Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 291

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 291 (NJ DDR 1956, S. 291); Diese Einschätzung der Klassenlage und des Klassenkampfes in der DDR ist von unmittelbarer Bedeutung für die Tätigkeit unserer Straforgane. Es versteht sich von selbst, daß unsere Richter und Staatsanwälte nach wie vor mit größter Wachsamkeit und mit eiserner Entschlossenheit und Unbarmherzigkeit gegen die Kriegshetzer, die Saboteure, die Spione, die Terroristen Vorgehen, die unsere Republik, unseren sozialistischen Aufbau und unsere Errungenschaften angreifen, die irp Aufträge westlicher Agentenzentralen gegen uns kämpfen und versuchen, jede Minderung der Spannungen in der Welt und in Deutschland zu verhindern, diie die friedliche Koexistenz zwischen den Staaten der beiden Systeme verhindern wollen, die sich selbst nicht scheuen, auf unserem Gebiet Spionagetunnel anzulegen. Hier gilt es für alle Richter und Staatsanwälte nach wie vor, größte Wachsamkeit zu üben. Dank der Tätigkeit unserer Organe der Staatssicherheit ist es in der Vergangenheit gelungen, eine große Zahl solcher Verbrecher dingfest zu machen und zahlreiche ihrer Organisationen zu zerschlagen. Wir sind überzeugt, daß auch die noch verbliebenen Agentennester ausgehoben werden und daß damit die verbrecherische Tätigkeit der zahlreichen Agentenzentralen, der Gehlen-Filialen, der Organisationen des Kaiserministeriums, der Ost-Büros, der KgU und der NATO-Spionageorganisationen unmöglich gemacht wird. Die Verbrechen gegen unseren Staat werden zur Zeit unter Anwendung des Art. 6 unserer Verfassung abgeurteilt. Die Kontrollratsgesetze, die früher gleichfalls zur Aburteilung solcher Verbrechen dienten, sind mit der Erlangung der Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik in Wegfall gekommen. Die Vorschrift des Art. 6 der Verfassung ist zu allgemein und entspricht nicht mehr der Notwendigkeit, diese Verbrechen dm einzelnen durch Gesetz zu bestimmen und so schon durch das Gesetz selbst eine eindeutige Wirkung auszuüben. Unserer Volkskammer wird in Kürze ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der die weite Fassung des Art. 6 auflöst und die einzelnen Tatbestände, die bisher nach Art. 6 als Kriegshetze, Boykotthetze usw. bestraft wurden, im einzelnen beschreibt als Staatsverrat, Spionage, Terrorismus, Diversion, Sabotage und antidemokratische Propaganda. Das neue Gesetz wird es den U-Organen, Staatsanwälten und Richtern erleichtern, wirkliche Staatsverbrechen zu erkennen und ihnen klare Anleitung geben, sie zu bekämpfen. Dabei wird besondere Aufmerksamkeit auf den Strafrahmen des Gesetzes gelegt. Die Strafrahmen dieses neuen Gesetzes entsprechen der Einschätzung der Gefährlichkeit, die wir den darin beschriebenen Delikten geben. Die Strafen sind daher, von der Mindeststrafe an, den konkreten Verhältnissen entsprechend anzuwenden. Die Weltsituation und die Bedingungen, unter denen der Aufbau des Sozialismus in der DDR durchgeführt wind, erfordern aber in der übrigen Strafrechtspflege eine neue Einschätzung der Gesellschaftsgefährlichkeit. Angesichts des Weltsystems des Sozialismus, der Macht des Weltfriedenslagers und der Kraft und Stärke unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates muß die Frage, ob es sich um eine gesellschaftsgefährliche Tat handelt, ob also wirklich ein Verbrechen vorliegt oder ob in Anwendung des materiellen Verbrechensbegriffs von einer Bestrafung abgesehen werden muß, in jedem Einzelfall auf das sorgfältigste neu durchdacht werden. Diese Prüfung muß sich auch auf die jeweils gegebene Situation im örtlichen Bereich, in dem die Tat begangen wurde, sowie auf alle sonstigen Umstände der Tat, die objektiven wie die subjektiven, erstrecken. Gehen Richter und Staatsanwälte so vor, dann wird sich in nicht wenigen Verfahren eine andere Beurteilung ergeben, als sie in der Vergangenheit üblich war. Ich denke dabei in erster Linie an die Fälle der sog. kleinen Hetze, von der Genosse Ulbricht in seiner Rede auf der Zehnjahrfeier der SED sagte: „Wenn Leute dummes Zeug reden oder Gerüchte verbreiten, dann muß man sich auf der Stelle mit ihnen auseinandersetzen, ohne die Kriminalpolizei zu Hilfe zu nehmen.“ Es ist einfacher, sich eines sog. Hetzers durch Einsperren zu entledigen, als sich mit ihm ideologisch auseinanderzusetzen. Ich denke weiter an solche Fälle, in denen zum Beispiel Verkaufsstellenleiter oder Verkäuferinnen trotz ihrer Bereitschaft, den verhältnismäßig geringen Fehlbetrag zu ersetzen, den sie veruntreut oder unterschlagen hatten, mit schweren Freiheitsstrafen belegt worden sind. Auch hier muß eine andere Betrachtung einsetzen. Schließlich denke ich an die Fälle sog. Sabotage, die gar keine Sabotagefälle sind. Walter Ulbricht sagt: „Es ist auch notwendig, Fehler auf wirtschaftlichem Gebiet objektiv zu untersuchen und nicht einfach von Sabotage zu reden.“ Es steht zwar fest, daß in unserer Industrie und auch in der Landwirtschaft eine Reihe von Sabotageverbrechen verübt werden, die nicht erkannt oder zwar erkannt, aber nicht aufgeklärt werden. Ebenso unbestreitbar steht aber fest,daß in einer großen Zahl von Betriebsstörungen, die wirklich betriebsbedingt waren, bei der Aufklärung ein großer, geheimnisvoller Aufwand an' Untersuchung vorgenommen wurde, der die Betriebsangehörigen, besonders auch die technische Intelligenz, in Unruhe versetzte und bei ihnen ein Gefühl der Unsicherheit erregte. Wir haben, ausgehend vom 25. Plenum, in Bitterfeld eine Untersuchung in einer Reihe von Betrieben und Gruben angestellt und dabei von den Arbeitern erfahren, daß eine (bessere Methode, Betriebsstörungen aufzuklären, darin besteht, mit den Arbeitern die aufgetretenen Störungen zu besprechen und ihre Meinung zu erfragen und bei den Ermittlungen in Rechnung zu stellen. Hier muß ein Wandel in der Führung der Untersuchung eintreten. Man muß schnell und präzise untersuchen und über das Ergebnis den Arbeitern und der technischen Intelligenz des Betriebes sofort ehrlich und klar Auskunft geben. Eine solche Arbeitsmethode der Staatsanwaltschaft und der Ermittlungsorgane wird dazu beitragen, unsere Arbeiter und die Angehörigen unserer Intelligenz zur Wachsamkeit zu erziehen und sie zu mobilisieren, Betriebsstörungen, die tatsächlich auf Sabotage zurückgehen, zu erkennen und an ihrer Bekämpfung aktiv tedlzunehmen. Schließlich möchte ich bei der Erörterung der Frage, ob die in unserer Strafjustiz angelegten Maßstäbe der gegenwärtigen Lage entsprechen und was unter Berücksichtigung dieser Lage geändert werden muß, noch einmal mit großem Nachdruck auf die Notwendigkeit stärkster Differenzierung im Strafmaß hinweisen. In stärkerem Maße als bisher muß die Persönlichkeit des Täters ermittelt und gewürdigt werden. Die in der Vergangenheit angelegten Maßstäbe können in der heutigen Phase der Entwicklung nicht einfach weiter angelegt werden. Sie müßten uns zwangsläufig zu Überspitzungen führen. Haben Staatsanwalt und Richter festgestellt, daß ein strafwürdiges Verbrechen vorliegt, dann müssen sie sich bei Bemessung des Strafantrags und bei der Zumessung der Strafe bewußt sein, daß jede Strafe, die ein Gericht unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates gegen einen Bürger ausspricht, eine schwere und ernste Angelegenheit für den Verurteilten ist. Sie müssen sich auch darüber klar sein, daß eine Strafe von einem Jahr Freiheitsentziehung eine schwere Strafe und eine Strafe von fünf Jahren Freiheitsentziehung eine sehr schwere Strafe ist. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die in den geltenden Gesetzen, z. B. im Handelsschutzgesetz und im Volkseigentumsschutzgesetz, vorgeschriebenen hohen Mindeststrafen von fünf bzw. drei Jahren Zuchthaus, die aus der Situation bei der Entstehung dieser Gesetze zu erklären sind, in der Vergangenheit manchmal auch in Fällen angewendet wurden, in denen sie bei Prüfung aller Umstände nicht angebracht waren. Auch das Justizministerium, die Oberste Staatsanwaltschaft und das Oberste Gericht haben es hier an richtiger, den jeweiligen Verhältnissen entsprechender Anleitung fehlen lassen. Es gilt jetzt, die im Jahre 1953 zum Handelsschutzgesetz 291;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 291 (NJ DDR 1956, S. 291) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 291 (NJ DDR 1956, S. 291)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und im Bereich der Untersuchungsabteilung. Zu einigen Fragen der Zusnroenarbeit bei der Gewährleistung der Rechtg der Verhafteten auf Besuche oder postalische Verbindungen. Die Zusammenare? zwischen den Abteilungen und abgestimmt werden und es nicht zugelassen werden darf, daß der Beschuldigte die Mitarbeiter gegeneinander ausspielt. Die organisatorischen Voraussetzungen für Sicherheit unckOrdnung in der Untersuchungshaftanstalt und im Bereich der Untersuchungsabteilung. Zu einigen Fragen der Zusnroenarbeit bei der Gewährleistung der Rechtg der Verhafteten auf Besuche oder postalische Verbindungen. Die Zusammenare? zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen nicht erfaßt worden, exakt zu fixieren. Alle Leiter der Abteilungen der Hauptabteilung und der Abteilung strikt zu gewährleisten ist. Über die Aufnahme des BeSucherVerkehrs von Strafgefangenen, deren Freiheitsstrafe im Verantwortungsbereich der Abteilung vollzogen wird, entscheidet der Leiter der Abteilung über die Art der Unterbringung. Weisungen über die Art der Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung im Verantwortungsbereich gefährdet? Worin besteht die Bedeutung der angegriffenen Bereiche, Prozesse, Personenkreise und Personen für die Entwicklung der und die sozialistische Integration? Welche Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie Mittel und Methoden seiner subversiven Tätigkeit zu erkunden, zu dokumentieren und offensiv zu bekämpfen. Die zur Blickfeldarbeit einzusetzenden müssen in der Lage sein, alle operativen Handlungen, insbesondere das Zusammentreffen mit anderen operativen Kräften, zu tarnen; operative Materialien sicher aufbewahren und unauffällig übergeben können.

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