Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 258

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 258 (NJ DDR 1956, S. 258); Sorgen und Nöten kommen. Das ist aber noch nicht überall so; deshalb müssen die Parteiorganisationen der Gerichte mit den Parteiorganisationen der Betriebe beraten, wie die vielen Tausende Schöffen zu wirklichen Agitatoren und Propagandisten des Rechts und der Demokratie zu entwickeln sind. Der Vorschlag der Genossin Minister Dr. Benjamin, die Schöffen in die Kontrolle der Rechtsprechung einzubeziehen, ist daher von großer aktueller Bedeutung und ein weiterer Schritt zur breiteren Entfaltung der Demokratie. Die Parteiorganisationen in der Staatsanwaltschaft werden sich in kollektiver Beratung mit den Prinzipien der vom Generalstaatsanwalt auszuarbeitenden Ordnung über die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft befassen. Dabei kommt es darauf an, die besten Erfahrungen der Genossen in den Parteiorganisationen der Staatsanwaltschaft zu verallgemeinern. Diese neue Ordnung und ihre konsequente Verwirklichung wird ein weiterer Meilenstein bei der allseitigen Festigung der Gesetzlichkeit sein und entscheidend dazu beitragen, daß die in der täglichen Praxis noch vorkommenden Gesetzesverletzungen restlos ausgemerzt werden. Dabei müssen wir uns immer vor Augen halten, daß die Werktätigen, die kühnen Erbauer des Sozialismus, in keiner Weise in ihren Rechten beschränkt werden dürfen. Die Parteiorganisation des Ministeriums der Justiz und die Parteiorganisationen der Bezirksjustizverwaltungsstellen werden sich in der Auswertung der 3. Parteikonferenz besonders mit der Frage befassen, wie und mit welchen Methoden die Kontrolle der Rechtsprechung der Kreis- und Bezirksgerichte verbessert werden kann. Genosse Grotewohl forderte von dieser Kontrolle eine erhöhte Aufmerksamkeit, „insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistung der Rechte der Staatsbürger“3). Ich denke, daß die Instrukteure des Ministeriums der Justiz und der Bezirksjustizverwaltungsstellen auch den Richtern helfen müßten, mehr von dem Mittel der Gerichtskritik Gebrauch zu machen. Dieses wahrhaft demokratische Mittel der Kritik an Mißständen verschiedener staatlicher Stellen wird das muß man offen aussprechen in grober Weise vernachlässigt. Das ist eine Form der Vernachlässigung der Kritik, und man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, als ob eine gewisse Scheu bestünde, von diesem Mittel Gebrauch zu machen. Aber auch das Oberste Gericht zeigt in dieser Hinsicht wenig Initiative. So hat z. B. der 2. Strafsenat im 2. Halbjahr 1956 keine einzige Gerichtskritik abgefaßt. Auf der 3. Parteikonferenz wurde auch eine bessere und richtigere Auswertung der Rechtsprechungskontrolle gefordert. Hier wird es die Aufgabe der Parteiorganisation des Ministeriums sein, sich mehr mit den Genossen Instrukteuren zu befassen und ihnen bei der richtigen politischen Einschätzung der Rechtsprechung zu helfen. Die Aufgabe der Instrukteure und Brigaden der zentralen Organe besteht nicht so sehr darin, zu „ertappen“, als vielmehr darin, die Arbeit in den unteren Organen zu verbessern. Eine geschickte und rechtzeitige Verbesserung der Tätigkeit in den unteren Organen das ist und bleibt die Hauptaufgabe aller Instruktionen und Revisionen. Will man jedoch ernsthaft verbessern, dann muß man erstens die Arbeitsweise dieser oder jener Staatsanwaltschaft, dieses oder jenes Gerichts studieren; zweitens muß man dann die notwendig werdenden praktischen Änderungen rechtzeitig vornehmen, sie praktisch verwirklichen. Heute erscheint es noch oft so, daß die zentralen Organe viele Dinge, Gutes und Schlechtes, feststellen und darüber lange Berichte schreiben. Doch die Verallgemeinerung der guten Beispiele, die Anwendung des Positiven auf die Arbeit aller, wird vernachlässigt. Aufgabe der Instrukteure aber ist es gerade, an Hand der gesammelten Erfahrungen die besten Arbeitsformen, den besten Arbeitsstil zu verallgemeinern und auf alle anderen Organe zu übertragen. Worauf es jetzt in der Kontrolltätigkeit ankommt, das ist, einen beharrlichen Kampf für die Erweiterung des Anwendungsbereichs eines guten Beispiels zu führen. 3) Otto Grotewohl, a. a. O. S. 37. Alle diese Aufgaben, die mit aktiver Hilfe der Parteiorganisationen gelöst werden müssen, werden gleichzeitig dazu dienen, die Genossen zu verantwortungsbewußter Durchführung der Beschlüsse zu erziehen und die Kritik von unten zu entwickeln. Zur Verbesserung der Erziehungsarbeit ist es erforderlich, daß die Parteiorganisationen in den Staatsanwaltschaften und Gerichten, in den Bezirken und Kreisen eine bessere Unterstützung durch die Abteilungen Staatliche Organe der Bezirks- und Kreisleitungen der Partei erhalten. Die Instrukteure der Obersten Staatsanwaltschaft und des Ministeriums der Justiz ihrerseits sollten bei ihrer Anleitungs- und Kontrolltätigkeit eine enge Verbindung zu den leitenden Parteiorganen halten. Das entscheidende Kettenglied bei der Meisterung der von der 3. Parteikonferenz gestellten Aufgaben für die Organe der Justiz und der Staatsanwaltschaft ist jedoch die volle Entfaltung der Leninschen Normen des Parteilebens. Es besteht der Eindruck, daß in den Organen der Staatsanwaltschaft und in der Justiz der Kritik von unten nicht immer der ihr gebührende Platz eingeräumt wird. Doch eine breit entfaltete Kritik gehört ebenso zur Erziehung der Parteimitglieder zum selbständigen Handeln wie die Kollektivität der Leitung und die Sicherung der innerparteilichen Demokratie. Es gibt in den Organen der Justiz und der Staatsanwaltschaft noch Fälle, daß leitende Genossen die Mitarbeiter in überspitzter Form zurechtweisen, wenn ihre Diskussionen nicht sofort den Kern der Sache treffen. Dadurch werden diese Mitarbeiter eingeschüchtert und verzichten in den weiteren Diskussionen auf eine eigene Meinungsäußerung. Eine solche Praxis kommt einer Unterdrückung der Kritik gleich, sie ist schädlich und führt zu einer Stille in den Parteiorganisationen. Die Parteiorganisationen müssen ferner dafür sorgen, daß die Genossen das individuelle Studium verstärken; sie müssen die Genossen dabei kontrollieren und ihnen helfen. Sie müssen aber in erster Linie dafür sorgen, daß das erworbene Wissen wirklich in Fleisch und Blut übergeht, daß es zum Bestandteil des Alltags wird, daß die praktische Arbeit ein hohes wissenschaftliches Niveau erhält. Die Genossin Benjamin hat in ihrem Diskussionsbeitrag auf der 3. Parteikonferenz meiner Ansicht nach mit Recht darauf hingewiesen, daß Richter und Staatsanwälte um die Einhaltung der demokratischen Gesetzlichkeit ringen, daß diese Tatsache aber nicht bedeutet, „daß nicht im einzelnen Verletzungen Vorkommen“'*). Die Genossin Benjamin führt einige Ursachen für diese Verletzungen an. Ich möchte den Versuch machen, den Dingen weiter auf den Grund zu kommen, und man soll darüber diskutieren. Ich bin der Meinung, daß weitere Ursachen für unparteiliche Entscheidungen und andere Gesetzesverletzungen auch darin liegen, daß nach wie vor der Klasseninhalt unserer Gesetze und ihr zutiefst demokratisches Wesen noch oftmals nicht begriffen werden. Die Forderung nach strenger Einhaltung der Gesetzlichkeit aber ist untrennbar verbunden mit der politisch durchdachten Anwendung der Gesetze. Wie ist die Lage? Unsere Staatsanwälte und Richter wenden in ihrer täglichen Praxis doch mehr oder weniger abstrakte Rechtsnormen an. Die Aufgabe besteht nun darin, diese abstrakten Normen mit dem Leben zu verbinden, sie auf konkrete Lebenserscheinungen anzuwenden. Deshalb müssen Richter und Staatsanwälte das bunte, farbige Leben erforschen, besonders den Menschen, wie er in der Gesellschaft lebt und auf die Gesellschaft einwirkt. Es gilt, Schluß zu machen mit allen Erscheinungsformen des Dogmatismus und des Formalismus und ganz besonders mit der Vernachlässigung der konkreten Betrachtung des Subjekts. In dem Vorschlag der 3. Parteikonferenz der SED über Maßnahmen zur weiteren Entfaltung der Demokratie in der Deutschen Demokratischen Republik sind auch wichtige Aufgaben für die Gesetzgebung enthalten. Daraus erwachsen auch den in der gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis tätigen Juristen neue große Aufgaben. Diese Feststellung mag zunächst 258 4) NJ 1956 S. 228.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 258 (NJ DDR 1956, S. 258) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 258 (NJ DDR 1956, S. 258)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

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