Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 233

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 233 (NJ DDR 1956, S. 233); II Aus dem Diskussionsbeitrag von Prof. Dr. HEINZ SUCH, Direktor des Instituts für Zivilrecht an der Karl-Marx-Universität Leipzig* III) Über den Stand unserer Rechtswissenschaft hat hier Genosse Schaul einen Beitrag gegeben. Wenn er auch zutreffend auf Mängel und Schwächen hingewiesen hat, wenn auch seine Vorschläge im wesentlichen zu billigen sind, so ist doch durch seine Ausführungen ein recht einseitiges Bild entstanden. Die Frage, was die Rechtswissenschaftler bisher getan haben, ist unbeantwortet geblieben. Als 1946 die Universitäten wieder eröffnet wurden, gab es nicht einen einzigen Genossen Juristen, der in der Lage gewesen wäre, eine rechtswissenschaftliche Vorlesung auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus zu halten. Ja, wir hatten nicht einmal eine konkrete Vorstellung von einer marxistischen Rechtswissenschaft, wir wußten nur, daß wir sie schaffen mußten. Heute gibt es auf nahezu all den vielfachen Fachgebieten eine Rechtswissenschaft auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus bei uns. Nach vielem Tasten und manchem Irrweg ist unter Auswertung der Ergebnisse der Sowjetwissenschaft die neue demokratische, sozialistische Rechtswissenschaft in den letzten fünf Jahren aufgebaut worden. Heute gibt es bei uns etwa 100 junge Rechtswissenschaftler an den Universitäten und mehr als 100 junge Rechtswissenschaftler an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, die die marxistische Rechtswissenschaft lehren. Diese Wissenschaftler waren 1945 junge Betriebsarbeiter oder Kinder von Angehörigen der Arbeiterklasse, von denen die ersten 1946 ihr Studium begannen. Ich glaube sagen zu können, keine andere Klasse als die Arbeiterklasse unter Führung ihrer Partei hätte es fertiggebracht, in einer so kurzen Zeit aus dem relativ kleinen Kontingent der Studenten unseres Fachs so viele begabte Menschen hervorzubringen und zusammen mit den älteren Genossen die marxistische Rechtswissenschaft bei uns aufzubauen. Das war ein Wandlungsprozeß auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft in unserer Republik, der in kleinerem Maßstab dem Wandel der Alchimie zur Chemie vergleichbar ist. Auf diesen Erfolg sind die Rechtswissenschaftler unserer Republik, ich glaube mit Recht, stolz ist doch, wie Engels sagt, die juristische Weltanschauung die bürgerlich-kapitalistische Weltanschauung schlechthin. In unserer Republik gibt es diese Zitadelle der bürgerlichen Ideologie nicht mehr; allerdings gibt es noch viele Reste dieser Ideologie in unseren Köpfen. Der Marxismus-Leninismus hat auch auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft in Deutschland seinen Siegeszug angetreten. Auch die Rechtswissenschaftler, die nicht Mitglieder der Partei sind, helfen beim weiteren Aufbau unserer demokratischen Rechtswissenschaft mit. ) Der Diskussionbeitrag konnte infolge Zeitmangels auf der 3. Parteikonferenz nicht gehalten werden. In der Einschätzung unserer Arbeit auf dem 24. Plenum ist davon mit keinem Wort die Rede. Es hat man muß es einmal aussprechen viele unserer Rechtswissenschaftler bedrückt, daß unsere Mutter, die Partei, unsere Arbeit so einseitig beurteilt. Zutreffend sind auf dem 24. Plenum unsere Mängel charakterisiert worden, zutreffend ist es auch, daß auf Grund der Erfolge in der Lehre eine gewisse Selbstzufriedenheit wie Genosse Grotewohl in seinem Referat feststellte entstanden war. Ungenügend ist unsere Arbeit auf dem Gebiet der Forschung. Ungenügend sind unsere Beiträge zur Weiterentwicklung unseres Rechts; wir haben uns überwiegend bisher auf die Interpretation der erlassenen Gesetze beschränkt. Ungenügend ist unsere Arbeit zur Entwicklung und Festigung des Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger unserer Republik. Ungenügend ist unsere Arbeit gegenüber Westdeutschland; ein Einbruch in die bürgerliche Ideologie der westdeutschen Juristen ist bisher nicht gelungen. Wir haben diese Aufgaben in Angriff genommen, und ich glaube, im Namen aller Genossen Juristen der Partei gegenüber die Verpflichtung abgeben zu können, daß wir mit all unseren Kräften dazu beitragen werden, unser Recht und unsere Rechtswissenschaft zu einem wirksameren Hebel des weiteren Aufbaus des Sozialismus zu machen. Es sind hierbei auch bereits einige Erfolge erreicht worden. 1950/51 wurde der Grundstein der marxistischen Rechtswissenschaft gelegt. 1952 begann mit der Gründung des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft die Produktion von rechts wissenschaftlichen Publikationen. Bis Ende 1954 lagen 18 Publikationen vor. Im Jahre 1955 waren es 21, 1956 werden es 40 bis 45 sein. Dazu gehören z. B. die Lehrbücher des Verwaltungsrechts, des Strafrechts, des Prozeßrechts, des Zivilrechts usw. Letzteres erscheint allein in fünf Bänden. Der erste Band ist 1955 veröffentlicht worden; er hat bei unseren ungarischen und tschechoslowakischen Freunden Beachtung gefunden; er wird auch von einem Kollektiv sowjetischer Rechtswissenschaftler in die russische Sprache übersetzt. Dazu gehören auch solche Publikationen, wie die über das geltende Recht der LPG und eine weitere über die Agrarrechtsverhältnisse in Westdeutschland und bei uns. Die neue sozialistische Rechtswissenschaft unserer Republik, die ihrer Potenz nach der bürgerlichen Rechtswissenschaft weit überlegen ist, weil sie auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus beruht, ist eine große gesellschaftliche Kraft, deren Wirken auch nach außen hin in den nächsten Jahren immer sichtbarer werden wird. Die Genossen Rechtswissenschaftler sind der Partei und ihrem Zentralkomitee treu ergebene Kader; die Partei ist die unversiegbare Quelle unserer Kraft. III Aus dem Diskussionsbeitrag von Prof. Dr. HERBERT KRÖGER, Rektor der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Die wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Staats- und Rechtswissenschaft hat also einmal die Aufgabe zu erfüllen, für jedermann verständlich und überzeugend die Wesenszüge und die praktischen Erfolge unserer Demokratie in der Deutschen Demokratischen Republik prinzipiell darzustellen und zu erläutern, sowie ihre weitere Vervollkommnung durch wissenschaftliche Arbeiten vorzubereiten und zu unterstützen. Über diese Seite unserer künftigen Arbeit hat Gen. Prof. Schaul gesprochen, und ich stimme seinen Schlußfolgerungen bis auf die Frage der Schaffung einer besonderen Fachrichtung „Wirtschaftsjuristen“, in der ich ernste Bedenken habe, völlig zu. Unsere Staats- und Rechtswissenschaft muß aber auch ständig, in schnellem Reagieren auf alle neuen Erscheinungen, sorgfältig und genau alle jene vielfältigen speziellen Formen und Methoden analysieren und aufdecken, mit denen die herrschenden reaktionären Kräfte in Westdeutschland jede ihnen mißliebige politische Aktivität des Volkes zu verhindern bemüht sind. Sie muß im Zusammenhang damit schnell und wirkungsvoll alle unwissenschaftlichen Theorien und Ideologien, die die pseudowissenschaftlichen Grundlagen oder Rechtfertigungen der antidemokratischen Staatspraxis in Westdeutschland bilden sollen, mit exakten wissenschaftlichen Beweisführungen widerlegen und zerschlagen. Ich will hier nur zu dieser Aufgabe der Staats- und Rechtswissenschaft sprechen. Wenn wir überprüfen, was unsere Staats- und Rechtswissenschaft in dieser Richtung bisher zur Unterstützung des politischen Kampfes der demokratischen Kräfte des deutschen Volkes geleistet hat, müssen wir trotz Anerkennung der Tatsache, daß wir in letzter Zeit in mancher Hinsicht ein gutes Stück vorwärts gekommen sind doch mit aller Deutlichkeit feststellen, daß diese Arbeit immer noch qualitativ und quantitativ unbefriedigend ist. Wir besitzen immer noch keine grundsätzlichen Arbeiten, die vom prinzipiellen Standpunkt des Marxismus-Leninismus und mit wissenschaftlicher Gründlichkeit an Hand einer exakten Analyse der Verhältnisse in der Bundesrepublik einerseits und in der Deutschen Demokratischen Republik andererseits die staatsrechtliche Stellung der Werktätigen und des Volkes überhaupt in den beiden deutschen Staaten untersuchen. 233;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 233 (NJ DDR 1956, S. 233) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 233 (NJ DDR 1956, S. 233)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

In der politisch-operativen Arbeit ist schöpferische erforderlich; denn Entwerfen von Varianten, Entwickeln von operativen Kombinationen, Aufbau von Legenden, Planung komplexer operativer Maßnahmen und Aufklärung der Pläne und Absichten negativer oder verdächtiger Gruppierungen und bestimmter Konzentrationspunkte im Verantwortungsbereich zur Störung der betreffenden Ereignisse, um rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zu deren Verhinderung einleiten zu können. Erarbeitung von Informationen über - feindliche Beeinflussungs- oder Abwerbungsversuche - Konfliktsituationen, operativ bedeutsame Kontakthandlungen oder - ein mögliches beabsichtigtes ungesetzliches Verlassen im Rahmen ihrer Tätigkeit bei der Auswahl und Bestätigung von Reisen in das nicht sozialistische Ausland und Staaten mit speziellen Reiseregelungen aus dienstlichen oder anderen Gründen,. Aufklärung und Bestätigung von Reisekadern,. Auswertung von Reisen in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlih-keit und Gesetzlichkeit die Möglichkeit bietet, durch eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen den Beschuldigten zu wahren Aussagen zu veranlassen.

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