Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 261

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 261 (NJ DDR 1956, S. 261); Fragen der Gesetzlichkeit des Verfahrens und der Parteilichkeit der Entscheidungen. Wenn auch mancher Diskussionsredner gute Anregungen gab oder treffende Beispiele schilderte, so kann man sich bei einer Gesamteinschätzung der Diskussion nicht des Eindrucks erwehren, als herrschten in den Bezirken Ruhe und Selbstzufriedenheit, während doch die Ergebnisse des XX. Parteitages der KPdSU und der 3. Parteikonferenz der SED jeden verantwortlichen Funktionär in schöpferische Unruhe versetzen müßten. Offenbar hatte man sich in den Bezirken noch keine gründlichen Gedanken über die Auswertung der 3. Parteikonferenz gemacht, sondern zunächst auf Anleitung „von oben“, vom Ministerium gewartet. Im Schlußwort betonte Minister Dr. Benjamin, daß wir es uns zu leicht machen, wenn wir sagen, es gäbe bei den Richtern in den Kreisen keine Unsicherheit und keine Fragen. Und selbst, wenn es so wäre, dann hätten die Instrukteure die Pflicht, die Auseinandersetzung mit den neuen Problemen in die Kreise hineinzutragen. Dokument des Kollegiums des Ministeriums der Justiz zur Auswertung der 3. Parteikonferenz der SED für die Arbeit der Justizorgane i Auf dem XX. Parteitag der KPdSU und der 3. Parteikonferenz der SED wurde als ein wesentliches Kennzeichen der neuen Lage festgestellt, daß der Sozialismus zu einem Weltsystem geworden ist, in dem die Deutsche Demokratische Republik ihren festen Platz einnimmt. Die Beschlüsse dieser beiden großen Konferenzen in Moskau und Berlin sind für die Arbeit der Justiz in der Deutschen Demokratischen Republik von größter Bedeutung. Diese Arbeit erhält ihren Inhalt durch die Aufgabe, zur weiteren Milderung der internationalen Spannungen und zur Herstellung der Aktionseinheit der Arbeiterklasse beizutragen. Kampf um die Aktionseinheit der Arbeiterklasse heißt Schaffung von Kontakten zwischen den Arbeiterparteien, in Deutschland-also zwischen der SED, der KPD und der SPD. Wenn die Justizfunktionäre sich ständig bewußt sind, daß ihre gesamte Tätigkeit unmittelbare Rückwirkungen auf die Lage in Westdeutschland hat, werden sie durch ihre Arbeit bei der Lösung dieser Aufgabe mithelfen. Basis unseres nationalen Kampfes ist die Deutsche Demokratische Republik, die sich weiter gefestigt hat und den Sozialismus aufbaut. Die Durchführung des zweiten Fünfjahrplans stellt unseren Staat und seine Bevölkerung vor große Aufgaben. Es kommt darauf an, unsere Industrie auf allen Gebieten an den höchsten Stand der Welttechnik heranzuführen. Mechanisierung und Automatisierung der Produktion werden zusammen mit einer verbesserten Arbeitsorganisation die Grundlage für eine große Steigerung der Arbeitsproduktivität bilden. Die Steigerung der Arbeitsproduktivität aber ist die wichtigste Voraussetzung für die weitere schnelle Verbesserung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Werktätigen. In der Landwirtschaft werden die Erträge gesteigert und die Arbeit weitgehend mechanisiert. Den Mittelschichten wird ihre Perspektive in einer sozialistischen Gesellschaftsordnung gezeigt. Die Rechtsprechung unserer Gerichte muß diese ökonomische Entwicklung mit allen Kräften fördern. Der schnelle Aufstieg der Deutschen Demokratischen Republik erfordert die breite Entfaltung der Demokratie. Noch stärker als bisher müssen die Massen in die Leitung unseres Staates einbezogen werden. Deshalb ist der Arbeit der Schöffen, ihrer Kritik an der Arbeit der Gerichte und der engsten Verbindung aller Justizfunktionäre mit den Werktätigen größte Aufmerksamkeit zu schenken. Für alle Handlungen der Justizorgane gilt der Grundsatz der strengsten Einhaltung der Gesetzlichkeit. Die Frage der Gesetzlichkeit wird heute auf internationaler Ebene von den Staaten des sozialistischen Lagers gestellt. Die weitere Festigung der Gesetzlichkeit in der Deutschen Demokratischen Republik, insbesondere die sorgsame Wahrung der Rechte der Bürger, ist deshalb ein Beitrag zur Entspannung und zur Aktionseinheit der Arbeiterklasse in Deutschland. Ausgehend von der Erkenntnis, daß die Rechtsprechung der Gerichte die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu gewährleisten hat, zur weiteren Entfaltung der Demokratie beizutragen hat, die ökonomische Entwicklung der Deutschen Demokratischen Republik zu fördern hat, legt das Kollegium des Ministeriums der Justiz die nachfolgende Aufgabenstellung für die Gerichte und die Organe der Justizverwaltung fest. II Die Milderung der Spannungen auf internationalem Gebiet und die Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht in der DDR wirken sich auch auf den Klassenkampf in der DDR und auf das Strafrecht aus. Das bedeutet aber nicht, daß die Angriffe auf die Grundlagen der DDR weniger gefährlich wären und milder bestraft werden müssen. Abwerbung, Spionage, Sabotage und Kriegshetze bleiben Schwerpunkte des Klassenkampfes und damit auch Schwerpunkte der Gesetzlichkeit. Diese Prozesse sind dazu auszunutzen, um die Wachsamkeit der Bürger der DDR gegenüber staatsfeindlichen Anschlägen und die Bereitschaft zur Verteidigung der DDR zu erhöhen. Um die Wirksamkeit des Strafrechts im Kampf gegen Staatsverbrechen zu erhöhen, ist es notwendig, noch besser als bisher zu differenzieren und die ganze Schärfe der Gesetze auf solche Handlungen zu konzentrieren, die wirklich Verbrechen gegen den Staat sind. Das bedeutet auf der einen Seite eine noch konsequentere Anwendung der Erfahrung, daß zur richtigen Charakterisierung des Verbrechens alle Umstände auf objektivem und subjektivem Gebiet heranzuziehen sind. Auf der anderen Seite bedeutet das, daß Staatsverbrechen von solchen Handlungen unterschieden werden, die weniger gefährliche Formen der Hetze sind, oder von solchen, die strafrechtlich gar nicht, sondern mit politischen Mitteln zu bekämpfen sind. Die Feststellung, daß die DDR gefestigt ist, hat auch Auswirkungen auf die Strafpolitik bei der Bekämpfung der allgemeinen Kriminalität. Hier steht die Erziehung der Bürger im Vordergrund. Dem kann durch unser gegenwärtiges Strafensystem nur bis zu einem gewissen Grad Rechnung getragen werden. Die Ergänzung unseres Strafensystems durch die bedingte Verurteilung und den öffentlichen Tadel würde die Möglichkeiten der Bekämpfung weniger gefährlicher strafbarer Handlungen erhöhen. Die Anwendung des materiellen Verbrechensbegriffs muß zur Folge haben, daß Handlungen, die unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht mehr gesellschaftsgefährlich sind, nicht bestraft werden. Die Tatsache, daß in unserer gefestigten Ordnung die Erziehung der Bürger leichter ist, verlangt auch die Überprüfung der Anwendung des § 346 StPO. Die Strafprozeßordnung enthält alle Garantien zur Wahrung der Rechte des Angeklagten, die zur Führung eines demokratischen, der Festigung der sozialistischen Ordnung und der Erziehung der Bürger dienenden Strafprozesses notwendig sind. Es kommt darauf an, sie konsequenter als bisher zu verwirklichen. Dabei ist besondere Aufmerksamkeit dem Recht auf Verteidigung und der Stellung des Verteidigers im Strafprozeß zuzuwenden. Bei den Entscheidungen über Anträge auf Erlaß von Haftbefehlen müssen sich die Richter im voller Eigenverantwortlichkeit darüber klarwerden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Inhaftierung vorhanden sind. Auf den Gebieten des Beweisrechts und der Kriminalistik müssen sich die Richter schulen, um die Wahrheit im Strafprozeß zuverlässiger feststellen zu können. Auch die Rechtsprechung der zweiten Instanz muß noch mehr als bisher dem Schutz der Rechte des Angeklagten dienen. Ihre Wirksamkeit darf nicht dadurch eingeschränkt werden, daß von der Möglichkeit, die Berufung als offensichtlich unbegründet zu verwerfen, mehr als notwendig Gebrauch gemacht wird. Der Rechtsprechung in Zivil- und Familiensachen ist in Zukunft größere Aufmerksamkeit als bisher zuzu- 261;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 261 (NJ DDR 1956, S. 261) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 261 (NJ DDR 1956, S. 261)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten sind durchzusetzen, den spezifischen Erfördernissen Rechnung getragen wird, die sich aus der konzentrierten Unterbringung Verhafteter in einer Untersuchungshaftanstalt ergeben, das Recht auf Verteidigung des Angeklagten zu gewährleisten. Durch eine vorausschauende, vorbeugende, politisch-operative Arbeit ist zu verhindern, daß feindliche Kräfte Inhaftierte gewaltsam befreien, sie zu Falschaussagen veranlassen können oder anderweitig die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche und Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, genutzt werden. Dabei ist stets auch den Erfordernissen, die sich aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Derartige Aufgabenstellungen können entsprechend der Spezifik des Ziels der sowohl einzeln als auch im Komplex von Bedeutung sein.

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