Tat entsprechenden, angemessenen Bestrafung zu kommen. Worauf es bei der gegenwärtigen veränderten Situation ankommt, ist, daß wir ohne Beeinträchtigung der Repressivfunktion unserer Justiz den Erziehungsgedanken in der Strafjustiz weitaus stärker beachten, als das in der Vergangenheit geschehen ist. Wir haben in der Vergangenheit oft von der erzieherischen Funktion der Hauptverhandlung gesprochen und sind uns dieser Aufgabe auch bewußt geworden. Daß aber über die Hauptverhandlung hinaus in der gesamten Tätigkeit von U-Organ, Staatsanwalt und Gericht der 'Gedanke der Erziehung des Beschuldigten und aller mit der Tätigkeit dieser Organe in Berührung kommenden Menschen eine bedeutsame Rolle spielt, dessen sind wir uns noch nicht genügend bewußt geworden. Weiter: Wir haben die Erziehungsfunktion der Justiz mehr unter dem Gesichtspunkt allgemeiner politischer Agitation als unter dem Gesichtspunkt der unmittelbaren konkreten Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit betrachtet. Den einzelnen Beschuldigten individuell anzusprechen, ihn von seiner bisherigen egoistischen und für die Gesellschaft schädlichen Haltung abzubringen ,und auf unsere großen Ziele hinzulenken, das ist die Aufgabe. Noch so schönes Hersagen von allgemeinen, erlernten Redensarten, insbesondere solcher, die sich auf Geschichtsperioden beziehen, die für unsere gegenwärtige Situation weniger bedeutsam erscheinen, trägt nicht dazu bei, auf den einzelnen Menschen Einfluß auszuüben und sein Bewußtsein zu verändern. Belehrend und überzeugend muß dem Beschuldigten und ebenso auch allen anderen Menschen, die mit der Arbeit der Justizorgane in Berührung kommen als Zeuge, als Angehöriger oder Kollege des Angeklagten, als Zuhörer , klargemacht werden, worum es geht: um die Verstärkung der Arbeitsmoral und Arbeitsdisziplin, um die Schaffung eines echten Kollektivgeistes, um die Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins, um die Begeisterung für den Aufbau des Sozialismus und um das Verständnis für die Notwendigkeit der weiteren Festigung unserer volksdemokratischen Ordnung. So wird nicht nur der einzelne Beschuldigte, sondern es werden auch die Massen erzogen. Die 3. Parteikonferenz hat mit Recht festgestellt, daß beim Aufbau des Sozialismus jeder gebraucht wird und daß die Massen, je schneller sich ihr Bewußtsein festigt, desto schöpferischer und aktiver an der Gestaltung unserer gesellschaftlichen Verhältnisse mitarbeiten werden. Die Erziehungsfunktion der Strafjustiz erfordert sorgfältigste Vorbereitung der Hauptverhandlung durch Staatsanwalt und Gericht. Umfassende Kenntnis des Sachverhalts und der Persönlichkeit des Angeklagten sowie restlose Klarheit über die im Einzelfall vorliegenden Rechtsprobleme sind zwingende Voraussetzungen für einen richtigen Ablauf der Hauptverhandlung. Die Erziehungsfunktion erfordert weiter Klarheit und Würde der Hauptverhandlung, bei der ein ruhiges Anhören aller sachlichen Darlegungen des Angeklagten unerläßlich ist. Beschwerden von Angeklagten oder Zeugen über im Ermittlungsverfahren getroffene Maßnahmen, die erst in der Hauptverhandlung vorgebracht werden, dürfen nicht einfach unterbrochen und abgetan werden. Ihnen wird der Staatsanwalt nachgehen. Es ist fester Grundsatz der sozialistischen Strafrechtspflege, die Würde des Menschen zu achten, seine Persönlichkeit nicht anzutasten und keine Verstöße gegen diese Prinzipien zuzulassen. Wir wissen, daß die zentralen Stellen unserer U-Organe nach den gleichen Grundsätzen handeln und bemüht sind, die Unantastbarkeit der Würde des Menschen und seiner Persönlichkeit bis in die letzten Kreisdienststellen hinein durchzusetzen und alle ihre Mitarbeiter zu ruhiger, bescheidener und konsequenter Haltung zu erziehen. Stärkste erzieherische Wirkung geht vom Plädoyer des Staatsanwalts und von der Verkündung der Urteilsgründe aus, wenn sie sich unmittelbar auf das Ergebnis einer nach den genannten Maximen durchgeführten Hauptverhandlung stützen. Sie müssen eine sorgfältige und sachbezogene politische Argumentation enthalten; allgemeine politische Ausführungen dürfen weder in den Schlußberichten noch in den Anklageschriften, noch schließlich in den Plädoyers und Urteilen enthalten sein. Auch der Umfang der sachbezogenen politischen Darlegungen muß im richtigen Verhältnis zu dem sonstigen Inhalt des Schlußberichts, des Plädoyers, des Urteils stehen. Größte Bedeutung für die Stärkung des Erziehungsgedankens in der Strafjustiz und für die Entwicklung unserer volksdemokratischen Ordnung kommt einer breiten Entfaltung der Tätigkeit unserer Schöffen zu. Die Schöffen werden immer mehr zu einem entscheidenden Faktor in unserer demokratischen Strafrechtspflege. Ihre Tätigkeit bei Gericht und außerhalb des Gerichts muß jedem Bürger der Republik klarmachen, daß sie selbständige und verantwortliche Richter sind. So wird die Erfüllung ihrer Aufgabe gewährleistet, die lebendige Verbindung zu sein zwischen den Gerichten einerseits und den Bürgern in den Betrieben, in den MTS, in den LPG und in den Wohngebieten andererseits. Es kommt darauf an, sich die Lebens- und Berufserfahrung der Schöffen, die zumeist ja unmittelbar in der Produktion stehen, für die vom Gericht zu treffenden Entscheidungen nutzbar zu machen und die Entscheidungen auf diese Weise lebensnah zu gestalten. Es kommt ebenso darauf an, die von den Schöffen beim Gericht gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen nach außen breit wirksam werden zu lassen und so die sozialistische Gesetzlichkeit in Aktion zu zeigen. Dazu ist erforderlich, daß wir noch mehr mit den Schöffen arbeiten und ihnen den Inhalt unserer sozialistischen Gesetzgebung und Gesetzlichkeit geduldig und kameradschaftlich erläutern und erklären. Es muß angesichts der bisherigen erfolgreichen Mitwirkung der Schöffen an der Rechtsprechung geprüft werden, ob künftig ihre Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren auf die Hauptverhandlung beschränkt bleiben soll oder ob nicht auch gewisse, außerhalb der Hauptverhandlung ergehende Entscheidungen ihrer Mitwirkung bedürfen. Ich denke dabei insbesondere an den Eröffnungsbeschluß und an die Entscheidung über die Gewährung bedingter Strafaussetzung. Der Beschluß des Gerichts über die Eröffnung des Hauptverfahrens ist von größter Bedeutung. Hier wird darüber entschieden, ob der Bürger auf Grund der Anklageschrift wirklich vor Gericht gestellt werden muß. Im Recht der Sowjetunion und der Volksdemokratien spielt gerade die Verhandlung über die Anklageschrift und die Entscheidung über die Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens eine höchst bedeutsame Rolle. Das entspricht der sowjetischen Auffassung von der sozialistischen Gesetzlichkeit. Die Hitlerjustiz hatte den Eröffnungsbeschluß kurzerhand beseitigt; das entsprach ihrer autoritären, menschenverachtenden Betrachtungsweise. Wir haben in unserer Strafprozeßordnung den Eröif-nungsbeschluß wieder zu der ihm gebührenden Bedeutung verholfen und sind ständig bemüht, ihm neuen und erweiterten Inhalt zu geben. Ich denke daher, die Schöffen sollten auch 'bei der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens beteiligt werden. Auch die Entscheidung über die Gewährung bedingter Strafaussetzung sollte künftig nicht vom Vorsitzenden allein, sondern unter Mitwirkung der Schöffen gefaßt werden; denn auch diese Entscheidung ist von größter Bedeutung für den Verurteilten. Sie fordert ein solches Ausmaß an Lebensnähe und Lebenserfahrung, daß eine Beschlußfassung im Kollektiv angezeigt erscheint. Der neue Gesetzentwurf über die bedingte Verurteilung sieht bereits vor, daß der nach Ablauf der Bewährungszeit ergehende Beschluß unter Mitwirkung von Schöffen zu erlassen ist. Dementsprechend sollte auch die Strafprozeßordnung geändert werden. 292;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 292 (NJ DDR 1956, S. 292) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 292 (NJ DDR 1956, S. 292)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei Dietz Verlag Berlin Auflage Direktive des Parteitages der Partei zum. Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der in den Jahren bis Dietz Verlag Berlin Auflage Direktive des Parteitages der Partei zum. Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Breshnew, Rede auf der Internationalen Beratung der kommunistischen und Arbeiterparteien Dokumente der Internationalen Beratung der kommunistischen und Arbeiterparteien, Seite Dietz Verlag Berlin. Die Aufgaben des Kampfes gegen den Feind, die von ihm ausgehenden Staatsverbrechen und gegen politisch-operativ bedeutsame Straftaten dei allgemeinen Kriminalität. Ausgewählte Probleme der Sicherung des Beweiswertes von AufZeichnungen, die im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen hervorrufen oder auslöson können. Das betriffta, Versorgungsfragen, aktuelle außenpolitische Ereignisse, innenpolitische Maßnahmen, vom Gegner inszenierte Hetzkampagnenä, und Festlegung Anregung geeigneter vorbeugender offensiver Maßnahmen im engen Zusammenwirken mit den BruderOrganen, das mit der Abteilung abzustimmen ist. Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens unter Mißbrauch des organisierten Tourismus in nichtsozialistische Staaten.

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