Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 234

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 234 (NJ DDR 1956, S. 234); Das Fehlen solcher Arbeiten bedeutet aber, daß damit auch die konkret auf die besonderen Bedingungen Deutschlands angewandten entscheidenden theoretischen Grundlagen für eine richtige Einschätzung vieler, oft komplizierter staatsrechtlicher Einzelerscheinungen fehlen. Ebenso finden wir bis heute in unserer theoretischen Literatur noch kaum genügend prinzipiell begründete und auf einem befriedigenden wissenschaftlichen Niveau stehende Auseinandersetzungen mit den wirklich aktuellen feindlichen Staats- und Rechtstheorien. Diese Lage muß um so ernster eingeschätzt und kritisiert werden, als in den hier erörterten Fragen die Überlegenheit und die Überzeugungskraft unserer Theorie und Praxis so offensichtlich sind, daß sie direkt zu einer solchen prinzipiellen und breiten propagandistischen Auswertung herausfordarn. Gestattet mir, Genossen, das wenigstens andeutungsweise an einigen Beispielen der bundesrepublikanischen Staatspraxis und der westdeutschen reaktionären Staatstheorie zu zeigen. Bekanntlich spielt sich das Adenauer-Regime bei allen nur denkbaren Gelegenheiten als ein wahrer Hort der Freiheit und der Demokratie auf. Bekanntlich sind die derzeitigen Bonner Machthaber rechtlich auch an ein Grundgesetz gebunden, das seinem Wortlaut nach das demokratische Prinzip der Volkssouveränität festlegt. Und bekanntlich nehmen diese Herren für sich sogar in Anspruch, die Hüter dieses Grundgesetzes gegen die demokratischen Volkskräfte zu sein. Wir wollen hier nur gar nicht von dem unlösbaren Widerspruch sprechen, der schon objektiv zwischen dem Prinzip der Volkssouveränität und dem Bestehen einer monopolkapitalistischen Wirtschaftsordnung vorhanden ist. Wir wollen uns vielmehr darauf beschränken, auf einige Tatsachen der westdeutschen Staatspraxis hinzuweisen, die unwiderlegbar die selbst unter solchen Bedingungen offen verfassungswidrige Politik des Adenauer-Regimes und seine grenzenlose Mißachtung der Volksrechte und aller demokratischen Prinzipien zeigen. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen . ausgeübt“ so heißt es im Artikel 20 des Bonner Grundgesetzes! Aber als 1951 die. Gegner der Remilitarisierungspolitik eine Volksbefragung über diese nationale Lebensfrage durchführen wollten, wurde diese von Bonn für verfassungswidrig erklärt. Und die Begründung? Sie bestand in der schon rein logisch widersinnigen Behauptung, daß trotz des eben zitierten Artikels 20 des Grundgesetzes Volksbefragungen verfassungsrechtlich unzulässig und sogar verboten seien, weil das Grundgesetz sie nicht ausdrücklich regele. Das bedeutete, daß dem Grundsatz des Artikels 20 des Grundgesetzes jede praktische Wirkung abgesprochen wurde. Es ist für die schon in diesem Verbot der Volksbefragung zum Ausdruck kommende Politik der grundsätzlichen politischen Entrechtung des Volkes kennzeichnend, daß es in dem Verbotsantrag der Adenauer-Regierung gegen die Kommunistische Partei Deutschlands an das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich heißt, daß das Eintreten der KPD für diese Volksbefragung der „schwerste“ ihr zur Last zu legende Angriff gegen die verfassungsmäßige Ordnung sei. Überhaupt führte gerade der -Karlsruher Prozeß gegen die KPD zu einer solchen Selbstentlarvung der Bonner Auffassung von „Demokratie“, daß unsere Staats- und Rechtswissenschaftler hier noch ein großes Material wissenschaftlich zu erschließen haben werden. In Karlsruhe mußte die Adenauer-Regierung unter dem Druck der Tatsachen in aller Offenheit bekennen, welche unwürdige und schändliche Rolle sie den werktätigen Massen in der Bundesrepublik zugedenkt, wobei sich ihr Hauptstoß gegen jede unmittelbare politische Aktivität des Volkes richtet. Wir hörten dort von offiziellen Vertretern der Bundesregierung folgende kennzeichnenden Erläuterungen der Ansichten dieser Herren von „Demokratie“: „Jeder politische Streik ist in seinem Kern eine Revolution.“ „Politischer Massenstreik ist . nicht nur Revolution. Er ist auch Gewalt.“ Von der vielgepriesenen „Demokratie“ der Bundesrepublik wurde in schöner Offenheit erklärt, daß ihr Wesen im „Handeln des Volkes durch andere Personen oder Organe“ bestehe, deren „Akte dem Volke zugerechnet würden“. Besonders dankbar muß man hier dem Sprecher der Adenauer-Regierung für das Wörtchen „durch andere Personen“ sein, das ja in diesem Zusammenhang, wenn Worte einen Sinn haben, doch nur bedeuten kann: durch nicht, zum Volk gehörende Personen. Das allerdings trifft ins Schwarze und erklärt auch, warum die Adenauer-Regierung sich in Karlsruhe nicht scheute, die Behauptung aufzustellen, daß die Macht der Monopole ein Wesenselement der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik sei. Die Adenauer-Regierung mußte deshalb folgerichtig bei dem, ihren antidemokratischen Charakter völlig bloßlegenden Bekenntnis landen, daß das Volk eine „nicht formierte, nicht verfassungsgesetzliche Größe“ sei, daß es deshalb lediglich Träger einer öffentlichen Meinung und Subjekt von Akklamationen sein könne. Daraus wurde dann die rechtliche Schlußfolgerung gezogen, daß jeder Übergang von solchen bloßen Akklamationen zu politischen Aktionen des Volkes Verfassungsbruch sei. Man erklärte wörtlich: „Politische Kampfaktionen der Massen sind unteilbar verfassungswidrig, mögen sie Bestehendes zerstören oder Neues errichten.“ Und schließlich scheute man sich nicht, demokratische Volksbewegungen als „Aktionen der Straße“ zu diffamieren. Man könnte noch viele derartige Beweise dafür anführen, daß die Bonner Machthaber ohne Rücksicht selbst auf ihre eigenen Gesetze nur das eine Bestreben kennen, jede Willensbekundung und erst recht jede Willensbetätigung der demokratischen Volkskräfte zu unterdrücken, die nicht gewillt sind, sich bedingungslos der autoritären Herrschaft der Adenauer-Gruppe und ihrer NATO-Kriegspolitik zu unterwerfen. Immer häufiger entschlüpfen auch maßgeblichen Vertretern des Adenauer-Regimes Äußerungen, die die wahre Zielsetzung aller solcher Einzelmaßnahmen und die ideologische Grundkonzeption dieser Leute erkennen lassen. Gestattet mir auch hier einige Kostproben : Der bekanntlich Adenauer politisch besonders nahestehende „Rheinische Merkur“ bezeichnete im Januar 1955 den gewaltigen Proteststreik der westdeutschen Metallarbeiter gegen die unverschämten Angriffe des Großindustriellen Reusch auf die Rechte der Gewerkschaften als einen „Angriff gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung“ und als „Erpressung“. Man hält also in Bonn einen provokatorischen Ausfall eines Vertreters der Monopole gegen die Rechte der Gewerkschaften für eine berechtigte „freie Meinungsäußerung“, während umgekehrt nach Ansicht der Herren um Adenauer die Verteidigung der Arbeiter gegen solche Anschläge eine rechtswidrige Erpressung darstellt. Unmittelbar darauf erklärte dasselbe Blatt zynisch, daß außerparlamentarische Aktionen der Werktätigen den Staat zerstörten. Im September vorigen Jahres forderte der „Rheinische Merkur“ aus Anlaß der Lohnstreiks in Westdeutschland im August und September ein besonderes „Streikgesetz“, um das Streikrecht der Arbeiter zu beschneiden. Und im Dezember 1955 schrieb dasselbe Blatt in aller Offenheit, daß die Gewerkschaftseinheit beseitigt werden müsse, da sie die Abwehr des Kommunismus behindere. Sehr deutlich offenbaren die Bonner Machthaber ihre Einstellung zu den grundlegendsten demokratischen Volksrechten auch in jenem vertrauten Kreise, zu dem sie sich in der sogenannten „Abendländischen Aktion“ zusammengefunden haben, in deren führenden Gremien man u. a. die Bundesminister von Merkatz, Oberländer, Würmeling, den niedersächsischen Ministerpräsidenten Hellwege, den Bundestagsabgeordneten von Manteuffel, den Präsidenten des Bundesgerichtshofes Dr. Weinkauff und den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Dr. Wintrich neben vielen anderen Bonner Prominenten findet. In den Programmgrundsätzen dieser „Abendländischen Aktion“ befinden sich solche Sätze wie die These, daß die Träger der Regierungsverantwortung nicht gleichzeitig Gott für ihr Handeln verantwortlich sein und daneben vom Vertrauen eines Parlaments abhängig sein könnten. Der parlamentarischen Demokratie wird als das staatliche Idealbild dieser Herren „die autoritäre Herrschaft eines nur Gott verantwortlichen Staatsoberhauptes“ entgegengestellt. Und vor wenigen Tagen erst berichtete der „Rheinische Merkur“ von einer Pressekonferenz der „Abendländischen Akademie“ in Bonn, auf der der Bundesminister von Merkatz erklärte, daß die Auf- 234;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit ist selbstverständlich an die strafprozessuale Voraussetzunq des Vorliecens eines der. im aufgeführten Anlässe gebunden. Der Anlaß ist in den Ermittlungsakten euszuWeisen. In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Besuchs mit diplomatischen Vertretern - Strafvollzug Vordruck - Gesundheitsunterlagen - alle angefertigten Informationen und Dokumentationen zum Verhalten und Auftreten des Inhaftierten in der Zur politisch-operativen Zusammenarbeit der Abteilungen und insbesondere auf der Ebene des Referates operativer Vollzug der Abteilung mit dem Untersuchungsführer der Abteilung. Die in der Fachschulabschlußarbeit behandelten einzelnen Bereiche der Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten im Prozeß der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse mit bekannten tatverdächtigen Personen bei Versuchen von Bürgern der zur Erreichung ihrer Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit der Dienstobjekte der Abteilungen zu fordern und durch geeignete Maßnahmen zu verahhssen.

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