Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 262

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 262 (NJ DDR 1956, S. 262); wenden, da durch sie wichtige Rechte der Bürger berührt werden. Auch sie muß noch mehr zum Mittel der Erziehung gemacht werden. Die Rechtsanwaltschaft hat wichtige Funktionen in der Rechtsprechung zu erfüllen. Den Vorträgen und Schriftsätzen der Rechtsanwälte muß die notwendige Beachtung geschenkt werden. Dadurch werden auch die Rechtsanwälte zu noch verantwortungsvollerer Arbeit erzogen. Die erzieherische Wirkung von Verhandlungen und Urteilen kann noch wesentlich verbessert werden. Es ist deshalb wichtig, daß alles getan wird, um die Würde des Gerichts zu wahren und die Unvoreingenommenheit des Richters zu unterstreichen. Der Richter hat darauf hinzuwirken, daß in den Plädoyers unsachliche Bemerkungen unterbleiben. Im Strafurteil dürfen bei der Charakterisierung der Tat und des Angeklagten keine Übertreibungen enthalten sein. Es ist notwendig, erneut zu unterstreichen, daß die hohe Verantwortung des Richters ihre Grundlage hat in der Unabhängigkeit, in der er alle seine Entscheidungen fällt. Es müssen noch bessere Methoden gefunden werden, um die Schöffen an der Kontrolle der Rechtsprechung der Gerichte, insbesondere im Hinblick auf die Wahrung der Rechte der Bürger, zu beteiligen. Auf propagandistischem Gebiet sind alle Möglichkeiten der Einflußnahme auf die Bevölkerung zu vervielfachen. Bei der Lösung dieser Fragen fallen den Schöffen besondere Aufgaben zu. Die verschiedenen Formen der Arbeit mit den Schöffen müssen dazu dienen, sie zu überzeugten Propagandisten des Rechts und der Gesetzlichkeit heranzubilden. Aber auch durch Vorträge über Fragen des Rechts in den Abgeordnetenkabinetten und durch die Ständigen Kommissionen für Volkspolizei und Justiz können die Wirkungen der propagandistischen Arbeit der Justizorgane erhöht werden. Bei der gesamten Tätigkeit auf propagandistischem Gebiet müssen die Gerichte eng mit den Ausschüssen der Nationalen Front Zusammenarbeiten. Die Pressearbeit muß sich sowohl durch die Behandlung grundsätzlicher Rechtsfragen als auch durch eine bessere Berichterstattung über Straf- und Zivilprozesse auszeichnen. Die öffentliche Kritik an Urteilen ist in breitem Umfang zu organisieren. In der Pressearbeit müssen die zentralen und örtlichen Schwerpunkte der Kriminalität mehr beachtet werden, damit diese durch aufklärende und erzieherische Arbeit wirksamer eingedämmt werden können. III Richtige Anleitung und Kontrolle sichert die Einheit von Beschlußfassung und Durchführung, sichert die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in der Rechtsprechung und auf allen Arbeitsgebieten der Justiz und verhindert bürokratisches und herzloses Verhalten der Justizfunktionäre gegenüber den Fragen, Beschwerden und Vorschlägen der Bürger. Die bisherigen Diskussionen auf Arbeitsbesprechungen und die in der „Neuen Justiz“ zur Diskussion gestellten Vorschläge zur weiteren Verbesserung der operativen Arbeit haben in der weiteren Entwicklung noch nicht zu konkreten Ergebnissen geführt; es fehlte vor allem die aktive Mitarbeit der Justizfunktionäre der Bezirke. Den richtigen Weg zu finden zur entscheidenden Verbesserung von Inhalt und Form der Instruktion und Revision, ist Hauptaufgabe aller Funktionäre der Justiz, weil die Verbesserung der Kontrolle Voraussetzung ist für eine qualifizierte Anleitung der Gerichte durch das Ministerium und die Justizverwaltungsstellen. Es gilt, nicht einfach mehr zu tun, nicht die Zahl der Instruktionen und Revisionen zu steigern, sondern den Inhalt der operativen Arbeit zu verbessern. Die Instrukteure des Ministeriums müssen ihre Hauptaufgabe darin sehen, vor allem die Kraft der Instrukteure der Justizverwaltungsstellen zu entfalten, die Instrukteure der Justizverwaltungsstellen in ihrer Arbeit anzuleiten. Die Anleitung und Kontrolle durch das Ministerium und die Justizverwaltungsstellen ist zu ergänzen durch eine verstärkte Kontrolle der Rechtsprechung durch die Richter und durch die Entwicklung der Kritik der Schöffen an der Rechtsprechung. Die Organisierung und Entfaltung dieser Kritik von unten ist weitere Aufgabe des Instrukteurs. Die verschiedenen Formen der Kontrolle der Rechtsprechung durch die Justizverwaltung sind zu verbinden mit der Kontrolle der Rechtsprechung, wie sie durch die Rechtsmitteltätigkeit der Bezirksgerichte und des Obersten Gerichts ausgeübt wird. Die Instrukteure aller Abteilungen des Ministeriums sollen mindestens einmal im Quartal die Instrukteure der entsprechenden Abteilungen der Justizverwaltungsstellen bei der Revision eines Kreisgerichts anleiten, indem sie sich an der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung beteiligen. Dabei soll der Instrukteur des Ministeriums seine Aufmerksamkeit besonders auf bestimmte Gesichtpunkte lenken, die sich aus der Situation des Klassenkampfes und aus den besonderen Bedingungen im Kreis und Bezirk ergeben. Bei den Instruktionen und Revisionen des Ministeriums und der Justizverwaltungsstellen kommt es darauf an, nicht eine Fülle von Einzelfragen zu erörtern, sondern in erster Linie das Verantwortungsbewußtsein der Richter zu stärken, die Kontrolle über die Wahrung der Rechte der Bürger zu verbessern und sich ein Bild über die Rechtsprechung zu verschaffen. Der Instrukteur soll vor allem prüfen, ob die Strafpolitik des Gerichts richtig ist, ob die jeweils richtige Strafart gewählt und innerhalb der gewählten Strafart richtig differenziert wird. Ferner soll der Instrukteur auf einem bestimmten Arbeitsgebiet des Gerichts gründlich prüfen, ob die Rechte der Bürger gewahrt werden (z. B. in der Erledigung der Beschwerden, der Eheverfahren, bei der Verhandlung der Privatklagesachen, beim Erlaß von Haftbefehlen, bei der Einhaltung der Fristen, der Handhabung der bedingten Strafaussetzung usw.). Der Instrukteur soll in seiner Eigenschaft als politischer Berater auch mit dem Sekretär der Betriebsparteiorganisation des Gerichts die jeweiligen Schwerpunkte der Justizarbeit besprechen. Ein weiterer Schritt zur Verbesserung der operativen Arbeit ist die stärkere Heranziehung der Schöffen bei Revisionen, zur Schlußbesprechung und zur Vorbesprechung der Schlußbesprechung. Neu entwickelte Formen der operativen Arbeit müssen schnell in einem größeren Kreise überprüft und verallgemeinert werden. IV Die notwendige weitere Verbesserung der Arbeit der Justiz hängt ab vom Zustand der Mitarbeiter im Justizapparat, insbesondere der Richter und Funktionäre der Justizverwaltungen. Die Kader haben sich in den letzten fünf Jahren weiterentwickelt. Das findet seinen Ausdruck in der allgemeinen Verbesserung der Rechtsprechung und der justizpolitischen Arbeit. Viele sind in verantwortliche Funktionen hineingewachsen. Die große Mehrzahl von ihnen dient ehrlich der Sache der Arbeiter-und-Bauern-Macht. Die neue Lage, die Perspektiven des neuen Fünfjahrplans stellen größere Anforderungen an die Kader. Sie erfordert die Erziehung der Kader zu einem hohen Maß politischer Reife, zur Stärkung der persönlichen Verantwortlichkeit für die richterliche Entscheidung, zur richtigen Erkenntnis der Einheit von richterlicher Unabhängigkeit und Parteilichkeit und zu einem unerschütterlichen Staats- und Rechtsbewußtsein. Erforderlich ist die Aneignung umfassender Rechtskenntnisse im Straf- und Zivilrecht und deren Anwendung zur Festigung der Gesetzlichkeit, zur Förderung der ökonomischen Entwicklung und Wahrung der Rechte der Bürger. Den Kadern muß bewußt sein, daß ihr eigenes Handeln und Verhalten für die Einschätzung unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates in Westdeutschland und der ganzen Welt von großer Bedeutung ist. Deshalb ist die Erziehung und die Qualifizierung der Kader das Kernstück der Kaderarbeit und ist nicht allein Aufgabe der Kaderabteilungen, sondern eine Hauptaufgabe der Leiter der Justizorgane vom Kreisgericht bis zum Ministerium. Voraussetzung dafür ist die umfassende Kenntnis der Kader, die man nicht 262 /;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 262 (NJ DDR 1956, S. 262) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 262 (NJ DDR 1956, S. 262)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten der Hauptabteilung an der Staatsgrenze muß operativ gewährleistet werden, daß die in Auswertung unserer Informationen durch die entsprechenden Organe getroffenen Maßnahmen konsequent realisiert werden. Das ist unter den Bedingungen der verschärften Klassenauseinandersetzung und seiner Konfrontations Politik seine Angriffe mit dem Ziel der Schaffung einer inneren Opposition und zur Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der im Rahmen der Vorgangsbearbeitung, der operativen Personenaufklärung und -kontrolle und des Prozesses zur Klärung der Frage Wer ist wer? insgesamt.

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