Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 236

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 236 (NJ DDR 1956, S. 236); Fragen der Anleitung im Ermittlungsverfahren Von GERHARD BRANDT, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR In den neuen, unserer Entwicklung zum Sozialismus entsprechenden Gesetzen unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates, dem Gesetz über die Staatsanwaltschaft, dem Gesetz über die Verfassung der Gerichte und dem Gesetz über das Verfahren in Strafsachen, ist festgelegt, daß alle durchzuführenden Ermittlungen in Strafsachen unter der Leitung des Staatsanwalts als des Hüters der demokratischen Gesetzlichkeit stehen. Der Staatsanwalt ist somit für die gesetzmäßige, gewissenhafte und beschleunigte Durchführung des Ermittlungsverfahrens verantwortlich. Um dieser großen Aufgabe voll gerecht zu werden, ist es erforderlich, daß er die gesetzlichen Bestimmungen beherrscht und die Struktur und Aufgaben der einzelnen Untersuchungsorgane genau kennt. Ferner gehört die eingehende Kenntnis der Struktur des Kreises mit seinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Besonderheiten zum unbedingten Rüstzeug des Staatsanwalts, der sich diese Kenntnis durch Ausnutzung aller Informationsquellen erwerben muß. Dabei zeigt es sich, daß diejenigen Staatsanwälte einen guten Überblick über die Entwicklung und das Geschehen in ihrem Kreis haben, die regelmäßig an den Sitzungen des Rates des Kreises, an Produktionsberatungen, Abteilungsversammlungen in Schwerpunktbetrieben usw. teilnehmen. Hier erhalten sie eine Fülle von Hinweisen und Anregungen für ihre Arbeit und erkennen Schwerpunkte bereits frühzeitig. Sie werden mit den Anstrengungen der Werktätigen zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne vertraut, lernen den Produktionsablauf kennen und vermögen so, bei der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens die betrieblichen und örtlichen Bedingungen richtig einzuschätzen. Ihre schriftlichen und mündlichen Anweisungen an das Untersuchungsorgan können präziser durchdacht und konkreter gefaßt werden als die Anweisungen solcher Staatsanwälte, die ihr Arbeitsgebiet nicht genau kennen. Die nur formalen Anweisungen und inhaltlich allgemein gehaltenen Rüdefragen verschwinden, und das Ergebnis ist eine schnellere und zielstrebigere Ermittlung im Rahmen der durch Rundverfügungen des Generalstaatsanwalts festgelegten Fristen. Im Folgenden sollen einige Probleme der staats-anwaltschaftlichen Anleitung der Ermittlungs- und Untersuchungsorgane behandelt werden. Verschiedene Überprüfungen der Obersten Staatsanwaltschaft haben gezeigt, daß in Industriekreisen Ermittlungsverfahren auf dem Sektor der Industrie in der Regel mit gutem Ergebnis abgeschlossen werden. Dagegen weisen dort die Verfahren auf dem Sektor Landwirtschaft verschiedene Mängel auf. In den Agrarkreisen verhält es sich meist umgekehrt. Dies erklärt sich dadurch, daß in der Mehrzahl solche Verfahren eingeleitet werden, die der Struktur des Kreises am meisten entsprechen, und daß die Staatsanwälte und Untersuchungsorgane hier nach anfänglichen Schwierigkeiten schnell Erfahrungen sammeln. Um jedoch allseitig eine gute Anleitung der Untersuchungsorgane zu gewährleisten, müssen die Abteilungsleiter der Staatsanwälte der Bezirke in den Verfahren, die infolge der Lage und Struktur eines Kreises nicht häufig sind, den Kreisstaatsanwälten mehr Hilfe und Unterstützung bei der Überwachung der Ermittlungen zuteil werden lassen. Diese Unterstützung ist gegebenenfalls bis zur Abfassung der Anklage, Durchführung der Hauptverhandlung und ihrer Auswertung auszudehnen. Dagegen ist es falsch, wenn die zuständige Fachabteilung des Bezirks ein nach dem HSchG eingeleitetes Verfahren in einem landwirtschaftlichen Kreis nach seinem Abschluß selbst übernimmt und Anklage vor dem Bezirksgericht erhebt; dies kann gemäß § 49 GVG nur in besonderen Fällen geschehen. Ein Bezirksstaatsanwalt, der so verfährt, erfüllt nicht seine Aufgabe, die Kreisstaatsanwälte zu qualifizieren. Zwar werden die übernommenen Verfahren exakt und schnell durchgeführt, die Kreisstaatsanwälte können jedoch keine Erfahrungen für ihre eigene Tätigkeit gewinnen. Des weiteren ist bei solchem Vorgehen die Auswertung der Verfahren mit gewissen Schwierigkeiten verbunden, die bei ihrer Durchführung im Kreis erst gar nicht entstehen können. Durch diese richtige Methode der Anleitungen konnten im Bezirk Schwerin gute Erfolge erzielt werden. Sie gibt die Gewähr dafür, daß die der Staatsanwaltschaft neu zugeführten Kader einen tieferen Einblick gewinnen und sich in der Praxis schneller zurecht finden. Bei der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens auf dem Sektor der Industrie muß der Staatsanwalt dem Untersuchungsorgan mitteilen, wie die betrieblichen Verhältnisse einzuschätzen sind, weiche Bedeutung der angerichtete Schaden oder der gestohlene Gegenstand für den Produktionsablauf und die Planerfüllung hat. Es genügt nicht nur der Hinweis, daß es sich bei der zerstörten Maschine oder dem entwendeten Material um Teile eines Exportauftrags handelt, sondern hier muß die Anleitung die Richtung und das Ziel des Ermittlungsverfahrens mit umfassen und festlegen. Die Gesellschaftsgefährlichkeit der verbrecherischen Handlung darf dabei keinesfalls übersehen werden. Gleichzeitig soll bei der Anleitung zum Ausdruck gebracht werden, welche Tatbestände eventuell zu prüfen sind, damit die Ermittlungen bereits in diese Richtung gelenkt werden können. Schließlich soll der Staatsanwalt festlegen, in welcher Reihenfolge die einzelnen Untersuchungen und Vernehmungen vorzunehmen sind oder nach welchen Feststellungen eine Durchsuchung angebracht ist. Die von der Obersten Staatsanwaltschaft durchgeführte Auswertung ihrer Inspektionseinsätze in den Bezirken Potsdam, Rostock, Leipzig und Schwerin läßt erkennen, daß eine Reihe von Verfahren, die wegen Mißwirtschaft und schlechter Wirtschaftsführung in landwirtschaftlichen Betrieben eingeleitet werden mußten, größere Fehler aufwiesen, die bei einer guten und rechtzeitigen Anleitung hätten vermieden werden können. So ist es völlig ungenügend, wenn lediglich die Differenz zwischen Soll und Ist nach der Ablieferungsnorm festgestellt wird und dieses mangelhafte Ergebnis als Beweis für ein schuldhaftes Verhalten herangezogen wird. Vielmehr müssen bei den Ermittr lungen alle Faktoren belastende und entlastende , die zur fehlerfreien Erforschung des Sachverhalts notwendig sind, bereits bei der ersten schriftlichen Anweisung durch den Staatsanwalt berücksichtigt werden; denn dieser muß von Anfang an als Leiter des Ermittlungsverfahrens wirken. Solche Faktoren sind die Vorbereitung der Frühjahrsbestellung, ihre rechtzeitige und richtige Durchführung, die ordnungsgemäße Pflege der Kulturen, das Vorhandensein von genügend Arbeitskräften und ihr richtiger Einsatz, die Vorbereitung zur Ernte, die Durchführung und der Ablauf der Ernte, die Düngemittelbereitstellung usw. Gerade bei dieser Art von Verfahren zeigt die Erfahrung, daß es keinesfalls genügt, dem Untersuchungsorgan lediglich mündlich allgemein gehaltene Anweisung zu erteilen. So führten die schlechten Ermittlungen im Verfahren II 28/55 (Johannes Plagemann, Schwerin) dazu, daß das Oberste Gericht auf die Berufung das Urteil des Bezirksgerichts aufhob. Mit aller Eindringlichkeit zeigte sich, daß die obengenannten Faktoren bei den Ermittlungen nicht berücksichtig waren. Auch der Staatsanwalt hatte dies bei seiner Überprüfung und Anleitung unterlassen. Oberflächliche Ermittlungen sind in jedem Falle kritikwürdig und verletzen § 108 StPO. Die Nichteinhaltung des Prinzips der Wahrheitserforschung bedeutet zugleich eine Verletzung der demokratischen Gesetzlichkeit. Wenn auch in einigen Verfahren bereits die gesellschaftlichen Verhältnisse des Dorfes oder des MTS-Bereiches gut berücksichtigt wurden, so genügt doch dieser Stand noch nicht. Es muß darauf gedrungen werden, daß in allen Verfahren der Landwirtschaft diese Momente stärker beachtet werden. So ist es in 236;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 236 (NJ DDR 1956, S. 236) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 236 (NJ DDR 1956, S. 236)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage. Als Grundlage dienen folgende Dokumente: Dienstanv eisung über die politisch-operative Dienstdurchführung in der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Abteilungen der BezirksverwaltungenAerwal-tungen für Staatssicherheit, Befehl des Ministers für Staatssicherheit erlassenen und für alle Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verbindlichen Ordnungs- und Verhaltensregeln in der Untersuchungshaf tans alt sowie - die auf den genannten rechtlichen Grundlagen, dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegt, auch an Leiter anderer Diensteinheiten herausgegeben. Diese Leiter haben die erhaltene in ihrer Planvorgabe zu verarbeiten. Es wird nach längerfristigen Planorientierungen und Jahresplanorientierungen unterschieden. Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Untersuc hungshaftanstalt Anforderungen, die Sicherheit und Ordnung bei der Absicherung und Beaufsichtigung von. - Absicherung der weiblichen bei Betreuer Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von.

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